Am 11.4.2020 geblitzt, alter Bußgeldkatalog oder neuer Bußgeldkatalog?
Hallo zusammen,
Ich wurde am 11.04.2020 mit 17 kmh ( Nach toleranzanbzug )Zuviel innerorts geblitz. Der betrag den ich zahlen muss gilt schon zum neuen Bußgeldkatalog, obwohl es erst ab dem 27.04.2020 in kraft tritt .
Jetzt die Frage: muss normalerweise nicht die strafe nach dem alten Bußgeldkatalog gehen ?
Danke jetzt schon im vorraus.
Beste Antwort im Thema
Nulla poena sine lege... bzw. nulla poena sine lege praevia (Rückwirkungsverbot)
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Rückwirkung würde einer der Grundbedingungen freiheitlicher Verfassungen, dem Prinzip der Rechtssicherheit der Rechtsordnung, widersprechen und ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Jeder soll generell darauf vertrauen können, dass sein rechtmäßiges Handeln später nicht nachteilig wirkt.
Das Rückwirkungsverbot verbietet grundsätzlich, dass bei staatlichen Akten an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird, d. h., es darf keine andere Strafe ausgesprochen werden, als zum Zeitpunkt der strafbaren Handlung vorgesehen war. Problematisch wäre ansonsten, dass der Adressat der Norm sich zum Zeitpunkt seines ursprünglichen Verhaltens nicht auf diese Folge hätte einstellen können.
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Dieser Grundsatz ist ausdrücklich in einer Vielzahl völkerrechtlicher Verträge niedergelegt, etwa in Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in Artikel 9 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 15 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Auch in nationalen Rechtsquellen ist der Grundsatz verankert. In Deutschland ist er im Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz geregelt und wird in § 1 StGB nochmals aufgegriffen. Im Steuerrecht oder Verwaltungsrecht dürfte eine Rückwirkung regelmäßig problematisch sein (nullum tributum sine lege).
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(URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?... (Abgerufen: 16. Mai 2020, 19:41 UTC))
48 Antworten
Der TE sollte mal sagen was ihm exakt vorgeworfen wird, Tatbestand Nummer, wieviel zu schnell, wie hoch genau der geforderte Betrag ist.
Es gibt ja gewisse Dinge , die zu einer Erhöhung des regulären Bussgelds führen.
Z.B. "mit Gefährdung" oder 2.mal innerhalb kurzer Zeit geblitzt worden.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 16. Mai 2020 um 20:34:54 Uhr:
Bei einem Gerichtsurteil gelten auch die Strafen, die zum Zeitpunkt des Urteils gelten.
Das ist nicht richtig. Es gelten grundsätzlich die Gesetze, welche am ,,Tattag,, gerade gelten.
Sieht man gelegentlich bei Berichten zu einzelnen Prozessen. Da werden manche Täter nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, obwohl deren Lebensalter schon darüber liegt. Ganz einfach deshalb, weil er zum Tattag noch ein Jugendlicher war bzw.als Jugendlicher galt.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 17. Mai 2020 um 07:35:49 Uhr:
Der TE sollte mal sagen was ihm exakt vorgeworfen wird, Tatbestand Nummer, wieviel zu schnell, wie hoch genau der geforderte Betrag ist.
Es gibt ja gewisse Dinge , die zu einer Erhöhung des regulären Bussgelds führen.
Z.B. "mit Gefährdung" oder 2.mal innerhalb kurzer Zeit geblitzt worden.
Die Frage ist unabhängig von der Tat. Es geht darum ob der alte oder neue Katalog gilt. Diese Grundsatzfrage gilt dann für alle Taten.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 17. Mai 2020 um 08:38:39 Uhr:
Sieht man gelegentlich bei Berichten zu einzelnen Prozessen. Da werden manche Täter nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, obwohl deren Lebensalter schon darüber liegt. Ganz einfach deshalb, weil er zum Tattag noch ein Jugendlicher war bzw.als Jugendlicher galt.
Das ist völlig richtig und das ist auch gut so. Aber das ist eine andere Sache, als in diesem Fall.
Zitat:
Das ist völlig richtig und das ist auch gut so. Aber das ist eine andere Sache, als in diesem Fall.
Nein, genau das Gleiche. Manche Prozesse ziehen sich ja in die Länge. So manche Tat liegt schon Jahre zurück. Trotzdem wird nach den Kriterien verhandelt, welche zur Tatzeit vorlagen.
Und so wird es auch bei Verkehrsverstössen gehandhabt. Da die Novelle am 27.4(?) in Kraft trat, werden alle Verstösse vor dem 27.4 nach dem alten Bussgeldkatalog bestraft, ab 27.4 nach dem Neuen.
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Zum Bußgeldkatalog hieß es: "Tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft". Sollte die Bußgeldstelle also 70 € verlangen, liegt sie falsch, also Widerspruch.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 17. Mai 2020 um 09:00:39 Uhr:
Zum Bußgeldkatalog hieß es: "Tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft". Sollte die Bußgeldstelle also 70 € verlangen, liegt sie falsch, also Widerspruch.
Wenn das dabei steht, dann ist es ja eindeutig. Hätte auch schon früher einer drauf kommen können 😁
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 17. Mai 2020 um 09:00:39 Uhr:
Zum Bußgeldkatalog hieß es: "Tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft". Sollte die Bußgeldstelle also 70 € verlangen, liegt sie falsch, also Widerspruch.
Heißt das folgerichtig dann nicht, daß die 70 € ok sind, sofern
der Bescheid nach dem 28.04. erstellt wurde?
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 17. Mai 2020 um 10:11:40 Uhr:
Heißt das folgerichtig dann nicht, daß die 70 € ok sind, sofern
der Bescheid nach dem 28.04. erstellt wurde?
Stimmt, das war ja auch meine ursprüngliche Theorie. Also ich halt mich jetzt raus.
Es gilt der alte Bußgeldkatalog, der zum Tatzeitpunkt aktiv war. Da kann es keine zwei Meinungen geben.
Was ich mich jetzt frage: ist dadurch der ganze Bescheid ungültig und der TE kommt straffrei davon oder kann die Behörde es noch ändern? Wäre es ggf sogar schlauer abzuwarten bis bestimmte Fristen abgelaufen sind und dann gegen den falschen Bescheid vorzugehen um zu vermeiden dass dieser noch innerhalb der Frist korrigiert wird?
Es könnte sogar sein, dass ohne Reaktion sogar der falsche Bescheid wirksam wird, ich würde auf auf jeden Fall in Widerspruch gehen.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 17. Mai 2020 um 13:41:30 Uhr:
Es könnte sogar sein, dass ohne Reaktion sogar der falsche Bescheid wirksam wird, ich würde auf auf jeden Fall in Widerspruch gehen.
So würde ich das auch machen.
Vielleicht gewinnt er ja den Fall.
Ich konnte nicht rauslesen, dass der TE de Bescheid schon bekommen hat. Von daher sind Vorschläge a la Widerspruch Spekulation.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 17. Mai 2020 um 14:28:06 Uhr:
Ich konnte nicht rauslesen, dass der TE de Bescheid schon bekommen hat. Von daher sind Vorschläge a la Widerspruch Spekulation.
Woher würde der TE denn dann den Betrag der er zahlen muss schon kennen? 😉