Andere Werkstatt als Versi vorscheibt
Hallo,
ich hab in meinem Auto ein Steinschlag, den ich gerne beheben lassen will.
Der ist im Sichtfeld also muss ne neue scheibe rein.
Meine Versicherung schreibt mir jetzt eine Werkstatt vor in die ich gehen soll.
Hab ich mal zusätzlich abgeschlossen ist ein paar € biliger.
Nun möchte ich aber noch mehr machen lassen als nur die Scheibe tauschen. Soll noch Folie angebracht werden.
Das möchte ich nun alles bei einem machen lassen.
Kann ich dahin gehen auch wenn die vericherung nein sagt? Die Werkstatt sagt ja.
Klären die dass dann untereinander?
Die Werkstatt hat gesagt, sie würde für die Vertragsstrafe aufkommen. Ist das dann ok?
Gruß Stefan
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
dieser Beitrag muss wohl ein Aprilscherz gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
😎 Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.😎
Was steht dann auf der Schadensmeldung an die Versicherung ??
Bestimmt nicht : unbeschädigte Frontscheibe erneuert.
Solche Autoglaser, die einem zu einem Versicherungsbetrug anstiften, denen gehört entgültig das Handwerk gelegt.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
😎 Neulich kam mein Sohn zu mir und teilte mir freudestrahlend mit, dass an seinem Fahrzeug fast für Lau getönte Folien angebracht werden könnten. Der Autoglaser müsse dazu nur die nicht beschädigte Frontscheibe an seinem Fahrzeug austauschen und benötigt lediglich eine Unterschrift unter eine Abtretungserklärung, um die neue Scheibe von der Kaskoversicherung regulieren zu lassen.😎
Gib mal die Schadennummer 😁
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Man kann doch nicht her gehen und die billigere Variante nehmen und dann im Schadenfall sagen, ich möchte aber nicht zu der Werkstatt, die mir die Versicherung aussucht und eine Strafe dafür will ich schon gar nicht bezahlen.DIES SOLLTE MAN SICH VORHER ÜBERLEGEN.
Da kann man nur voll und ganz zustimmen.
Soll die Versicherung doch einfach die Höhe der Vertragsstrafe von dem Betrag den sie für die Reperatur überweist abziehen. Laut BGH sind alle Rabatte die der Versicherungsnehmer erhält der Versicherung anzuzeigen.
Das was der TE und seine Werkstatt da vorhaben ist ein ganz klarer Fall von Betrug. Sowohl an der Versicherung als auch an allen anderen Versicherten, die solche Betrügereien durch steigende Beiträge auszugleichen haben.
Sowas ist das allerletzte und sollte mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden um solchen Schmarotzern endgültig das Handwerk zu legen.
MfG Zille1976
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Das was der TE und seine Werkstatt da vorhaben ist ein ganz klarer Fall von Betrug.
Vollkommen richtig. Ein klassischer (Versicherungs-) Betrug.
Die Entscheidungen, die bisher zu dem Thema ergangen sind, betreffen alle die wettbewerbsrechtliche Frage, ob die Werbung mit der Erstattung des Selbstbehaltes bei Scheibenreparaturen zulässig ist. Eine Entscheidung eines Strafsenates hab ich nicht gefunden. Aber es gibt Entscheidungen der UWG-Senate des OLG Hamm und des OLG Frankfurt, die klarstellen, das es sich um einen Betrug zum Nachteil der Versicherung handelt, wenn die Verringerung des Rechnungsbetrages durch den Rabatt auf die Selbstbeteiligung nicht angezeigt wird.
Der BGH hat das nicht so konkret gesagt, seine Argumentation geht aber in die gleiche Richtung (wobei der Versicherungsbetrug vornehm umschrieben wird😁):
BGH, Urteil vom 08.11.2007, I ZR 192/06: "Das Angebot kann den angesprochenen Verbraucher somit veranlassen, die Beklagte (= Autoglaser-Werkstatt) unter Verletzung seiner Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag und gegebenenfalls insbesondere unter Ausschlagung eines gleichwertigen oder günstigeren Angebots eines Mitbewerbers allein deshalb zu beauftragen, weil er den von der Beklagten versprochenen Vorteil erlangen möchte. ... Zwar wird ein Teil der Marktteilnehmer bei der Schadensabwicklung seine vertraglichen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag beachten und daher den ihm von der Beklagten in Aussicht gestellten Vorteil an den Versicherer weiterleiten. Nach der Lebenserfahrung besteht jedoch bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung die Bereitschaft, die Interessen der Versicherer im Blick auf den eigenen Vorteil nicht hinreichend zu wahren."
Für die Frage der Werkstattbindung gibt es noch keine Entscheidungen, aber auch keinen Grund, das anders zu beurteilen. Ist auch hier ein Betrug, wenn man einen solchen Rabatt der Versicherung verschweigt.
Legal ist die ganze Sache dann, wenn man dem Versicherer das Angebot seiner Hauswerkstatt mit dem Rabatt mitteilt. Allerdings kann ich mir die Antwort der Versicherung schon vorstellen: Sie wird dann von dem bereits rabattierten Angebot ihren vertraglichen Einbehalt abziehen wollen ...
Billiger als die Kosten für die Versicherung bei einer Reparatur in der Versicherungs-Vertragswerkstatt wird es bestimmt nicht sein. Deswegen wird sich die Versicherung auch nicht darauf einlassen, auf ihren Abzug zu verzichten.
Hi nimm doch mal Kontakt mit Glas- Fit auf, ich hatte auch einen Steinschlag und mußte die Frontscheibe tauschen lassen. Die Fa. Glas-fit machte mir ein Angebot, bei welchem ich die SB sparte, so das ich die scheibe zu 0 Euro erhielt.
Dafür mußte ich ein Jahr mit einem kleinen (ca 2Euro großem Aufkleber herumfahren) ist denke ich ein gutes Angebot.
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Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Sascha56
Hi nimm doch mal Kontakt mit Glas- Fit auf, ich hatte auch einen Steinschlag und mußte die Frontscheibe tauschen lassen. Die Fa. Glas-fit machte mir ein Angebot, bei welchem ich die SB sparte, so das ich die scheibe zu 0 Euro erhielt.
Dafür mußte ich ein Jahr mit einem kleinen (ca 2Euro großem Aufkleber herumfahren) ist denke ich ein gutes Angebot.
Auch hier ist die Situation des Versicherungsbetruges, da der Aufkleber (Werbevertrag) in direkter Verbindung mit dem Kaskoschadensfall steht.
Werbevertrag - Urteil OLG Celle Az 13 U 113/05 vom 15.09.2005
Hier einmal der Link zu diesem Thema auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".