alten 1a Führerschein und heutige Klasse A - MUSS ich umschreiben um das Fahren zu dürfen, JA oder N
Hallo Leute, wie ist das nun mit dem alten Führerschein der Klasse 1a ? Also so ganz versteh ich das ganze nicht. Meine Führerscheinstelle hat mir auf Anfrage per Mail schriftlich ausdrücklich mitgeteilt, das ich mit meinem 1992 gemachten 1a Führerschein auch OHNE Umschreibung Motorräder der Klasse A unbegrenzt fahren darf, und eine Umschreibung erst bis 2024 erforderlich wäre. Was ist denn nun richtig?
Was passiert wenn ich kontrolliert werde und der liebe Polizeibeamte das anderes sieht als die Führerscheinbehörde?
Darf ich jetzt OHNE Umschreibung Klasse A ohne Beschränkung fahren, oder mache ich mich damit Strafbar, und MUSS erst Umschreiben lassen?
Danke euch allen und DlzG ?
55 Antworten
Hier ist es ganz nett beschrieben mit den 18,7 t.
Aber das war nicht die Frage.
Und genau dort ist des Rätsels Lösung. Es steht geschrieben:
Zitat:
Bist du 50 Jahre alt oder älter, darfst du damit jedoch nur noch Gespanne mit einem maximalen Gesamtgewicht von 12 t bewegen.
Und leider bin ich deutlich älter als 50 Jahre. Also galt und gelten für mich die 12000 Kg und der Führerscheineintrag ist korrekt.
Was hat Dein Alter damit zu tun, was ein Klasse 3 Inhaber fahren darf? Hier würde ein Kopfschüttelsmilie passen...
Gruß Michael
Und warum hat es der Herr paulcamper da reingeschrieben? Hat er schnell erfunden du Kopfschüttler, oder wie? Außerdem ist der Link von K2 und nicht von mir. Ich habe lediglich daraus zitiert.
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Zitat:
@cng-lpg schrieb am 2. Mai 2021 um 20:54:39 Uhr:
Was hat Dein Alter damit zu tun, was ein Klasse 3 Inhaber fahren darf? Hier würde ein Kopfschüttelsmilie passen...Gruß Michael
Auch der Klasse 2, den ich 1997 gemacht habe, bleibt bis zu meinem 50. Geburtstag gültig. Möchte ich darüberhinaus weiterfahren, muss ich ein ärztliches und ein augenärztliches Attest beibringen.
C1 und C1E allerdings sind unbefristet und bleiben mir auch ohne ärztliche Untersuchung ein Leben lang erhalten.
Seit der Führerscheinreform 1999 muss man mit Erwerb eines Führerscheins der Klasse C alle 5 Jahre zum Arzt, unabhängig vom Alter.
Gruß Christian
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 2. Mai 2021 um 20:52:41 Uhr:
Und genau dort ist des Rätsels Lösung. Es steht geschrieben:
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 2. Mai 2021 um 20:52:41 Uhr:
Zitat:
Bist du 50 Jahre alt oder älter, darfst du damit jedoch nur noch Gespanne mit einem maximalen Gesamtgewicht von 12 t bewegen.
Und leider bin ich deutlich älter als 50 Jahre. Also galt und gelten für mich die 12000 Kg und der Führerscheineintrag ist korrekt.
Du kannst ihn aber verlängern, wenn Du ihn brauchst.
Ja klar kann ich ihn verlängern. Aber dies war ja nicht die Frage.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 2. Mai 2021 um 21:40:46 Uhr:
Ja klar kann ich ihn verlängern. Aber dies war ja nicht die Frage.
Doch. Wenn Du ihn verlängern lässt, mit ärztlichem Attest geht der Zug bis 18,7 t.
Aber die Frage betraf tatsächlich den 1A.
Ich bin gerade dabei den Käse zu googlen. Scheinbar verliert man ab dem 50sten Lebensjahr die Berechtigung für die anscheinend doch vorher erlaubten 18000 Kg. Das heißt, selbst wenn man verlängert, bleiben nur noch 12000 Kg erlaubt. Ich weiß es noch nicht genau, ist gar nicht so einfach zweifelsfrei heraus zu finden.
Ich will mal ganz ehrlich sein. Ich habe zwar gesagt, dass ich als junger Bub den Kram gefahren bin, aber das ist gut 40 Jahre her und vielleicht trügt mich meine Erinnerung und ich habe mich zu sehr an meinem Eintrag im Führerschein gehalten. Und da steht eben 12000 Kg. Und klar sind wir damals nicht mit 12t rumgefahren, es waren immer deutlich mehr. Aber damals hat das keinen wirklich interessiert.
Es ist zwar Offtopic, aber es nun so viele Beiträge darüber zusammen gekommen, dass es ein Interesse wie es wirklich ist geben sollte. Wenn jemand schneller die Lösung hat, dann bitte sehr.
Zitat:
Aber die Frage betraf tatsächlich den 1A.
Ja stimmt. Herrje, man kommt schon total durcheinander mit den ganzen Klassen.
Zitat:
@tueshaus schrieb am 2. Mai 2021 um 15:48:50 Uhr:
Der Führerschein 1A wird nach zwei Jahren automatisch Klasse 1.
Man muß Ihn nicht umschreiben lassen.
Das stimmt nicht.
Der Führerschein Kl. 1a (Motorrad bis 34 PS), den es übrigens schon lange nicht mehr gibt, konnte damals nach zwei Jahren auf Antrag auf Kl. 1 (Motorrad unbegrenzt) umgeschrieben werden.
Dafür musste man damals unterschreiben, daß man in den zwei Jahren mindestens 5000 km mit Motorrädern der Kl. 1a gefahren ist.
Das lief nicht automatisch.
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 2. Mai 2021 um 22:37:04 Uhr:
Zitat:
@tueshaus schrieb am 2. Mai 2021 um 15:48:50 Uhr:
Der Führerschein 1A wird nach zwei Jahren automatisch Klasse 1.
Man muß Ihn nicht umschreiben lassen.Das stimmt nicht.
Der Führerschein Kl. 1a (Motorrad bis 34 PS), den es übrigens schon lange nicht mehr gibt, konnte damals nach zwei Jahren auf Antrag auf Kl. 1 (Motorrad unbegrenzt) umgeschrieben werden.
Dafür musste man damals unterschreiben, daß man in den zwei Jahren mindestens 5000 km mit Motorrädern der Kl. 1a gefahren ist.
Das lief nicht automatisch.
Das wurde eine Zeilang so gehandhabt, dann aber wieder geändert. Es waren auch mal 3000 km. Maßgeblich war aber immer der Zeitablauf von zwei Jahren.
Der 1a ist heute ein A ohne wenn und aber.
Also ich habe das Thema bereits selbst bei mir durch:
Fahrerlaubnis fürs Motorrad habe ich im Jahr 2000 gemacht. Damals wohl noch umgangssprachlich als "A beschränkt" bezeichnet. Nach Ablauf von 2 Jahren wurde die Fahrerlaubnis ohne Umschreiben oder sonstigen Nachweis automatisch auf den "großen" A-Führerschein geändert. Und zwar ohne den Führerschein umschreiben zu müssen.
Im Führerschein selbst stand dann nur das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis. Ein kontrollierender Beamter musste dann also selbst 2 Jahre auf dieses Datum aufaddieren um den genauen Zeitpunkt des A-Scheins zu ermitteln.
Das war auch nie ein Problem, bis ich vor ein paar Jahren in eine Kontrolle geraten bin. Die (recht jungen) Beamten waren der Meinung, dass ich keine Motorräder über 34 PS fahren darf, weil es ja nicht auf dem Lappen steht... Erst nach längerer Diskussion und Rücksprache beim Vorgesetzten waren die dann überzeugt und ließen mich weiterfahren.
Ich hab dann den Führerschein dennoch umschreiben lassen. Gerade um künftig solchen Diskussionen aus dem Weg gehen zu können. Zumal ich nahe der französischen grenze wohne und öfter auch in Frankreich unterwegs bin.
Da sich mein Französisch allerdings auf das Bestellen von einem Kaffee beschränkt wollte ich auch hier nicht das Risiko eingehen nach einer Kontrolle irgendwo festzusitzen.
Also mein Tipp an den TE: Schreib den Lappen einfach um. Kostet nur ein paar Euro und erspart dir u.U. viel Ärger und unnötige Diskussionen...
Kurz und knapp: JA, du darfst A komplett fahren, ohne umzuschreiben. Und zwar auch im Ausland.
Längere Antwort:
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 2. Mai 2021 um 15:52:10 Uhr:
Ich gehe auch davon aus, dass das die meisten Offiziellen wissen, aber wer garantiert einem das? Außerdem frage ich mich was ist, wenn man mal ins Ausland fährt? Wissen das auch die Offiziellen der anderen Länder?
Das steht einmal im Gesetz. Zum anderen gibt es die Äquivalenztabelle der EU, in der steht, welche heutigen Klassen den alten Klassen der jeweiligen Länder entsprechen. Und zwar in jeder EU-Landessprache. Wenn der Polizist lesen kann, kann er auch die Tabelle lesen.
Dass eine Umschreibung in Deutschland nicht notwendig ist, ergibt sich im Übrigen aus § 6 Abs. 6 FeV.
Demnach ist ein FS der Klasse 1a unabhängig davon, wie lange man ihn besitzt, oder wieviele km man gefahren ist, gleichzusetzen mit einem Führerschein der Klasse A.
Zitat:
@Cosmo-Politan schrieb am 2. Mai 2021 um 20:19:54 Uhr:
Man darf mit einem (gültigen, echten) Führerschein nur fahren, was drinsteht. Also muss man umschreiben lassen, ja.
Falsch. Viele Länder schreiben z.B. kein AM rein, wenn man B erwirbt. Trotzdem darf man damit AM fahren.
In § 6 Abs. 6 FeV wird auf die von mir oben verlinkte Anlage 3 verwiesen.
@kandidatnr2 Genau. Nur die Anlage 3 alleine wäre eben nicht ausreichend. Der § 6 Abs. 6 sagt dir (oder dem Polizisten), dass die Anlage 3 auch wirklich gilt 🙂