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an eigene Prozente kommen - SF Klassen

Themenstarteram 12. August 2010 um 21:23

Hallo,

ich habe eine Frage an Euch: Wir haben vor 7 Jahren einen Polo gekauft (naja eigentlich hat meine Schwiegermutter gekauft und wir haben bezahlt). Auf dem Papier gehört der Polo also meiner SchwieMu und über sie ist der Wagen auch versichert.

Nun werden wir einen zweiten Wagen kaufen. Und da weder meine Frau noch ich haben eigene Prozente, ist geplant, diesen Wagen auch noch als Dritt- oder Viertwagen zu versichern (SchwieMu).

Was mich daran stört ist:

- Unsere Autos gehören dann auf dem Papier meiner SchwieMu.

- Halter ist auch meine SchwieMu. Daher kommen Knöllchen auch bei ihr an... .

- Steuern und Versicherung müssen über SchwieMu gezahlt werden

- Ich komme nie an meine eigenen Prozente.

- Ich kann einen Versicherungswechsel nicht durchführen

Andererseits will ich nicht bei SF0 anfangen. Da ist die Versicherung fast doppelt so teuer. Gibt es nicht eine Möglichkeit, das zu umgehen?

Das muss der Versicherung (H.K) ja auch klar sein, dass meine SchwieMu keine 3 Autos hat bzw. benötigt. Demnach muss denen auch klar sein, dass die Autos meiner SchwieMu von ihren Kindern (nebst Anhang) (seit Jahren ohne Zwischenfall) gefahren werden.

Meine Frau hat seit ca. 10 Jahren ihren Führerschein und ich seit ca. 15 Jahren.

Nebenbei frage ich mich: Was passiert, wenn wir einen Schaden haben. Dann verschlechtert sich ja die SFK meiner SchwieMu, oder? (Ausgenommen sie hat diesen SFK-Schutz... aber das weiß ich gerade nicht.) Verteuert sich dann nur die Versicherung des einen (verunfallten) Wagen, oder alle Autos, die auf den Namen meiner SchwieMu laufen?

Ihr seht: Ich habe keine Ahnung von Versicherungen und weiß nicht, ob ich mit dem Mann von der H.K Tacheles reden kann.

MIOMIO

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19 Antworten
am 13. August 2010 um 11:16

Zitat:

 

- welchen grund hat es, dass jemand ein auto bezahlt aber ein anderer der besitzer ist?

- warum ist der versicherungsnehmer als halter eingetragen, wenn er gar nicht damit fährt.

Ich verstehe deine Einwände nicht ...

- weil das durchaus mal vorkommt das Banken bei der Finanzierung/Leasing Kreditnehmer/Halter/Versicherungsnhemer als 1 Person wollen und weil man so eher eine Sondereinstufung bekommz. Bei mir wars so: Auto auf mich zulassen, als 2. Wagen versichert - 140%, Auto auf Mutter zugelassen und Versichert - 80%.

- ist doch normal, siehe oben. Meine Mutter ist auch nie mit "ihrem" Auto gefahren sondern nur ich.

Themenstarteram 13. August 2010 um 11:56

Genauso ist das gelaufen. Damals (noch bevor meine Frau und ich verheiratet waren) war es anscheinend nötig (oder wurde so dargestellt), dass der Wagen meiner SchwieMu gehört. Auch die Zulassung auf ihren Namen stellt kein echtes Problem dar. Nur hätte ich die Autos und die damit verbundene Bürokratie gerne (wenn finanziell vertretbar) in meiner Obhut.

am 15. August 2010 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von miomio

OK, nun kommt Klarheit in die Sache.

Also ich denke, dass meine SchwieMu da mitspielen wird. Denn die Prozente auf dem Polo haben wir uns ja erarbeitet. Wnen dann doch wieder ein weiterer Wagen meiner SchwieMu ins Spiel kommt (unwahrscheinlich), dann muss sie halt wieder bei 140% starten (Zweitwagen). Aber das müsste sie ja in jedem Fall, wie ich das verstehe.

Die günstige SFK auf dem Polo hätte sie ja nicht, wenn wir die nicht 'erfahren' hätten.

Beim Ummelden bräuchten wir aber auf jeden Fall neue Kennzeichen, da es sich um einen Kreiswechsel handelt.

MIOMIO

Nein muß sie nicht, dann kann sie mit der gesonderten Zweitwagenregelung auch wieder mit 85 % anfangen, sprich SF 1/2 !!

Zitat:

Original geschrieben von mola Ceed

 

Nein muß sie nicht, dann kann sie mit der gesonderten Zweitwagenregelung auch wieder mit 85 % anfangen, sprich SF 1/2 !!

Aber nur, wenn es diese Regelung bei ihrem Versicherer überhaupt gibt! Normal sind SF 1/2 = 140 %, 85% entspräche SF 2 und ist bei einigen Versicherern eine spezielle Sonderregelung für Zweitfahrzeuge!

Gruß, Jens

am 16. August 2010 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Zitat:

Original geschrieben von mola Ceed

 

Nein muß sie nicht, dann kann sie mit der gesonderten Zweitwagenregelung auch wieder mit 85 % anfangen, sprich SF 1/2 !!

Aber nur, wenn es diese Regelung bei ihrem Versicherer überhaupt gibt! Normal sind SF 1/2 = 140 %, 85% entspräche SF 2 und ist bei einigen Versicherern eine spezielle Sonderregelung für Zweitfahrzeuge!

Gruß, Jens

Sorry, ich meinte SF 2 = 85 % nicht SF 1/2, gut das du mich drauf hingewiesen hast.Kleiner Rechtschreibfehler mit großem Unterschied.

Die Regelung gibt es doch bei fast allen Versicherern.

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