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Amokfahrer

Themenstarteram 2. August 2007 um 12:08

....vor 4 Wochen ist so ein Idiot durch unsere Straße gefahren und hat dabei etliche Autos demoliert u.a. mein Auto. Jetzt sagt die Versicherung, dass ich meinen Schaden selbst zahlen soll, weil die bei Amokfahrten nicht haften??? Weil dem Typen nachgewiesen werden konnte dass er das ganze mit Absicht getan hat weil er ne Frau platt fahren wollte. Und nun? Bin ich der dumme weil irgend so ein Idiot durchgedreht ist?

Ist euch auch schon mal so was passiert???Und was mache ich jetzt???

20 Antworten
am 2. August 2007 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von tiefergelegt33

....vor 4 Wochen ist so ein Idiot durch unsere Straße gefahren und hat dabei etliche Autos demoliert u.a. mein Auto. Jetzt sagt die Versicherung, dass ich meinen Schaden selbst zahlen soll, weil die bei Amokfahrten nicht haften??? Weil dem Typen nachgewiesen werden konnte dass er das ganze mit Absicht getan hat weil er ne Frau platt fahren wollte. Und nun? Bin ich der dumme weil irgend so ein Idiot durchgedreht ist?

Ist euch auch schon mal so was passiert???Und was mache ich jetzt???

IMHO (bin aber kein Jurist!) muß die HP des Verursachers erstmal zahlen, kann sich dann aber wegen Absicht bei Ihrem Klienten das geld wiederholen.

Wg. Aussichtslosigkeit versuchen die vielleicht gar nicht erst zu zahlen. Der eine oder andere wird es schon schlucken ...

am 2. August 2007 um 12:54

Sehe ich auch so, die Haftpflicht des Unfallgegners muß auch bei vorsätzlichen Verschulden zahlen. Die kann sich das Geld aber dann von ihrem Versicherungsnehmer zurückholen.

Wenn Du im ADAC bist: Kostenlose Rechtsberatung nutzen, da sind Experten,die Dir weiterhelfen (u.a. über die Homepage) oder zum Anwalt gehen, für ADAC- Mitglieder gibt es Anwälte, da zahlt der Club die erste Beratung.

Themenstarteram 2. August 2007 um 13:18

...leider sagt die Versicherung, dass sie bei nachweislicher Absicht des Fahrers nichts zahlen muss (steht in jedem Vertag drin) und ich mich an die Verkehrsopferhilfe wenden soll, die zahlt aber nur wenn auch Menschen zu schaden gekommen sind...

Dann verklag den Verursacher auf Schadensersatz

am 2. August 2007 um 13:44

Kann ich beim besten Willen nicht glauben.

Grobe Fahrlässigkeit oder Absicht berechtigen die Versicherung, den Schaden des Versicherungsnehmers nicht zu bezahlen, aber das kann doch unmöglich für die Haftpflicht gelten, das wäre ja geradezu absurd.

P.S. Gehört das nicht eher ins Versicherungs-Forum?

am 2. August 2007 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von tiefergelegt33

...leider sagt die Versicherung, dass sie bei nachweislicher Absicht des Fahrers nichts zahlen muss (steht in jedem Vertag drin) und ich mich an die Verkehrsopferhilfe wenden soll, die zahlt aber nur wenn auch Menschen zu schaden gekommen sind...

Hast Du einen Vertrag mit der gegnerischen Haftpflicht ? Wohl kaum, also intressiert Dich der Inhalt des Vertrages nicht. Es gilt das deutsche Gesetz. Dies besagt, dass der Geschädigte in jedem Fall seinen Schaden ersetzt bekommt, wenn er diesen nicht verschuldet hat (ist viel komplizierter!).

DAs ganze hat mit der Gefährdungshaftung durch Betrieb des Fahrzeugs zu tun (heißt betsimmt noch anders)

http://verbraucherschutz.wtal.de/kfzversicherung-basiswissen.htm

Und zwar auch dann, wenn der Verursacher den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Die Versicherung kann sich zwar an ihrem Versicherten schadlos halten, aber Dir mußsie erstmal den Schaden ersetzen!

Gehe zum Anwalt ! Auch diese Kosten muß die gegnerische Versicherung zahlen. Eine Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden. Lasse Dich von der Versicherung nicht verschaukeln. Hört sich irgendwie nach der HuK an.

am 2. August 2007 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von tiefergelegt33

...leider sagt die Versicherung, dass sie bei nachweislicher Absicht des Fahrers nichts zahlen muss (steht in jedem Vertag drin) und ich mich an die Verkehrsopferhilfe wenden soll, die zahlt aber nur wenn auch Menschen zu schaden gekommen sind...

Hast Du evtl. irrtümlich Deine Vollkasko bemüht? Da ist Vandalismus nämlich meines Wissens ausgeschlossen.

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers ist diejenige, die hier eintritt.

Hi,

Da wird sich die Haftpflicht-Versicherung wegen u.U. Ausschluss bei Vorsatz vom Acker machen.

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg/__152.html

Dass die Verkehrsopferhilfe allerdings nur Personenschäden reguliert, ist ein Gerücht:

http://www.wdr.de/tv/markt/20050613/b_3.phtml

Allerdings ist die Verkehrsopferhilfe der letzte Hafen. Solltest Du selbst eine Fahrzeugversicherung haben, wird diese zuerst einsteigen (natürlichen mit den vertraglichen Konsequenzen hinsichtlich Selbstbeteiligung und Schadensfreiheítrabatt), leider

alles imho und ianal

bye

am 2. August 2007 um 15:27

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg/__158c.html

hat das was zu sagen? klingt ja so als gäbe es für plichtversicherungen(müsste die kfz-haftplicht ja sein)

noch ein paar besonderheiten?!?

interpretieren kann ichs aber net wirklich genau=-)

schönen gruß{<

die versicherung des amokfahreres MUSS dir den schaden bezahlen!

die können sich das geld (bei sowas dürften das max. 10tsd. € sein) dann von ihrem versicherungsnehmer wiederholen.....

was hat der amokfahrer denn für eine versicherungsgesellschaft?

nimm dir am besten direkt einen anwalt (geht zulasten der versicherung des amokfahrers) und klage notfalls den betrag ein....

Als letztes Mittel bleibt immer noch die Möglichkeit, einen Vollstreckungstitel gegen den Täter zu erwirken. Der hat dann eine Gültigkeit von 30 Jahren.

am 2. August 2007 um 18:19

Hi,

mal verschoben - denn der gehört zu uns hier her ;)

Da ich selbst aber grad bissl knapp zeitbemessen bin, erstmal nur die Veschiebung.

Grüße

Schreddi

wenn die versicherung schon so blöd tut rede gar nicht mit denen und gfeh direkt zum anwalt du bekommst dein geld.

am 3. August 2007 um 7:53

Solltest du eine Kasko haben, kannst du auch den Schaden über die VK abrechnen und dann mittels Anwalt dir das Geld vom Verursacher bzw. dessen HAF zurückholen. Dort wirst du zwar hochgestuft, aber das muss dir der Gegener erstatten bzw deine VK holt sich das Geld wieder zurück.

Mein Tipp: Anwalt

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