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als Mitfahrer Tür an an einen anderen PKW geschrammt , durch WInd Haftpflicht ?

Themenstarteram 1. März 2012 um 14:31

Hallo ihr lieben ,

ich habe ein Problem !

vor 3 Tagen bin ich mit meiner Fahrgemeinschafft zur arbeit gefahren . auf dem Parkplatz dann ist es passiert :( ich habe die Tür geöffnet und ZAck ein heftiger Windstoß hat die hintere Tür von dem AUto einer meiner Arbeitskoleginnen geschrammt. und eine Beule verursacht , laut Kosten Voranschlag der Werkstatt 1000 € schaden . Nun das Problem ist das meine Fahrzeughalterin nur ungerne ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen möchte da sie vor kurzem selber einen Unfall hatte und sehr hoch eingestuft wurde .+ 300 € selbstbeteiligung.

Kann ich das clt. über meine Private Haftpflicht laufen lassen ?wäre ein Traum ,immerhin habe ich den schaden ja auch verursacht :( für eure Antworten bin ich jetzt schon sehr dankbar:)

Gruß Domenic

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2012 um 17:27

Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Auto steige und mit der Beifahrertür einen Schaden verursache, ist das ein Fall für meine Privat-Haftpflichtversicherung.

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Klärung sollte in jedem Fall ein Kontakt zur Privathaftpflichtversicherung bringen; in gleichem Fall hat vor einigen Jahren auch die Haftpflicht meiner Kollegin den Schaden an meinem Auto übernommen (da kein anderes Auto beschädigt wurde, gab es seinerzeit keinen anderen Schaden) -aber im konkreten Fall wird dies die Privathaftpflicht beantworten-alleine schon wegen der Meldepflicht bei der Versicherung, sollte dort Kontakt gesucht werden.

am 1. März 2012 um 19:29

Um zu verhindern, dass über die - relativ preiswerte - private Haftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz stehen, enthalten die Versicherungsbedingungen die sog. "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss.

 

Die Klausel lautet meistens:

„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“

 

Da der TE weder Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeuges war, tritt die PHV hier ein.

 

Nur wenn der TE eine der genannten Eigenschaften inne hätte und der Schaden beim Gebrauch des Fahrzeuges verursacht wurde (was beim Ein- und Aussteigen zu bejahen wäre) greift der Risikoausschluss der PHV.

 

Ich habe immer noch nicht kapiert, welcher Schaden bezahlt werden soll:

Der TE ist aus Auto A ausgestiegen und hat die Tür von Auto A an das Auto B geschlagen (bzw. der Wind).... Der Schaden an Auto A kann lediglich über die Vollkasko von Auto A reguliert werden bzw. kann auch versucht werden ein Sturmereignis zu behaupten, wobei der Kaskoversicherer prüfen wird, ob ein Sturm war und sich selbst wenn 8 Bft. waren imo auf grobe Fahrlässigkeit berufen wird, so dass zumindest die Höhe der Entschädigung ggfs. strittig wäre.

Der Schaden an Auto B könnte allerdings über die Privathaftpflicht des TE reguliert werden, sofern er nicht Halter des Fahrzeuges ist, da die kleine Benzinklausel nur dann greift, wenn man Halter, Führer oder Eigentümer des Fahrzeuges ist.

Edit: xAKBx war schneller....:)

am 1. März 2012 um 19:50

@Mimro

Die PHV würde bei der genannten Konstellation die Schäden an beiden Fahrzeugen regulieren.

 

 

Klarer Fall von privater Haftpflichtversicherung:

Wenn ich als Beifahrer aus einem Fahrzeug aussteige und beim Öffnen der Tür gegen ein daneben geparktes Fahrzeug schlage, welches keiner über meine eigene Privathaftpflichtversicherung mitversicherte Person(Ehefrau, Kinder) stößt, zahlt den entstandenen Schaden an dem PKW sowie auch ggfls an dem PKW, aus dem ich ausgestiegen bin (im Regelfall eher selten, dass auch hier ein Schaden eintritt).

Benzinklausel greift definitiv nur, wenn ich Fahrer / Nutzer des PKW bin, nicht jedoch als Beifahrer.

Ob hier eine Windböe die Tür aus der Hand gerissen hat oder er die Tür einfach zu schnell / weit aufgemacht hat, ist nicht relevant.

Einzig brenzlig könnte es werden, wenn richtiger Sturm (mind Winstärke 8) geherrscht hätte, dann könnte die Versicherung noch versuchen, wegen "Höherer Gewalt" die Haftung (wohlgemerkt nicht die Deckung) zu verneinen.

Aber hier war es sicher nur ein Windstoß, gelle

wo ist eigentlich der Unterscheid zwischen der großen und der kleinen Benzinklausel ?

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Klarer Fall von privater Haftpflichtversicherung:

 

Wenn ich als Beifahrer aus einem Fahrzeug aussteige und beim Öffnen der Tür gegen ein daneben geparktes Fahrzeug schlage, welches keiner über meine eigene Privathaftpflichtversicherung mitversicherte Person(Ehefrau, Kinder) stößt, zahlt den entstandenen Schaden an dem PKW sowie auch ggfls an dem PKW, aus dem ich ausgestiegen bin (im Regelfall eher selten, dass auch hier ein Schaden eintritt).

 

Benzinklausel greift definitiv nur, wenn ich Fahrer / Nutzer des PKW bin, nicht jedoch als Beifahrer.

Ob hier eine Windböe die Tür aus der Hand gerissen hat oder er die Tür einfach zu schnell / weit aufgemacht hat, ist nicht relevant.

 

Einzig brenzlig könnte es werden, wenn richtiger Sturm (mind Winstärke 8) geherrscht hätte, dann könnte die Versicherung noch versuchen, wegen "Höherer Gewalt" die Haftung (wohlgemerkt nicht die Deckung) zu verneinen.

 

Aber hier war es sicher nur ein Windstoß, gelle

Der TE hat angegeben, dass die Tür durch einen Windstoß aufgerissen wurde, PHV ????

 

@Delle

Von diesen Klauseln habe ich noch nicht gehöhrt.

 

Als ich aus den KFZ eines Nachbarn (als Mitinsasse, hinten rechts) ausgestiegen bin, habe ich versehendlich die Tür zu weit aufgemacht, die dann gegen ein Torpfosten geschlagen ist und die dann eine kleine Delle hatte.

Dieser Schaden wurde von meiner PHV gezahlt.

 

am 1. März 2012 um 23:17

Ich würde es mal mit der PHV versuchen, mehr wie nicht bezahlen können sie nicht, eine Anfrage kostet nichts.

Gruß Gero

am 2. März 2012 um 0:45

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

wo ist eigentlich der Unterscheid zwischen der großen und der kleinen Benzinklausel ?

Die kleine Benzinklausel schließt im Gegensatz zur großen u.a. Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die nur auf Privatgeländen fahren, Fahrten mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen/Arbeitsmaschinen, Betrieb von Luftfahrzeugen ohne eigenen Antrieb, mit einigen Einschränkungen Betrieb von Wasserfahrzeugen etc. nicht von den versicherten Risiken aus.

am 2. März 2012 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Klarer Fall von privater Haftpflichtversicherung:

[...]

Ob hier eine Windböe die Tür aus der Hand gerissen hat oder er die Tür einfach zu schnell / weit aufgemacht hat, ist nicht relevant.

Sehe ich genauso. Der Schädiger hat zumindest leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Wagen in unmittelbarer Nähe zu anderen Fahrzeugen steht, dann könnte man grundsätzlich auf die Sorgfaltspflicht abstellen, dass man beim Austeigen darauf achten sollte keine anderen Fahrzeuge zu beschädigen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

wo ist eigentlich der Unterscheid zwischen der großen und der kleinen Benzinklausel ?

Die kleine Benzinklausel schließt im Gegensatz zur großen u.a. Fahrten mit Kraftfahrzeugen, die nur auf Privatgeländen fahren, Fahrten mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen/Arbeitsmaschinen, Betrieb von Luftfahrzeugen ohne eigenen Antrieb, mit einigen Einschränkungen Betrieb von Wasserfahrzeugen etc. nicht von den versicherten Risiken aus.

vielen Dank :)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Auto steige und mit der Beifahrertür einen Schaden verursache, ist das ein Fall für meine Privat-Haftpflichtversicherung.

Da gab es mal in der Vergangenheit einen Thread mit der gleichen Thematik. Da wurde es über die Privathaftpflicht abgewickelt.

Mal suchen...

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Da gab es mal in der Vergangenheit einen Thread mit der gleichen Thematik. Da wurde es über die Privathaftpflicht abgewickelt.

Mal suchen...

... der hier auf Seite 1 auch schon gefunden und verlinkt wurde.

Im damaligen Thread hattest Du aber ursprünglich eine andere Überzeugung mit Vehemenz vertreten ;)

Beste Grüße

 

 

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Da gab es mal in der Vergangenheit einen Thread mit der gleichen Thematik. Da wurde es über die Privathaftpflicht abgewickelt.

Mal suchen...

... der hier auf Seite 1 auch schon gefunden und verlinkt wurde.

Im damaligen Thread hattest Du aber ursprünglich eine andere Überzeugung mit Vehemenz vertreten ;)

Beste Grüße

sogar ich bin lernfähig und lasse mich überzeugen

Leider ist diese Gabe nicht jedem gegeben.

Zu beachten sind aber auch die unterschiedlichen BBR als Erweiterungen der AHBs bei den einzelnen VR.

 

Da hat sich in den letzten Jahren einiges getan, insbesondere die Deckung für grobe Fahrlässigkeiten und den geliehen/gemieteten Sachen sowie Gefälligkeitshandlungen.

 

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