Ampel springt von grün auf aus?
Hallo Allerseits,
mal eine möglicherweise blöde Frage, welche ich gerne beantwortet haben möchte. Heute fuhr ich eine Strecke entlang, welche ich zuvor nie gefahren bin, dann sah ich eine Ampelanlage, die grün war, plötzlich ging sie aus und das grüne Licht war weg, es war aber viel Verkehr und ich war auf einer Vorfahrtsstraße.
Die 4 Fahrzeuge vor mir fuhren trotzdem an der Ampel vorbei als das grüne Licht verschwand, ich natürlich auch.
War das nun einfach nur ein blöder Zufall, dass die Ampelanlage in dem Moment ausgeschaltet wurde ?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man verpflichtet ist, bei einer ausgeschalteten Ampelanlage stehen zu bleiben. Ich hatte zwar oftmals eher Abends aber auch teilweise Mittags ausgeschaltete Ampeln ignoriert und bin vorbeigefahren.
Nur vielleicht hat dies eine Bedeutung, warum ausgerechnet in meiner Anwesenheit die Ampel aus ging, deshalb macht mich das ganze ein wenig stutzig....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 10. August 2019 um 13:06:42 Uhr:
Autofahrer gibts die solletn echt von der Straße bleiben
Es gibt auch Forenmitglieder, die vom Forum wegbleiben sollten, wenn ihnen einige Fragen zu dumm vorkommen. Also lerne dich zu beherschen.
Deshalb immer dran denken
-Nicht alle haben seit langem ihren Führerschein
-Nicht alle fahren viel/oft mit dem Auto
-Nicht alle Fahrschulen sind so gut, wie die eigene.
-Es gibt Leute, die seit lange den Führerschein haben, und eine lange Zeit kein Auto gefahren sind.
Lieber hier eine doofe Frage stellen, als doof im Verkehr rumeiern.
74 Antworten
Zitat:
@8848 schrieb am 11. August 2019 um 09:24:27 Uhr:
Zitat:
@kiaora schrieb am 11. August 2019 um 09:06:58 Uhr:
Kann teuer werden. 😉
Den Vorrang von Fußgängern auf Fußgängerüberwegen regelt die Straßenverkehrs-Ordnung.
Fahrzeugführer, die:
- einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen will, oder
- nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahren, oder
- an einem Fußgängerüberweg überholen,
können mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft werdenHast du bereits einen Führerschein? Dann wüsstest du nämlich, dass ein Fußgängerüberweg umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt wird (mit Zeichen 293 markiert und mit Zeichen 350 angekündigt) und keine Ampelanlage hat.
Bei ampelgeregelten Überquerungsstellen gilt der von dir teilzitierte §26 nicht. Ist die Ampel aus, haben Fußgänger, so wie es @Diedicke1300 beschrieben hat, zu warten.
Ja so meinte ich das natürlich. Ein Zebrastreifen ist eine andere Nummer.
Zitat:
@8848 schrieb am 11. August 2019 um 09:24:27 Uhr:
Hast du bereits einen Führerschein?
Nein, aber nach ca. 1.5 Mio gefahrenen Kilometern sollte ich den jetzt vielleicht doch noch machen. 😛
Zitat:
Dann wüsstest du nämlich, dass ein Fußgängerüberweg umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt wird (mit Zeichen 293 markiert und mit Zeichen 350 angekündigt) und keine Ampelanlage hat.
Bei ampelgeregelten Überquerungsstellen gilt der von dir teilzitierte §26 nicht. Ist die Ampel aus, haben Fußgänger, so wie es @Diedicke1300 beschrieben hat, zu warten.
Hier ein Auszug aus der öst. StVO - auch nur Bodenmarkierungen gelten als Schutzweg. Ich nehme an, in Deutschland gelten ähnliche Regelungen.
§ 9. Verhalten bei Bodenmarkierungen.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, vor einer Radfahrerüberfahrt zu verhalten, um einem Radfahrer oder Rollschuhfahrer, der sich auf einer solchen Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Außerdem muss der Schutzweg durch das Hinweiszeichen Kennzeichnung eines Schutzweges gekennzeichnet werden, sofern er nicht durch gelbe Blinklichter am Rand oder über der Fahrbahn kenntlich gemacht wird oder durch Lichtzeichen geregelt ist.
Bei abgeschalteten Ampelanlagen ist meist noch das gelbe Blinklicht an. Ich bin mir da nicht so sicher ob hier das Verkehrszeichen zwingend vorgeschrieben ist.
LG r.
Zitat:
@kiaora schrieb am 11. August 2019 um 10:47:53 Uhr:
Ich nehme an
Du sollst nichts annehmen, das ist Bestechung 🙂
Was du beschreibst, gilt in Ösiland. Da gibt es §9-Schutzwege. Hierzulande regelt der §9 das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Äpfel/Birnen-Vergleich.
Und wenn hierzulande die Ampel an einer ampelgeregelten Überquerungsstelle aus ist, wird Strom gespart und es gibt kein blinkendes Gelblicht. Ist dann so, als ob es überhaupt keine Ampel geben würde und Fußgänger müssen eben warten, falls Autos vorbeifahren.
Du redest also Österreich. Das, was du zitiert hast, gilt für einen Schutzweg und daher muss man erstmal schauen, wie ein Schutzweg definiert ist. Das findet man in §2 Begriffsbestimmungen der österreichischen StVO:
Zitat:
12. Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen“) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil;
Für Österreich kann ich nicht sprechen, aber hier in Deutschland gibt es meist bei Fußgängerampeln keinen Zebrastreifen (Klick mich und somit ist es auch kein Schutzweg.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@8848 schrieb am 11. August 2019 um 11:05:12 Uhr:
Und wenn hierzulande die Ampel an einer ampelgeregelten Überquerungsstelle aus ist, wird Strom gespart und es gibt kein blinkendes Gelblicht. Ist dann so, als ob es überhaupt keine Ampel geben würde und Fußgänger müssen eben warten, falls Autos vorbeifahren.
Das stimmt so nicht immer... Oft wird nur das grünlicht für Autofahrer gespart. Entweder es geht nach einiger Zeit aus, oder es ist erst gar nicht vorhanden. Die Ampel für Fußgänger funktioniert, und leuchtet rot.
@Gunny-Highway
Bin da ganz bei Dir. Bei allem was du gesagt hast!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 11. August 2019 um 11:51:41 Uhr:
@Gunny-Highway
Bin da ganz bei Dir. Bei allem was du gesagt hast!
Ganz dünnes Eis😉
Mit den unterbrochenen Linien (wie im Bild von Uwe) sind bei uns Radfahrerüberfahrten gekennzeichnet, Zebrastreifen sind bei allen Fußgängerübergängen. Wobei es diese auch in kombinierter Form gibt.
Trotzdem: Es lebe der feine Unterschied. 😛
Ohne Ampeln sieht es bei uns in Deutschland genauso aus. Die Frage ist, wie es mit Ampeln bei euch aussieht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@kiaora schrieb am 11. August 2019 um 10:47:53 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 11. August 2019 um 09:24:27 Uhr:
Hast du bereits einen Führerschein?
Nein, aber nach ca. 1.5 Mio gefahrenen Kilometern sollte ich den jetzt vielleicht doch noch machen. 😛
Zitat:
@kiaora schrieb am 11. August 2019 um 10:47:53 Uhr:
Zitat:
Dann wüsstest du nämlich, dass ein Fußgängerüberweg umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt wird (mit Zeichen 293 markiert und mit Zeichen 350 angekündigt) und keine Ampelanlage hat.
Bei ampelgeregelten Überquerungsstellen gilt der von dir teilzitierte §26 nicht. Ist die Ampel aus, haben Fußgänger, so wie es @Diedicke1300 beschrieben hat, zu warten.
Hier ein Auszug aus der öst. StVO - auch nur Bodenmarkierungen gelten als Schutzweg. Ich nehme an, in Deutschland gelten ähnliche Regelungen.
(...)
Und ich nehme an, nach der StVO von Elbonien müssen die Autofahrer an solchen Stellen auf die im Schlamm versteckten Fußgänger zielen!! *Scnr 😛 (Verschiedene StVOs zu mischen, bringt die Diskussion auch nur bedingt besser voran und verwirrt auch überhaupt nicht 🙄)
/Edit: Nicht nur hier würde ich mir manchmal wünschen, das klarer kommuniziert wird, wenn von einer anderen als der deutschen StVO gesprochen wird (ist ja ein *.de und kein *.at oder *.ch Forum/Domain).....
und wann kommt hier einer und schreibt was in der russischen StVO steht? falls die sowas überhaupt haben?
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 11. August 2019 um 11:22:07 Uhr:
richtig, entweder zebrastreifen oder ampel
Falsch, Zebrastreifen und Ampel