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Allianz will 920€ mehr wegen 18 jährigem Mitfahrer

Hallo,

ich hab seit dem 12.09. endlich meinen Führerschein (bin 18) und meine Eltern wollten mich als Mitfahrer von ihrem Toyota Aygo eintragen lassen. Wir sind bei der Allianz versichert undzwar Vollkasko. Außerdem hab ich nicht am begeliteten Fahren teilgenommen. Das die ganze Versicherung dann teurer wird war uns wohl klar aber 920€!? Statt 380€ jährlich will die Allianz 1300. Klingt das nicht ein wenig zu viel? Da kann doch was nicht stimmen gerade für so ein kleines Auto. Mein Vater fährt ein BMW M3 der allerdings nur Teilkasko versichert ist bei einer anderen Versicherung und die wollen gerade mal 200€ Aufpreis jährlich. Und der Aygo soll 920€ mehr kosten? Das mehr als 3 fache insgesamt wie zuvor?

Haben wir irgendwas falsch verstanden oder kann das echt hinkommen mit den Punkten

-Allianz
-Mitfahrer erst 18
-Vollkasko
-kein begleitetes Fahren

Hoffe ihr könnt mir helfen,

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Unter a theoretisch . Steht bei versicherte personen oder was ist versichert.

Bei mir unter a 2.8

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy



Zitat:

Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Leistung selbst bei gro- ber Fahrlässigkeit nicht zurück. Geiches gilt für Familienangehörige.

🙄

Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Problem des TE zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Unter a theoretisch . Steht bei versicherte personen oder was ist versichert.

Bei mir unter a 2.8

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy



Zitat:

Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Leistung selbst bei gro- ber Fahrlässigkeit nicht zurück. Geiches gilt für Familienangehörige.

🙄

Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Problem des TE zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Unter a theoretisch . Steht bei versicherte personen oder was ist versichert.

Bei mir unter a 2.8

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

🙄

Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Problem des TE zu tun.

100 Prozent Zustimmung, hatte ich sinngemäss gepostet, aber dann einfach gelöscht, da die Antwort zu unqualifiziert war. Der Passus aus der AKB bezieht sich auf die Regressmöglichkeit, analog 61.2 VVG.

Zitat:

Original geschrieben von germania47



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von germania47



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


🙄

Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Problem des TE zu tun.

100 Prozent Zustimmung, hatte ich sinngemäss gepostet, aber dann einfach gelöscht, da die Antwort zu unqualifiziert war. Der Passus aus der AKB bezieht sich auf die Regressmöglichkeit, analog 61.2 VVG.

Und das ist jetzt besser oder was??.!!

Hallo, ich kann nur jedem raten in seine AKB zu schauen und festzustellen, was für Folgen es hat, wenn man die Änderung von Tarifierungsmerkmalen dem Versicherer nicht mitteilt.
Es gibt Versicherer da sind die Folgen überschaubar.
Hier ein Auszug aus den AKB eines der größten deutschen K-Versicherer:

K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen
Mitteilung von Änderungen
K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen
(z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich
mitteilen.
Überprüfung der Angaben
K.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob Ihre Angaben zu den berücksichtigten
Tarifierungsmerkmalen zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns
entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Folgen von unzutreffenden Angaben
K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht
oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden
Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden
Verhältnissen entspricht.

Grüße
Klaus

920 € fürs Jahr und nicht nur Aufpreis für die letzten paar Monate sieht natürlich schon freundlicher aus.
Trotzdem wenn du nicht all zu oft das Auto nutzt ist dieser Fremdfahrer oder Drittfahrerschutz nicht schlecht. Kostet wenn ich das richtig in Erinnerung habe 6 Euro pro Tag. Gilt aber glaube ich nur in D und nur für Autos bis 15 oder 20 Jahre und maximal mit 200.000 Km. Sind aber alles Werte welche die meisten Autos einhalten.
Leistung bei Haftpflicht ohne Limit, bei Kasko max. 5.000 €. Für Strafen, höhere Nachbeiträge, Schäden uvm. Hier wird die Allianz wohl nicht mehr fordern können.
Eingedeckt ist das bei der Bayrischen, aber meines Wissens nach nicht direkt dort zu bekommen sondern nur online.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy


Unter a theoretisch . Steht bei versicherte personen oder was ist versichert.

Bei mir unter a 2.8

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

🙄

Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Problem des TE zu tun.

Klar. Wenn er sich mit drauf versichern lässt zahlt er mehr. In den akb steht oft das Familienangehörige beim schaden versichert sind ohne die zumelden .Also ersparnis Folglich

Wenn mein Taschenrechner mich nicht betrügt, sind 920 € jährlich 76,66666666 € monatlich - mit Ratenzahlungszuschlag zwischen ca. 78 € und 81 €.

Ich würde die Zahlweise auf monatlich oder 1/4 jährlich ändern und den Vertrag dann zum Jahresende kündigen. So kommt der TE um die Zahlung der großen Summe - welches ja wohl momentan das Problem ist - und jeder sollte damit jederzeit fahren können/dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


🙄

Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit dem Problem des TE zu tun.

Klar. Wenn er sich mit drauf versichern lässt zahlt er mehr. In den akb steht oft das Familienangehörige beim schaden versichert sind ohne die zumelden .Also ersparnis Folglich

sorry vanguardboy - das ist eine abwegige Interpretation.

Das gewissene Vertragskonstellation zu keinem Regress führen liegt weniger an den AKB (Klarstellungscharakter), sondern vielmehr an der Rechtsprechung, die den "Linke-Tasche - Rechte Tasche" Regress eben nicht duldet. Abgesehen davon käme ein Regress wegen nicht Nichtmeldung von Tarifierungsmerkmalen eh nicht in Vetracht. VS besteht so oder so.

Wie Celica schon gesagt hat, ist der VN aus dem geschlossen Vertragsverhältnis verpflichtet die Tarifierungsmerkmale zu melden. Das ist fakt und steht in den AKB. Die Nichtmeldung kann zu einer Vertragsstafe führen.

Zu einer Leistungsfreiheit hingegen sowieso nicht. Hierzu hatte ich mich schon öfters (zuletzt hier) ausgelassen.

Mögliche Rechtsfolgen einer Nichtmeldung sind eine Nachzahlung per letzter Haupftfälligkeit und eine Vertragsstrafe soweit der Vorsatz nachgewiesen wird.

Mal zurück zum Theman.
Es wurde bereits alles gesagt. Du solltest die Prämien vergleichen. Zudem solltest Du klären, ob es sich hinsichtlich der Schadenfreiheitsklasse um eine Sondereinstufung (z.B. Zweitwagenregelung) beim Aygo handelt. Diese wird nicht zu anderen Versicherer übertragen.
Möglicherweise - wie hier bereits auch schon erwähnt - ist auch der Wegfall der Bedingungen für die Zweitwagenregelung der eigentliche Grund für den hohen Mehrbeitrag!

Phaeti

schau mal bei der gothaer, begleitetes fahren ohne Zuschlag

Themaverfehlung. Setzen. 6!

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