Altes Auto und Mehrwersteuerersatz bei fiktiver Abrechnung (Totalschaden)

Hallo zusammen,

ich hatte einen Wildunfall. Es geht hier also um eine Frage im Rahmen der Teilkaskoversicherung (falls das von Bedeutung sein sollte). Das Auto ist über 14 Jahre alt.

Der Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt, so dass eine Reperatur wegfällt.

Wiederbeschaffungswert incl. MwSt lt. Gutachter: 1.550 €.

Meine Versicherung hat mir bei der Auszahlung jetzt die vollen 19 % Mehrwertsteuer abgezogen (zusätzlich hat sich selbstverständlich auch Selbstbeteiligung und Restwert abgezogen, aber das ist ja normal). D. h., statt 1.550 € haben die jetzt 1.303 € angesetzt, also fast 250 € weniger.

Normalerweise ist dieser Steuerabzug ja eine normale Vorgehensweise, da sie bei Erstatzbeschaffung oder Reperatur gegen entsprechende Belegvorlage noch erstattet wird.

Nach meinen Recherchen scheint dies bei alten Autos aber etwas anders zu sein, siehe v. a. hier:

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Wiesbaden_9-S-1205_Verkehrsunfall-LG-Wiesbaden-zum-Schadensersatz-bei-alten-Autos-auch-Mehrwertsteuer-wird-ersetzt.news3726.htm

und hier:

http://www.juraforum.de/wirtschaftsrecht-steuerrecht/bei-alten-autos-wird-mehrwertsteuer-ersetzt-131472

Im Ergebnis geht es also darum, dass es bei alten Autos sehr wohl die Möglichkeit gibt, dass die Mehrwertsteuer erstattet wird, weil diese alten Autos in der Regel sowieso nur noch von privat und damit ohne MwSt verkauft werden.

Sofern ein Händler überhaupt noch so ein altes Auto verkaufen würde, läge wohl dann auch eher ein Fall der sog. Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) vor.

Bevor ich mich jetzt mit meiner Versicherung in Verbindung setzte, würde ich mich vorab sehr gerne mit der Thematik vertraut machen. Es gibt hier ja einige Profis, von denen ich schon so einiges lernen konnte. Hoffentlich finden die sich diesmal auch in diesem Thread ein. 😉

Allgemein würde ich gerne eure Meinung zu dem Thema hören. V. a. interessiert mich, ob ich gute Chancen habe, die fast 250 € MwSt noch erstattet zu bekommen ohne Belege vorlegen zu müssen.

Konkrete Einzelfragen habe ich aber auch:

1.) Ist das Vorgehen der Versicherung vielleicht normal? Getreu dem Motto: Wir versuchen erst mal die MWst rauszurechnen in der Hoffnung, dass sich der Versicherungsnehmer dagegen nicht zur Wehr setzt.

2.) Wenn ich die Versicherung auf diese MwSt-Geschichte aufmerksam mache: Muss ich da mit Gegenwind bzw. Widerstand rechnen oder sollte da ein kleiner Hinweis genügen? - Landgericht Wiesbaden als einzige Referenz ist jetzt nicht gerade ein Beleg für eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung.

3.) Angenommen, die Versicherung erkennt diese Problematik grundsätzlich an; verweist aber auf die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG. Die Funktionsweise der Differenzbesteuerung ist mir sonnenklar. Ich weiß nur nicht, wie eine Versicherung damit umgehen würde. Logische Berechnungsgrundlage der MwSt wäre ja dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkaufspreis des Händlers. Um diese dann nachvollziehen zu können, müsste ich ja dann den Einkaufspreis vom Händler hernehmen, wobei hier Schwacke & Co. aufgrund des Fahrzeugalters wohl auch nicht mehr weiter helfen können. - Wenn ich jetzt jedoch näher über das Thema nachdenke, dürfte mir die Versicherung doch gar nicht mit Differenzbesteuerung nach § 25a UStG kommen. Die ganze Umsatzsteuerproblematik müsste bei logischen Nachdenken doch eigentlich den Hintergrund haben, dass die Versicherungen die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer bei sich selbst wieder abziehen können (Vorsteuerabzug). Mehrwersteuer aus der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG wird allerdings auf der Rechnung gar nicht ausgewiesen womit ja auch ein Vorsteuerabzug für die Versicherung entfällt (deshalb ja auch immer der Hinweis in den Autoanzeigen). - Hat jemand hierzu eine Meinung?

Freue mich sehr über Antworten!

Beste Antwort im Thema

Bei deinem Auto dürfte keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.

Daher auch kein Abzug beim WBW.

Ein 14 Jahre altes Auto -egal welche Marke und welcher Typ- gibt es am Privatmarkt und da wird Steuerneutral verkauft.

Der Steuersatz von 2,4% bei der Differenzbesteuerung bezieht sich auf eine Schätzung. Versteuert werden muss vom Händler die Differenz zwischen dem EK und dem VK.

Aber das ist bei deinem Auto nicht Thema. Hier hat der SV nicht aufgepasst und den WBW einfach falsch im Gutachten ausgewiesen. Oder der Versicherer hat es ihm "befohlen" (auch da kommt in Kasko schon mal vor) und wenn der Kunde bei der Abrechung meckert ist er halt das Bauernopfer (hat es alles schon so gegeben) 

Du hast hier also Anspruch auf den WBW Brutto gleich Netto abzüglich SB  

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Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Oder der Versicherer hat es ihm "befohlen" (auch da kommt in Kasko schon mal vor) und wenn der kunde bei der Abrechung meckert ist er * halt das Bauernopfer (hat es alles schon so gegeben)
Was meinst Du damit? Weshalb ist der Kunde das Bauernopfer, WENN er interveniert? Ich verstehe es ja, dass der Kunde das Bauernopfer wäre, wenn ihm die MwSt-Geschichte gar nicht auffallen würde und er somit weniger Geld bekommt. - Aber wenn er reklamiert? Oder wolltest Du sagen, dass der Versicherer das Bauernopfer ist, wenn der Kunde reklamiert (ist bei Deiner Aussage irgendwie zweideutig) 😕

Freue mich über weitere Meinungen!

*

= da fehlt das Wort Sachverständiger, Sorry 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



* = da fehlt das Wort Sachverständiger, Sorry 😁

Ok, nochmals danke.

ohne alles im detail gelesen zu haben.. in deinem fall ist brutto=netto abzurechnen, hier hast du definitiv die 1.550 euro zu bekommen. ich vermute hier einen fehler des sachbearbeiters.. ruf montag einfach mal bei deiner versicherung an und frag den sachbearbeiter, ob es sein ernst ist, dass das fahrzeug regelbesteuert ist. sagt er ja, lass dir gleich seinen vorgesetzten geben 😉

Zitat:

Original geschrieben von beachi


ohne alles im detail gelesen zu haben..

...sollte man besser keine Antworten posten.

Es könnte nämlich sein, dass jemand die Frage weiter vorne schon weitaus besser und richtiger beantwortet hat und man es gar nicht mitbekommen hat.

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könnte durchaus sein.. aber eine 2. bestätigung ist für den TE sicherlich hilfreicher als dein kommentar.

Das glaube ich nicht. Denn der eigentliche Tipp war ja, "Wenn der SB nicht spurt, ruf nach dem Chef." und damit ist schon mancher auf die Backen gefallen.

Aber der TE hat von Delle ja schon gelesen, was am besten zu tun ist.

Vielen Dank an beachi und Hafi545 für die Beiträge.

Ihr beiden habt zwar unterschiedliche Auffassungen; dennoch sprecht Ihr genau mein vorhersehbares Problem an.

Wir alle wissen wie es ist, mit fadenscheinigen Argumenten von Service-Hotlines, Behörden oder sonstigen Stellen abgewimmelt zu werden bzw. wir alle kennen diese Versuche. Deshalb ist es eben um so wichtiger, sich auf solche Gespräche vorzubereiten und sich zu informieren. Deshalb ja auch dieser Thread.

Wie so oft im Leben, braucht es viel Einfühlungsvermögen, um gegenüber seinem Gesprächspartner den richtigen Ton zu treffen. Manchmal kann es hilfreich sein, gleich den Vorgesetzten zu verlangen oder mit der juristischen Keule zu drohen; oft hilft aber auch genau das Gegenteil: Eine ruhige, sachliche und diplomatische Eröterung. - Wie man es richtig machen sollte, weiß man im Voraus leider nur selten.

Der ungünstigste Fall ist der, dass man dem Sachbearbeiter sehr wohl seine Rechte vor Augen führt und sich trotzdem nichts ändert bzw. der Bearbeiter bei seinem (oftmals falschen) Standpunkt bleibt. Dann gibt es oft nur wenige weitere Verfahrensmöglichkeiten, die dann alle oft mit viel Arbeits- und Zeitaufwand verbunden sind. Höchstwahrscheinlich wissen auch die Firmen dies ganz genau...

Hallo,

Ich greife mal das “alte“ immer noch aktuelle Thema auf.
Hat jemand schon mal Erfolg gehabt die MwSt. bei einem Privatkauf zurückzufordern. Wie alt müsste denn das Fzg. sein um Erfolg (verm. nicht) zu haben?
Vor 1,5 Jahren hatte ich einen Haftplichtschaden und habe mir ein Fahrzeug von Privat gekauft.
Ich habe die MwSt. natürlich nicht bekommen. Das Fahrzeug war damals 5Jahre alt. Ein vergleichbares Auto beim Händler hätte mich um einiges noch mehr gekostet. Nix mit Wiederbeschaffungswert, da müsste man schon ein Fahrzeug im EK bekommen. Wie kann man das als Privatermann/frau bewerkstelligen? Der Gutachter rechnet nach EK bzw. Schwacke ab und der Privatmann/frau legt drauf.
Ich finde das eine große Sa…rei. Es funktioniert nicht das ein Privater-Mensch der Geschädigt wurde sich adäquaten Ersatz beschaffen kann. Mann/Frau legt immer drauf.
Da müsste eigentlich der Gesetzgeber ran und die Vorgehensweise auf den Prüfstand stellen.

Schönen Abend noch

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