Als Zeuge Aussage ergänzen?

Moin
Am Donnerstag(09.09.2015) bin ich mit dem Bus von der Berufschule nachhause gefahren.Da gab es einen kleinen Vorfall.Der Busfahrer hat seine Fahrgäste aussteigen lassen,und ist voll wieder aufs Gas gegangen und ist aus der Haltestelle rausgeschossen(Das ist mir erst am 10.09.2015) wieder eingefallen.Der Polizei habe ich erzählt,dass ein Mercedes SUV neben der Bus gefahren ist,und ihm vor dem Kreisverkehr wieder rechts reingezogen ist,und dem Busfahrer zu einer Notbremsung gezwungen hat.Daraufhin ist eine ältere Frau mit dem Gesicht gegen die Scheibe geknallt.Die Polizistin meinte,das wäre Fahrerflucht und und und... Mit der Ergänzung meiner Aussage würde ich den Mercedesfahrer wohl entlasten? Das der Busfahrer sofort aufs Gas getretten ist,und rausgeschossen kam ist mir erst am 10.09.2015 eingefallen,da ich eher auf ein Mädchen links wo der Mercedes war fukoziert war 😁
Wie läuft das nun ab ? Sollte ich die Aussage verweigern(zurückziehen),wenn ein Brief von der Polizei kommt oder sollte ich sagen dass was mir am 10.09.2015 eingefallen ist ?
Die Polizistin meinte Fahrerflucht und und und ,aber der Busfahrer hat den Autofahrer ja provoziert,dass er rausgeschossen kam.Ich fahre mit dem Auto meines Vaters,und ich war in einer ähnlichen Situation.Die kommen rausgeschossen,als gäbs was umsonst,schneiden Linkskurven als obs Kekse gratis gibt.Es waren nochmehr Fahrgäste,aber nur ich wurde befragt ich war wohl der einzige Zeuge.Wenn ich meine Aussage zurückziehen würde,dann wäre das ein Freispruch für den Mercedes.Ich bin der einzige Zeuge den den Mercedes belasten und entlasten kann.Der Busfahrer hat nur gesehen,dass er rechts reingezogen ist,aber was vorher war weiss er wohl selber nicht.Aber er weiss bestimmt,dass er rausgeschossen kam,hat aber das der Polizei nicht gesagt.Er hat sogar extra gesagt:
Worte des Busfahrers bei der Polizei: Der Mercedes wird sicher behaupten,dass ich aus der Haltestelle rausgeschossen kam.Wenn der Brief kommt von der Polizei ,dann kann ich meine Aussage doch korrigieren? Ich möchte nicht,dass ein unschuldiger bestraft wird.Mir tuts nur leid,dass mir erst das ganze am 10.09.2015 eingefallen ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:


… Der Polizei habe ich erzählt,dass ein Mercedes SUV neben der Bus gefahren ist,und ihm vor dem Kreisverkehr wieder rechts reingezogen ist,und dem Busfahrer zu einer Notbremsung gezwungen hat.Daraufhin ist eine ältere Frau mit dem Gesicht gegen die Scheibe geknallt. …

Wenn der SUV-Fahrer nicht angehalten seine Personalien herausgegeben hat, erfüllt das den Tatbestand der Unfallflucht. Und zwar völlig egal, was vorher an irgendeiner Bushaltestelle passiert ist.

§20 (5) StVO: Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:


Ich möchte nicht,dass ein unschuldiger bestraft wird.

Ein Autofahrer, der einen anderen nötigt, zur Vollbremsung zwingt und dadurch einen Dritten verletzt, ist in deinen Augen ein "Unschuldiger"? Seltsame Auffassung vom Leben …

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Der MB konnte eigentlich gar nicht gefährdet werden, weil der dem Bus das Einfädeln ermöglichen und notfalls warten muss. Wenn der MB-Fahrer aber auf seine vermeintlich eingebaute Vorfahrt pocht und der Bus z.B. ohne zu blinken rausfährt, kann’s schon eng werden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. September 2015 um 10:54:07 Uhr:


Beim §20 (5) StVO ist es aber so, daß ich das Abfahren ermöglichen muß, wenn man ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs anhalten kann. …

Nein, das ist eine Auslegung durch dich und steht nicht im Gesetz. Im Gesetzt steht nur, dass ich das Abfahren ermöglichen muss, notfalls muss ich anhalten.

Grundsätzlich kann man innerorts immer ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs anhalten, weil der nachfolgende Verkehr dafür verantwortlich ist, ebenfalls rechtzeitig anhalten zu können. Ist ja kein Unterschied, ob ich wegen einer roten Ampel, wegen eines Zebrastreifens oder wegen eines anfahrenden Busses halten muss. Oder soll ich jetzt die Oma auf dem Zebrastreifen über den Haufen fahren, weil mir einer zu nah hinten auffährt?

Der Bus muss notfalls warten bis sich eine Lücke auftut. Denn Eines muss der fließende Verkehr nicht, eine Vollbremsung machen. Bei dichterem Verkehr können das dann schon mal mehrere Fahrzeuge sein die noch durchfahren bis Einer kommt der gefahrlos den Bus reinlassen kann, auch mit Anhalten. Aber oftmals fahren die Busse schon los wenn Fahrzeuge neben Ihnen fahren und DAS ist mitnichten zulässig, aber sorgt regelmäßig für harte Bremsungen der Busse.
Auch müssen die Fahrer eigentlich warten bis Alle sitzen oder sich einen Platz zum Stehen gesucht haben bevor Sie losfahren, macht aber praktisch Keiner.

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 20:18:39 Uhr:


http://abload.de/image.php?img=polizeistkzr.png was heisst eigentlich versuch: nein ?

Dass es kein Versuch war, sondern eine vollendete Straftat.

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 13. September 2015 um 13:57:58 Uhr:


Der Bus muss notfalls warten bis sich eine Lücke auftut. Denn Eines muss der fließende Verkehr nicht, eine Vollbremsung machen. Bei dichterem Verkehr können das dann schon mal mehrere Fahrzeuge sein die noch durchfahren bis Einer kommt der gefahrlos den Bus reinlassen kann, auch mit Anhalten. Aber oftmals fahren die Busse schon los wenn Fahrzeuge neben Ihnen fahren und DAS ist mitnichten zulässig, aber sorgt regelmäßig für harte Bremsungen der Busse.
Auch müssen die Fahrer eigentlich warten bis Alle sitzen oder sich einen Platz zum Stehen gesucht haben bevor Sie losfahren, macht aber praktisch Keiner.

kleine Anmerkung, Du mußt unheimlich Kenntnise haben was den Betrieb im ÖPNV angeht.

Gruß

Zitat:

@Günter schrieb am 13. September 2015 um 15:31:29 Uhr:



kleine Anmerkung, Du mußt unheimlich Kenntnise haben was den Betrieb im ÖPNV angeht.
Gruß

Der Bus(fahrer) fädelt sich beim Ausfahren aus einer Haltestelle in den fließenden Straßenverkehr ein. Sprich "Er" hat die Vorfahrt des nachfließenden Verkehrs zu beachten.

Ich habe zwar laut StVO darauf zu achten, daß ich dem Bus das Einfahren aus der Bushaltestelle in die Straße "ermöglichen" soll. Betonung liegt hier aber ganz klar auf "ermöglichen".

Wenn es dem nachfolgenden Verkehr "möglich" ist ohne Gefahr anzuhalten.

Auch hat sich der Busfahrer zuerst zu vergewissern, daß ihm die Ausfahrt aus der Bushaltestelle "ermöglicht" wird und erst dann darf er seine Fahrt fortsetzen.

Ich als Autofahrer kann leider nix dafür, wenn mein Hintermann zu dicht aufgefahren ist, oder nicht mehr rechtzeitig anhalten kann, nur weil ich eine Vollbremsung hinlegen muß, um den Bus einfahren zu lassen.

@ Geisslein
Deine Fahrweise und Ansichten an Bus/Straßenbahnhaltestellen sind sehr bedenklich, aber wie bei anderen Themen bist Du sehr bewandert.
Gruß

Zitat:

@Günter schrieb am 13. September 2015 um 15:31:29 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 13. September 2015 um 13:57:58 Uhr:


Der Bus muss notfalls warten bis sich eine Lücke auftut. Denn Eines muss der fließende Verkehr nicht, eine Vollbremsung machen. Bei dichterem Verkehr können das dann schon mal mehrere Fahrzeuge sein die noch durchfahren bis Einer kommt der gefahrlos den Bus reinlassen kann, auch mit Anhalten. Aber oftmals fahren die Busse schon los wenn Fahrzeuge neben Ihnen fahren und DAS ist mitnichten zulässig, aber sorgt regelmäßig für harte Bremsungen der Busse.
Auch müssen die Fahrer eigentlich warten bis Alle sitzen oder sich einen Platz zum Stehen gesucht haben bevor Sie losfahren, macht aber praktisch Keiner.
kleine Anmerkung, Du mußt unheimlich Kenntnise haben was den Betrieb im ÖPNV angeht.
Gruß

Tja, manchmal reicht es die Busse an Haltestellen zu beobachten.

aber auch andere Verkehrsteilnehmer die z.b. wenn ein Bus abfahren will plötzlich das Beschleunugungspedal finden.
Gruß

Da ich letztens noch mit nem Kollegen gesprochen habe, der bei der Polizei ist, kann ich folgendes dazu sagen: Busse haben nicht automatisch vorfahrt, wenn sie links blinken. Wie von anderen bereits gesagt, steht im Gesetzt ermöglichen und nicht zwingend ermöglichen. Heißt, der Busfahrer muss sich vergwissern, dass der von links kommende Hintermann ihn auch fahren lässt und er darf nicht einfach losfahren ohne zu gucken. Wie der Hintermann darauf natürlich reagiert ist immer deren Sache, aber eigentlich sollte man busse, wenn sich denn keine Gefahr, durch drängler o.Ä. von hinten anbahnt, fahren lassen.

Ähm also ich interpretiere die folgende Stvo Regel so:

Bus und Schienenverkehrt hat Vorrang:

https://dejure.org/gesetze/StVO/20.html

Es gibt sicher Grauzonen, wie das langsam am Bus vorbeifahrende Auto, daß weder bremsen noch beschleunigen kann, weil es genau die Mitte des Buses passiert, aber das ist recht selten der Fall und hier müßte der Bus warten.

HTC

Letztlich darf man sich den Vorrang aber auch nicht erzwingen.
Heute im Rückspiegel ein Musterbeispiel an Busfahrer gesehen. Blickt in den rechten Aussenspiegel und fährt ohne zu Blinken los. Ob Er gesehen hätte wenn Etwas Links an seiner Seite gewesen wäre?

Mich hat auch mal ein Bus (als Gegenverkehr) fast in den rechten Randstein gedrängt. Da das aber die erste wirklich negative Erfahrung mit Busfahrern in gut 15 Jahren Fahrpraxis war, sehe ich es als sehr guten Durchschnitt an 🙂

Zudem hatte ich ja noch 2,5 mm bis zum Bordstein...

HTC

Also laut der Aussage von dem Kollegen, muss der Busfahrer auch sicherstellen, dass ein gefahren loses aus/Anfahren aus der Haltestelle möglich ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss er warten.

Zitat:

@Dome1502 schrieb am 14. September 2015 um 13:49:38 Uhr:


Da ich letztens noch mit nem Kollegen gesprochen habe, der bei der Polizei ist, kann ich folgendes dazu sagen: Busse haben nicht automatisch vorfahrt, wenn sie links blinken. Wie von anderen bereits gesagt, steht im Gesetzt ermöglichen und nicht zwingend ermöglichen. Heißt, der Busfahrer muss sich vergwissern, dass der von links kommende Hintermann ihn auch fahren lässt und er darf nicht einfach losfahren ohne zu gucken. Wie der Hintermann darauf natürlich reagiert ist immer deren Sache, aber eigentlich sollte man busse, wenn sich denn keine Gefahr, durch drängler o.Ä. von hinten anbahnt, fahren lassen.

Dein Kollege hat auf der Polizeischule nicht richtig aufgepasst, bzw. hätte sich an den Spruch "

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

" erinnern sollen, @HTC hat sogar den entsprechenden Paragraphen verlinkt. Wortwörtlich heisst es da in Abs. V :

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Da gibt es wenig bis garnichts zu interpretieren. So wie der TE den Sachverhalt hier geschildert hat, ist das Fahrverhgalten des MB - SUV ursächlich für das Bremsmanöver des Busses und somit für den "Unfall" zum Nachteil der alten Dame verantwortlich. §142 StGB kommt noch oben drauf, da wird allerdings zu klären sein, ob der KfZ - Führer das Bremsen überhaupt bemerkt hat...aber gut, entscheidet ein Richter drüber.

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