Anfängerfrage: Anhängerlast und zulässiges Gesamtgewicht
Hallo zusammen,
leider bin ich mittlerweile so verwirrt das ich einfach nicht mehr weiter weis. Habe beim TÜV, DEKRA, Polizei sowie Fahrschule nachgefragt und 4 unterschiedliche Antworten bekommen. Also fünfter Versuch mit dem Forum.
Folgendes Szenario.
Besitze einen VW Golf mit einer Anhängerlast von 1300kg (1600kg bis 8%) Steigung. Stützlast 75KG
ich möchte mir einen Hobby UFE 460 Modell 2013 anschaffen der momentan ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg besitzt. Stützlast bis max. 100kg.
Zusätzlich besitze ich den Führerschein der Klasse B.
Nun zu meinen Fragen:
-Darf ich den Anhänger ziehen? (Leergewicht Plus Zuladung dürfen wohl nicht 1300kg übersteigen )
Oder darf ich bis 1375 da 1300 Anhängerlast plus 75 Stützlast auch dazu gezählt werden?
-Oder muss ich den Anhänger ablasten lassen? Falls ja auf wieviel? 1300kg oder 1400kg da das zul.Gesammtgewicht des WW nicht das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges übersteigen darf.
Ich bin aufgrund der vielen Aussagen einfach überfordert. Also nun bitte um Hilfe....
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
@navec: Richtig.
Ich hab mich beim Caddy für die 100 entschieden.
Denn was nützt es mir, wenn ich 300 kg in den WoWa schmeißen kann, aber die Antriebsräder des Fronttrieblers in der Luft hängen. Der Caddy hat genug Ladungsreserven.
Ich hab das Gewicht lieber im/auf dem Auto, als hinten dran.
???
300 kg im WoWa, lassen nicht die Vorderachse des Zugwagens entlastne, da sich nicht die Stützlast
verändern.
300 kg ( plus die Stützlast ! ) im Kofferraum des Caddy wirken da schon eher
93 Antworten
Es hat Dich ja auch keiner darauf verwiesen, dass diese Diskussion alle 2-3 Monate neu entfacht wird; die hat schon sooooo einen langen Bart! 😉
Hallo,
ja, ich verstehe die lange ewige Diskussion auch nicht.
Maßgebend ist:
Das zulGG des Anhängers darf auf der Waage nicht überschritten werden.
Gemeint sind Achslast + Stützlast, eben der Anhänger komplett solo auf der Waage.
Beispiel 1:
Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges = 1.500 kg
zulGG des Anhängers = 1.500 kg
Gewicht des Anhängers = max. 1.500 kg, nicht mehr!
Beispiel 2:
Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges = 1.500 kg
zulGG des Anhängers 1.700kg
Dann gilt: Achslast 1.500kg + 75 kg Stützlast,
tatsächliches Gewicht des Anhängers auf der Waage = max. 1575 kg.
Alle anderen Spekulationen sind Hirngespinste und gibt es nicht.
hallo danke für die Erklärungen,
haben mir sehr geholfen, da ich einfach nicht quergedacht habe
Franjo, was haben wir für ein Glück , dass nicht du und noch so ein paar Simpels bestimmen was Anhängelast ist .
An deiner Stelle würde ich bei § 42 STVZO nachsehen .
Weil das aber manchmal schwierig ist, habe ich es mal kopiert .
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
Schau mal , selbst für Menschen die Laien sind ist es leicht zu lesen - Achslast zutüglich Stützlast -.
Das hat seinen Grund , weil die Stützlast die vom ziehenden Fahrzeug aufgenommene Last ist .
Nun alles Klar ?
Giovanni.
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Lodo, das ist falsch . Wie kannst du solche unsinn schreiben. Du hast geschrieben: Gemeint sind Achslast + Stützlast, eben der Anhänger komplett solo auf der Waage.
Es kann doch zu einem tatsächlichem Gewicht , das ist doch die Achslast keine angenommene , in der Zulassung eingetragene Stützlast addiert werden . Das sind doch Äppel und Birnen. Wenn der Hänger solo auf die Waage kommt ist doch keine Stützlast present.
Gemeint ist die tatsächliche Achslast , nicht die erlaubte + der tatsächlichen momentan vorhandenen Stützlast .
Niemals die Lautstärke und die Bestimmheit bestimmen was richtig ist , sondern was in den Vorschriften steht und damit haben viele Foris schon beim Lesen und Umsetzen Schwierigkeiten .
Noch einmal zul. Anhängelast 1500kg , Stützlast 4 % = 60kg , dann darf der Anhänger leer mit einer Achslast von 1500kg mit der Stützlast 60kg dahinter gehängt werden , oder Anhänger 1000kg leer dann darf noch 560kg aufgeladen werden , wenn die Nutzlast mit 500 kg eingetragen ist und die Stützlast gemessen 60kg beträgt.
Das ist für manche etwas verwirrend , kommt aber daher , das Anhängelast ein tatsächliches Gewicht ist , Zuggesamtgewicht ein Zulässiges , dabei werden beide zulässigen Gesamtgewichte addiert .
Wenn der normale Kraftfahrer da Schwierigkeiten hat ist das nicht verwunderlich , eigentlich müsste er es wissen , aber wer mal mit Ach und Krach den Führerschein bekommen hat ist eben immer noch kein Verkehrsexperte .
Auch wenn er vor Überzeugung platzt.
Giovanni.
Ich kann nicht verstehen, dass mancher Interpretationsversuche unternimmt, wo im nachfolgenden Link doch alles von Fachleuten deutlich erklärt ist:
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
dort steht:
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
Oetteken , weil die bisher dikutierten Fragen nicht alle mit dem Download beantwortet sind .
Manchmal ist das Leben eben einfacher als man denkt .
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 13. Oktober 2014 um 17:25:11 Uhr:
...
weil die bisher dikutierten Fragen nicht alle mit dem Download beantwortet sind .
...
Als da wären?
Bitte aber auch die beiden anderen Links vom ersten Beitrag von mir berücksichtigen.
Ich hab verstanden, dass ich mit einen Anhänger mit zul GG 1200 kg und einem Pkw mit zul Anhängelast 1200 kg und einer Stützlast von 75 kg, die zul Anhängelast nicht um die Stutzlast erhöhen darf. Ich darf also nicht 1275 sondern nur 1200 kg hinten dran hängen. Soweit so gut.
Hätte ich einen Anhänger mit zul GG von 13oo kg , bei dem gleichem Zugfahrzeug mit den 1200 kg zul Anhängelast und der stützlast von 75 kg, dürfte ich die Stützlast zur zul Anhängelast dazu zählen, also einen Anhänger mit 1275 kg ziehen.
Wenn das richtig sein sollte, erschließt sich mir der Sinn nicht. Ich kann ja nun hingehen, meinen Anhänger um 100 kg auflasten lassen und schon dürfte ich mit dem gleichen Zugfahrzeug 1275 kg ziehen. Kann das denn sein, oder verstehe ich etwas falsch?
Was für einen Sinn macht das bezüglich der Verkehrssicherheit? Warum wurde diese Regelung so eingeführt?
Du hast das richtig verstanden.
Ob man deinen Anhänger so einfach auflasten kann weiß ich nicht.
Bei meinem Eriba Nova 490 hatte ich bei der Bestellung die Wahl, ob ich gegen Aufpreis auflasten will.
Serienmäßig zGG 1.350 kg, Auflastung auf 1.500 kg oder 1.600 kg möglich, wobei die 1.600 er Auflastung eine andere Achse beinhaltete.
Außerdem darfst du die max. zulässigen Achslasten und die max. zul. Gespannmasse des PKW nicht überschreiten.
Zitat:
Hätte ich einen Anhänger mit zul GG von 13oo kg , bei dem gleichem Zugfahrzeug mit den 1200 kg zul Anhängelast und der stützlast von 75 kg, dürfte ich die Stützlast zur zul Anhängelast dazu zählen, also einen Anhänger mit 1275 kg ziehen.
Du darfst diesen Anhänger ziehen, weil:
1: Der Anhänger (1275 kg GG) hängt mit 1200 kg an dem Fahrzeug ; die 75 kg Stützlast drücken auf das Fahrzeug und hängen nicht an! Da kann Giovanni schreiben, was er will und wie er will.
2. Der Anhänger ist mit seinem Gesamtgewicht von 1275 kg im zulässigen Bereich.
@ bastanza,
schön, dass Du auch mal ausflippst, dem Mark hast Du seine Ausdruckweise ja übel genommen.
Nur kann ich nichts dafür, wenn Du nur perfekt austarierte Einachser kennst, die keines Stützrades bedürfen. Somit gibt es für Dich keine Stützlast und in Deiner Welt ist alles heile. Du verstehst es seit Jahren nicht und bist dazu offenbar beratungsresistent. Deshalb kann ich über Deinen "Simpel" lachen.
Und nun zu Deinem gelungenen Zitat und die einzig passende Stelle ist:
Zitat:
das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.
Da geht es um das
höchstzulässige Gesamtgewichteines Anhängers und eben nicht um die zulässige Anhängelast.
Das ist ganz simpel! 😁 😁 😁 😁
Zitat:
2. Der Anhänger ist mit seinem Gesamtgewicht von 1275 kg im zulässigen Bereich.
ich habe bisher auch noch nichts anderes gelesen, als dass das, bei einem Anhänger mit 1200kg zul.GG, nicht stimmt.
Es ging aber um einen mit 1300, wobei das Auto auf 1200 begrenzt war. 😁
Lesen bildet! 🙄🙄
Solange man es nicht selektiv betreibt!!!
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 13. Oktober 2014 um 16:58:26 Uhr[/url]:
Lodo, das ist falsch . Wie kannst du solche unsinn schreiben. Du hast geschrieben: Gemeint sind Achslast + Stützlast, eben der Anhänger komplett solo auf der Waage.
Es kann doch zu einem tatsächlichem Gewicht , das ist doch die Achslast keine angenommene , in der Zulassung eingetragene Stützlast addiert werden . Das sind doch Äppel und Birnen. Wenn der Hänger solo auf die Waage kommt ist doch keine Stützlast present.Giovanni.
Wer lesen kann...
Ich habe nicht anders geschrieben als auch Oetteken geschrieben hat:
Zitat:
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast Zugwagen = 1.200 kg.Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast Zugwagen = 1.200 kg.Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast zugwagen= 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
Genau so habe ich das mit anderen Worten beschrieben.
Was habe ich also falsch geschrieben? 😕😕
Wer von Unsinn redet ......... 🙁🙁
Und bei einer Fahrzeugkontrolle kommt immer der Anhänger solo, also ohne Zugfahrzeug, auf die Waage.
Gemessen wird das Gesamtgewicht und auch die Stützlast, ob diese nicht überschritten wird. 😰
Zitat:
Folgendes sagt dazu das Kraftfahrgesetz:
33b.Höchste
zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein
Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den
Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann.
Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern
ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des
Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die
Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die
höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast,
angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;
Aus §2
Mal aus einem österr. Gesetz zitiert, wg EG eh fast alles gleich.
Aber einige lesen halt anders. 🙄