Leasingvertrag Oktober 2022 abgeschlossen, Lieferung Februar 2024 - weiteres Vorgehen
Guten Tag,
ich habe ein 2 jähriges Leasing (Jeep Compass Hybrid) Ende 22 abgeschlossen, inkl. Förderung (BAFA). Das Auto wurde im Dezember 2022 zugelassen, die Auslieferung verzögerte sich aber bis Anfang Februar 2024.
Ich hatte während dessen ziemlich viel Druck beim Autohaus gemacht (Lieferverzug) und um ein Leihfahrzeug gepocht, welches ich Mitte 23 erhalten habe, und bis heute habe.
Die damalige Autohaus Leiterin, mit der sämtlicher E-Mail Kontakt war, gibt es nicht mehr. Ein andere Filialleiter ist dort, der alles ganz schnell über die Bühne bringen will (kein Telefonat möglich, nur die Frage: Wann geben Sie das Leihfahrzeug ab?)
Damals wurde mir zugesichert:
- Das Auto ist seit Ende 22 zugelassen, dementsprechend bezahle ich seitdem Versicherung für dieses Auto. Rückerstattung sämtlicher Versicherungsbeiträge wurde mir zugesichert.
Mein zusätzliches Ziel:
Ich will, dass der Leasingvertrag, anders als ursprünglich geplant, nur noch ein Jahr geht. Das Auto ist "offiziell" seit einem Jahr zugelassen und ich möchte es nur noch bis Ende 24 haben (sodass die BAFA Förderung erfüllt ist), da in der Zwischenzeit bessere Hybridmodelle auf den Markt gekommen sind. Ist meine Forderung umsetzbar?
Das Leihfahrzeug (bereits vorher gebraucht) wurde mit einem Vertrag übergeben. Dort wurden keine Kilometergrenzen oder Startkilometer eingetragen. Ich bin mittlerweile 10k km gefahren. Auch zum Zustand (Kratzer etc.) wurde nichts dokumentiert (keine Fotos etc). Wie sieht das bei der Übergabe aus - ist das zu meinem Nachteil, im Falle das ein Kratzer gefunden wird? Könnte er mir was wegen den 10km Kilometer?
46 Antworten
Zitat:
Sorry, ich verstehe da grade was nicht. Wie kann ein bereits zugelassenes Fahrzeug über 1 Jahr lang nicht geliefert werden?
Weiß ich nicht. Ich habe wöchentlich nachgefragt. Irgendwann, mit kostenlosem Leihfahrzeug, nicht mehr.
Die 2 typischen Ausreden für alles:
Corona, Ukraine = Chaos in der Lieferkette (Tür wäre angeblich defekt)
Zitat:
@hydrou schrieb am 9. Februar 2024 um 16:42:54 Uhr:
Ganz ohne blaues Auge wirst du nicht davonkommen.Am besten, du versuchst zeitnah das Leihauto abzugeben, hoffst, dass keine Schäden oder Nachzahlungen wegen der km anstehen und nimmst das Leasingauto für 2 Jahre.
Alles andere wird nicht ohne Anwalt, Ärger und zusätzliche Kosten ablaufen.
Ich glaube aber, dass ich die besseren Karte habe. Ich finde die Rückerstattung der Versicherungsbeiträge sind eine Selbstverständlichkeit
Dafür hattest du den Leihwagen kostenlos. Wenn du jetzt ein Fass aufmachst, kann es sein, dass du für den Leihwagen zahlen wirst.
So steht es im Vertrag
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Danke für deinen Blickwinkel aber auch hier habe ich schriftlich (E Mail Verkehr) dass ich ein „kostenloses Ersatzauto“ bekomme.
Ich würde das ganz pragmatisch sehen. Wo nichts vorhanden ist an Regelungen würde ich mir mit den Kilometern keine Sorgen machen. Echte Schäden würde hoffentlich nicht haben und die würde ich im Fall der Fälle dann vielleicht akzeptieren. Die Juristen würden wahrscheinlich davon ausgehen, wenn vorher keine Mängel festgehalten wurden dass dann auch keine da waren. Dennoch würde ich immer daran festhalten dass die Situation vollkommen irrsinnig ist und man noch viel mehr streiten könnte wenn man wollte. Daher soll das Autohaus sich mal vernünftig verhalten. Möchtest du jetzt das Leasing Auto oder nicht?
Danke für die klare Antwort.
Ja, unter der Voraussetzung die circa 1,4K Versicherungsgebühr zu bekommen, ansonsten nein.
Das Bereitstellen eines Leihwagens durch den Händler ist ein kulantes Entgegenkommen. Aber wenn das Auto seit 2022 auf Dich zugelassen ist, ist der Vorgang nicht mehr so einfach stornierbar. Die Leasingbank will irgendwann Geld sehen. Im eigenen Interesse würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Klar, anscheinend hat der die Händler gepennt, aber er hat Dir unentgeltlich ein Wagen zur Verfügung gestellt.
Ein kulantes Entgegenkommen ist das nicht. Es war zu dem Zeitpunkt (Lieferverzug) und Androhung eines Anwalts, da ich berufsbedingt ein Auto dringend benötigt habe, ein korrekter Umgang mit der Sache. Immerhin hatte ich 8 Monate lang kein Auto. Es hätte da weitaus heftiger das Autohaus treffen können.
Ich meine auch, dass der Gesetzgeber bei so einem starken Lieferverzug, dass so vorsieht. Ich hätte mir alternativ auch ein Mietauto holen können und die Kosten auf das Autohaus abwälzen.
Das Auto habe ich für den Lieferverzug erhalten und nicht für die „umsonst“ bezahlten Versicherungsbeiträge.
Nur zum besseren Verständnis: Man kann ein Auto zulassen, welches noch gar nicht gebaut wurde?
Ist da nicht dem Betrug Tür und Tor geöffnet?
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 10. Februar 2024 um 08:48:30 Uhr:
Nur zum besseren Verständnis: Man kann ein Auto zulassen, welches noch gar nicht gebaut wurde?Ist da nicht dem Betrug Tür und Tor geöffnet?
Sagen wir mal so: Das Auto muss auf jeden Fall nicht vorne bei der Zulassungsstelle auf dem Parkplatz zu sehen sein.
Ich habe die Anmeldung nie gemacht, sondern über den Service des Autohauses gebucht.
Offiziell ist die Begründung ja eine defekte Tür. Dass das Auto quasi gar nicht existent war, war nur mein Verdacht und ist keinesfalls bewiesen von mir.
Ich frage mich halt, ob andere Autohersteller auch ein Jahr und 4 Monate für eine defekte Tür brauchen.