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Alte Versicherung gibt an die neue Versicherung eine falsche SF weiter?
Moin moin,
bin seit Anfang 2013 bei der HUK Versichert. Habe im April 2011 das erste mal einen Wagen auf mich selbst Versichert, dies habe ich über die DEVK getan. Dort konnte man mit der SF1 anfangen durch die "Junge Leute Regelung" (5 Verträge bei der DEVK, sprich Krankenzusatzversicherung, Privathaftpflicht usw)
Jetzt habe ich einen Brief erhalten von der HUK das die DEVK ihnen mitgeteilt hat das ich nur in der SF1 bin anstatt in der SF3.
2011=SF1
2012=SF2
2013=SF3
Dadurch das ich mit SF1 eingesteigen bin anstatt der SF0 wäre ich doch jetzt (2013) eigentlich in der SF2, oder sehe ich das falsch?
2011=SF0
2012=SF1
2013=SF2
Habe bei der DEVK angerufen und die meinten das zwischen der SF0 und SF1 noch die SF1/2 gibt?
Es gibt die zwar aber normal kommt man da doch nicht rein in meinem Fall :confused:
Habe grade bei der DEVK angerufen und am Telefon meinte man nur da könne man jetzt auch nix machen und ich müsse mich an die HUK wenden ob die SF3 trotzdem anerkennen bzw die SF2 :mad:
Führerschein habe ich seit dem 21.10.2008
Geboren bin ich am 28.05.1986
Gruß
Beste Antwort im Thema
DAS kommt halt davon,wenn geiz geil ist und man sich die bedingungen nicht vorher durchliest,
weswegen willst du sonderkündigungsrecht??
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30 Antworten
Natürlich hast du 14 Tage WiderRUFsrecht. (Frist läuft ab Zugang aller Unterlagen.)
Das hat aber nichts mit Sonderkündigungsrecht zu tun.
Das Widerrufsrecht gilt für neue Verträge, sozusagen bevor diese "richtig" zustande kommen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt für bereits bestehende Verträge.
Da dein Vertrag ja vermutlich am 01.01. begonnen hat und jetzt nur nachträglich die SF-Klasse neu eingestuft wurde behaupte ich einfach mal, dass deine Widerrufsfrist bereits vorbei ist.
Falls nicht kommst du natürlich noch raus aus der Nummer.
Zitat:
Original geschrieben von bartsch1986
So an alle die nur immer einen blöde anmachen hier von wegen geiz ist geil, es geht wohl.
Es ist eine neuer Vertrag zustande gekommen durch die andere höhere SF Einstufung.
14 Tage Widerspruchsrecht
Nicht durch eine andere.
Du hast lediglich eine falsche angenommen.
Zitat:
Original geschrieben von flosen23
Natürlich hast du 14 Tage WiderRUFsrecht. (Frist läuft ab Zugang aller Unterlagen.)
Das hat aber nichts mit Sonderkündigungsrecht zu tun.
Das Widerrufsrecht gilt für neue Verträge, sozusagen bevor diese "richtig" zustande kommen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt für bereits bestehende Verträge.
Da dein Vertrag ja vermutlich am 01.01. begonnen hat und jetzt nur nachträglich die SF-Klasse neu eingestuft wurde behaupte ich einfach mal, dass deine Widerrufsfrist bereits vorbei ist.
Falls nicht kommst du natürlich noch raus aus der Nummer.
Habe den Brief erst vor ein Paar Tagen gekriegt. Habe auch extra bei der HUK angerufen ob den die SF Klasse stimmt da ich mir nicht sicher bin/war. Das war vor knapp ner Woche. Am telefon meinte man nur das die alte Versicherung die SF3 bestätigt hat.
Du musst das Produktinformationsblatt (hier bin ich mir gerade nicht 100% sicher), die Widerrufsbelehrung, die Vertragsbedingungen sowie die Police erhalten haben.
Sobald du dies alles hast laufen die 14 Tage Widerrufsfrist.
Die veränderte Einstufung deiner SF-Klasse gilt, wenn mich gerade nicht alles täuscht, allerdings nicht als neuer Vertrag / Antrag.
Bei Antragsaufnahme zum Jahreswechsel steht irgendwo in den Unterlagen der HUK, dass sie die SF-Einstufung unter dem Vorbehalt gewähren, dass der Vorversicherer diese SF-Klasse auch übergibt.
Übermittelt der Vorversicherer eine andere SF-Klasse bekommst du eben diese und erklärst dich damit einverstanden.
Wenn du jetzt also Pech hast ist deine Widerrufsfrist abgelaufen, Sonderkündigungsrecht hast du keines, und dir geht ein Jahr komplett flöten.
Die nächste Frage wäre ja noch dazu: Würde dich die DEVK wieder nehmen mit der SF-Klasse, die du vorher bei denen hattest?
Du kannst deine Kündigung dort zwar widerrufen, aber mittlerweile ist fast ein Monat rum, seit Eingang der Kündigung bei den Jungs in Grün sogar 2 Monate....
So ganz entspannt ist die ganze Sache jetzt nicht mehr.. :)
PS:
Zitat:
Original geschrieben von bartsch1986
Am telefon meinte man nur das die alte Versicherung die SF3 bestätigt hat.
Damit ist das Problem doch aus der Welt, oder nicht?
Zitat:
@bartsch1986 schrieb am 24. Januar 2013 um 11:56:08 Uhr:
Moin moin,
bin seit Anfang 2013 bei der HUK Versichert. Habe im April 2011 das erste mal einen Wagen auf mich selbst Versichert, dies habe ich über die DEVK getan. Dort konnte man mit der SF1 anfangen durch die "Junge Leute Regelung" (5 Verträge bei der DEVK, sprich Krankenzusatzversicherung, Privathaftpflicht usw)
Jetzt habe ich einen Brief erhalten von der HUK das die DEVK ihnen mitgeteilt hat das ich nur in der SF1 bin anstatt in der SF3.
2011=SF1
2012=SF2
2013=SF3
Dadurch das ich mit SF1 eingesteigen bin anstatt der SF0 wäre ich doch jetzt (2013) eigentlich in der SF2, oder sehe ich das falsch?
2011=SF0
2012=SF1
2013=SF2
Habe bei der DEVK angerufen und die meinten das zwischen der SF0 und SF1 noch die SF1/2 gibt?
Es gibt die zwar aber normal kommt man da doch nicht rein in meinem Fall :confused:
Habe grade bei der DEVK angerufen und am Telefon meinte man nur da könne man jetzt auch nix machen und ich müsse mich an die HUK wenden ob die SF3 trotzdem anerkennen bzw die SF2 :mad:
Führerschein habe ich seit dem 21.10.2008
Geboren bin ich am 28.05.1986
Gruß
Jap, das selbe Problem habe ich gerade auch festgestellt, die DEVK stuft mich in SF2 ein obwohl ich schon SF5 bin, nur können die da nichts machen, durch die ''junge Leute Regelung'', komisch aber das ich nichts derartiges in meinen Unterlagen finde das ich meine Schadenfreien Jahre nicht übernehmen darf ...Könnte momentan gerade mal elegant ausflippen, wer da ne Idee zu hat, BIITTEEE, hab kein Geld zum ausm Fenster werfen <.<
Ist doch ganz einfach, geschenkte Jahre kann man nicht mitnehmen.
Ob deine Einstufung richtig ist, kann man bei den dürftigen Angaben nicht beantworten
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 24. Januar 2013 um 12:27:11 Uhr:
Hi,
bei der Huk wurden dir scheinbar 1 3/4 schadensfreie Jahre angerechnet.
Also:
2011 SF0
2012 SF 1/2 (weil das Jahr 2011 nicht komplett war)
2013 SF 1
Entspricht also den Vertragsbedinungen der HUK.
Gruß Tobias
Da schreibt ein Insider ! Versicherungsmensch ?
Wieso gräbst du mehrfach alte Beiträge aus ohne was zum Thema beizutragen?
Nach 5 Jahren interessiert es sicher keinen mehr