Als Zeuge Aussage ergänzen?
Moin
Am Donnerstag(09.09.2015) bin ich mit dem Bus von der Berufschule nachhause gefahren.Da gab es einen kleinen Vorfall.Der Busfahrer hat seine Fahrgäste aussteigen lassen,und ist voll wieder aufs Gas gegangen und ist aus der Haltestelle rausgeschossen(Das ist mir erst am 10.09.2015) wieder eingefallen.Der Polizei habe ich erzählt,dass ein Mercedes SUV neben der Bus gefahren ist,und ihm vor dem Kreisverkehr wieder rechts reingezogen ist,und dem Busfahrer zu einer Notbremsung gezwungen hat.Daraufhin ist eine ältere Frau mit dem Gesicht gegen die Scheibe geknallt.Die Polizistin meinte,das wäre Fahrerflucht und und und... Mit der Ergänzung meiner Aussage würde ich den Mercedesfahrer wohl entlasten? Das der Busfahrer sofort aufs Gas getretten ist,und rausgeschossen kam ist mir erst am 10.09.2015 eingefallen,da ich eher auf ein Mädchen links wo der Mercedes war fukoziert war 😁
Wie läuft das nun ab ? Sollte ich die Aussage verweigern(zurückziehen),wenn ein Brief von der Polizei kommt oder sollte ich sagen dass was mir am 10.09.2015 eingefallen ist ?
Die Polizistin meinte Fahrerflucht und und und ,aber der Busfahrer hat den Autofahrer ja provoziert,dass er rausgeschossen kam.Ich fahre mit dem Auto meines Vaters,und ich war in einer ähnlichen Situation.Die kommen rausgeschossen,als gäbs was umsonst,schneiden Linkskurven als obs Kekse gratis gibt.Es waren nochmehr Fahrgäste,aber nur ich wurde befragt ich war wohl der einzige Zeuge.Wenn ich meine Aussage zurückziehen würde,dann wäre das ein Freispruch für den Mercedes.Ich bin der einzige Zeuge den den Mercedes belasten und entlasten kann.Der Busfahrer hat nur gesehen,dass er rechts reingezogen ist,aber was vorher war weiss er wohl selber nicht.Aber er weiss bestimmt,dass er rausgeschossen kam,hat aber das der Polizei nicht gesagt.Er hat sogar extra gesagt:
Worte des Busfahrers bei der Polizei: Der Mercedes wird sicher behaupten,dass ich aus der Haltestelle rausgeschossen kam.Wenn der Brief kommt von der Polizei ,dann kann ich meine Aussage doch korrigieren? Ich möchte nicht,dass ein unschuldiger bestraft wird.Mir tuts nur leid,dass mir erst das ganze am 10.09.2015 eingefallen ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:
… Der Polizei habe ich erzählt,dass ein Mercedes SUV neben der Bus gefahren ist,und ihm vor dem Kreisverkehr wieder rechts reingezogen ist,und dem Busfahrer zu einer Notbremsung gezwungen hat.Daraufhin ist eine ältere Frau mit dem Gesicht gegen die Scheibe geknallt. …
Wenn der SUV-Fahrer nicht angehalten seine Personalien herausgegeben hat, erfüllt das den Tatbestand der Unfallflucht. Und zwar völlig egal, was vorher an irgendeiner Bushaltestelle passiert ist.
§20 (5) StVO: Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Zitat:
@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 11:05:59 Uhr:
Ich möchte nicht,dass ein unschuldiger bestraft wird.
Ein Autofahrer, der einen anderen nötigt, zur Vollbremsung zwingt und dadurch einen Dritten verletzt, ist in deinen Augen ein "Unschuldiger"? Seltsame Auffassung vom Leben …
55 Antworten
Echt?
Ich kann als Busfahrer nach 1x Blinken sofort voll durchziehen? Auch wenn da ein Auto neben mir ist, dessen Fahrer gar keine Chance hatte, zu reagieren oder auch zu einer Notbremsung gezwungen wird. Das wäre die uninterpretierte Version. Ein Richter würde das hoffentlich anders sehen.
Nein. wie kommst du darauf?
Erzwingen darf es der Busfahrer nicht. Er muss erstmal schauen, ob er ohne Gefährdung - wenn sich der Nachfolgeverkehr also auf ihn einstellen konnte - losfahren kann. Mir begegnet es hier in Berlin auch nicht ganz selten, dass der Blinker vom Bus erst kommt, nachdem der Bus schon losgefahren ist (mehr so im Sinne von: bin da und nicht wie vorgeschrieben: komme gleich). Da hat der TE als Passagier innerhalb des Busses eher keine eigene Wahrnehmung von, wann der Blinker gesetzt wurde (evtl. im Dunkeln aber sonst ...). Wenn der Merci in Folge eines erzwungenen Ausweichmanövers zurück in die Fahrspur schlenkert und er dann Bremsen musste, wird man dessen Fahrer im Ergebnis keinen Vorwurf machen können. Sowas entscheidet sich meist erst vor Gericht.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 15. September 2015 um 15:05:31 Uhr:
Echt?
Ich kann als Busfahrer nach 1x Blinken sofort voll durchziehen? Auch wenn da ein Auto neben mir ist, dessen Fahrer gar keine Chance hatte, zu reagieren oder auch zu einer Notbremsung gezwungen wird. Das wäre die uninterpretierte Version. Ein Richter würde das hoffentlich anders sehen.
Das hat ja nun auch keiner gesagt. Der Fehler, den ausnahmslos alle Kraftfahrzeugführer begehen (auch ich) beginnt ja schon viel früher: zu hohe Geschwindigkeit und zu geringer Abstand zum KOM. Allerdings gibts dann noch den Unterschied zwischen denen, die, wenn der KOM losfährt, aufs Gas gehen und sich auf biegen und brechen davor einordnen wollen und denen, die anhalten.
Am Montag Mittag habe ich einen ähnlichen Unfall aufgenommen, war allerdings eine G - Klasse die den KOM ausgebremst hat und bei den Fahrgästen war nichts. Die Fahrerin des G hat allerdings so abrupt angehalten, dass die nachfolgende Pappnase ihr auch noch draufgefahren ist.
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Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 15. September 2015 um 14:40:45 Uhr:
Dein Kollege hat auf der Polizeischule nicht richtig aufgepasst, bzw. hätte sich an den Spruch "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." erinnern sollen,
Der hat sehr exakt aufgepasst, weil er auch einen Blick in das Gesetz gemacht hat, den §10 StVO. So ein Busfahrer hat auch ein paar Pflichten zu beachten und ein Ermöglichen als Pflicht des Autofahrers geht nur, wenn man es auch ermöglichen kann.
http://www.schulbus.net/records/040517verhalten/040517verhalten.htm#8
Davon abgesehen ist ein Gesetz meistens nur ein kleiner Teil Dessen was zu beachten ist.
Da kann ein Gesetz ein Dreizeiler sein und die Erklärungen und Ausführungsbestimmungen füllen ganze Bücher und dazu kommen dann noch die Ausarbeitungen diverser Richter die sich in der Praxis mit dem Schrott rumschlagen dürfen.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 15. September 2015 um 15:51:00 Uhr:
Der hat sehr exakt aufgepasst, weil er auch einen Blick in das Gesetz gemacht hat, den §10 StVO. So ein Busfahrer hat auch ein paar Pflichten zu beachten und ein Ermöglichen als Pflicht des Autofahrers geht nur, wenn man es auch ermöglichen kann.http://www.schulbus.net/records/040517verhalten/040517verhalten.htm#8
Ach je, hast du wieder mal was ergooglet?
Fehlposting
Auf die Schnelle nichts Besseres, Kreativeres gefunden, um aus solchen Klemmen zu kommen?
Sowas sollte man aber schon drauf haben.😁
"..." damit ist dann eigentlich alles gesagt 😁
Diejenigen welche wissen, wie dünn das Eis ist 😠
Last call! Ohne Spaß!