Anderes Fahrzeug eingemessen, und dafür geblitzt worden
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage in die Runde, zu der ich auch nach längerer Suche keine Antworten gefunden haben.
Aktuell steht bei uns an einer Rechts vor Links Krezung ein BOP Anhänger (Blauer Punkt) Ich bin auf der in diesem Fall Vorfahrt berechtigten Strasse an die Kreuzung langsam heran gefahren (Roter Punkt), während sich von Links ein Mercedes mit hoher Geschwindigkeit näherte (Gelber Punkt). Auf allen Straßen um diese Krezung gilt 30Km/h. Da der Mercedes welcher von Links kam, rechts Blinkte während er angerast kam, jedoch noch ausreichend Platz war, bin ich da ich vorfahrt berechtigt war angefahren und rechts abgebogen. Im Moment des abbiegens Blitze der BOP welcher nun rechts neben mir stand, und zuvor wohl den Mercedes eingemessen hat. Das Gerät Blitze wenn ich es richtig wahrgenommen habe sogar noch während ich in die Strasse eingebogen bin, der Mercedes kann also unmöglich geblitzt worden sein. War in einem grossen Lieferwagen unterwegs, das Gerät kann also definitiv nur mich geblitzt haben. Da die Behörden hier auch gerne mal 6-8 Wochen brauchen, ich mich aber jetzt bereits nach 3 Tagen schon völlig verrückt mache, wollte ich mal fragen ob schon jemand diese Situation hatte. Wird im Gerät bereits beim einmessen ein Foto gemacht, und hinterher mit dem Foto mit Blitz abgeglichen, oder habe ich nun schlussendlich die Arschkarte gezogen ?
Ich hoffe das mir da Jemand ein paar Infos geben kann.
MfG Gelf
27 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2024 um 00:39:45 Uhr:
Das originale Abbild der Lidardaten wird nach dem Foto mit der Einblendung vom Berechnungsergebnis und Messrahmensetzung auf das vermeintlich zugeordnete Fahrzeug direkt gelöscht, damit der betroffene die Messung nicht mehr auf Richtigkeit überprüfen kann.
Wurde das nicht vor ein paar Jahren bemängelt und desswegen Gerätschaft aus dem Verkehr gezogen?
Wer stellt denn einen Blitzer hinter einer rvl-Kreuzung auf und erwartet daß da was sinnvolles dabei raus kommt??
Gruß Metalhead
Vielleicht ist dort eine Kita oder die SchwiMu vom OA-Chef wohnt dort .... 🙂
Es wurde entschieden, dass der Hersteller und die Behörde verpflichtet sind, vorhandene Rohmessdaten zugänglich zu machen. Daraufhin gabs ein softwareupdate. Das hat die sofortige Löschung nach der Messwertbildung eingeführt. Deshalb können die Behörden und der Hersteller jetzt keine Rohmessdaten mehr zur Verfügung stellen, weil sie ja schon automatisch gelöscht sind. Aber sonst würden sie schon wollen, nur können wollen sie nicht. 😉
Echt jetzt? Na dann wird eben die Betriebserlaubnis entzogen (so dämlich läßt man sich da auf der Nase rumtanzen?).
Gruß Metalhead
Die PTB-Zulassung würde erst entzogen werden, wenn man anhand der Rohmessdaten systembedingte Fehler belegen könnte. Ein Schelm ...
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Februar 2024 um 22:30:46 Uhr:
Vielleicht ist dort eine Kita oder die SchwiMu vom OA-Chef wohnt dort .... 🙂
... hm, ich würde da vllt. ein 100er-Schild aufstellen 😉
scnr
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Februar 2024 um 22:30:46 Uhr:
Daraufhin gabs ein softwareupdate. Das hat die sofortige Löschung nach der Messwertbildung eingeführt. Deshalb können die Behörden und der Hersteller jetzt keine Rohmessdaten mehr zur Verfügung stellen, weil sie ja schon automatisch gelöscht sind.
Es muss doch einem klar denkenden Richter auffallen dass das Update nicht zielführend ist und eher der Verschleierung der Ergebnisbildung dient.
Oder fehlt es am Kläger bzw. einer geeigneten Klageformulierung?
In der Industrie ist sowas nicht möglich. Hier reicht es nicht ein Prüfmittel lediglich mit „gut“ oder „schlecht“ zu bewerten. Messergebnisse müssen das Ergebnis untermauern.
Es sind wohl eher andere Erwägungen die zum Tollfinden motivieren ...
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 6. Februar 2024 um 12:10:57 Uhr:
In der Industrie ist sowas nicht möglich. Hier reicht es nicht ein Prüfmittel lediglich mit „gut“ oder „schlecht“ zu bewerten. Messergebnisse müssen das Ergebnis untermauern.
In der Industrie muss lediglich nachgewiesen werden, dass die Messergebnisse stimmen bzw. sich innerhalb der Toleranz befinden. Wie diese zustande kommen, muss nicht offengelegt werden.
warum sollte das bei Geschwindigkeitsmessungen anders sein?
Auf so eine Frage kann echt nur ein Deutsch-Technokratisches Hirn kommen.
Vielleicht weil bei Geschwindigkeitsmessungen Menschen mit Rechten betroffen sind und nicht leblose Industrieprodukte. Könnte das vielleicht der Grund sein.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 06. Feb. 2024 um 14:49:30 Uhr:
In der Industrie muss lediglich nachgewiesen werden, dass die Messergebnisse stimmen bzw. sich innerhalb der Toleranz befinden. Wie diese zustande kommen, muss nicht offengelegt werden.warum sollte das bei Geschwindigkeitsmessungen anders sein?
Weil es ein Verwaltungsakt ist.
Da gelten andere Vorschriften.
Thema:
Eichung, Kalibrierung
Da muss für jeden Vorgang alles vorgehalten werden.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2024 um 14:49:30 Uhr:
In der Industrie muss lediglich nachgewiesen werden, dass die Messergebnisse stimmen bzw. sich innerhalb der Toleranz befinden. Wie diese zustande kommen, muss nicht offengelegt werden.warum sollte das bei Geschwindigkeitsmessungen anders sein?
Ich habe von Prüfmitteln geschrieben.
Bei der Prüfung von Prüfmitteln müssen die Messergebnisse sichtbar sein sowie mit was genau diese Messergebnisse ermittelt wurden.
Da reicht es nicht lediglich anzugeben dass das Prüfmittel in Ordnung ist, oder innerhalb der Toleranz.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 6. Februar 2024 um 14:49:30 Uhr:
In der Industrie muss lediglich nachgewiesen werden, dass die Messergebnisse stimmen bzw. sich innerhalb der Toleranz befinden. Wie diese zustande kommen, muss nicht offengelegt werden.warum sollte das bei Geschwindigkeitsmessungen anders sein?
Kurz: Dein Erfahrungshorizont ist recht klein.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 7. Februar 2024 um 17:05:35 Uhr:
Kurz: Dein Erfahrungshorizont ist recht klein.
In Richtung Messtechnik ist er sogar eher als groß zu bezeichnen, schließlich habe ich mich 17 Jahre meines Berufslebens intensiv damit beschäftigt.
Klein ist mein Erfahrungshorizont allerdings darin, nachdem man erwischt wurde durch windige Tricks und Suchen von Lücken in Formalien mich meiner Verantwortung entziehen zu wollen, da hast Du Recht.
An den TE: da wird nix kommen.