Als Insasse bei Unfall nicht angeschnallt - Folgen Versicherung und/oder Punkte in Flensburg?

Als Insasse bei Unfall nicht angeschnallt - Folgen Versicherung und/oder Punkte in Flensburg? angeschnallt. Ich war auch deswegen im Krankenhaus, aber es wurden keine schweren Verletzungen festgestellt.

Was wird mich jetzt erwarten? Jedenfalls hab ich daraus gelernt, nie mehr unangeschnallt zu fahren.

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Wurde das denn von der Polizei festgestellt, das du nicht angeschnallt warst? Wenn nein - dann bleibts bei deiner körperlichen Bestrafung deiner dummheit.

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Zitat:

Original geschrieben von eugain



wir haben damals recherchiert und die auskunft der hotline war, dass "fast alle onlineversicherungen das so handhaben".

Muhahaha. Ja nee, iss klar. Du hast du auf die Aussage einer Hotline verlassen.

Warum hast du der Hotline nichts vom §161 VVG erzählt, den du hier so stolz angeführt hast?

Mir wäre neu, dass Versicherungen bestehende Gesetze durch ihre AGB aushebeln können.

So, jetzt gut. Jetzt hast du mal wieder etwas gelernt, gelle?

Zitat:

Original geschrieben von rheinschiene



Zitat:

Original geschrieben von eugain



wir haben damals recherchiert und die auskunft der hotline war, dass "fast alle onlineversicherungen das so handhaben".
Muhahaha. Ja nee, iss klar. Du hast du auf die Aussage einer Hotline verlassen.
Warum hast du der Hotline nichts vom §161 VVG erzählt, den du hier so stolz angeführt hast?
Mir wäre neu, dass Versicherungen bestehende Gesetze durch ihre AGB aushebeln können.

So, jetzt gut. Jetzt hast du mal wieder etwas gelernt, gelle?

gehts bei dir noch ? wo hab ich was geschrieben, dass irgendjemand was aushebeln will ??

Hallo, Chris-Mlr,

Zitat:

Original geschrieben von Chris-Mlr


Als Insasse bei Unfall nicht angeschnallt - Folgen Versicherung und/oder Punkte in Flensburg? angeschnallt. Ich war auch deswegen im Krankenhaus, aber es wurden keine schweren Verletzungen festgestellt.

Was wird mich jetzt erwarten? Jedenfalls hab ich daraus gelernt, nie mehr unangeschnallt zu fahren.

zunächst mal zum Bußgeld:

Dich erwartet, wenn überhaupt, eine Verwarnung in Höhe von 30.- €, im Zweifelsfall noch 23,50 € Verwaltungsgebühren.

Einen Punkt würdest Du vielleicht bekommen, wenn man Dir Vorsatz unterstellen könnte, nachdem Du gegenüber den Beamten z. B. angibst, dass Du Dich grundsätzlich nie angurtest oder wenn die Bußgeldstelle schon eine ganze Ansammlung von Verwarnungen wegen Verstoß gegen die Gurtpflicht gegen Dich bekommen hat.

Dieser Spekulatius nur als Hinweis, was im schlimmsten und äußerst seltenen Fall sein könnte.

Es kann allerdings sein, dass Du Abstriche beim Schmerzensgeld machen musst, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Verletzungen beim angelegten Gurt nicht oder nicht so schlimm gewesen wären.

Ebenso könnte es Abstriche geben, wenn Du Spätfolgen durch die Verletzung hast.

Ärgerlich ist es dagegen unter Umständen für den Unfallverursacher (entweder den Unfallgegner oder den Fahrer des Fahrzeugs, in dem Du mitgefahren bist).

Der Unfallverursacher wird eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen, die mit einem Strafbefehl und 5 Punkten in Flensburg enden kann.

Kann man davon ausgehen, dass Du mit angelegtem Gurt unverletzt geblieben wärst und warst Du der einzige Verletzte, wird der Unfallverursacher sich dann bestimmt bei Dir bedanken, vor allem, wenn er sonst vielleicht mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung davon gekommen wäre.

Hättest Du tödliche Verletzungen erlitten, hätte er sogar mit einer Freiheitsstrafe und einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen müssen, von den psychischen Folgen ganz zu schweigen, und das alles, weil Du zu scheinbar zu bequem warst, Dich anzugurten.

Die Kosten, die Deine Bequemlichkeit der Allgemeinheit verursacht, darf man auch nicht vergessen.

Hallo, Baumi, hallo Magirus Deutz,

es trifft zwar zu, dass der Fahrzeuglenker sich weigern kann, zu fahren, solange nicht jeder ordnungsgemäß angegurtet ist und er sollte im eigenen Interesse (siehe oben) darauf bestehen, aber man kann ihn, solange nichts passiert, für den nicht angegurteten Mitfahrer nicht sanktionieren.

Der § 23 StVO passt hier nicht als Auffangtatbestand (musste ich selber auch erst lernen 😎).

Anders sieht es aus, wenn Kinder nicht ordnungsgemäß oder gar nicht gesichert sind, denn da greift sowohl die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers als auch die eines möglichen anderen Verantwortlichen (z. B. mitfahrendes Elternteil).

Viele Grüße,

Uhu110

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