Alkoholtestgerät in F ab 01.07. vorgeschrieben
Nein, das ist kein Witz!
http://www.badische-zeitung.de/...ankreich-nur-mit-alkoholtest-set?...
Gruß
Frank
Beste Antwort im Thema
Zur Info![/]
Ich habe heute im Radio gehört, dass der Termin für das Bußgeld für nicht mitgeführte Alkoholtestgeräte auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
Hier noch eine dpa Meldung.
Schönen Abend an alle
yami59
47 Antworten
Zitat:
Die Autofahrer sollen durch die Tests im Handschuhfach dazu gebracht werden, sich selbst vor dem Losfahren auf ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Vorgeschrieben ist die Benutzung des Tests allerdings nicht.
Also ist ein benutzter Einwegtest i.O.
Billiger als eine (Einweg)Warnweste! 😉
@ Ramses
Ne, eben nicht. Du musst ein unbenutztes Testgerät/röhrchen mitführen. Die Nutzung obliegt dagegen Dir. 😉
Gruß
Frank
Bis zum 1. April dauert es aber noch ´n paar Tage.
Ob das tatsächlich durchkommt, ist aber noch offen. Ein solches Gesetz ist doch nicht EU-konform.
Da dürfte es wohl innerhalb kurzer Zeit Beschwerden beim EGH hageln.
Sollte die Regelung in Kraft treten, dann muss man aber auch ´ne Flasche französischen Rotwein im Gepäck haben...das Testgerät muss doch auf Funktion geprüft werden. 😁
Ich führe immer ein unbenutztes Underbergfläschchen mit um zu belegen, dass ich nichts getrunken habe.😁
Was für ein Blödsinn.🙄
Und ich fahre im Juli nach Frankreich...
Hier gibt es noch einen Thread zum Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...g-schon-aktualisiert-t3797027.html?...
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
@ RamsesNe, eben nicht. Du musst ein unbenutztes Testgerät/röhrchen mitführen. Die Nutzung obliegt dagegen Dir. 😉
Gruß
Frank
Also braucht man eigentlich zwei Teströhrchen:
Angenommen ich trinke ein Bier und teste dann als gesetzestreuer Bürger meinen Promillespiegel mit dem Röhrchen. Es zeigt 0,1 Promille an, alles in der Toleranz und ich fahre guten Gewissens nach hause.
Dann komme ich in eine Kontrolle, bin fahrtauglich, habe aber nur ein gebrauchtes Testgerät dabei 🙁 Dann habe ich die Auflage mit dem Ungenutzten nicht erfüllt und bin trotzdem dran 😠
Also immer zwei mitführen 🙄
Der Stückpreis ist ist sowieso geringer, wenn man sich gleich eine Vorratspackung kauft.
Oder man entscheidet sich für ein kompaktes digitales Gerät (wo man dann aber immer schauen muß, daß die Batterien genug Leistung haben).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Stückpreis ist ist sowieso geringer, wenn man sich gleich eine Vorratspackung kauft.Oder man entscheidet sich für ein kompaktes digitales Gerät (wo man dann aber immer schauen muß, daß die Batterien genug Leistung haben).
Wenn ich ´ne 20er Packung von den Röhrchen im Handschuhfach habe und sie stolz der Polizei zeige, dann könnten die eventuell ein falsches Bild bekommen 😁
Ich glaube mehr als zwei sollte man auch nicht (offen) dabei haben.
Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Wenn ich ´ne 20er Packung von den Röhrchen im Handschuhfach habe...
Fährst du Gold-Wing? 😰
Edit: Sehe gerade, Kawasaki. Welches Modell ist so gut ausgestattet?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Fährst du Gold-Wing? 😰Zitat:
Original geschrieben von Vulkanistor
Wenn ich ´ne 20er Packung von den Röhrchen im Handschuhfach habe...
Edit: Sehe gerade, Kawasaki. Welches Modell ist so gut ausgestattet?
Nee,
meine Kawa hat sowas nicht. (Die VN 1700 Voyager hat tatsächlich sowas)
Bin deswegen darauf gekommen:
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
...Zitat:
Die Autofahrer sollen durch die Tests im Handschuhfach dazu gebracht werden, sich selbst vor dem Losfahren auf ihre Fahrtüchtigkeit zu prüfen. Vorgeschrieben ist die Benutzung des Tests allerdings nicht.
Fahre auch Auto (ich geb´s ja zu ...)
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
Nein, das ist kein Witz!
Davon bin ich auch nicht ausgegangen, da die Meldung dafür 26 Tage zu früh kam. 😉
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
@ RamsesNe, eben nicht. Du musst ein unbenutztes Testgerät/röhrchen mitführen. Die Nutzung obliegt dagegen Dir. 😉
Gruß
Frank
Naja gut, das wäre ja auch nicht so schlimm.
Ich komme ja nicht nach Frankreich, aber ich würde mich durch eine solche Regelung nicht ärgern lassen.
Ob die von mir günstige Einwegröhrchen, Verhütungsmittel oder eine Ausgabe der Bild Zeitung erwarten...
Günstiger als Autobahnmaut ist es sicher alle Mal.