alten 1a Führerschein und heutige Klasse A - MUSS ich umschreiben um das Fahren zu dürfen, JA oder N
Hallo Leute, wie ist das nun mit dem alten Führerschein der Klasse 1a ? Also so ganz versteh ich das ganze nicht. Meine Führerscheinstelle hat mir auf Anfrage per Mail schriftlich ausdrücklich mitgeteilt, das ich mit meinem 1992 gemachten 1a Führerschein auch OHNE Umschreibung Motorräder der Klasse A unbegrenzt fahren darf, und eine Umschreibung erst bis 2024 erforderlich wäre. Was ist denn nun richtig?
Was passiert wenn ich kontrolliert werde und der liebe Polizeibeamte das anderes sieht als die Führerscheinbehörde?
Darf ich jetzt OHNE Umschreibung Klasse A ohne Beschränkung fahren, oder mache ich mich damit Strafbar, und MUSS erst Umschreiben lassen?
Danke euch allen und DlzG ?
55 Antworten
Zitat:
@TilJes schrieb am 3. Mai 2021 um 16:40:04 Uhr:
@kandidatnr2 Genau. Nur die Anlage 3 alleine wäre eben nicht ausreichend. Der § 6 Abs. 6 sagt dir (oder dem Polizisten), dass die Anlage 3 auch wirklich gilt 🙂
Aber die Tabelle der Anlage ist aussagekräftiger als die pauschale Aussage des § 6 FeV.
Das stimmt. Aus der Anlage 3 wird aber nicht klar, dass das auch gilt, wenn der Führerschein NICHT umgeschrieben wird. Das war bis 13. Januar 2013 nämlich anders. Vor diesem Stichtag musstest du umschreiben, damit der 1a auch für Klasse A gilt. Erst mit dem § 6 Abs. 6 FeV wurde diese Erfordernis aufgehoben.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 2. Mai 2021 um 22:54:20 Uhr:
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 2. Mai 2021 um 22:37:04 Uhr:
Das stimmt nicht.
Der Führerschein Kl. 1a (Motorrad bis 34 PS), den es übrigens schon lange nicht mehr gibt, konnte damals nach zwei Jahren auf Antrag auf Kl. 1 (Motorrad unbegrenzt) umgeschrieben werden.
Dafür musste man damals unterschreiben, daß man in den zwei Jahren mindestens 5000 km mit Motorrädern der Kl. 1a gefahren ist.
Das lief nicht automatisch.Das wurde eine Zeilang so gehandhabt, dann aber wieder geändert. Es waren auch mal 3000 km. Maßgeblich war aber immer der Zeitablauf von zwei Jahren.
Der 1a ist heute ein A ohne wenn und aber.
Genau so ist es. Eigene Erfahrung, bei meiner Frau und bei mir.
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Zitat:
@tueshaus schrieb am 2. Mai 2021 um 15:48:50 Uhr:
Der Führerschein 1A wird nach zwei Jahren automatisch Klasse 1.
Man muß Ihn nicht umschreiben lassen.
Zu meiner Zeit war das nicht so. Ich habe 88 1A gemacht da ich nachweisen konnte das ich 2 Jahre Mopped gefahren bin, konnte ich das Ganze umtragen, automatisch war es zu dem Zeitpunkt nicht, kann sich später geändert haben.
Zitat:
@Italo001 schrieb am 4. Mai 2021 um 06:53:12 Uhr:
Zitat:
@tueshaus schrieb am 2. Mai 2021 um 15:48:50 Uhr:
Der Führerschein 1A wird nach zwei Jahren automatisch Klasse 1.
Man muß Ihn nicht umschreiben lassen.Zu meiner Zeit war das nicht so. Ich habe 88 1A gemacht da ich nachweisen konnte das ich 2 Jahre Mopped gefahren bin, konnte ich das Ganze umtragen, automatisch war es zu dem Zeitpunkt nicht, kann sich später geändert haben.
Ja. Spätestens seit 2013 ist das anders.
Ich meine, es ist schon seit 96 anders. Aber ich werde langsam senil und kann mich nicht mehr an alles erinnern. Reicht ja, wenn man weiß, wie es heute ist.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 4. Mai 2021 um 08:53:43 Uhr:
Ich meine, es ist schon seit 96 anders. Aber ich werde langsam senil und kann mich nicht mehr an alles erinnern. Reicht ja, wenn man weiß, wie es heute ist.
Das ist natürlich möglich. Bei uns war es im Jahr 1999 so.
@tueshaus
OT:
Du kannst deine Antworten auch unter das Zitat posten, ohne einen separaten Post zu erstellen. Und wenn du dich sowieso komplett auf den vorherigen Post beziehst, musst du auch gar nicht zitieren. Vollzitate sind so meh.
O.K. verstanden. Danke für den Tipp.