Altes Nummernschild behalten?
Hallo!
Angenommen ich wohne in Hamburg und kaufe mir in München ein abgemeldetes KFZ mit noch gültiger HU - kann ich dann das alte Kennzeichen behalten, sofern dieses nicht vom Vorbesitzer weiterverwendet würde?
Danke für Infos!
Beste Antwort im Thema
Nein, geht nicht. Ist so oder so ein Halterwechsel.
44 Antworten
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 13. Dezember 2019 um 16:31:11 Uhr:
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 13. Dezember 2019 um 16:31:11 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Dezember 2019 um 16:15:18 Uhr:
Das ist aber seit 01.10 nicht korrekt.
Auch beim Halterwechsel darf das Kennzeichen beibehalten werden, wenn der Wagen noch zugelassen ist.Solltest evtl mal einen Verweis auf die FZV hinschicken.
Gruß M
Hallo,
das stimmt aber nur dann, wenn der Halterwechsel innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes erfolgt. Bedeutet, wie ich es lese: alter und neuer Halter müssen den gwöhnlichen Aufenthaltsort= Haupwohnsitz im gleichen Zulassungsbezirk haben. Ist dem nicht so, muss ein neues Kennzeichen her.
Gruss vom Asphalthoppler
Nö,
Wenn ich Dein Auto von Dir kaufe und es bei mir ummelde, kann ich Dein Kennzeichen dran lassen.
Glaube nicht,dass Du in meinem Landkreis wohnst, vermutlich nicht mal in meinem Bundesland.
Seit 01.10.19 brauchen angemeldete Fahrzeuge beim Standortwechsel mit HalterWechsel nicht mehr umgekennzeichnet werden.
Erst wenn das Fzg mal außer Betrieb gesetzt wird, geht das Kennzeichen zur Kennzeichenführenden Zulassungsstelle zurück.
Eben nicht.
Es scheint aber (wie so Einiges auf den Zulassungsstellen) nicht bundesweit einheitlich gehandhabt zu werden.
Ein Kollege hat vor 8 Wochen hier in Sachsen ein privat auf ihn zugelassenes Fahrzeug nach Berlin verkauft und hat sich ganz schön erschrocken, als der Käufer mit seinen alten Schildern und einer neu ausgestellten Zulassung auf den Käufer zur Abholung erschien.
Da könnt Ihr hier noch 3 Seiten an Kommentaren schreiben, in X ist es so und in Y wird es evtl. anders sein.
Ich selbst mag mein regionales Kennzeichen, und ich käm nie auf die Idee, mit was Anderem herumzufahren.
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 13. Dezember 2019 um 16:31:11 Uhr:
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 13. Dezember 2019 um 16:31:11 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Dezember 2019 um 16:15:18 Uhr:
Das ist aber seit 01.10 nicht korrekt.
Auch beim Halterwechsel darf das Kennzeichen beibehalten werden, wenn der Wagen noch zugelassen ist.Solltest evtl mal einen Verweis auf die FZV hinschicken.
Gruß M
Hallo,
das stimmt aber nur dann, wenn der Halterwechsel innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes erfolgt. Bedeutet, wie ich es lese: alter und neuer Halter müssen den gwöhnlichen Aufenthaltsort= Haupwohnsitz im gleichen Zulassungsbezirk haben. Ist dem nicht so, muss ein neues Kennzeichen her.
Gruss vom Asphalthoppler
Das man sein regionales Kennzeichen mag, lässt einige das Kennzeichen wechseln. Viele gucken nach dem Preis und wenn man keine neuen Kennzeichen beantragt, spart man nicht nur an den Blechen,sondern auch an der Gebühr.
Hier der Auszug aus der FZV, für die die es nicht glauben. Daran hat sich jede Zulassungsstelle zu halten.
13/4 FZV
Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung). Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
Die eine oder andere Zulassungsstelle / der eine oder andere Landkreis wird die neue Verordnung einfach noch nicht umgesetzt haben. Es gibt ja auch unterschiedliche Handhabungen zu Wunschkennzeichen und zB Buchstabenfolgen.
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Da hast Du Recht. Find ich auch bedenklich, dass der eine LK sich rigoros an die Vorgabe des Verfassungsschutz hält,der Nachbar LK das leider getrost ignoriert. Bürgt dann immer reichlich Potential für Diskussion.
Der Wegfall der Umkennzeichnung ist in der FZV nun fixiert und wer sich dann am Schalter abwimmeln, überreden lässt,dies doch zu tun, selbst schuld.
Die gesperrten Kennzeichen Kombinationen sind so in der FZV nicht aufgeführt,weshalb der ein oder andere LK damit lax umgeht.
Völlig Unbeleckten den Sinn oder Unsinn zu erklären,ist vermutlich auch nicht leicht.
Weshalb die 88 (deren Bedeutung ja H H erstellt), für den Verfassungsschutz bedenklich ist, das HH auf dem Kennzeichen der Hansestadt Hamburg bzw als ErkennungsNummer erlaubt sind, kann man OttoNormalVerbraucher logisch nicht erklären oder.
Zumindest beim Wegfall der UmkennzeichnungsPflicht gibt es keine Zwei Meinungen.
Und wenn man den SB höflich darauf hinweist, sollte es auch keine
Probleme geben.
Stimmt,
Mal sehen wann das noch kommt.
Kann man ja gespannt sein, wie lange in Zukunft HalterAnfragen dauern. Man muss ja erstmal die Örtlich zuständige Zulassungsstelle ermitteln, was nun anhand der nicht mehr notwendigen Umkennzeichnung auch schon schwierig wird.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2019 um 10:06:02 Uhr:
Stimmt,
Mal sehen wann das noch kommt.Kann man ja gespannt sein, wie lange in Zukunft HalterAnfragen dauern. Man muss ja erstmal die Örtlich zuständige Zulassungsstelle ermitteln, was nun anhand der nicht mehr notwendigen Umkennzeichnung auch schon schwierig wird.
So nett ich unsere Regional- und Wunschkennzeichen finde, Aus organisatorischer Sicht spricht schon viel für ein System wie in Spanien: Kennzeichen fingen damals bei BBB 0000 an und gehen dann weiter als BBB 0001 usw. Beim Wechsel verbleibt das Kennzeichen am Auto. Da sind die Möglichkeiten dann zwar endlich, aber nach ZZZ 9999 macht man dann eben mit 1 BBB 0000 weiter, wie in Belgien.
ob das im Zeitalter moderner IT und entsprechendem Zentralregister organisatorisch noch grosse Vorteile hätte ?!
Zitat:
Find ich auch bedenklich, dass der eine LK sich rigoros an die Vorgabe des Verfassungsschutz hält,der Nachbar LK das leider getrost ignoriert.
ich fände es eher bedenklich, wenn der Verfassungsschutz etwas mit der KFZ-Zulassung zu tun hätte
Da handeln die Ämter jedes auf seine Art
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 14. Dezember 2019 um 12:25:36 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2019 um 10:06:02 Uhr:
Stimmt,
Mal sehen wann das noch kommt.Kann man ja gespannt sein, wie lange in Zukunft HalterAnfragen dauern. Man muss ja erstmal die Örtlich zuständige Zulassungsstelle ermitteln, was nun anhand der nicht mehr notwendigen Umkennzeichnung auch schon schwierig wird.
So nett ich unsere Regional- und Wunschkennzeichen finde, Aus organisatorischer Sicht spricht schon viel für ein System wie in Spanien: Kennzeichen fingen damals bei BBB 0000 an und gehen dann weiter als BBB 0001 usw. Beim Wechsel verbleibt das Kennzeichen am Auto. Da sind die Möglichkeiten dann zwar endlich, aber nach ZZZ 9999 macht man dann eben mit 1 BBB 0000 weiter, wie in Belgien.
Des System isss blöde und man hat denn keine Möglichkeit ein Kennzeichen zu wählen wo weniger Zeichen drauf sind, denn die 8 Zeichen Kennzeichen sehen Schrecklich aus weil des jeder hat 😉
Zitat:
@remix schrieb am 14. Dezember 2019 um 13:30:26 Uhr:
ob das im Zeitalter moderner IT und entsprechendem Zentralregister organisatorisch noch grosse Vorteile hätte ?!
Wenn ich mir die beiden Posts vor meinem ansehe, könnte man den Eindruck haben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 14. Dezember 2019 um 10:06:02 Uhr:
Stimmt,
Mal sehen wann das noch kommt.Kann man ja gespannt sein, wie lange in Zukunft HalterAnfragen dauern. Man muss ja erstmal die Örtlich zuständige Zulassungsstelle ermitteln, was nun anhand der nicht mehr notwendigen Umkennzeichnung auch schon schwierig wird.
Besrimmt greifen "wichtige" Behörden auf ein zentrales Register zu und müssen sich für eine Halterabfrage nicht zwischen der Zulassungsstelle und dem Einwohnermeldeamt entscheiden. Somit wäre es aus meiner Sicht völlig egal, ob ich in Berlin wohne und mein Auto ein Kennzeichen aus München hat.
Schwierig wird es eh bei Leasing oder Geschäftswagen. Da passt ja dann oftmals gar nichts zusammen und trotzdem werden Fahrer und ggf Verursacher ermittelt.