Wie heisst dieses Datenblatt offiziell?

Hallo miteinander,

bei meinem Mercedes ware ein DIN-A5-Blatt mit technischen Daten dabei.

Mir ist bekannt, dass ich diese Daten mit der VIN auch im Internet abfragen kann.

In einem Rechtsstreit spielt dieses DIN-A5-Blatt nun eine Rolle.

Meine Frage: Wie heisst dieses Datenblatt offiziell?

Gruß Tina

50 Antworten

Guten Abend Tina

Denke das ist die COC-Bescheinigung die neben dem Brief, jeweils im DIN-A4 Format ist zum Auto gehört...

Gruß

Schorsch

Sollte eigentlich ein A4 Blatt sein. Gefaltet zu A5 ist möglich.

Nennt sich EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

Ich denke mal, du meinst das COC. "Certificate of Conformity", auch bekannt als Konformitätsbescheinigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Aber im Internet kann man das eigentlich nicht abfragen. I.d.R. liegt es den Papieren beim Neuwagen bei. Wenn nicht, kann es vom Hersteller ausgestellt werden. Gegen Gebürhr natürlich.

Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 13. August 2025 um 22:28:32 Uhr:
Ich denke mal, du meinst das COC. "Certificate of Conformity", auch bekannt als Konformitätsbescheinigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Aber im Internet kann man das eigentlich nicht abfragen. I.d.R. liegt es den Papieren beim Neuwagen bei. Wenn nicht, kann es vom Hersteller ausgestellt werden. Gegen Gebürhr natürlich.

Ich bin mir nicht sicher, ob das tatsächlich ein COC war.

Meiner Erinnerung nach (und leider gibt es das weiland übergebene Schriftstück nur in meiner Erinnerung) war das Dokument Format A5 und es waren Daten drauf wie Farbcode, Anzahl der Türen und anderes Gedöns.

Gibt es da noch was anderes?

bei Mercedes gab es früher eine Datenkarte. Beispielhaft anbei das Dokument meines Ex-W210. Es wäre bei der Einschätzung hilfreich, das ungefähre Baujahr des Wagen zu kennen.
Von meinem 2003er E39 gibt es eine ähnliches Dokument, allerdings ist es dort fest in der Bord-Doku enthalten.
Siehe Bilder

02-datenblatt
Datenkarte-wartungsheft
Zitat:
@jinglers schrieb am 13. August 2025 um 23:57:26 Uhr:
Gibt es da noch was anderes?

Nichts was von Belang wäre.

ZB1, 2 und COC (in dem nicht der Farbcode sondern die Farbe in Wort steht) sind die offiziellen Fahrzeugdokumente.

Vielleicht erläuterst Du, was dieses Blatt mit der Ausstattung in dem anhängen Verfahren für eine Rolle spielen soll?

Bei VW gibt's im Serviceheft(A5) auf der ersten Seite den kleber mit den PR Nummern. Bei MB gibt's wie Krümelmonster sagte eine DatenKarte. Beides bekommst Du aber nicht einfach im Internet abgefragt.

Zitat:
@keksemann schrieb am 14. August 2025 um 05:35:42 Uhr:
bei Mercedes gab es früher eine Datenkarte. Beispielhaft anbei das Dokument meines Ex-W210. Es wäre bei der Einschätzung hilfreich, das ungefähre Baujahr des Wagen zu kennen.

Ich meine, das Baujahr war 2020.

Und ich meine mich zu erinnern, dass das Dokument aus Zwei DIN-A4-Blättern bestand, die in der Mitte gefaltet waren, so dass das Dokument faktisch das Format A5 hatte.

Irgendwie stelle ich mir unter COC etwas haptisch anspruchsvolleres vor. Insbesondere bei Mercedes.

Ist denn das COC irgendwo in der Kraftfahrzeugzulassungsordnung definiert?

Zitat:
@jinglers schrieb am 14. August 2025 um 19:44:10 Uhr:
Ich meine, das Baujahr war 2020.
Irgendwie stelle ich mir unter COC etwas haptisch anspruchsvolleres vor. Insbesondere bei Mercedes.

Davon kannst Dich verabschieden.

Bei manchen musst erst lange suchen, ob es ein original ist oder Kopie.

Was ist denn nun Stein des Anstoßes?

Das COC gibt's beim Teiledienst für um 100 Euro und sollte beim PKW maximal eine Seite sein. Fahrzeugklasse T, R, S können mehrerer sein.

Nochmals, ich hatte es bereits geschrieben und andere auch....

Das ist nichts spezielles von Mercedes. sondern Standard bei allen Autoherstellern!!

Und gehört beim Verkauf zu den wichtigen Unterlagen die der Käufer erwartet.

Habe heute unseren Zweitwagen verkauft und alle, somit auch die COC übergeben.

Gruß

Die TE weiß nicht mal ob es sich um das COC handelt, was eine Rolle spielen soll, deshalb ja meine Frage, was der Käufer im Rechtsstreit damit möchte. Ist innerhalb von 2 Tagen beim Teiledienst bestellt, wenn die TE noch Halterin ist.

Da steht aber nichts drin, was nicht über die Fin im AH abrufbar wäre.

Zitat:
Habe heute unseren Zweitwagen verkauft und alle, somit auch die COC übergeben.

Es spricht auch nichts dafür, das COC nicht zu übergeben.

Ist denn das COC irgendwo in der Zulassungsverordnung oder einer anderen Norm benannt oder beschrieben?

Hallo jinglers

Du sorgst für weitere Verwirrung hier zum

STARTTHEMA...!

Ein COC braucht man eben, um das Fahrzeug im europäischen Ausland zu verkaufen. Ein Nachweis, dass es europäischen Vorschriften entspricht. Ansonsten stehen halt die technischen Daten drin. Z.B. auch alle zulässigen Reifengrössen, Maße des Fahrzeugs, Motornummer,Geräusche und Emissionswerte.

Man m u s s es nicht haben um ein deutsches Fahrzeug wieder in Deutschland zuzulassen.

Ich hab noch das vom vorletzten Auto. Lag beim ursprünglichen Kaufvertrag. Bei Inzahlungnahme des Wagens fiel das Fehlen nicht auf. Wurde ja anscheinend auch nicht benötigt.

Bei beiden, COC oder Datenkarte, leuchtet mir nicht ein, was das mit einem Rechtsstreit zu tun haben könnte. Da bin ich neugierig

Dito

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