Am Steuer Telefoniert
Kann ich in einer Tankstelle wegen telefonieren am steuer bestraft werden?
Ich habe Luft in meine Reifen gepumpt und danach habe ich einen Anruf bekommen.
Zum telefonieren setzte ich mich ins Auto und fuhr 2m rückwärts aus der Lücke und anschliesend ca. 4-5m zur Zapfsäule zum Tanken.
1 Punkt und 40€ Strafe.
Kann das sein?
Wer kennt sich da ein bisschen aus?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von justin2004
Ja schon!
Mir geht es nicht ums Geld oder um die Punkte. Ich finde es reine Schikane und sehr lächerlich vom Freund und Helfer ;-)
Du regst dich hier über Schikane auf und findest es lächerlich dafür belangt zu werden ?
Lächerlich finde ich, dass die Leute sich der Konsequenzen bewusst sind, es aber trotzdem nicht lassen können während der Fahrt zu telefonieren.
Wenn Du mich fragst sollte hier gleich das doppelte an Bußgeld und Punkten verlangt werden.
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Zum Thema Handynutzung: müssen wichtige Leute wirklich immer erreichbar sein?
Oder müssen nur Leute immer erreichbar sein, die sich für wichtig halten? 😁Wer von mir was will, muss warten, bis er mich erreichen kann 😮
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, ich bin auch dieser Meinung.
Ich habe eine Freisprechanlage, nehme aber nur Gespräche an und
auch nur wenn es sein muss oder es wichtig ist (das wird aus der
angezeigten Rufnr. bzw. des Namens ersichtlich).
Und wirklich wichtig ist fast kein Anruf....
Zitat:
Original geschrieben von Questor
Ich habe eine Freisprechanlage, nehme aber nur Gespräche an und
auch nur wenn es sein muss oder es wichtig ist (das wird aus der
angezeigten Rufnr. bzw. des Namens ersichtlich).
Und wirklich wichtig ist fast kein Anruf....
Genau so handhabe ich es auch.
Freisprecheirichtungen gehören fast "zwingen" in jedes Fahrzeug,da ja fast jeder ein Handy hat🙂
Also ich aktiviere meine serienmässig verbaute Freisprecheinrichtung (Bluetooth) auch nur wenn es auf längere Fahrt geht. Für Kurzstrecke bleibt das Ding aus und mein Handy in der Hosentasche... und da kanns dann auch klinkeln.
Wer was von mir will ruft sowieso zurück. Ansonsten war es nicht wichtig.
Was dabei rauskommt wenn man trotzdem telefoniert ist ja bekannt und völlig berechtigt.
Für mich gilt der Spruch "Nur Dienstboten müssen stets erreichbar sein".
Peter
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Man darf telefonieren, SMS schreiben, sonstwas machen, solange man das Telefon dazu nicht physisch bedienen muss. So stehts geschrieben. Davon abgesehen, darf man natürlich den Verkehr nicht gefährden.
Wenn man nicht gerade Rufbereitschaft hat, kann man das Handy übrigens auch mal klingeln lassen und ggf. zurückrufen.
Nö.
§ 23 StVOsagt:
Zitat:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.(...)
Solange das Ding in einer Halterung steckt, darf man auch bei 250 noch eine SMS tippen, auch wenn man das Teil dabei berührt.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö. § 23 StVO sagt:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Solange das Ding in einer Halterung steckt, darf man auch bei 250 noch eine SMS tippen, auch wenn man das Teil dabei berührt.Zitat:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.(...)
Hoffendlich werdem die betreffenden Gesetze da noch ergänzt und konkretisiert. Ich schließlich lebensgefährlich, vornehmlich für andere Verkehrsteilnehmer, wenn da jemand durch die Lande rast und die Augen auf der Tastatur hat und nicht auf der Fahrbahn.
Sollte das jemand machen, dann wünsche ich ihm, daß er am Betonpfeiler der stabilen Autobahnbrücke "parkt", aber ohne daß andere Verkehrsteilnehmer dabei getroffen werden.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nö. § 23 StVO sagt:
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Hoffendlich werdem die betreffenden Gesetze da noch ergänzt und konkretisiert. Ich schließlich lebensgefährlich, vornehmlich für andere Verkehrsteilnehmer, wenn da jemand durch die Lande rast und die Augen auf der Tastatur hat und nicht auf der Fahrbahn.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Solange das Ding in einer Halterung steckt, darf man auch bei 250 noch eine SMS tippen, auch wenn man das Teil dabei berührt.Sollte das jemand machen, dann wünsche ich ihm, daß er am Betonpfeiler der stabilen Autobahnbrücke "parkt", aber ohne daß andere Verkehrsteilnehmer dabei getroffen werden.
Die Gesetze sind da, gellten aber nur, wenn es zu einem Unfall kommt. Urteile gibts genug, die meisten zwar wegen Navi-Programmierung, aber die Unaufmerksamkeit ist ja vergleichbar.
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Hoffendlich werdem die betreffenden Gesetze da noch ergänzt und konkretisiert. Ich schließlich lebensgefährlich, vornehmlich für andere Verkehrsteilnehmer, wenn da jemand durch die Lande rast und die Augen auf der Tastatur hat und nicht auf der Fahrbahn.Sollte das jemand machen, dann wünsche ich ihm, daß er am Betonpfeiler der stabilen Autobahnbrücke "parkt", aber ohne daß andere Verkehrsteilnehmer dabei getroffen werden.
Wozu sollen die betreffenden Gesetze da noch ergänzt werden? Ist auch lebensgefährlich, wenn man seine heruntergefallene Kippe sucht, die Bierflasche unter das Bremspedal rollt, oder du das Lenkrad verreisst, weil deine Beifahrerin gerade ....
Wieviele Meter zusätzlicher Regalfläche hättest du gerne als Gesetzesergänzung?
Die "fehlenden" Ergänzungen erklärt dir gegebenenfalls ein Richter, wenn es nötig ist.
Den unteren Absatz ignorier ich besser ... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Incoming
Wenn man nicht gerade Rufbereitschaft hat, kann man das Handy übrigens auch mal klingeln lassen und ggf. zurückrufen.
Hoppala das geht sogar während einer Rufbereitschaft, selbst schon erlebt - welch Wunder
Zitat:
Die Gesetze sind da, gellten aber nur, wenn es zu einem Unfall kommt. Urteile gibts genug, die meisten zwar wegen Navi-Programmierung, aber die Unaufmerksamkeit ist ja vergleichbar.
ja aber genaz DA beginnt der nonsens doch.
ich stehe mit laufendem motor an der ampel und telefoniere während neben mir ein streifenwagen steht. was passiert?
so und nun stehe ich mit laufendem motor an der ampel, programmiere mein navi, in der anderen hand hab ich ne bierflasche und meine beifahrerin spielt an mir rum....was passiert?
und genau hier finde ich fehlt die verhältnissmässigkeit. wen die kids hinten in ihren kindersitzen randalieren und ich mich umdrehe bei 200 auf der bahn (ja ich weiss leichtsinnig, aber nur mal angenommen) dann is nix. obwohl ich netmal auf die strasse schauen. schaue ich aber auf die strasse und hab nur n telefon am ohr (wiegesagt ein cb funkgerät macht nix, ein handy schon) bin ich dran...
Ihr diskutiert ziemlich am Thema vorbei ... es geht nicht darum, dass man für Telefonieren am Steuer bestraft werden soll.
Es geht eher um diese Haarspalterei, wofür der TE bestraft wurde. Sowas ist wirklich extrem kleinlich finde ich.
Zitat:
Original geschrieben von justin2004
Kann ich in einer Tankstelle wegen telefonieren am steuer bestraft werden?Ich habe Luft in meine Reifen gepumpt und danach habe ich einen Anruf bekommen.
Zum telefonieren setzte ich mich ins Auto und fuhr 2m rückwärts aus der Lücke und anschliesend ca. 4-5m zur Zapfsäule zum Tanken.
1 Punkt und 40€ Strafe.
Kann das sein?
Wer kennt sich da ein bisschen aus?
Ich verstehe Justin nicht.
Eine Tankstelle ist ein öffentlicher uneigeschänkter Verkehrsraum.
Das Auto bewegte sich mit eigenem Antrieb.
Das sind doch die Fakten.
Selbst wenn Justin im geparkten Auto mit laufendem Motor sitzt z.B. wegen Heizung ist das nicht erlaubt.
Da brauch ich mich nicht bsonderlich auskennen um zu wissen, dass das Konsequenzen haben
hatte. Punkt
Zitat:
Original geschrieben von RSK64
Ihr diskutiert ziemlich am Thema vorbei ... es geht nicht darum, dass man für Telefonieren am Steuer bestraft werden soll.
Es geht eher um diese Haarspalterei, wofür der TE bestraft wurde. Sowas ist wirklich extrem kleinlich finde ich.
Nö.
Der TE hat während der Fahrt telefoniert. Und wurde abkassiert.
Jetzt kommt erst die Haarspalterei: Ja aber, der TE ist ja eigentlich nicht gefahren, sondern eher nur gerollt, und ausserdem war das an ner Tanke und ... und ... und ...
Der TE wurde nicht für Haarspalterei belangt, sondern für das Fehlverhalten. Erst die Diskussion hier spaltet Haare.
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Der TE wurde nicht für Haarspalterei belangt, sondern für das Fehlverhalten. Erst die Diskussion hier spaltet Haare.
Eben. Letztendlich muß man sich einfach an Gesetze halten.
Er war im öffentlichen Verkehrsraum, der Motor war an, das Auto ist gerollt, er hat das Handy bedient.
Der Fall ist eindeutig.