Ami in Deutschland möchte ein Ami-Auto importieren
Guten Abend Zusammen,
erstens müss ich mich für mein deutsche entschuldigen.
Ich habe ein Nissan Pathfinder 7-sitzer in den USA für meine Familie hier in Deutschland gekauft. Er kommt in 2 Wochen in Bremerhaven an. Er ist in Georgia zugelassen und versichert und hat eine (nur Hinten) Georgia Kennzeichen.
Meine Frage lautet -- wie kriege ich ihn von Bremerhaven nach Hause (in Brandenburg)(MOL)? Ich würde gerne ein Kurzzeitkennzeichen kaufen und es alles 100% legal schaffen -- aber er hat keinen TüV (ist aber schon umgerüstet) und von was ich verstehe -- ein Kurzzeitkennzeichen ohne TüV geht nur in mein Wohnbezirk (MOL).
Ich weiß auch, dass die amerikanische Kennzeichen auch in Deutschland gultig ist -- aber nur wenn ich (der Fahrzeugsbesitzer) mein Hauptwohnsitz in den USA habe. Obwohl ich ein Amerikaner bin -- mein Hauptwohnsitz ist hier in Deutschland.
Ich habe weniger als kein Bock das Ding nach Hause zu schleppern -- total Geld verschwindung.
Meine Idee -- wenn ich ihn nach Hause mit Georgia Kennzeichen und Versicherung fahre -- und Falls ich kontrolliert bin -- ich würde nur englisch sprechen und mein amerikanischer Führerschein zeigen und das "blöde Ami Karte" spielen.
Was ist eure Meinung? Wie gesagt -- ich würde es lieber 100% Legal machen, aber ich bin in ein "lücke" im Gesetzt. Kann jemand mir eine 100% legalle/bessere Vorschlag machen? Es ist total perverse, dass ich ca. €250 zahlen müss um das Auto nach Hause zu bringingen wenn ein halbes Tank Benzin reicht.
Meinungen?
24 Antworten
Wenn der Wagen im Ausland zugelassen und versichert ist, darf er nach meinem Kenntnisstand auch durch einen US-Staatsbürger in D bewegt werden.
Dafür gilt es zu klären ob die US-Versicherung auch fürs Ausland gilt - was ich bezweifle.
Deutsche Überführungskennzeichen gibt es nur mit gültiger Hauptuntersuchung. Keine HU - kein Kennzeichen - keine Versicherung - keine Teilnahme am Straßenverkehr.
Wenn der Wagen allerdings bereits für den deutschen Straßenverkehr umgerüstet ist, kann man evetuell in Bremerhaven beim TÜV gleich die Erstabnahme und HU machen und dann ein Kurzzeitkennzeichen vom dortigen Verkehrsamt holen.
Zitat:
@spechti schrieb am 21. August 2018 um 21:54:24 Uhr:
Wenn der Wagen im Ausland zugelassen und versichert ist, darf er nach meinem Kenntnisstand auch durch einen US-Staatsbürger in D bewegt werden.
Dafür gilt es zu klären ob die US-Versicherung auch fürs Ausland gilt - was ich bezweifle.Deutsche Überführungskennzeichen gibt es nur mit gültiger Hauptuntersuchung. Keine HU - kein Kennzeichen - keine Versicherung - keine Teilnahme am Straßenverkehr.
Wenn der Wagen allerdings bereits für den deutschen Straßenverkehr umgerüstet ist, kann man evetuell in Bremerhaven beim TÜV gleich die Erstabnahme und HU machen und dann ein Kurzzeitkennzeichen vom dortigen Verkehrsamt holen.
Vielen Dank für deine Meinung.
Ich kann auch Autoversicherung hier in D für das Auto besorgen -- das ist kein Problem.
Könnte ich ein Kurzzeitkennzeichen mit gultigem HU Untersuchung und U.S. Title machen (und auch nötige Zoll und Steuer-papierkram?) Nach meinem Kenntnisstand -- ist ein Kurzzeitkennzeichen nür möglich mit HU UND Titel I.
Liege ich falsch?
Ichhabe letzte Woche meinen Pickup zugelassen. Die wollten sowohl als ich das Kurzzeitkennzeichen als auch das richtige Kennzeichen geholt habe von mir das Gutachten vom TÜV als auch den Title/Certificate of ownership.
Bist du hier stationiert? Ich glaube für Stationierte sehen die Regeln etwas anders aus oder?
Wenn der Wagen in Deutschland zugelassen werden soll ist es vermutlich die beste Variante wenn du den TÜV gleich in Bremerhaven begutachten lässt.
In deinem Pass ist bestimmt ein Vermerk bzw. ein zusätzliches Papier auf dem steht wie dein Aufenthalt geregelt ist oder? Falls in deinem Pass nichts der gleichen ist... ich weis ja nicht was die mit dem Auto machen wenn sie raus finden das du hier lebst, aber könnte mir vorstellen dass das klappt wenn du einfach fährst.
Ich würde auch einfach fahren WENN Deine US Versicherung auch für Deutschland gilt.
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Zitat:
@Gatriel schrieb am 21. August 2018 um 21:59:57 Uhr:
Könnte ich ein Kurzzeitkennzeichen mit gultigem HU Untersuchung und U.S. Title machen (und auch nötige Zoll und Steuer-papierkram?) Nach meinem Kenntnisstand -- ist ein Kurzzeitkennzeichen nür möglich mit HU UND Titel I.
Liege ich falsch?
Wenn die Abnahme bestanden wurde,
bekommst du ein Papier zur Erlangung deutscher Papiere.
Das reicht für ein KZK aus.
Besorg dir eine Versicherungspolice und fahr einfach. Haben wir mit Burderherz seinem 914 genau so gemacht (in Kalifornien angemeldet). Von Bremerhaven nach Paderborn. Natuerlich wurden wir angehalten und erst mal richtig voll getextet, das muss man dann ueber sich ergehen lassen. Frag den Polizisten, wenn er in die Schweiz in den Urlaub faehrt, ob er sein Auto an de Grenze ummeldet.
Zitat:
@spechti schrieb am 21. August 2018 um 21:54:24 Uhr:
Wenn der Wagen im Ausland zugelassen und versichert ist, darf er nach meinem Kenntnisstand auch durch einen US-Staatsbürger in D bewegt werden.
Dafür gilt es zu klären ob die US-Versicherung auch fürs Ausland gilt - was ich bezweifle.Deutsche Überführungskennzeichen gibt es nur mit gültiger Hauptuntersuchung. Keine HU - kein Kennzeichen - keine Versicherung - keine Teilnahme am Straßenverkehr.
Wenn der Wagen allerdings bereits für den deutschen Straßenverkehr umgerüstet ist, kann man evetuell in Bremerhaven beim TÜV gleich die Erstabnahme und HU machen und dann ein Kurzzeitkennzeichen vom dortigen Verkehrsamt holen.
Das hat mit der Staatsangehoerigkeit des Fahrers nichts zu tun. Das Auto ist ordnungsgemaess angemeldet. So lange es ordnungsgemaess versichert ist, gibt es da nichts zu meckern.
Die US-Versicherungen greifen i.d.R. nur in den Staaten und in Kanada - selbst Mexiko ist ausgeschlossen. Man muss sich vorher in Deutschland eine Police besorgen. Das geht, wir sassen dafuer etwa 3h bei der Filliale im Dorf...die mit den gruenen Leuchten ich komme nicht mehr auf den Namen.
"Wenn das Fahrzeug noch eine gültige amerikanische Zulassung und Kennzeichen hat, kann es damit
zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sog.
Grenzversicherung abgeschlossen wird, da die US-Kfz-Versicherung in der Regel in Europa keine Gültigkeit hat."
Quelle ADAC Deutschland:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/import-aus-den-usa_308715.pdf
Wenn Fahrzeug mit Zulassung eingeführt wird, kassiert der Zoll gleich die Kfz-Steuer, mein Wissensstand, ein Jahr im Vorraus, kann keine aktuelle Euro-Einstufung festgestellt, anhand der vorliegenden Fahrzeugpapiere werden, wird der Höchstsatz angesetzt.
Wenn das Fahrzeug den "normal" zugelassen wird, kann die beim Zoll bezahlte Steuer wieder erstattet werden, wenn die Steuerkarte und die Quittung vorgelegt wird, welche man bei der Abfertigung erhalten hat.
Mal zum Thema KZK, ohne Betriebserlaubnis, darf man nur in dem "Landkreis" Fahren, in dem das KZK "beantragt" wurde 😉 . Ausser es hat sich was geändert in den letzten 2Jahren ????
Ich habe schon öfter Auto´s gesehen, die hatten das "US Kennzeichen" und sind damit gefahren.
Soll angeblich gehen, hat mir "US Bürger" erklärt, der ist auch Fröhlich hier in D damit gefahren, natürlich auch vorne ohne Kennzeichen !!!
Zitat:
@scorpio-driver schrieb am 23. August 2018 um 14:30:38 Uhr:
Mal zum Thema KZK, ohne Betriebserlaubnis, darf man nur in dem "Landkreis" Fahren, in dem das KZK "beantragt" wurde 😉 . Ausser es hat sich was geändert in den letzten 2Jahren ????Ich habe schon öfter Auto´s gesehen, die hatten das "US Kennzeichen" und sind damit gefahren.
Soll angeblich gehen, hat mir "US Bürger" erklärt, der ist auch Fröhlich hier in D damit gefahren, natürlich auch vorne ohne Kennzeichen !!!
Also dauerhaft? Tja das kann ich mir gut vorstellen. Mein Nachbar hier in Kalifornien hat ein britisches Kennzeichen. Und in meiner Heimatstadt in Deutschland hatte jedes 2. Auto UK hinten dran, da es dort eine Kaserne gibt.
Mir wäre das ganze aber etwas zu doof. Man wird doch alle Nase lang angehalten. Passiert mir mit dem Derby genauso. Ich habe vorne das entwertete H Kennzeichen, hinten Alabama weil Auto in Kalifornien nicht anmeldbar ist (AU). Ich ziehe öfter um und die ersten vier Wochen führe ich mit den örtlichen Sheriffs immer das gleiche Gespräch:
“Know why I pulled you over?”
“No, sir”
“State law requires two license plates on a vehicle”
“Not in Alabama, sir.”
“....you have a good day now.”
Irgendwann kennen dann alle das Auto und lassen mich in Ruhe.
Gruß
Steini
Zitat:
@SteinOnkel schrieb am 23. August 2018 um 17:24:35 Uhr:
Also dauerhaft?
Nicht ganz, ich glaube 6Wochen hat er gesagt, sei erlaubt. Kann aber 3Monate gewesen sein ?
Zitat:
@scorpio-driver schrieb am 23. August 2018 um 17:46:43 Uhr:
Zitat:
@SteinOnkel schrieb am 23. August 2018 um 17:24:35 Uhr:
Also dauerhaft?
Nicht ganz, ich glaube 6Wochen hat er gesagt, sei erlaubt. Kann aber 3Monate gewesen sein ?
§3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz
Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;
sprich das ist der typische Tourist,
Angehörige von Streitkräften sind eine ganz andere Baustelle, da gilt das NATO-Truppenstatut und Nachfolge Vereinbarungen
Besorge Dir "Rote Nummern"