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Alufelgen nicht eintragen/Haftung bei Unfall
Hallo,
ich habe folgende Frage an die Gemeinde:
Wenn ich auf meinen Firmenwagen eine Rad/Reifenkombination aufziehe, für die zwar ein Gutachten vorliegt, aber aufgrund der anderen ET (30 statt der original 45) diese aber entgegen der Vorschrift im Gutachten nicht im Brief/Kfz-Schein eintragen lasse...
Was passiert im Falle eines Schadens? Lehnt die Versicherung ab, auch wenn die Reifen nicht schuld sind, oder im Falle einer Vorführung beim TÜV jederzeit und ohne Probleme eine Eintragung gemacht worden wäre...
Im Gutachten steht ....nach Anbau unverzüglich einem amtliche anerkannten Sachverständigen....
Was ist Eure Meinung? Welches Risiko? Wer hat juristische Hintergründe, bzw. Beispiele?
Danke und Gruß
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18 Antworten
Anbaubestätigung nach §19/3
Hallo Alle,
also ich hab mit meinem zuständigen TÜV-Ingenieur gesprochen. Es handelt sich in dem Fall um eine Anbaubestätigung nach § 19/3 (nicht wie sonst bei Direkteintrag 19/2). Diese ist mitzuführen. Kostenpunkt 42 EURonen.
Das wars. All safe dann.
Danke für die Mithilfe.
Earl
Sorry, aber Euch kann man nicht mehr helfen!
Hoffentlich meldet sich der Fragensteller und beweist Euch das ich Recht habe!
Gruß
Manuel
Zitat:
Hoffentlich meldet sich der Fragensteller und beweist Euch das ich Recht habe!
Dass du Recht hast kann ich dir auch bestätigen, da ich bei mir selbiges gemacht habe und der TÜV mir bestätigt hat, dass ich mit der Anbaubestätigung die ich mitführe absolut auf der sicheren Seite bin. Da gibts nix dran zu rütteln.
Gruß Jürgen
Hallo,
Warum soll eine Anbaubestätigung vom TÜV schlechter sein, bzw. bei einem Unfall zu Schwierigkeiten führen, als eine ABE vom Felgenhersteller? Ich habe bei mir auch eine Felgengröße mit anderer ET und eine ABE. Da muß ich doch doch auch nichts eintragen. Hatte das aber auch schon mal mit der Anbaubestätigung. Der TÜV heftet das Ding an die ABE und gut iss. Die Eintragung in den Brief ist nur noch die Kür.
Gruss