Alkoholfahrt 1,1 Promille
Hi,
das neue VVG habe ich nicht mehr beruflich "erlebt" und bin mir gerade nicht so sicher.
Folgendes Problem - zum Glück nicht meins:
Tochter von VN fährt nach Festbesuch unter Alkoholeinfluss, es kommt an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Dritten in deren Folge noch weitere, geparkte Fahrzeuge beschädigt werden. Der genaue Hergang ist mir nicht bekannt.
Es besteht eine VK. 1,1 Promille ist ja nun kein Pappenstiel. Was wird passieren? Es besteht häusliche Gemeinschaft zwischen der Tochter als berechtigter Fahrerin und der Mutter als Versicherungsnehmerin. Halter des Fahrzeuges ist die Mutter.
Wie funktioniert das mit dem Familienprivileg? Das kann doch bei Alkohol und noch dazu in dem Maße nicht greifen? Ich bin grad bissl verwirrt, seid mal nachsichtig.
Gruß
traumzauber
Beste Antwort im Thema
Eine Trunkenheitsfahrt kann von dem Versicherer als grobe Fahrlässigkeit geahndet werden. Das kann heissen, dass die Versicherung zwar zunächst die verursachten Schäden begleicht, sich das Geld aber vom VN zurückholt. Grundsätzlich spielt dabei die Schuldfrage eine Rolle (Mitschuld bei 1,1 0/00 ist klar), aber der Hergang ist Dir ja nicht bekannt.
Der Führerschein ist jedenfalls erstmal weg und somit sind andere Verkehrsteilnehmer wieder sicherer unterwegs!
22 Antworten
Eine Trunkenheitsfahrt kann von dem Versicherer als grobe Fahrlässigkeit geahndet werden. Das kann heissen, dass die Versicherung zwar zunächst die verursachten Schäden begleicht, sich das Geld aber vom VN zurückholt. Grundsätzlich spielt dabei die Schuldfrage eine Rolle (Mitschuld bei 1,1 0/00 ist klar), aber der Hergang ist Dir ja nicht bekannt.
Der Führerschein ist jedenfalls erstmal weg und somit sind andere Verkehrsteilnehmer wieder sicherer unterwegs!
Im Rahmen der Sippenhaft kommt die Mutti natürlich in den Knast.
Das gibt hier wieder ein überaus interessantes Thema.
Ich hol schon mal Chips und Cola........
... und wieder waren es die anderen .😕 1,1 Promille, da schlaf ich gleich lieber auf dem Sofa im Wohnzimmer damit ich nicht auf dem Weg ins Schlafzimmer einen Unfall baue. Und die junge Dame fährt noch Auto .😕 Finde ich nicht in Ordnung.
Hi traumzauber,
in diesem Fall dürfte sich durch das neue VVG eigentlich kein Unterschied zum alten Recht ergeben haben.
Die neue Quotierung spielt bei einer BAK von 1,1 Promille keine Rolle mehr, weil man ab Erreichen der absoluten Fahrtüchtigkeit von schwerster groben Fahrlässigkeit ausgehen wird, was mit einer 100% Quote bei der Leistungsfreiheit einhergeht.
Ob Leistungsfreiheit besteht, richtet sich danach, ob eine Repräsentantenstellung gegeben ist.
Das wirst Du selbst besser beurteilen können, wenn Du die Beteilgten kennst.
Schöne Grüße
Hafi
Ähnliche Themen
Was für ein Famileinprivileg?! Die Haftpflicht holt sich bis zu 5000 Euro wieder und Volkasko wird nicht zahlen wegen grober Fahrlässigkeit.....
Zitat:
Original geschrieben von nightdancer
Was für ein Famileinprivileg?! Die Haftpflicht holt sich bis zu 5000 Euro wieder und Volkasko wird nicht zahlen wegen grober Fahrlässigkeit.....
Haftpflicht ja, Kasko nein.
So einfach wie du denkst, ist der Fall nicht.
Hier ist der Fahrer nicht der Versicherungsnehmer.
Somit kommt es auf die Repräsentantschaft an und den Wohnort der Tochter an.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
... und wieder waren es die anderen .😕 1,1 Promille, da schlaf ich gleich lieber auf dem Sofa im Wohnzimmer damit ich nicht auf dem Weg ins Schlafzimmer einen Unfall baue. Und die junge Dame fährt noch Auto .😕 Finde ich nicht in Ordnung.
Hallo,
ich kann den Kontext deines Beitrages leider geistig nicht erfassen. Worin besteht dein Problem? Gehst du davon aus, dass es mir passiert ist oder wie jetzt? Es war eine Frage und ich bin dankbar für gehaltvolle Antworten. Deine gehörte leider nicht dazu.
Gruß
traumzauber
edit: siggi1803, du bist das Zitat nicht wert, nimm meine Reaktion an Diedicke gleich als für dich passend - Danke.
@traumzauber
nun Ärger dich mal nicht zu dolle.......
Es wissen hier halt nicht alle , dass hier ein(e) Fachmann(frau) eine Fachfrage an Kollegen und andere Fachleute gestellt hat............🙄
Kommt vor, im Eifer des Gefechtes......😉
@all Nichtfachleute:
Klappe halten jetzt, lesen und lernen. 😁
Gruß von Pappa Delle
@Hafi und mindscape
Vielen lieben Dank, das macht es für mich klarer. Schadenhergang hab ich deshalb nicht genau, weil es bei 1,1 ohnehin egal ist, wie du, Hafi, schon richtig festgestellt hast.
Gruß und einen schönen Sonntag noch.
traumzauber
Zitat:
@all Nichtfachleute:
Klappe halten jetzt, lesen und lernen. 😁
Gruß von Pappa Delle
Würde das vielleicht doch noch jemand für interessiert Laien nochmal übersetzten? :-)
Zitat:
Original geschrieben von morphie
Würde das vielleicht doch noch jemand für interessiert Laien nochmal übersetzten? :-)
Ganz einfach.
Das Versicherungsvertragsgesetz ist etwas umfangreicher als der Laie denkt.
Und das Problem, dass hier im Raum steht, erkennen die Nichtfachleute noch nicht einmal im Ansatz.
Guten Morgen liebe VFUs 😉
....wenn dann aber dennoch mal einer so freundlich wäre und es auf die "Laien-Schiene" kurz runterbrechen könnte, wäre das gut.
Wir sind zwar ein Fachforum - aber es gibt ne ganze Menge Leser, die interessiert mit reinschauen und auch das vermeintliche Amtsdeutsch verstehen wollen.
Wer also Lust und Zeit hat, das ganze mal aufzustrippen, hat ne gelbe Karte frei. 😉
Grüße
Euer derzeit gestresster Mod Schreddi
Die Frage die hier noch nicht abschliessend beantwortet wurde lautet: Kann der Versicherer den Fahrer eines Fahrzeuges im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt in Regress nehmen wenn dieser in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebt obwohl eigentlich nur der VN dem VR gegenüber in Regress genommen werden kann.
Dies wurde hier noch nicht beantwortet, ich weiss es nicht, ist wohl eher was für einen KH Schaden Spezialisten...
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
@traumzaubernun Ärger dich mal nicht zu dolle.......
Es wissen hier halt nicht alle , dass hier ein(e) Fachmann(frau) eine Fachfrage an Kollegen und andere Fachleute gestellt hat............🙄
Kommt vor, im Eifer des Gefechtes......😉
@all Nichtfachleute:
Klappe halten jetzt, lesen und lernen. 😁
Gruß von Pappa Delle
Ach das ist hier ein Fachforum, na dann entschuldigung das ich als Laie was gesagt habe. Am Besten Ihr vergebt mal Zugangskennungen für Euer Fachforum, dann seit Ihr die Laien los.🙄