Amtsanmassung?
Vorfall von heute.
Wie die meisten wissen, fahre ich Menschen mit Handikap in einem verlängerten TRANSIT Bus. Zur Zeit fahre ich mehrere Rollstühle. Teilweise müssen wir Straßen benutzen, die auf einer Seite zugeparkt sind und nur ein Fahrzeug pro Richtung durchkommen. Eine Standardsituation quasi. Mit ein wenig Rücksichtnahme geht alles ohne Stress ab. Nicht so heute.
Wir haben noch 3 Leute im Bus, davon 2 Rollis und sind auf dem Weg zum nächsten Abladeplatz. Dafür befahren wir in einem Wohngebiet eine Straße die - in dem Falle - rechts mit PKW beparkt ist und kaum eine Möglichkeit zum ausweichen, zumindest nicht mit einem langen Bus.
Auf dem angehängten Foto habe ich die besagte Stelle mal kopiert. Es geht um das etwa 50m lange Stück zwischen Lärchenweg (LINKS) und Holthauser Straße, die von unten rechts nach oben links geht. Die Straße, die wir befuhren heißt Eichenweg. WO das ist spielt ja nun mal keine Rolle.
Wie geschrieben, rechts geparkten Autos, die teilweise verbotswidrig bis zur Holthauser Straße stehen. Wir mussten also an den geparkten Autos vorbei und wir befanden uns kurz hinter dem Lärchenweg Richtung Holthauser Straße. Von dort kam ein Mercedes Kombi. Es war wirklich nur EINE Sekunde und wir wären komplett an den Hindernissen vorbei gewesen. NEIN! Der Herr Mercedes Kutscher meinte nun, ER hätte Vorfahrt und ich hätte gefälligst zurück zu setzen um ihn durch zu lassen. Das ging allerdings nicht mehr, weil hinter mir bereits Fahrzeuge aufgelaufen waren. Die hinter dem Mercedes folgenden hatten sich bereits rechts eingeordnet, damit der Gegenverkehr hätte passieren können.
Da wir aber nun nicht zurück setzen konnten, forderte ich den Mercedesfahrer auf zurück zu setzen, zumal ER derjenige war, der die Fahrbahn blockierte. Das ganze fand erst mal per Zeichensprache statt, da ich weder ein Fenster noch die Tür öffnete.
Nun ging der Mercedesfahrer zu seinem Auto und holte, nein, keine Kamera, aber eine Art Etui aus seiner Tasche und hielt mir anschließend das Teil ans Fenster. Das ignorierte ich allerdings.
Daraufhin riss er die Fahrertüre auf und hielt mir das Ding wieder vor die Nase. Ich forderte ihn auf die Türe zu schließen und bitte sein Fahrzeug weg zu setzen, ich hätte Behinderte im Auto. Daraufhin faselte er etwas von Polizei rufen und ... ACHTUNG, ER wäre Staatsanwalt und was ich machen würde wäre Nötigung. JAU!
Die Polizei hat er (leider) nicht gerufen ... Dagegen steige ich aus und sagte, dass ich das Fahrzeug nun stehen lassen würde. Daraufhin ging er zu seinem Fahrzeug, rief mir noch ein SPINNER zu und setzte zurück.
Das war nun die gekürzte Fassung.
Der Hammer ist allerdings, was mir zu dem Zeitpunkt nicht bewusst war, dass ich am Montag wieder seine behinderte Tochter fahren soll. Erst hinterher wurde mir bewusst, woher ich das Fahrzeug und das Kennzeichen kannte. In dem Moment war Herrn Staatsanwalt aber wohl nicht bewusst, wen er vor sich hatte.
Leider bin ich in dem Moment fast immer wie gelähmt und versuche ruhig zu bleiben. Meine Frage ist nun, hat der Herr Staatsanwalt sich eventuell einer Amtsanmaßung und Nötigung schuldig gemacht, weil er mich zudem bedroht hat in dem er die Fahrertüre aufriss und verhinderte, dass ich sie schließe.
Das der Herr Staatsanwalt just in dem Moment im Unrecht war und er sich einer Nötig schuldig machte, dürfte ihm irgendwann klar werden.
Blöd nur, das mein Arbeitgeber gerade um eine neue Lizenz bei der Lebenshilfe ansteht und ich den eventuellen Abschluss nicht gefährden will. Und, nein, ich habe keine Angst um meine Lizenz, im Gegenteil, dank Rechtsschutz sehe ich die Sache recht gelassen.
Sorry, wenns etwas länger wurde. Nur, um die Situation zu verstehen, wollte ich so ausführlich wie möglich schildern.
Noch mal die Frage: Hat sich der Herr Staatsanwalt der Amtsanmaßung schuldig gemacht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ich gestehe, dass ich einen Großteil der Bootsmann-Beiträge ohnehin für hanebüchen halte.
Nicht, dass ich nicht glauben würde, dass sich die Eingangs geschilderte Situation wirklich so zugetragen haben kann....aber ausgerechnet bei einem User, der sich gefühlt alle zwei Wochen lang hier aufgrund seiner oftmals haarsträubenden Aussagen, an welche er felsenfest glaubt (Verkehrsregeln etc), belehren lassen muss, dass er nachweislich im Unrecht ist, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass er - bedingt durch seine Falschauslegung von Gesetzen in Verbindung mit Sturheit - oftmals erst viele Situationen unnötigerweise herbeiführt und dann gar nicht einsieht, dass er maßgeblich mit dazu beigetragen hat.
Geil, ich ich finde es toll wenn hier Mods als User getarnt den Sticky nicht kennen und andere User an die Wand drücken, ohne was zum Thema zu sagen.
Sorry Martin, wenn an täglich unterwegs ist, ist die Situation um die es hier geht absolut keine Seltenheit, sondern die Regel. Meistens geht eine solche Situation zwar anonym ab, aber ab und zu kommt es schon zu persönlichen Bekanntschaften bis hin zu gemeinsamen Boxkämpfen.
Es sei denn man fährt täglich nur ein paar Dorfverbindungsstraßen in der Eifel oder sonst einer ruhigen Gegend.
245 Antworten
Der kann 100x seinen Ausweis ans Fenster klatschen, er ist Verkehrsteilnehmer wie alle andren auch. Eine Wagenlänge zurück, das wärs gewesen. Just that simple
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Nein!
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"ich hätte Behinderte im Auto"und ? gelten für dich und deine behinderten die verkersregeln nich ?
Natürlich gelten für Bootsmann und seinen Behinderten die Verkehrsregeln.
Es ist zwar schon lange her, dass ich die Fahrprüfung hinter mich gebracht habe, mir wurde aber gelehrt, dass der, der leichter zurückfahren kann, zurückfahren soll. Hinter dem Bus standen doch schon Fahrzeuge!
Ist ja auch so gekommen. Das ist ne ärgerliche Geschichte und hat keine strafrechtliche Relevanz.
Und eine Bedrohung ist das schon gar nicht auch wenn sich der TE bedroht gefühlt haben will. Um Strafrechtlich relevant zu sein muss mit einem Verbrechen gedroht werden. Alles andere ist nichts. Selbst wenn ihm Prügel angedroht werden- keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn.
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Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
§ 132
AmtsanmaßungWer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im vorliegenden Fall besteht der Verdacht, dass ein Autofahrer seinen Dienstausweis der Staatsanwaltschaft dazu benutzt hat, im Straßenverkehr eine Weisung zu erteilen. Diese Handlung ist Polizisten vorbehalten (§ 36 StVO). Ein Staatsanwalt wird dagegen nur im Rahmen der Strafverfolgung tätig.
Aber beachte bitte das Wort "Verdacht".
Von Weisung hat Bootsmann nichts erzählt. Der Typ hat den Ausweis gezeigt, gesagt dass er Staatsanwalt ist und dem TE eine Nötigung vorgeworfen. Mehr nicht.
Mit einem Ausweis darf jeder fuchteln und jeder darf dem anderen etwas vorwerfen. Da der Herr jedoch tatsächlich Staatsanwalt ist, liegt auch keine Amtsanmaßung vor. Vielleicht hätte Bootsmann mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angerufen, sonst klärt er doch gern alles per Telefon!
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Da der Herr jedoch tatsächlich Staatsanwalt ist, liegt auch keine Amtsanmaßung vor.
Wenn ich mit meinem Knax-Klub-Mitgliedsausweis eine hoheitliche Handlung vornehme, etwa den Verkehr regle, dann bringt es mir auch nichts, wenn ich tatschlich Knax-Klub-Mitglied bin.
Hängt also davon ab, ob tatsächlich die Weisung zum Zurücksetzen in Verbindung mit dem Dienstausweis stand oder ob nur mit einer Anzeige gedroht wurde. Und selbst wenn, dann würde ich mir, wie geschrieben, eine Strafanzeige gut überlegen.
Gut dann ist die Anzeige so wie dein Nickname 😉 - Wie willst du die denn begründen? Ich kann auch jemanden anweisen zurück zu setzen und das damit begründen, dass ich der Chef der alkoholischen Pimpelhuber in Hintertupfingen bin. Deswegen liegt noch keine Amtsanmaßung vor!
hau den herrn staatsanalt doch einfach am montag mal nach dem motto:
ich bräuchte da mal nen ratschlag von ihnen...so ein vogel hat mich angepöbelt und mir irgendwas unter die nase gehalten...sollte ich den anzeigen?!
Ist die Frage hier nun die nach der Amtsanmaßung oder doch mehr, ob der TE etwas zu befürchten hat?
Tatsächlich ist das eine dicke fette Luftblase aus nichts und wieder nichts, passiert täglich x-mal (zumindest bis zu dem Punkt, wo der "Randalierer" aussteigt) und liegt an der falschen Meinung, dass der mit dem Hindernis auf seiner Seite warten müsse oder gar zurückfahren müsse.
Ich hab da jetzt keinen Paragraphen zur Hand und schreibe das ohne Gewähr, aber:
Wer sich bereits neben einem Hindernis befindet, darf auch dran vorbeifahren.
Genauso kann ich nicht in eine Straße mit einer Fahrspur einbiegen, wenn sich darin bereits jemand befindet, auch wenn auf seiner Seite die parkenden Autos, also das vermeintliche Hindernis, stehen.
Zuletzt wird sogar in dem Falle, dass sich die Autos berühren und sich die Leute gegenseitig die Spiegel abfahren meist 50:50 entschieden, egal wer das Hindernis auf seiner Seite hatte.
Da ganze gilt natürlich nicht, wenn zwei an ein Hindernis kommen und derjenige mit dem Hindernis den anderen gefährdet/behindert etc., indem er sich die Vorfahrt (oder Vorrang?) nimmt. Das ist klar, aber bei einer (einseitig) zugeparkten Straße oder wenn schon jemand neben dem Hindernis ist, darf man sich die Vorfahrt (oder Vorrang?) nicht erzwingen.
Behindert und genötigt hat der "Herr Staatsanwalt", eine Anzeige wird da nicht kommen und selbst wenn, kurz die Sachlage erläutert und das ganze löst sich in Luft auf.
Einfach vergessen das ganze und nur noch ein Tipp, sogar ganz wichtig:
Türe während der Fahrt abschließen oder zumindest spätestens dann, wenn ein anderer auf den Wagen zukommt. Es gibt immer mehr Irre. Da Schusswaffen bei uns zum Glück noch nicht so verbreitet sind, kann man sich mit geschlossener Tür und geschlossenem Fenster aber doch noch ganz gut schützen.
Mir hat selbst schon einmal jemand die Tür aufgerissen, wollte mich aus dem Wagen zerren und hat die Tür danach wieder zugeschlagen, weil das mit dem Rausziehen nicht geklappt hat...
Aussteigen und auf einen anderen Wagen zugehen, die Tür aufreißen, ich denke das kommt schon gut an die Nötigung ran, zumindest deutlich näher als mit Handzeichen jemanden höflich darauf hinzuweisen er möge doch bitte zurücksetzen.
Edit:
Mehr als eine Behinderung kann das zu dem Zeitpunkt noch nicht sein. Und nun?
Macht glaub ich 15 €...
Bevor das noch in die falsche Richtung abdriftet ein paar aufklärende Worte. Nach §6 StVO hat in einem Engpass derjenige Vorrang, der sich bereits IN dem Engpass befindet, so wie bei mir. Der entgegenkommende hätte also warten müssen, wie die Nachfolgenden das auch gemacht haben. Da in der (für mich) RECHTSKURVE geparkte Autos standen, war die Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge zusätzlich erschwert. Der entgegenkommende PKW Fahrer hätte den HOHEN WEISSEN Bus dagegen FRÜHZeitig erkennen können.
U.U. hätte ich auch zurück gesetzt, ging aber nicht, weil hinter mir bereits Fahrzeuge aufgelaufen waren! Das RÜCKSETZVERBOT gilt übrigens für BUSSE und nicht für das Fahrzeug was ich fahre. Das mit dem Rücksetzverbot hat mir meine Schwester bereits mehrfach erzählt, sie ist übrigens Busfahrerin!
Der Herr hat mich mehrfach aufgefordert zurück zu setzen, damit ER durch kann. Wie oben beschrieben, ging das nicht! Als er bemerkte, dass ich nicht reagiere, holte er einen Ausweis aus seinem Auto und hielt ihn erst ans Fenster. Dann riss er die Türe auf, blockierte diese, als ich bat(!) die Türe BITTE wieder zu schließen und schnauzte mich an, er wäre Staatsanwalt und ich solle gefälligst zurück setzen. Alternativ könnte er auch die Polizei rufen.
Was den Herrn so aufregte war, das ich total gelassen blieb und nicht auf ihn reagierte. ER faselte davon, dass ICH eine Nötigung beging, von Anzeige war keine Rede und habe ich auch nicht geschrieben.
Das er mich mit dem Ausweis in der Hand aufforderte zurück zu setzen ist für mich eine Amtsanmaßung. Zudem glaubte er mich mit seinem Ausweis unter Druck setzen zu können, damit ich seiner Aufforderung nachkäme. Bedroht fühlte ich mich in dem Moment, in dem er die Fahrertüre aufriss und mich daran hinderte diese wieder zu schließen. Im juristischen Sinne könnte man das schon als Bedrohung werten, zumal der Herr sich mittels eines Ausweises Autorität verschaffen wollte.
Ihr könnte mich zwar für blöd halten, nur bin ich bestimmt nicht dumm. Zudem habe ich genug Erfahrung bzw. habe ich bereits genug Berichte und einschlägige Urteile gelesen, was solche Vorfälle angeht, denn, ich bin keineswegs Fahranfänger den man mit einem solchen Gehabe vielleicht einschüchtern kann.
Wie ich am Montag reagiere, wenn ich seine behinderte Tochter wieder abholen soll, weiß ich noch nicht. In meinem ehemaligen Job als Kundendiensttechniker, habe ich in mehreren Lehrgängen gelernt mit solchen Menschen umzugehen und dabei ganz gelassen zu reagieren. Trotzdem muss ich mir nicht alles bieten lassen.
SEINE Reaktion war total überzogen und eines Staatsanwaltes unwürdig. Nur scheint es momentan in der Luft zu liegen, hat doch hier in einer Nachbarstadt ein Richter wohl seinen behinderten Nachbarn und dessen Sohn angegriffen.
Wer nun immer noch nicht den Vorgang verstanden hat ... dem kann ich auch nicht helfen. Jedenfalls die Unterstellung, ich würde mich im Straßenverkehr wie ein Rambo verhalten ist schon ziemlich übel. Meine Einladung steht, gerne mal eine Tour mit mir zu fahren um sich davon zu überzeugen, das ich schon weiß was ich darf und keine Rechte für mich reklamiere, die ich nicht habe oder mir meine eigene StVO zu machen, wenn's mir gerade passt. Einfacher ist es natürlich einem anderen Fehler zu unterstellen um ihn der Lächerlichkeit preis zu geben. Aber es sind genau DIE Leute, die selbst die meisten Fehler machen. In diesem Sinne, bleibt fair, auch im Straßenverkehr, heißt: Auch mal EINE Sekunde zu warten um eine Situation zu entspannen!
Naja, eine Situation die halt mal vorkommt. Hab ich auch schon erlebt. Fuer mich ist eins klar, das in meinem Fall der Gegenueber einfach nur ein bedauernswerter Nichtskoenner ist dem man eigendlich keine Beachtung weiter schenken sollte. Der kann rumfuchteln mit was er will. Es gibt nun mal Leute die klinken hinterm Lenkrad total aus und wechseln den Charakter von Mensch zum Arschloch.
Ignorieren, Thema abhaken. Das beste was man machen kann 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Was den Herrn so aufregte war, das ich total gelassen blieb und nicht auf ihn reagierte. ER faselte davon, dass ICH eine Nötigung beging, von Anzeige war keine Rede und habe ich auch nicht geschrieben.
Das er mich mit dem Ausweis in der Hand aufforderte zurück zu setzen ist für mich eine Amtsanmaßung. Zudem glaubte er mich mit seinem Ausweis unter Druck setzen zu können, damit ich seiner Aufforderung nachkäme. Bedroht fühlte ich mich in dem Moment, in dem er die Fahrertüre aufriss und mich daran hinderte diese wieder zu schließen. Im juristischen Sinne könnte man das schon als Bedrohung werten, zumal der Herr sich mittels eines Ausweises Autorität verschaffen wollte.
Nochmal, es war weder eine Amtsanmaßung noch eine Bedrohung. Da kannst du dich noch so sehr aufregen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ihr könnte mich zwar für blöd halten, nur bin ich bestimmt nicht dumm.
Nach deinen obigen Aussagen kann ich dir da zu erstem zustimmen, den 2. Absatz muss man leider doch bezweifeln!