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Als Schwerbehinderter automatisch chronisch krank?

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 8:58

Hallo,

als chronisch Kranker kann man bei der Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen wenn die Gesundheitskosten 1 % v. jährl. Brutto übersteigen......oder bei der jährl. Steuererklärung geltend machen!

Voraussetzung: man muß mind. einmal pro Quratal w. derselben Krankheit in Behandlung sein und / oder

es muß eine Schwerbehinderung von mind. 60 GDB vorliegen.

1. und / oder????

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 70 GDB Merkzeichen G, unbefristet.

 

2. Genügt das?....denn gegelmäßige Arztbesuche ( Quartal ) mache ich nicht!

 

P.S. 1 % bis 2 % je nach Kinderzahl / Einkommen, ohne Kinder ( Ehepaar ) 4 % - 6 %.

3. Zählen die Kinder nicht mehr wenn sie volljährig sind?

4. beantagt ihr diese Kostenerstattung bei der Krankenkasse oder über die Steuererklärung?

Grüße

QQ 777

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23 Antworten
am 27. Januar 2015 um 13:05

Der GDB – Grad der Behinderung – sagt nichts darüber aus, ob ein Mensch chronisch krank ist, oder nicht. Diese Feststellung trifft immer eine Ärztin bzw. ein Arzt auf Grundlage des jeweiligen Gesundheitszustands.

In Deutschland biste damit verlassen. Denn in anderen Ländern , Schottland und in anderen bekommste sofort eine

Bescheinigung, wodurch du von den Rest Befreit bist. Nur hier schaft es keiner von da Oben.

Mfg

am 27. Januar 2015 um 14:20

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 27. Januar 2015 um 14:48:48 Uhr:

In Deutschland biste damit verlassen. Denn in anderen Ländern , Schottland und in anderen bekommste sofort eine

Bescheinigung, wodurch du von den Rest Befreit bist. Nur hier schaft es keiner von da Oben.

Mfg

????

Verstehe ich nicht. Die Regelung ist doch völlig klar, verständlich und nachvollziehbar. Die Solidarkassen sind doch kein Selbstbedienungsladen. Alles dass, was Unberechtigte erhalten, fehlt für die richtig Kranken und Schwerstbehinderten.

„Schwerwiegend chronisch krank" ist, wer:

wenigstens 1 Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist (Dauerbehandlung) und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:

a) pflegebedürftig mit Pflegestufe II oder III

b) Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 %. GdB oder GdS muss durch die schwerwiegende Krankheit begründet sein.

c) Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln) ist erforderlich, ohne die aufgrund der chronischen Krankheit nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

 

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 14:25

..und was bedeutet das bezüglich meiner 4 Fragen?

1. ?

2. ?

3. ?

4. ?

Zitat:

@QQ 777 schrieb am 27. Januar 2015 um 15:25:21 Uhr:

..und was bedeutet das bezüglich meiner 4 Fragen?

Kannst hier mal nachlesen. Es wird relativ ausführlich darüber geschrieben; http://www.betanet.de/.../...sbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.html

am 27. Januar 2015 um 14:36

Zitat:

@QQ 777 schrieb am 27. Januar 2015 um 15:25:21 Uhr:

..und was bedeutet das bezüglich meiner 4 Fragen?

1. ?

2. ?

3. ?

4. ?

Dass Du Deinen Arzt aufsuchen solltest und mit ihm darüber sprichst, ob Du mit Deiner Behinderung / Erkrankung schwerwiegend chronisch krank bist. Wenn er Dir das bestätigt, läßt Du von Ihm das bei Deiner Krankenkasse erhältliche entsprechende Formular ausfüllen, und reichst dann dieses bei Deiner Krankenkasse ein.

Das weitere Prozedere kannst Du dann mit den Mitarbeitern Deiner Krankenkasse besprechen.

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 14:39

Fazit:

1. = nein

2. = nein

3. = offen unklar

4. = dito

 

....aber die ursprüngliche Frage, ist ein Schwerbehinderter automatisch chronisch krank: nein = jetzt klar.

DANKE

Hallo

zu 4. Frage kann man nur über die Krankenkasse machen Du bekommst dann einen Ausweiß

auf dem steht das man bis ende des jahres keine Zuzahlungen mehr leisten muss auf Rezepte usw.....

Themenstarteram 5. Februar 2015 um 13:48

Zitat:

@Baldcaddy schrieb am 4. Februar 2015 um 19:00:04 Uhr:

Hallo

zu 4. Frage kann man nur über die Krankenkasse machen Du bekommst dann einen Ausweiß

auf dem steht das man bis ende des jahres keine Zuzahlungen mehr leisten muss auf Rezepte usw.....

...ja aber dann muß ich jedes Quartal zum Arzt und da gehe ich nur im Notfall hin.

... oder anders gesagt: ich habe von den Ärzten die Schnau... voll.

Zitat:

@QQ 777 schrieb am 5. Februar 2015 um 14:48:18 Uhr:

Zitat:

@Baldcaddy schrieb am 4. Februar 2015 um 19:00:04 Uhr:

Hallo

zu 4. Frage kann man nur über die Krankenkasse machen Du bekommst dann einen Ausweiß

auf dem steht das man bis ende des jahres keine Zuzahlungen mehr leisten muss auf Rezepte usw.....

...ja aber dann muß ich jedes Quartal zum Arzt und da gehe ich nur im Notfall hin.

... oder anders gesagt: ich habe von den Ärzten die Schnau... voll.

 

klar mußt du zum Arzt wenn Du Verordnungen benötigst hat aber nicht mit dem Quartal zu tun

Verordnung macht mal nur der Onkel Doc ;-))

Zitat:

@Baldcaddy schrieb am 6. Februar 2015 um 18:59:50 Uhr:

 

klar mußt du zum Arzt wenn Du Verordnungen benötigst hat aber nicht mit dem Quartal zu tun

Das Quartal hat wiederum damit zu tun, dass man überhaupt als chronisch krank geführt wird. Oder anders ausgedrückt: Gehst du nicht alle viertel Jahre zum Arzt, bist nicht chronisch krank.

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 8:08

Mein Schwerbehindertenausweis: Merkz. G, GdB 70, Gültigkeit: unbefristet.

Wenn das Versorgungsamt o.g. Daten feststellt, insbesondere: unbefristet, so ist das doch chronisch.

 

Ihr kennt doch den enormen Stress / Aufwand um heutzutage überhaupt einen Schw. -Beh. -Ausweis zu bekommen.

...irgendwie ist die Auslegung von chronisch eine Lachnummer / bürokratische Willkür.

Zitat:

@QQ 777 schrieb am 9. Februar 2015 um 09:08:56 Uhr:

Mein Schwerbehindertenausweis: Merkz. G, GdB 70, Gültigkeit: unbefristet.

...irgendwie ist die Auslegung von chronisch eine Lachnummer / bürokratische Willkür.

Du musst dir nur ins Gedächtnis rufen, dass eine Behinderung keine Krankheit ist, eine Krankheit aber durchaus eine Behinderung nachsich ziehen kann. Das Gesetz macht hier einen Unterschied.

Vielleicht auch deswegen, weil eine Behinderung in den meisten Fällen dauerhaft bleibt, eine Krankheit aber möglicherweise durch medizinischen Fortschritt geheilt werden kann. Auch deswegen gehen chronisch Kranke mind. alle drei Monate zum Arzt. Mitunter gibts neue/andere Medikamente mit unterschiedlichen Nebenwirkungen ?

 

Zitat:

@QQ 777 schrieb am 9. Februar 2015 um 09:08:56 Uhr:

Mein Schwerbehindertenausweis: Merkz. G, GdB 70, Gültigkeit: unbefristet.

Wenn das Versorgungsamt o.g. Daten feststellt, insbesondere: unbefristet, so ist das doch chronisch.

 

Ihr kennt doch den enormen Stress / Aufwand um heutzutage überhaupt einen Schw. -Beh. -Ausweis zu bekommen.

...irgendwie ist die Auslegung von chronisch eine Lachnummer / bürokratische Willkür.

Es gibt Regeln an die man sich halten muss, ob sie für dich verständlich sind oder auch nicht.

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