Als Insasse bei Unfall nicht angeschnallt - Folgen Versicherung und/oder Punkte in Flensburg?
Als Insasse bei Unfall nicht angeschnallt - Folgen Versicherung und/oder Punkte in Flensburg? angeschnallt. Ich war auch deswegen im Krankenhaus, aber es wurden keine schweren Verletzungen festgestellt.
Was wird mich jetzt erwarten? Jedenfalls hab ich daraus gelernt, nie mehr unangeschnallt zu fahren.
Beste Antwort im Thema
Wurde das denn von der Polizei festgestellt, das du nicht angeschnallt warst? Wenn nein - dann bleibts bei deiner körperlichen Bestrafung deiner dummheit.
32 Antworten
Wie kann man nur so hirnverbrannt sein.
Unangeschnallt hat man in einem Auto nichts zu suchen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
.und das ganze 5jahre nachdem der unfall passiert ist - solange prozessiert die versicherung nämlich schon rum! 😰
Achje, was glaubst du, was Versicherungen alles anstellen, um sich um Zahlungen zu drücken.
Ob der Verstorbene angeschnallt war oder nicht, spielt bei der Regulierung der LV keine Rolle. Allerdings versuchen es die Versicherungen immer wieder.
Moin,
in den Bedingungen der Insassenunfallversicherung (sind allerdings alte Bedingungen) steht drin, dass wenn der Verunfallte sich angeschnallt hat, er auch zusätzlich ab dem 3. Tag im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld von 25,- € erhält.
Das kommt aus der Zeit, wo Anschnallen noch keine Pflicht war, sozusagen ein Bonus.
Ob im Fall des TE fahrlässig oder grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde, müssen andere feststellen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die ärztlichen Kosten von der Krankenkasse des Verletzten zurück gefordert werden. D.h., die Krankenkasse fordert von der KFZ Haftpflichtversicherung des Verursachers und diese fordert Regress von demjenigen, der sich nicht angeschnallt hat.
Ob und wieviel die Unfall/Krankenversicherung reguliert ist eine andere Sache. In der Lebensversicherung ist das egal. Die reguliert in D außerhalb der Karenzzeit auch bei Selbstmord.
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Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Ob und wieviel die Unfall/Krankenversicherung reguliert ist eine andere Sache. In der Lebensversicherung ist das egal. Die reguliert in D außerhalb der Karenzzeit auch bei Selbstmord.
erstes stimmt, zweites nicht (unbedingt) 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich könnte mir vorstellen, dass die ärztlichen Kosten von der Krankenkasse des Verletzten zurück gefordert werden.
Zwischen "ich könnte mir vorstellen" und der Realität besteht oft ein großer Unterschied.
I.d.R beschränkt sich dieser Betrag auf eine Regreßsumme von 5000 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von eugain
...., zweites nicht (unbedingt) 🙂Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Ob und wieviel die Unfall/Krankenversicherung reguliert ist eine andere Sache. In der Lebensversicherung ist das egal. Die reguliert in D außerhalb der Karenzzeit auch bei Selbstmord.
Schreibe kein Unsinn.
Folgen im Sinne von Punkten in Flensburg dürfte es da nicht geben...
Mir ist das mal vor ein paar Jahren passiert das mein Kumpel sich nicht anschnallen wollte...
Noch ehe ich 300 Meter mit ihm gefahren bin kam die Polizei entgegen und hat mich Blaulicht direkt gewendet und ihn zur Rede gestellt warum er nicht angeschnallt war.
(Respekt an die Beamten das die das im Vorbeifahren erkannt haben bei 50km/h)
Hat ihn 30€ gekostet... von mir wollten sie nichtmal den Führerschein sehen...
Gelernt hat er daraus leider nicht... bei mir fährt er deshalb aber auch nicht mehr mit... es sei denn er schnallt sich an...
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Zwischen "ich könnte mir vorstellen" und der Realität besteht oft ein großer Unterschied.Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Ich könnte mir vorstellen, dass die ärztlichen Kosten von der Krankenkasse des Verletzten zurück gefordert werden.
I.d.R beschränkt sich dieser Betrag auf eine Regreßsumme von 5000 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Schreibe kein Unsinn.Zitat:
Original geschrieben von eugain
...., zweites nicht (unbedingt) 🙂
lies dir erstmal § 161 VVG und danach die vertragsbedingungen der betreffenden versicherer durch und danach reden wir weiter. dann wirst du merken, wer hier unsinn erzählt.
Zitat:
doppelt
Zitat:
Original geschrieben von eugain
lies dir erstmal § 161 VVG und danach die vertragsbedingungen der betreffenden versicherer durch und danach reden wir weiter. dann wirst du merken, wer hier unsinn erzählt.
Offenbar hast du mein Posting und auch den §161 VVG nicht gelesen oder gar verstanden.
Ich schrieb etwas von Karenzzeit. Damit ist genau dieser Passus gemeint.
Egal, manche wollen einfach nur schnell etwas schlaues schreiben, ich verzeihe dir mal.
Übrigens: Wer zu diesem Thema googelt, wird noch viel mehr Müll zu lesen bekommen.
Beispielsweise hier:
http://www.cosmiq.de/.../
Vollkommener Bullshit!
das eine ist der gesetzliche rahmen, das andere regelt jede versicherung für sich "innerhalb" dieses rahmens.
es gibt nämliche diverse versicherungen, die schliessen leistungen bei selbsttötung generell aus.
Zitat:
Original geschrieben von eugain
es gibt nämliche diverse versicherungen, die schliessen leistungen bei selbsttötung generell aus.
Welche wären das?
Ich nehmen mal an z.B das sie dann kein Geld an die hinterbliebene Familie/Frau bezahlt falls der Mann sich selbst das Leben nimmt!?
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Welche wären das?Zitat:
Original geschrieben von eugain
es gibt nämliche diverse versicherungen, die schliessen leistungen bei selbsttötung generell aus.
wenn du das wissen willst, solltest du die vertragsbestandteile aller versicherungen durchlesen...
ich mache das mit sicherheit nicht, da ich beruflich schon mit so einem fall zu tun hatte.
der versicherer war ein online-policierer, den namen weiss ich nicht mehr.
wir haben damals recherchiert und die auskunft der hotline war, dass "fast alle onlineversicherungen das so handhaben".
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn das falsch ist, frage ich mich warum unser kompletter löschzug vor gericht antanzen durfte, um darüber auszusagen ob das verstorbene unfallopfer angeschnallt im auto saß oder nicht...und das ganze 5jahre nachdem der unfall passiert ist - solange prozessiert die versicherung nämlich schon rum! 😰
Versicherungen haben die unangenehme Eigenschaft, sich nur sehr ungerne von ihrem Geld zu trennen. Deshalb ist ihnen jedes Mittel recht, welches auch nur im Ansatz verspricht eine Zahlung vermeiden zu können. Das Problem ist nämlich, daß sich eine gerichtliche Auseinandersetzung bei uns über Jahre erstreckt und manch einem darüber ganz einfach die Luft ausgeht. Darauf hat man seitens der Versicherung wohl auch in dem erwähnten Fall spekuliert.