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Allgemeine Frage: Schuld bei Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit? ("Spielstraße")

Themenstarteram 20. Juli 2007 um 23:57

Hallo,

aus aktuellen Anlass, den ich hier auch kurz erläutern möchte, eine kurze theoretische Frage (es hat - noch - nicht geknallt):

Es geht um einen verkehrsberuhigten Bereich (d.h. je nach Rechtsauslegung 7-15 km/h erlaubt). Heute wurde mein Vater von einer Nachbarin angesprochen. Er parkt sein Wohnmobil immer auf dem äußersten Parkplatz (um leichter rausfahren zu können) [Bild: rotes Rechteck].

Die Nachbarin kam nun auf meinen Vater zu und hat ihn gefragt, ob es möglich wäre, das WM etwas weiter weg von der Kreuzung zu stellen, da die Sicht nach rechts sehr schlecht wäre und es daher neulich fast zu einem Unfall kam. Hierbei ist anzumerken, dass das WM 100% korrekt innerhalb der Parkplatzmarkierung steht. Mein Vater parkt dort auch hauptsächlich, um gut aus der Lücke fahren zu können (er kann nur einseitig zugeparkt werden).

Das Problem an sich ist aber ein ganz anderes, zurück zum Beinahunfall unserer Nachbarin:

Sie aus der "Seitenstraße" heraus [gelbe Linie], konnte an der Kreuzung durch besagtes WM nur wenig nach rechts sehen und kollidierte dort beinahe mit einem vom rechts (dort gilt Rechts-vor-links) kommenden Fahrzeug) [blaue Linie].

Wäre ja soweit eindeutig, wenn da nicht dieses "klitzekleine" Detail wäre, was mir Schwierigkeiten bei der rechtlichen Bewertung eines potentiellen Unfalls bereites, als auch generell ein Ärgerniss im verkehrsberuhigten Bereich ist:

Der - prinzipiell vorfahrtberechtigte - Wagen von rechts [blaue Linie] fuhr statt der erlaubten 7-15 km/h geschätzte 30-40 km/h (in jedem Fall zu schnell für einen vbB, erst Recht an solch unübersichtlichen Stellen).

Nun meine Fragen (zu der Unfallbewertung): Wer wäre Schuld bei einem Unfall, in dem ein nicht-vorfahrtberechtigtes Fahrzeug mit zHg (oder knapp drüber, jedenfalls nicht auffällig zu schnell) mit einem relativ deutlich zu schnellen Fahrzeug kollidiert? Steht die Vorfahrt hier über der groben Geschwindigkeitsmissachtung? Gibt es evtl. eine andere Schuldverteilung?

P.S. Ich bin wirklich nicht übermäßig korrekt, was die zHg anbelangt, aber ich unterscheide doch zumindest zwischen den unterschiedlichen "Gefahrenstufen" (grob gesagt also: Wichtigkeit der Einhaltung der zHg: Verkehrberuhigter Bereich > 30er Zone > Hauptstraße > Landstraße > Autobahn). Wie auch immer, ich finde es schon ein starkes Stück, dass viele Bewohner dieses verkehrberuhigten Bereichs mit 40 dort durchbrettern sobald sie ihre Kinder sicher auf der Rückbank haben, aber das Geschrei vermutlich (zu Recht) groß wäre, wenn ihr eigenes Kind in diesem Bereich von einem anderen VT mit selber Geschwindigkeit angefahren würde.

Beste Antwort im Thema
am 7. August 2010 um 5:09

Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser

Zitat:

Original geschrieben von razor23

aus aktuellen Anlass, den ich hier auch kurz erläutern möchte, eine kurze theoretische Frage (es hat - noch - nicht geknallt):

Habt ihr jetzt eine Lösung gefunden?

Erläutere die doch bitte.

Gruß

Ulicruiser

du bist ja fast ein Leichenschänder

so tief runter zu graben....

....um den hochzuholen 3 Jahre.... :D

gruß Alex => nix für ungut

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Was ändert das Datum an der Straßenbreite oder einem Rechtsfahrgebot?

am 17. Februar 2015 um 16:55

Die freie Fahrspurwahl innerhalb geschlossener Ortschaften erstreckt sich nicht auf die Gegenfahrbahn.

Rechtsfahrgebot ist sicher die falsche Wortwahl an der Stelle, aber einfach auf der Gegenfahrbahn rumgurken ist nicht erlaubt.

"Möglichst weit rechts" ist doch hier das Schlagwort.

Und wow, wurde gleich zwei mal Leichengefleddert der Thread.

Gruß Metalhead

Wenn der TE ein weiteres Interesse an der Fragestellung gehabt hätte, hätte er sich sicher in den letzten 7,5 Jahren noch einmal gemeldet.

Gruß

BMWRider

MT-Moderation

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