ForumWoWa und WoMo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. WoWa und WoMo
  6. alter Fendt vs neuer Hobby

alter Fendt vs neuer Hobby

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 14:16

Hi

ich bin 2005 mit einem gebrauchten Fendt Joker Bianco 510 ins Camping eingestiegen. Seitdem habe ich einige Kilometer und schöne Urlaube hinter mich gebracht, das ist meine Sache, ich mache weiter. Der Fendt kommt jedoch langsam in die Jahre, da geht das eine oder andere Kunststoffteil schonmal kaputt. Daher überlege ich jetzt, den Fendt nochmal vollständig durchreparieren zu lassen, oder was neues zu kaufen. Im Auge habe ich einen Hobby Prestige 540 WLU, der Grundriss ist aus meiner Sicht genial. Ein neuer Fendt Saphir liegt in der gleichen Preisklasse, jedoch das Bad des Hobbys sucht seines gleichen, das bietet erst der Fendt Topas 620 WGD. Der WW wäre zwar mein Traum, aber das kann mein Vectra nicht ziehen, der ist mit 1600kg bereits über Limit und kann nur noch bis 8 %.

Das Vorzelt des Fendt ist mit seinen 14 Jahren auch nicht mehr das allerschönste auf einem Platz. Für mich heißt das, den alten Fendt aufpolieren lassen und ein neues Vorzelt kaufen, oder einen neuen Hobby mit neuem Vorzelt kaufen.

Kann ein neuer Hobby an die Qualität eines 14 Jahre alten Fendts anknüpfen?

Gruß

Steve

Beste Antwort im Thema

Schönen Guten,

bevor wir uns einen Wohnwagen gekauft haben, haben wir uns einen geliehen (Hobby 495UKM Bj2004). Danach war unser Fazit klar: Auf jedenfall ein Wohnwagen und auf jeden Fall niemals ein Hobby. Der fast neue WoWa fiel auf dem Rückweg auseinander, das angetackerte Regal unterm Schrank hinten habe ich dem Verleiher als Trophähe überreicht. Es ist auf dem Rückweg (280km) abgefallen. An unserem Bürstner ist in den letzten 6 Jahren nie etwas abgefallen und Bodenwellen haben wir mit dem Hobby nicht gesucht.

Der Hobby ist IMHO ein Blender, sieht schön aus und das ist es. Ich hätte lieber einen 10 Jahre alten Fendt, als einen werkneuen Hobby. Schrauben halten eben besser, als Tackernadeln.

Viele Grüße

Baumi

55 weitere Antworten
Ähnliche Themen
55 Antworten

Zitat:

@igs165 schrieb am 27. Mai 2019 um 03:43:36 Uhr:

Zitat:

@Dandy46 schrieb am 14. Mai 2019 um 14:06:31 Uhr:

@ Vectra-Steve: Dein neues Gespann hat dann sicherlich über 3,5T Gespanngewicht. Darfst du das fahren?

Ja darf er. Wenn er 20 Jahre Führeschein hat, was aus seinen Beiträgen mehr oder weniger hervorgeht, hatte er früher mindestens Klasse 3 (Pkw) und darf wegen der diversen Reformen jetzt 7,5t + 12t Anhänger fahren.

Das ist falsch.

https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-3/

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Mai 2019 um 10:58:48 Uhr:

Zitat:

@igs165 schrieb am 27. Mai 2019 um 03:43:36 Uhr:

 

Ja darf er. Wenn er 20 Jahre Führeschein hat, was aus seinen Beiträgen mehr oder weniger hervorgeht, hatte er früher mindestens Klasse 3 (Pkw) und darf wegen der diversen Reformen jetzt 7,5t + 12t Anhänger fahren.

Das ist falsch.

https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-3/

Nö, ist richtig. Für den alten Führerschein Klasse 3 bekommt man in jedem Falle BE, um was es ja hier geht, und auf Wunsch bei der Umschreibung auch C1E, mit dem sogar 3-achsige Gespanne mit mehr als 12t gezogen werden dürfen.

Steht übrigens so auch in dem von dir verlinkten Artikel.

Ich weiß nicht, wie du darauf kommst.

Lies noch mal was hier steht:

https://www.tuev-nord.de/.../

Langsam stimmt nicht ganz.

Der ganz alte 3er wurde in C1E umgeschrieben und bleibt lebenslang gültig, Bestandsrecht.

.... aber es gibt 2 verschiedenen C1E

Der „Normale” gilt für Zugfahrzeug bis 7,5 to + Anhänger bis Gesamtgewicht des Gespanns von 12 to

oder

Die 2. Möglichkeit damit darf man sogar Gespanne bis 18 to fahren (Zugmaschine 7,5 + Hänger), der muss dann aber wirklich alle 5 Jahre erneuert werden.

Also je nachdem was man eingetragen hat und soweit mir bekannt spielt auch das Erstaustellungsdatum eine Rolle. Mein alter 3er austgestellt 1971 jedenfalls gilt lebenslang als C1E (bis 12 to Zuggewicht)

@Oetteken

Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst. Ich habe selber einen von Kl.3 umgeschriebenen Führerschein und da kann ich drauf lesen, was ich fahren darf.

@Taxler222

Ja, so ist es.

Und um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, ist es bezüglich deutscher Wohnwagen und Zugfahrzeuge eher unerheblich, ob ich 12 oder 18 Tonnen ziehen darf.

Ich denke auch, dass es unerheblich ist die meisten Gespanne dürften sich bei maximal 4,5 to bewegen mit allem Drum und Dran.

Zitat:

@igs165 schrieb am 27. Mai 2019 um 17:37:53 Uhr:

@Oetteken

Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst. Ich habe selber einen von Kl.3 umgeschriebenen Führerschein und da kann ich drauf lesen, was ich fahren darf.

@Taxler222

Ja, so ist es.

Und um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, ist es bezüglich deutscher Wohnwagen und Zugfahrzeuge eher unerheblich, ob ich 12 oder 18 Tonnen ziehen darf.

Was genau steht denn auf deinem Führerschein?

Ist dort CE(79) eingetragen?

Nur dann dürftest du eine 3-achsige Fahrzeug-Kombination bis 18,5 to fahren, wobei das Zugfahrzeug maximal 7,5 to zGG haben dürfte, der Anhänger dann also noch 11,0 to.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 27. Mai 2019 um 17:30:22 Uhr:

Der ganz alte 3er wurde in C1E umgeschrieben und bleibt lebenslang gültig, Bestandsrecht.

Leider nicht lebenslang. Ich habe den DDR Führerschein (welcher damals schon die EU Klassen wie heute hatte) umschreiben lassen. Darf dadurch normal 7.49to fahren, lebenslang. C1E ist eine Extraklasse und verfällt a dem 50. Geburtstag. Es sei denn du gehst für teuer Geld zum Arzt und verlängerst ihn. Zu erkennen an dem Ablaufdatum hinter der Klasse auf dem Führerschein.

Zitat:

Es sei denn du gehst für teuer Geld zum Arzt

Hat mich immer so um die 120 € gekostet. Muss man dann halt entscheiden, ob das teuer ist; ich habe halt noch CE. :)

Und nächstes Jahr steht die nächste und (voraussichtlich) letzte Verlängerung an. :cool:

Sorry, aber in meinem Kartenführerschein steht kein „Ablaufdatum” unter 12 (Einschränkungen) ist nur die Zahl 171 eingetragen und die bedeutet berechtigt auch zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.

Es mag vielleicht daran liegen, dass du den 3er später als ich gemacht hast, bei mir gilt Bestandsschutz lebenslang ohne Einschränkung. Ist so

Oder es wurde bei dir einfach irgendwann die 2. Version des C1E die bis zu einem Zuggewicht von 18 to gilt eingetragen und die muss wie schon gesagt tatsächlich alle 5 Jahre erneuert werden

Hab auch schon mehrfach festgestellt, dass es da offensichtlich unterschiedliche Eintragungen gibt. Muss jeder auf seinen Führerschein schauen und sich entsprechend verhalten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen