aktuelle Prüfungsrichtline BE gesucht (Ankoppeln/Abkoppeln)

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,

nachdem mein Zugfahrzeug zu groß ist, muss ich jetzt den BE machen. Also muss ich mir angewöhnen formal richtig den Hänger anzuhängen und wieder abzustellen.

Wo finde ich die formal richtige (und vor allem aktuelle) Vorgabe?

In Anlage 7 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr wird unter 2.1.3 zwar das Verbinden und Trennen genannt, aber es steht kein Verweis, wo beschrieben ist, wie: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html Da in Deutschland ja alles haarklein geregelt ist, müsste es doch ein offizielles Dokument geben, oder?

Nachdem ich weitergesucht habe, bin ich über die Prüfungsrichtlinie gestolpert. Diese hier ist allerdings auf auf 2012 datiert. Auch vermisse ich dort die Hinweise konkret die Hinweise zu den Keilen, also wann die keile zu legen sind bzw. entfernt werden dürfen. Ebenso die Reihenfolge bzgl. Abreißseil, Elektro usw. Nachdem was man hört scheinen da manche Prüfer ja richtig scharf drauf zu sein.
https://fahrschuleandy.de/.../pruefungsrichtlinie_web.pdf

Habt ihr vielleicht einen Link für mich oder könnt mir sagen, ob die Version von 2012 noch aktuell ist?

Danke & Grüße
Tim

29 Antworten

Es geht hier ums Ankuppeln! Das Slippen eines Bootes ist wohl kaum ein Prüfungsszenario.

Es ging um das Übersteigen der Deichsel nach dem Ankuppeln, dass ich hier erwähnt hatte: https://www.motor-talk.de/.../...ankoppeln-abkoppeln-t7501549.html?...

Aber egal. Mir wird das hier zu mühsam. Bin raus.

Nein. Es ging darum, dass du die Forderung als willkürlich und unsinnig abgestempelt hast. Ganz so scheint es ja wohl nicht zu sein.

Ich habe heute mal mit der Fahrschule telefoniert. Bis zum Fahren zieht es sich noch. Die Führerscheinstelen sind ja mit dem Austausch aus- oder überlastet. Jedenfalls habe ich den aktuellen Text aus der Prüfungsrichtlinie bekommen. Die wurde wohl 2021 verfasst und ist dann 2023 inkraftgetreten:

Zitat:

Prüfungsrichtlinie - praktische Prüfung Gültiger Stand 01.01.2021

2.2.1.1 Allgemeine Hinweise

Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er selbstständig Fahrzeuge verbinden und trennen kann.

Für das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen besteht eine Auswahl von 2 Aufgaben. Sie sind auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen, möglichst in der Ebene durchzuführen. Die bei den Aufgaben auf geführten Positionen sind vollständig auszuführen, soweit die Einrichtungen an den Prüfungsfahrzeugen vorhanden sind. Vor dem Verbinden darf das Zugfahrzeug nicht in einer Linie vor dem Anhänger stehen. Die Auswahl der Aufgabe erfolgt durch den aaSoP entsprechend den bei der Prüfung bereitgestellten Fahrzeugen

Bei den Klassen C1E, DE und D1E hat der Bewerber vor der Rückwärtsfahrt eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen. Er hat bis zu einer Entfernung von ca. 2 m selbstständig und ohne weitere Hilfe an den Anhänger heranzufahren. Ab diesem Abstand darf bei allen Klassen eine Einweisung erfolgen. Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.

 

2.2.1.2 Verbinden und Trennen von Fahrzeugen mit Kugelkopfkupplung

2.2.1.2.1 Anhänger ankuppeln

Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig

1) Zugfahrzeug heranfahren

2) Feststellbremse am Anhänger lösen

3) Anhänger ankuppeln

4) - Abreißseil einhängen

- Sicherung der Kupplung prüfen

- Stützrad einfahren und sichern

- Unterlegkeile verstauen

- Elektroanschluss herstellen

5) Funktion der Beleuchtungseinnichtungen des Anhängers prüfen

6) Funktion der Bremsanlage des Anhängers (Sichtkontrolle) prüfen

7) Vor Fahrtantritt ist eine Bremsprobe durch den Bewerber durchzuführen

Die Bremsprobe ist nach kurzem Anfahren bei Schnittgeschwindigkeit (ca. 5-8 km/h) mit einer

Schlagbremsung durchzuführen.

 

2.2.1.2.2 Anhänger abkuppeln

Innerhalb der Ziffer 4 ist die Reihenfolge der Ausführung beliebig

1) Zugfahrzeug sichern

2) Anhänger sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile)

3) Stützrad ausfahren

4) - Elektroanschluss trennen

- Abreißseil aushängen

- Kupplung öffnen

- Deichsel hochkurbeln

2.2.1.3 Verbinden und Trennen von Fahrzeugen mit selbsttätiger Kupplung, mit Druckluftbremse oder mit eigener Lenkung

Bei diesen Fahrzeugen ist sinngemäß wie bei Klasse CE (siehe Ziffer 2.2.2) zu verfahren.

Die wichtigste Formulierung (für mich) ist, dass die Reihenfolge bei den Punkten unter Ziffer 4 beliebig ist. Der Rest ist ja mehr oder weniger plausibel.

Dann noch der Hinweis vom Fahrlehrer, dass beim Ankuppeln zwischen 1. (heranfahren) und 2. (Feststellbremse am Anhänger lösen) der vordere Unterlegkeil verschoben (nicht vollständig entfernt) werden kann, weil man mit dem Kugelkopf nicht exakt unter die Kupplung fahren braucht, sondern den Anhänger zum Zugfahrzeug ziehen kann. Und das geht nicht, wenn der Keil noch da liegt.

Beim Abkuppeln der Hinweis vom Fahrlehrer, dass vor dem Sichern der Hänger zwingend etwas zurückgeschoben werden muss, weil sonst die Auflaufbremse gegen das Zugfahrzeug knallt.

So viel dazu also.

Was das Übersteigen der Deichsel angeht, geht es darum das Unfallrisiko zu verringern. Soweit gehe ich da noch mit. Wenn dann aber die Dachfläche des Anhängers kontrolliert werden soll, wird aber je nach Anhänger auch nicht gerade eine harmlosere Kletterei an. Wenn man Glück hat, kommt man mit nem Spiegel oder der Selfie-Cam hin, aber wehe wenn nicht...

Ähnlich inkonsequent (oder mit Zweierlei Maß gemessen) sehe ich die Kontrolle der Beleuchtung des Anhängers aber nicht des Zugfahrzeugs. Was soll das?

Was soll die Bremskontrolle insbesondere die Sichtkontrolle bringen? Ob die Trommel sich bewegt oder wie der Zustand ist, kann ich nicht sehen. Die Bremsprobe sagt auch nur aus, dass irgendwas bremst, aber nicht, ob es ausreichend oder links und rechts gleich verteilt ist.

Und wieso überhaupt nen BE? Wesentlich verbreiteter sind die kleinen 750kg-Anhänger mit nur 1 Achse, die sich wesentlich schwieriger um die Ecke fahren lassen. Die dürfen immer mit B gefahren werden, ohne dass man je so einen Anhänger in der Fahrschule dran hatte oder gar eine Prüfung.
Gleiches gilt für kleine Zweirder, die in der B drin sind, obwohl man nie auf einem Zweirad saß.
Und was ist mit B96? Zugfahrzeug und Anhänger dürften in der Fahrschule die gleichen sein, wie für BE. Was ergibt das für einen Sinn, dass es eine Begrenzung in der Tonnage gibt, wenn man keine Prüfung ablegt.

Wozu die Nachtfahrt in BE und keine Einheit zur Ladungssicherung?

Wozu ein erneuter Sehtest bei der Erweiterung insbesondere wenn eh schon eine Sehhilfe eingetragen ist?
Wozu ein erneuter 1. Hilfe-Kurs bei der Erweiterung? Hier wäre eher eine Auffrischung für alle Führerscheininhaber alle X Jahre sinnvoll als das an eine Erweiterung der Fahrerlaubnis zu koppeln.

Es gibt so viele Unsinnigkeiten beim Thema Führerschein. So sind halt die Spielregeln. Ich kann sie nicht ändern, möchte sie aber nachlesen können. Denn nur dann kann ich mich dran halten. Ich finde es daher schon etwas bedenklich, wenn es so ein Krampf ist, an die Prüfungsrichtlinie zu kommen. Ob ich dann nach der Prüfung, jeden Quatsch noch so mache steht auf einem anderen Blatt.

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Und du bist dir sicher dass es dich weiter bringt zu wissen, dass du erst die Deichsel hochkurbeln darfst und dann die Kupplung öffnen, weil ja die Reihenfolge in Nummer 4 beliebig ist?

Das Licht am Anhänger zu prüfen hängt ja übrigens auch damit zusammen, dass es hier eben die Steckverbindung gibt. Die enthält einiges an Fehler- und Ausfallrisiko...

Sichtkontrolle der Bremse was die bringen soll? Zum Beispiel sieht man ob jemand die Bremsseile durchgeschnitten hat schließlich steht ein Anhänger schonmal rum.

Bremskontrolle was die bringen soll? Man stellt fest ob die Bremse durchschlägt und ob die Kupplung richtig sitzt und der Anhänger nicht einfach laufen geht.

Ansonsten beliebige Reihenfolge beim koppelvorgang ich wäre vorsichtig, sollte schon Sinn ergeben. Zum Beispiel sollte man nicht zuerst das Abreisseil verbinden und dann erst Kuppeln bzw ich würde nie mit der Elektronik Verbindung beginnen außer beim Abkoppeln.

Warum man am Zugfahrzeug keine Kontrolle der Beleuchtung durchführen soll? Es wird davon ausgegangen das die Fahrzeuge heutzutage Checkkontroll haben und einem somit mitteilen wenn was nicht funktioniert.

Schonmal überlegt das es einen Unterschied macht ob man mit 4,25t unterwegs ist oder mit aktuell nur noch 7t? Ich darf mit meinem BE ja noch unbegrenzt ziehen so das ich teilweise auf 18t komme. Ich denke auch das es eine halbherzige Sache mit B /B96 und BE ist. Meine Meinung B PKW bis 3,5t und BE PKW 3,5t plus Anhänger fertig

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. August 2023 um 09:00:54 Uhr:


Und du bist dir sicher dass es dich weiter bringt zu wissen, dass du erst die Deichsel hochkurbeln darfst und dann die Kupplung öffnen, weil ja die Reihenfolge in Nummer 4 beliebig ist?

Die Punkte in Nummer 4 sind praktisch egal. Ich habe da meine eigene Logik: Ankuppeln, schauen, ob grün, mit dem Stützrad hochdrücken, Stützrade einfahren. Dann weiß ich, dass der Hänger fest und das Stützrad verstaut ist und ich letzteres nicht vergesse. Dann Abreißseil und schließlich die elektrische Verbindung. Die Keile sammel ich zuletzt ein. Ob dann erst das Licht oder die Bremse geprüft wird, ist praktisch sowas von egal, aber da kann der Prüfer drauf pochen, weils in der Pürfungsrichtlinie steht. Und genau um so einen Käse geht es mir, weswegen ich es gerne nachlese. Intuitiv würde ich nämlich erst die Bremse machen, weil ich dort noch mit den Keilen am Kofferraum stehe. Für das Licht müsste ich (wenn alleine) erst hinter dem Hänger das Handy positionieren, dann einsteigen, alles durchschalten, das Handy einsammeln und auf dem Weg nach vorne an die Bremse denken.

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. August 2023 um 09:00:54 Uhr:


Das Licht am Anhänger zu prüfen hängt ja übrigens auch damit zusammen, dass es hier eben die Steckverbindung gibt. Die enthält einiges an Fehler- und Ausfallrisiko...

Ist bei neuen Autos uninteressant, da geht im Instrument ein Lämpchen an. Und Lämpchen können jederzeit ausfallen was nichts mit der Steckverbindung zu tun hat. Auch die Anschlusstecker in den Anhängerleuchten können eine problematische Stelle sein. Im Stand funktioniert es, nach ein paar Meter Fahrt nicht mehr. Hatte ich schon bei nem Fahrradträger. Der Test sagt also nicht annähernd so viel aus, dass eine fehlende oder unvollständige Ausführung oder eine Ausführung in falscher Reihenfolge der Erteilung der Fahrerlaubnis im Weg stehen dürfte.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 2. August 2023 um 09:34:00 Uhr:


Sichtkontrolle der Bremse was die bringen soll? Zum Beispiel sieht man ob jemand die Bremsseile durchgeschnitten hat schließlich steht ein Anhänger schonmal rum.

Prüfst dur vor Fahrtantritt beim PKW auch die Bremsleitungen? Ist das Bestandteil der B-Prüfung?

Zitat:

Bremskontrolle was die bringen soll? Man stellt fest ob die Bremse durchschlägt und ob die Kupplung richtig sitzt und der Anhänger nicht einfach laufen geht.

Das sagt aber 0 über die Bremswirkung aus. Das ist noch lächerlicher als der Bremstest beim Motorrad-TÜV bei der Fahrt um die Halle.

Zitat:

Ansonsten beliebige Reihenfolge beim koppelvorgang ich wäre vorsichtig, sollte schon Sinn ergeben. Zum Beispiel sollte man nicht zuerst das Abreisseil verbinden und dann erst Kuppeln bzw ich würde nie mit der Elektronik Verbindung beginnen außer beim Abkoppeln.

Zack durchgefallen. Erst ankuppeln, dann Abreißseil laut Prüfungsrichtlinie. Verstehst du jetzt, warum ich das Dokument wollte?

Zitat:

Warum man am Zugfahrzeug keine Kontrolle der Beleuchtung durchführen soll? Es wird davon ausgegangen das die Fahrzeuge heutzutage Checkkontroll haben und einem somit mitteilen wenn was nicht funktioniert.

War so weit ich weiß aber auch vor 20 Jahren noch kein Thema. Und die modernen Autos bekommen es auch mit, wenn beim Anhänger etwas nicht funktioniert.

Zitat:

Schonmal überlegt das es einen Unterschied macht ob man mit 4,25t unterwegs ist oder mit aktuell nur noch 7t? Ich darf mit meinem BE ja noch unbegrenzt ziehen so das ich teilweise auf 18t komme. Ich denke auch das es eine halbherzige Sache mit B /B96 und BE ist. Meine Meinung B PKW bis 3,5t und BE PKW 3,5t plus Anhänger fertig

Ja, das macht nen Unterschied. Aber die Fahrzeuge in der Ausbildung sind die selben. Sprich der B96er hat keine Prüfung abgelegt, anderthalb Stunden weniger Praxis, dafür überhaupt Theorie, die es beim BE nicht gibt. Und das soll jetzt den Unterschied ausmachen, ob 4,25 oder 7 Tonnen?! Der wesentliche Unterschied ist also, ob man richtig im Sinne der Prüfungsrichtlinie an- bzw. abkuppeln kann, weil der gefahrene Teil der Prüfung (zumindest das Anhängerspezifische) keine wirkliche Hürde darstellt.

Zitat:

@TimTC schrieb am 3. August 2023 um 00:52:08 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 2. August 2023 um 09:00:54 Uhr:


Und du bist dir sicher dass es dich weiter bringt zu wissen, dass du erst die Deichsel hochkurbeln darfst und dann die Kupplung öffnen, weil ja die Reihenfolge in Nummer 4 beliebig ist?

Die Punkte in Nummer 4 sind praktisch egal. Ich habe da meine eigene Logik: Ankuppeln, schauen, ob grün, mit dem Stützrad hochdrücken, Stützrade einfahren. Dann weiß ich, dass der Hänger fest und das Stützrad verstaut ist und ich letzteres nicht vergesse. Dann Abreißseil und schließlich die elektrische Verbindung. Die Keile sammel ich zuletzt ein. Ob dann erst das Licht oder die Bremse geprüft wird, ist praktisch sowas von egal, aber da kann der Prüfer drauf pochen, weils in der Pürfungsrichtlinie steht. Und genau um so einen Käse geht es mir, weswegen ich es gerne nachlese. Intuitiv würde ich nämlich erst die Bremse machen, weil ich dort noch mit den Keilen am Kofferraum stehe. Für das Licht müsste ich (wenn alleine) erst hinter dem Hänger das Handy positionieren, dann einsteigen, alles durchschalten, das Handy einsammeln und auf dem Weg nach vorne an die Bremse denken.

Zitat:

@TimTC schrieb am 3. August 2023 um 00:52:08 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 2. August 2023 um 09:00:54 Uhr:


Das Licht am Anhänger zu prüfen hängt ja übrigens auch damit zusammen, dass es hier eben die Steckverbindung gibt. Die enthält einiges an Fehler- und Ausfallrisiko...

Ist bei neuen Autos uninteressant, da geht im Instrument ein Lämpchen an. Und Lämpchen können jederzeit ausfallen was nichts mit der Steckverbindung zu tun hat. Auch die Anschlusstecker in den Anhängerleuchten können eine problematische Stelle sein. Im Stand funktioniert es, nach ein paar Meter Fahrt nicht mehr. Hatte ich schon bei nem Fahrradträger. Der Test sagt also nicht annähernd so viel aus, dass eine fehlende oder unvollständige Ausführung oder eine Ausführung in falscher Reihenfolge der Erteilung der Fahrerlaubnis im Weg stehen dürfte.

Zitat:

@TimTC schrieb am 3. August 2023 um 00:52:08 Uhr:



Zitat:

@Tom1182 schrieb am 2. August 2023 um 09:34:00 Uhr:


Sichtkontrolle der Bremse was die bringen soll? Zum Beispiel sieht man ob jemand die Bremsseile durchgeschnitten hat schließlich steht ein Anhänger schonmal rum.

Prüfst dur vor Fahrtantritt beim PKW auch die Bremsleitungen? Ist das Bestandteil der B-Prüfung?

Zitat:

@TimTC schrieb am 3. August 2023 um 00:52:08 Uhr:



Zitat:

Bremskontrolle was die bringen soll? Man stellt fest ob die Bremse durchschlägt und ob die Kupplung richtig sitzt und der Anhänger nicht einfach laufen geht.


Das sagt aber 0 über die Bremswirkung aus. Das ist noch lächerlicher als der Bremstest beim Motorrad-TÜV bei der Fahrt um die Halle.

Zitat:

@TimTC schrieb am 3. August 2023 um 00:52:08 Uhr:



Zitat:

Ansonsten beliebige Reihenfolge beim koppelvorgang ich wäre vorsichtig, sollte schon Sinn ergeben. Zum Beispiel sollte man nicht zuerst das Abreisseil verbinden und dann erst Kuppeln bzw ich würde nie mit der Elektronik Verbindung beginnen außer beim Abkoppeln.


Zack durchgefallen. Erst ankuppeln, dann Abreißseil laut Prüfungsrichtlinie. Verstehst du jetzt, warum ich das Dokument wollte?

Zitat:

@TimTC schrieb am 3. August 2023 um 00:52:08 Uhr:



Zitat:

Warum man am Zugfahrzeug keine Kontrolle der Beleuchtung durchführen soll? Es wird davon ausgegangen das die Fahrzeuge heutzutage Checkkontroll haben und einem somit mitteilen wenn was nicht funktioniert.


War so weit ich weiß aber auch vor 20 Jahren noch kein Thema. Und die modernen Autos bekommen es auch mit, wenn beim Anhänger etwas nicht funktioniert.

Zitat:

@TimTC schrieb am 3. August 2023 um 00:52:08 Uhr:



Zitat:

Schonmal überlegt das es einen Unterschied macht ob man mit 4,25t unterwegs ist oder mit aktuell nur noch 7t? Ich darf mit meinem BE ja noch unbegrenzt ziehen so das ich teilweise auf 18t komme. Ich denke auch das es eine halbherzige Sache mit B /B96 und BE ist. Meine Meinung B PKW bis 3,5t und BE PKW 3,5t plus Anhänger fertig


Ja, das macht nen Unterschied. Aber die Fahrzeuge in der Ausbildung sind die selben. Sprich der B96er hat keine Prüfung abgelegt, anderthalb Stunden weniger Praxis, dafür überhaupt Theorie, die es beim BE nicht gibt. Und das soll jetzt den Unterschied ausmachen, ob 4,25 oder 7 Tonnen?! Der wesentliche Unterschied ist also, ob man richtig im Sinne der Prüfungsrichtlinie an- bzw. abkuppeln kann, weil der gefahrene Teil der Prüfung (zumindest das Anhängerspezifische) keine wirkliche Hürde darstellt.

Also wenn ich jede Entscheidung für mich so kompliziert machen würde, würde ich gar nix mehr entscheiden...

Der Lehrer sagt dir, was der Prüfer sehen will und gut ist. Meinem Prüfer wars egal, ob ich bei der Beleuchtung mit Bremse oder Blinker anfange oder zuerst schau, ob was aufm Dach liegt. Hauptsache es wurde gemacht...

Aber ok, dich beschäftigt das und jetzt hast du ja die Richtlinie...war ja auch nicht wirklich schwer an die ran zu kommen.

Bzgl. Sinnhaftigkeit der verschiedenen Klassen kann man geteilter Meinung sein. B96 bietet meine Fahrschule zB gar nicht an, da tatsächlich wenig sinnvoll. Wenn du das alles mit dem Prüfer diskutieren willst, dann aber bitte erst nach bestandener Prüfung.

Und dafür sind jetzt fünf km Fullquote erforderlich? Das darf doch wohl nicht mehr wahr sein! Ich habe auch noch ein bisschen was Anderes zu tun als eure Vollquottelei völlig unangebrachten Vollzitate zu editieren! 😠

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 3. August 2023 um 06:58:23 Uhr:


Und dafür sind jetzt fünf km Fullquote erforderlich? Das darf doch wohl nicht mehr wahr sein! Ich habe auch noch ein bisschen was Anderes zu tun als eure Vollquottelei völlig unangebrachten Vollzitate zu editieren! 😠

Erwartet auch keiner von dir, dass du das tust...so wichtig bist du auch nicht. Entspann dich mal, ich hab auch besseres zu tun wie mich mit den Zitaten zu beschäftigen

Es geht nicht darum mit dem Prüfer zu diskutieren. Schau mal im Netz, weshalb manche bei BE durchgefallen sind. Ich habe mit den Herrschaften vom TÜV auch schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Da gibt es Prüfer, die lesen Paragraphen nach dem Sinn und andere nach dem Wortlaut. Wenn du einen erwischst, der es nach Wortlaut liest, ist es von Vorteil, wenn du den Wortlaut auch kennst und es entsprechend umsetzen kannst. Für die HU hat der TÜV mich Dank eines Wortlaut-Prüfers als Kunden verloren. An meinem alten Wohnort hingegen bin ich liebend gerne zum TÜV. Und nein, da geht es nicht ums "Durchwinken" oder Gefälligkeiten sondern schlicht darum, ob sinnlose Paragraphenreiterei betrieben oder mit Augenmaß geprüft wird.

Ich wünsche dem Prüfer, der dem TE die Prüfung abnimmt, schon mal alles Gute, dem Fahrlehrer genauso!

@Go}][{esZorN

Wenn man Antworten mit der App erstellt, passiert das wohl öfter. Die App ist einfach sehr schlecht, reagiert teils nicht auf Eingaben und "versteckt" ein (eigentlich garnicht gewolltes) Vollzitat. Also: App verbessern und die Probleme treten nicht mehr so oft auf.

Ich weiß, das kann ich aber leider nicht ändern. Ich kann auch nur weiter geben.

Zwischenzeitlich den BE gemacht und bestanden.

Am Ende der 1. Fahrstunde den Anhänger wie immer abgestellt und nen Rüffel vom Fahrlehrer kassiert. Warum?
Ich habe den Stromstecker gezogen, bevor das Stützrad rausgefahren war. Macht für mich halt einfach mehr Sinn, den Strom immer zuletzt verbinden und zuerst zu trennen, damit es Kabel nicht irgendwie abreißen kann.
Am Ende hatte ich nen lockeren Prüfer. Der Fahrlehrer hatte aber auch angedeutet, dass die TÜV-Stelle auch den ein oder anderen Korintenkacker zu bieten hat und deswegen auf die Prüfungsrichtlinie gedrängt.

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