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Altes Auto abmelden, neues Auto mit neuer Versicherung ummelden?

Themenstarteram 28. September 2010 um 13:51

Hallöchen.

Mir stellt sich momentan folgendes Problem. Mein derzeitiges Auto benötigt so langsam eine dringende Auszeit, die ich ihm auch gönnen möchte, folglich will ich es abmelden und unterstellen. Nun ist allerdings das Problem mit der verdammten Versicherung. Ich möchte mir noch im Oktober einen "neuen" Gebrauchten zulegen und am liebsten bei einer anderen Versicherung zulassen, die jetzt schon trotz wesentlich größerer Maschine etc. 70 Euro weniger im Vierteljahr kostet als es mich bei meiner derzeitigen Versicherung kosten würde.

Wie lässt sich das nun also bewerkstelligen. Gelesen habe ich schon, dass mit einer Abmeldung auch automatisch ein Ende der bestehenden Versicherung in Kraft treten sollte, nur stellt sich mir halt die Frage, da ein Wechsel ja eigentlich erst zum Ende des Jahres fähig ist, ob sich mein derzeitiger Versicherer da nicht quer stellen könnte?

MfG

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

wenn ich die Antworten hier lese stehen mir die Haare zu Berge!

 

Es handelt sich hier doch um einen ganz normalen Fahrzeugwechsel. Das jetzige Auto wird abgemeldet und das neue angemeldet. Also kann auch das neue Auto bei jedem beliebigen Versicherer versichert werden. Der SFR wird vom neuen Versicherer angefordert und angerechnet. Der jetzt bestehende Vertrag ist damit beendet. Wenn eines guten Tages das jetzt abgemeldete Fahrzeug wieder zugelassen wird handelt es sich wieder um einen Fahrzeugwechsel und es kann wieder frei gewählt werden wo dieser versichert wird. Voraussetzung das jetzt zuzulassende Fahrzeug wird wieder abgemeldet.

 

Alles andere ist absoluter Blödsinn!

 

Gruß Stefan

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Hier mal beispielhaft, was bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit dem Versicherungsvertrag (§5) passiert....

Wie gesagt, die meisten Versicherer werden sich auf eine unkomplizierte Vertragsfreigabe einlassen, da sie für die Ruheversicherung auch kein Geld bekommen und der SFR kann natürlich für andere Fahrzeuge (und andere Versicherer) abgerufen werden, was nichts dran ändert, dass man den Versicherungsvertrag kündigen muss, sollte keine Veräusserung sprich Halterwechsel stattfinden....

Themenstarteram 29. September 2010 um 13:36

So, jetzt habt ihr mich wieder endgültig verwirrt. :P

Also auf jeden Fall sollte ich wohl noch eine Kündigung für meinen jetzigen Vertrag mit dem jetzigen Kfz schreiben, sobald ich den entsprechend still gelegt habe oder schon vorher und um Vertragsaufhebung bitten.

Jetzt stellt sich mir halt nur wieder die Frage, ob ich dann trotzdem noch bei einem anderen Versicherer "anheuern" kann für mein neues Auto oder ob die AXA dann entsprechend auf ihre älteren Rechte pocht und mich schröpft und vor allem, geht das in dann in einem Zeitraum von sagen wir 2 Wochen überhaupt noch?

Den neuen Wagen kannst Du ganz normal mit der neuen Versicherung anmelden. Bis dahin nichts besonderes zu beachten.

Nur wenn Du den alten irgendwann wiederverwenden und eventuell wo anders versichern bzw. diese Möglichkeit offen halten willst, solltest Du die alte Versicherung kontaktieren.

Themenstarteram 29. September 2010 um 13:52

Wird sicherlich der Fall sein, dass der nochmal angemeldet wird, nur definitiv nicht mehr dieses Jahr und vorraussichtlich auch nicht mehr in den nächsten 2 Jahren, dazu muss einfach zu viel dran getan werden.

Also gibts auf jeden Fall auch keine Schwierigkeiten in einem so kurzen Zeitraum dann entsprechend abzumelden/kündigen und einen neuen zu gleichen SFR in einer anderen Versicherung zuzulassen? Das ist ja quasi mein Hauptanliegen.

Das Ummelden selbst gibt kein Problem. Das kann man auch gleichzeitig machen.

Und die Korrespondenz mit der alten Versicherung kannst Du auch nach der Abmeldung tätigen.

Themenstarteram 29. September 2010 um 14:00

Gut, dann bin ich ja beruhigt. Dann muss ich mir jetzt nur noch den Flug 2mal leisten und dann kann ich mir endlich einen "kleine" Traum erfüllen.

Vielen lieben Dank

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Wettringer

 

 

...was denn sonst?

 

Selbstverständlich ist der Vertrag beendet sobald der SFR an einen anderen Versicherer abgegeben wird. Wieso sollte das hier anders sein?

 

Gruß Stefan

Ganz einfach: Weil im Normalfall, von dem Du offensichtlich ausgehst, das bisherige Auto abgegeben und vollständig gegen ein anderes ausgetauscht wird. Genau das ist hier aber anders: Das besherige Auto soll behalten und wieder zugelassen werden. Nach einer Stillegung und Wiederzulassung auf den selben Halter besteht der Vertrag im Falle der Nichtkündigung weiter, er wird wieder aufgenommen.

 

P.S.: Den Hinweis auf die schlechte Lesbarkeit der blauen Schrift auf dem blauen Grund hast Du offensichtlich nicht ernstgenommen.

1. Der Vertrag besteht nicht weiter und die AXA kann keine älteren Rechte anmelden.

 

2. Zum Thema Schriftfarbe: Mein lieber User "meehster", stelle mal dein Bildschirmdesign auf "Tag" dann kannst du auch alles lesen! Ich habe nämlich keinen blauen Hintergrund. Somit habe ich deine Aufforderung zwar zur Kenntnis, aber wirklich nicht ernst genommen!

 

Mit freundlichem Gruß aus Wettringen

 

Stefan

 

Zitat:

Original geschrieben von Wettringer

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ganz einfach: Weil im Normalfall, von dem Du offensichtlich ausgehst, das bisherige Auto abgegeben und vollständig gegen ein anderes ausgetauscht wird. Genau das ist hier aber anders: Das besherige Auto soll behalten und wieder zugelassen werden. Nach einer Stillegung und Wiederzulassung auf den selben Halter besteht der Vertrag im Falle der Nichtkündigung weiter, er wird wieder aufgenommen.

P.S.: Den Hinweis auf die schlechte Lesbarkeit der blauen Schrift auf dem blauen Grund hast Du offensichtlich nicht ernstgenommen.

1. Der Vertrag besteht nicht weiter und die AXA kann keine älteren Rechte anmelden.

2. Zum Thema Schriftfarbe: Mein lieber User "meehster", stelle mal dein Bildschirmdesign auf "Tag" dann kannst du auch alles lesen! Ich habe nämlich keinen blauen Hintergrund. Somit habe ich deine Aufforderung zwar zur Kenntnis, aber wirklich nicht ernst genommen!

Mit freundlichem Gruß aus Wettringen

Stefan

Zur eigentlichen Frage ist alles geklärt.

[OT]Aber zur Schriftfarbe noch eines: Ich werde das Design nicht umstellen, nur weil ein User meint, in einer Schriftfarbe schreiben zu müssen, die über dem original-MT-blauen Hintergrund schlecht lesbar ist.

Die Farbe meiner Schrift und meines Hintergrundes hat sich seit ich hier in dem Forum schreibe, nicht nennenswert geändert und das bleibt so.

Ich habe fertig. [/OT]

Sorry für OFF-Topic aber hab eine "dumme" Frage. :D

Angenommen hab ich ein Auto bei Versicherer A. Ich mach ein Unfall und meine Prozente gehen hoch. Nach paar Monaten verkaufe ich das Auto und kaufe eine neue. So, den neuen melde ich aber bei Versicherer B an. Jetzt kommts: Ich sage Versicherung B nichts über den Versicherung A, somit den Schaden auch nicht. :D

Ist das Illegal?

Kann Versicherung B es rausbekommen?

PS: Ich hab es nicht gemacht, wenn es aber nicht illegal ist dann hab ich "vielleicht" vor. :D

Das hätte doch nur Sinn, wenn man nach dem Schaden schlechter wie SF 1/2 hat

Wenn du die Versicherung nicht angibst, (wenn danach gefragt wird) wäre das arglistige Täuschung, mit den entsprechenden Folgen z.b kein Versicherungsschutz

Das glaub ich nicht! Versicherung muss immer zahlen wenn was passiert! Wenn man aber irgendwas verheimlicht hat und das rauskommt dann muss man später saftig zahlen!

Ich lass mich aber belehren. Sicher bin ich mir nämlich nicht :D

Würde das Thema gerne mal wieder hochholen.. und zwar geht es darum, Kollege hat sein Auto an seiner Schwester verkauft und kauft ihn bald wieder zurück muss er dann auch wieder die alte sehr teure Vers. nehmen ???

Wenn es nur ein Scheinverkauf und das Auto nicht auf die Schwester angemeldet war, ja

Nein war kein Scheinverkauf, wurde sogar angemeldet auf Ihr aber Sie kommt damit nicht zurecht !!!

Eig ja , da halter ja immer noch der gleiche ist und das fahrzeug auch ;) wäre ja zu einfach wenn man dadurch die versicherung einfach wechseln kann.

Oder ihr wartet 1 jahr dann kann er woanders versichern

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