AM ab 15 auch im Ausland möglich

Die neue SZ 195 gilt nur in Deutschland. Die Inlandseinschränkung interessiert also im Ausland nicht. Wenn das Ausland (Österreich, Italien) also kein Mindestalter von 16 festlegt, darf man mit dem AM ab 15 auch ins Ausland.

21 Antworten

Stimmt.
Hab mich von den kontraproduktiven Antworten davon ablenken lassen.

Gruß

Zitat:

@TilJes schrieb am 29. August 2021 um 15:32:10 Uhr:


Wenn das Ausland (Österreich, Italien) also kein Mindestalter von 16 festlegt, darf man mit dem AM ab 15 auch ins Ausland.

In der Tat dürfte bei einer Kontolle dann dort niemandem auffallen, dass der Führerschein nicht gültig ist.

Aber ich denke die Versicherung sollte man besser nicht in Anspruch nehmen müssen. Die werden sicher nach deutschem Recht handeln, sprich die SZ195 in Betracht ziehen.

Zitat:

@Martinoo schrieb am 30. August 2021 um 07:25:19 Uhr:



Zitat:

@TilJes schrieb am 29. August 2021 um 15:32:10 Uhr:


Wenn das Ausland (Österreich, Italien) also kein Mindestalter von 16 festlegt, darf man mit dem AM ab 15 auch ins Ausland.

In der Tat dürfte bei einer Kontolle dann dort niemandem auffallen, dass der Führerschein nicht gültig ist.

Aber ich denke die Versicherung sollte man besser nicht in Anspruch nehmen müssen. Die werden sicher nach deutschem Recht handeln, sprich die SZ195 in Betracht ziehen.

In der Tat sind im Ausland Schlüsselzahlen auch bekannt. Und wenn du dir über deinen Versicherungsschutz nicht 100% im Klaren bist, solltest du nicht los fahren.

@TilJes

@Martinoo Das ist tatsächlich ein interessanter Aspekt. Die Haftpflicht muss zahlen, aber bei einer Kasko sieht es dann evtl. anders aus.

@Papstpower Ja, aber nur die zweistelligen Schlüsselzahlen.

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Zitat:

@TilJes schrieb am 30. August 2021 um 12:12:07 Uhr:


@Martinoo Das ist tatsächlich ein interessanter Aspekt. Die Haftpflicht muss zahlen, aber bei einer Kasko sieht es dann evtl. anders aus.

@Papstpower Ja, aber nur die zweistelligen Schlüsselzahlen.

So schreibt es der ADAC:

https://www.adac.de/.../

Und hier noch eine Quelle:
https://www.bmvi.de/.../modellversuch-moped-mit-15.html

Gruß MIFIA4

@MiFiA4
Dem ADAC darf man in speziellen Rechtsfragen leider eher nicht glauben. Aber klar, wenn der große gelbe Verein das sagt, dann muss es ja stimmen 🙄. Interessant ist z.B., dass sich ÖAMTC und ADAC teilweise widersprechen. Wer hat nun Recht?

Das BMVI ist auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Wurde nicht letztes Jahr die Änderung der StVO/BKat für ungültig erklärt, weil das BMVI einen Fehler gemacht hat? Egal.
Der Satz "Aus europarechtlichen Gründen ist sie jedoch mit der Auflage versehen, dass von ihr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf" aus dem Link ergibt auch keinen Sinn. Welche europarechtlichen Gründe sprechen denn gegen eine Gültigkeit im Ausland? Keine. Wurde auch nicht in der Begründung zur Gesetzesänderung ausgeführt. Das war eine rein deutsche Entscheidung. Die gewünschte Beschränkung aufs Inland ergibt keinen Sinn. Und die Umsetzung mit einer dreistelligen SZ ist eben fraglich.

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