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Als LKW eingetragen aber trotzdem PKW

Themenstarteram 20. September 2014 um 11:01

Moin,

Also als kleine Nebeninformation: Ich bin im Besitz einer normalen B Fahrerlaubnis. Ein Freund von mir hat sein Auto (Dodge Ram) aus Kostengründen als LKW eintragen lassen. Die Ram wiegt meines Wissens nach so um die 2600 kg. Meine Frage lautet nun ob ich berechtigt bin dieses Auto zu fahren? Laut Gesetzgeber darf ich ja PKW's bis ca 3700 kg fahren. Bis hier hin wäre das ja kein Problem. Allerdings ist der Wagen ja eben als LKW eingetragen worden welchen ich mit B ja nicht fahren darf. Spielt das jetzt irgend eine Rolle oder zählt hier vor dem Gesetz nur das Gewicht des Wagens?

Danke schonmal für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Ja, und weil du es nicht besser weißt, wird dir hier doch geholfen. Wobei es nicht um Meinungen geht, sondern um Regelungen der StVO. Auch will dir keiner eine persönliche Höchstgeschwindigkeit aufzwingen – wobei, wenn ich mir deine posts so durchlese, wäre das vielleicht doch sinnvoll, aber das ist ein anderes Thema … :eek:

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Du darfst mit B alles mehrspurige bis 3,5 t fahren. Die Zulassungsart ( LKW/PKW) spielt dabei keine Rolle.

Und dran denken, wenn du mit Anhänger unterwegs bist: das Gesamtgewicht max 3,5 t bezieht sich auf den gesamten Zug, wenn ein Anhänger mehr als 750 kg zGG hat. Sonntags mit Anhänger ist ebenfalls tabu, wenn das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist.

Wie schnell darf denn ein solcher PKW/LKW fahren? Die Firmenwagen (Transporter! Nicht PKW) meines Ex-Arbeitgeber waren alle als LKW zugelassen. Wahrscheins aus Steuergründen?!

99% der Transporter dürften als LKW zugelassen sein. Erlebe ich die auf der Autobahn, wenn sie im Tiefflug an mir vorbei fliegen, habe ich so meine Zweifel, ob sie nicht ihr zugelassenes Tempolimit in Richtung Fahrverbot überschreiten.

Bei uns gab es mal vor Jahren die gleiche Diskussion und einige waren der Meinung, schneller als 80km/h dürfen wir auf Autobahnen nicht fahren. Interessant ist zu beobachten, dass Kollegen von Mitbewerbern konsequent mit 80km/h über die Autobahn rollen.

Und, bei Hängerbetrieb nicht vergessen: Ist der Hänger NICHT für 100km/h zugelassen, nicht mit 120 über die Autobahn!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Wie schnell darf denn ein solcher PKW/LKW fahren?

Hängt natürlich vom Gewicht ab.

Solltest du aber wissen, gerade weil du mit den (im Vergleich zu normalen PKW) größeren und schwereren Dingern unterwegs bist.

Die steuerliche Einordnung hat überhaupt nichts mit der Höchstgeschwindigkeit zu tun! Allein die Grenze von 3,5 t ist entscheidend.

Beispielsweise darf auch ein Sprinter, der zwar als Pkw zugelassen ist, aber 4.6 t zGG hat, max. 80 fahren.

DANKE @ bischerl

Das eben war mir nicht klar, weil in der Vergangenheit die abstrusesten Gerüchte herum schwirrten und damit die Verwirrung noch größer war. Niemand wusste etwas genaues aber jeder wusste es besser.

 

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Wie schnell darf denn ein solcher PKW/LKW fahren?

Hängt natürlich vom Gewicht ab.

Solltest du aber wissen, gerade weil du mit den (im Vergleich zu normalen PKW) größeren und schwereren Dingern unterwegs bist.

Ich wusste es (leider) nicht. Vielleicht, weil ich schon so lange Auto fahre und sich zu meinen "Anfangszeiten" niemand darüber einen Kopp gemacht hatte??? Da gab's auch noch so gut wie keine SUV's etc.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Wie schnell darf denn ein solcher PKW/LKW fahren?

Hallo,

hier die Antwort:

bis 3,49 t: außerorts: 100 km/h - Autobahn: ohne Beschränkung

3,5 - 7,49 t: außerorts: 80 km/h - Autobahn: 80 km/h

ab 7,5 t: außerorts: 60 km/h - Autobahn: 80 km/h

Reisebusse:

außerorts: 80 km/h - Autobahn: 100 km/h

Mit Hänger gilt noch zusätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Hängers. Die Gewichtsangaben sind zulässiges Gesamtgewicht. Mit Autobahnen meine ich auch autobahnähnliche Straßen ab zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung.

 

Grüße,

diezge

Reisebus darf Autobahn auch nur 80 fahren, es sei denn, er hat eine Ausnahmegenehmigung (seit Ende 2007 reicht für Neuzulassung die Eintragung). Was nicht jeder ausländische Bus hat.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Reisebus darf Autobahn auch nur 80 fahren, es sei denn, er hat eine Ausnahmegenehmigung (seit Ende 2007 reicht für Neuzulassung die Eintragung). Was nicht jeder ausländische Bus hat.

Danke, das wusste ich so nicht. Ich kenne keine Busse, die kein 100 km/h-Schild hinten drauf kleben hat.

 

Grüße,

diezge

@ diezge

... nur damit wir uns nicht missverstehen. Mir ist schon der Unterschied der einzelnen Gewichtsklassen und deren Höchstgeschwindigkeiten bekannt.

Im Eingangsfred ging es aber um einen DODGE RAM {<--- SIEHE FOTO und diese Form des PickUp gab es zu meinen Anfangszeiten so gut wie gar nicht ... ACHTUNG: Auf deutschen Straßen!

Für mich ist es auch weniger ein PKW als ein KleinLKW und da hätte ich ad hoc auf eine Tempobeschränkung getippt.

So werden ja auch die meisten SUV als LKW zugelassen, weil sie damit Steuern sparen sprich: Günstiger zu betreiben sind? Bei DEM Verbrauch eigentlich eine Frechheit ... nur war das nicht das Thema!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Für mich ist es auch weniger ein PKW als ein KleinLKW und da hätte ich ad hoc auf eine Tempobeschränkung getippt.

Noch mal: die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat nichts mit PKW oder LKW zu tun, sondern allein mit dem Gewicht.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

... nur damit wir uns nicht missverstehen. Mir ist schon der Unterschied der einzelnen Gewichtsklassen und deren Höchstgeschwindigkeiten bekannt.

:D

Das mag ja sein, aber anscheinend ist dir nicht bekannt, dass eine Höchstgeschwindigkeit nichts mit der Zulassung als Pkw oder Lkw zu tun hat, sonst wäre der post "Für mich ist es auch weniger ein PKW als ein KleinLKW und da hätte ich ad hoc auf eine Tempobeschränkung getippt." ja wohl nicht gekommen. Ab jetzt weißt du’s halt.

Und noch eine Zusatzinfo: früher das Finanzamt, jetzt der Zoll, ist für die steuerrechtliche Einordnung nicht an die zulassungsrechtliche Einordnung gebunden. Und ein Anhänger hat ebenfalls keine zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Begrenzung auf 80km/h gilt immer für das Gespann. Erfüllt der Anhänger gewisse Voraussetzungen, dann darf das Gespann ausnahmsweise mit 100 km/h unterwegs sein auf entsprechenden Straßen.

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