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e-Scooter in den Scheinwerfer gefallen

Hallo @all,
wirklich verwunderlich, dass ich der erste zu sein scheine, dem so etwas passiert ist.. Bei den ganzen e-Scootern, die in Deutschland rumstehen/liegen.
Und zwar lag heute morgen ein eScooter von der Firma TIER Mobility (Scooter-Sharing) in meinem Scheinwerfer. Er ist augenscheinlich seitlich umgekippt und da der einiges wiegt (der Akku hängt oben unter dem Griff) ist das Glas gebrochen. Er stand nur 70cm vom Bordstein weg. Ich habe die Polizei gerufen und es aufnehmen lassen..
Natürlich habe ich schon gegoogelt und auch hier recherchiert.. Aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Und ich werde euch auch auf dem Laufenden halten, da ich sicherlich nicht der Letzte sein werden. Die Dinger stehen ja überall gefährlich nahe.

Jetzt dennoch mal die Frage - hatte jemand doch schon mal so etwas? Was ist eure Meinung dazu?

Wer wird/muss für den Schaden aufkommen? Der letzte Fahrer, die Firma, die Versicherung? Oder doch mal wieder ich?

Bin gespannt, ob es doch ein paar nützliche Hinweise gibt, die mir vielleicht weiterhelfen.

Viele Grüße!

72 Antworten

Dazu gibt es bereits Rechtsprechung:

Landgericht Tübingen (Urteil vom 31.05.2010 - 7 S 11/09

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3002.php

Danke dafür. Es kann also grundsätzlich von einer Betriebsgefahr ausgegangen werden.. Was ist wenn die Ursache für das Kippen bekannt ist - siehe Fotos?
Der Scooter ist auf unebenen Boden (Ständer im Boden/zwischen den Steinen) abgestellt worden würde ich mal sagen.. Und dann abgesackt.

Edit: Ich lese gerade, dass von einer Betriebsgefahr erst bei Fahrzeugen ab 21kmh ausgegangen wird.. Damit wären E-Scooter ausgeschlossen davon.

Screenshot-20210726-225639-com-android-gallery3d
Img-20210726

Ich hatte das Spielchen mal mit einem umgefallenen Fahrrad. Zu dicht an einem Auto und der Bordsteinkante abgestellt - da hat die Privathaftpflicht anstandslos den Schaden bezahlt. War allerdings nicht die HUK.

Zitat:

@Terraxxius schrieb am 26. Juli 2021 um 20:50:57 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juli 2021 um 20:47:47 Uhr:


Im Zweifel hilft hier die hoffentlich vorhandene Teilkaskoversicherung...🙂

Ja siehste apropos.. Jetzt wirds richtig spannend.. TIER ist scheinbar bei der Huk Coburg versichert - ich auch (bei der Huk24)..

das ist völlig egal. mir ist mal ein roller draufgefahren, dessen versicherung war exakt die gleiche wie meine, sogar der gleiche berater. dort angerufen und die wussten auch sofort bescheid. lief dann seinen normalen weg. der einzige unterschied ist, das man sich auch schon vorher kannte.

Als Berliner habe ich mir auch schon mal Gedanken darüber gemacht, wenn möglich parke ich nicht daneben, oder in einem unbeobachteten Moment schiebe ich die Dinger ein paar Meter weiter ... Sicherheitsabstand ...😁
Hilft natürlich nichts wenn die Dinger später ans parkende Auto gestellt werden...

Anderseits wenn was passiert würde ich nicht lange überlegen, die Dinger haben Kennzeichen, Lackschäden/Karooserieschäden können teuer werden ... Also volles Programm, Aufnahme vom Schaden durch die Polizei, dann zum Gutachter und der soll gleich alles zu meinem Anwalt schicken .... wegen schlechten Erfahrungen würde ich nie wieder selbst mit der Verursacher Versicherung kommunizieren😉 ... und dann einfach abwarten bis Geld eintrudelt, oder vom Anwalt das ok zur Rep kommt ...

Zitat:

@tartra schrieb am 27. Juli 2021 um 18:13:27 Uhr:


Als Berliner habe ich mir auch schon mal Gedanken darüber gemacht, wenn möglich parke ich nicht daneben, oder in einem unbeobachteten Moment schiebe ich die Dinger ein paar Meter weiter ... Sicherheitsabstand ...😁
Hilft natürlich nichts wenn die Dinger später ans parkende Auto gestellt werden...

Anderseits wenn was passiert würde ich nicht lange überlegen, die Dinger haben Kennzeichen, Lackschäden/Karooserieschäden können teuer werden ... Also volles Programm, Aufnahme vom Schaden durch die Polizei, dann zum Gutachter und der soll gleich alles zu meinem Anwalt schicken .... wegen schlechten Erfahrungen würde ich nie wieder selbst mit der Verursacher Versicherung kommunizieren😉 ... und dann einfach abwarten bis Geld eintrudelt, oder vom Anwalt das ok zur Rep kommt ...

Hast du ne Rechtsschutz?

braucht es nicht....

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juli 2021 um 22:34:26 Uhr:


Für Mülltonnen gibt es auch keine Gefährdungshaftung, für versicherungspflichtige Fahrzeuge schon...

ganz so einfach ist es aber nicht:

Die Gefährdungshaftung nach §7 StVG gilt nicht für Kraftfahrzeuge mit einer BBH von maximal 20 km/h, siehe §8 Nr.1 StVG. Genau das ist aber eines der wesentlichen Kriterien für ein Elektrokleinstfahrzeug.

Also ist das fragliche Fahrzeug zwar versicherungspflichtig, fällt aber nicht unter die Gefährdungshaftung.

Sprich: Die Versicherung wird wohl eher nicht zahlen, wenn man dem Halter oder dem letzten Fahrer nicht irgendein Verschulden nachweisen kann.

Zitat:

@Terraxxius schrieb am 27. Juli 2021 um 20:23:51 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 27. Juli 2021 um 18:13:27 Uhr:


....... und dann einfach abwarten bis Geld eintrudelt, oder vom Anwalt das ok zur Rep kommt ...

Hast du ne Rechtsschutz?

Nö,nur eine private eigene Kriegskasse wenn es hart auf hart kommt, habe ja Jahrzehnte lang keine Rechtsschutzversicherung durchgefüttert😛 😁😁

Aber bis jetzt bei 3 unverschuldteten Schadensregulierungen hatte ich noch nie was mit den Anwaltskosten zu tun, das hat der Anwalt direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet ...

Natürlich hat er mir mitgeteilt was für Kosten entstehen können und was im Worstcase von mir zu tragen wäre, dann kann ich immer noch entscheiden wie weit ich gehe ... aber bis jetzt waren die Schäden so eindeutig nicht mein Verschulden, das das Risiko gegen Null tendierte, so kann sich meine Kriegskasse weiter im FTSE ALL World ETF vermehren ..😎

Zitat:

@hk_do schrieb am 27. Juli 2021 um 21:59:10 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juli 2021 um 22:34:26 Uhr:


Für Mülltonnen gibt es auch keine Gefährdungshaftung, für versicherungspflichtige Fahrzeuge schon...

ganz so einfach ist es aber nicht:

Die Gefährdungshaftung nach §7 StVG gilt nicht für Kraftfahrzeuge mit einer BBH von maximal 20 km/h, siehe §8 Nr.1 StVG. Genau das ist aber eines der wesentlichen Kriterien für ein Elektrokleinstfahrzeug.

Also ist das fragliche Fahrzeug zwar versicherungspflichtig, fällt aber nicht unter die Gefährdungshaftung.

Sprich: Die Versicherung wird wohl eher nicht zahlen, wenn man dem Halter oder dem letzten Fahrer nicht irgendein Verschulden nachweisen kann.

Ähnliches meinte jetzt die Dame von der HUK, bei der ich angerufen habe, nachdem heute der Brief ankam sie würden noch die Schadensmeldung vom Versicherungsnehmer benötigen - "es sähe düster aus"
Kann man da iwas machen? Von wegen sich auf nen Kompromiss einlassen oder so?

War die Dame von der Huk in Funktion der gegnerischen Versicherung?

Ich habe sehr schlechte Erfahrungen gemacht, du darfst nicht vergessen, die wollen nicht zahlen, oder zumindest so wenig wie möglich ... kurz, die arbeiten GEGEN dich,, auch wenn du bei der gleichen Versicherung versichert bist ...

Daher mein Rat sofort die Komunikation mit denen einstellen und zum Anwalt ... normalerweise wird der von der generischen Versicherung gezahlt, ob das bei den Rollern genauso ist, kann ich nicht sagen, aber das sollte der Anwalt wissen, im schlimmsten Fall zahlste halt eine Erstberatung, danach biste du schlauer und kannst bestimmen wie es weiter geht ... ich würde es riskieren ..auch ohne Rechtsschutz😉

Gute Anwälte auf diesem Gebiet können einen oftmals KFZ _Unfallgutachter nennen, da selbige oft mit Anwälten zusammen arbeiten, möglicherweise nehmen diese auch gleich den Schaden auf ....

Lass dich von der gegnerischen Versicherung nicht veralbern, nimm dir einen Profi als Hilfe!

Wenn sich das Schadensbild auf den Scheinwerfer beschränkt wäre es sinnvoll, das im Streitfall über die eigene TK abzuwickeln.

Ich würde die Rechnung plus Nebenkosten samt Polizeiprotokoll und Fotos bei der Versicherung des Scooters einreichen.
Zahlen die nicht, würde ich selbst Klage beim Amtsgericht einreichen.
Die Fotos sind so eindeutig, dass auch ein Blinder erkennen kann, dass der Scooter nicht ordnungsgemäß abgestellt wurde.
Mit so einem popeligen Ständer auf Kleinpflaster mir großen Fugen, der musste zwangsläufig umfallen, weil das Erdreich nachgegeben hat.

@tartra ja genau.. Das Problem ist wahrscheinlich, dass man selbst dem letzten Fahrer nicht nachweisen kann, ob der den Scooter so abgestellt hat..

Deswegen habe ich tatsächlich schon anfragen lassen, ob es vorerst über die Teilkasko gemacht werden kann, um die Reperatur schnell durchführen zu können / das Geld schnell zu erhalten. Ich werde dazu noch angerufen..
Das wäre besser als nichts und damit würde ich mich auch zufrieden geben.
Wenn das auch nicht geht.. Würde ich mich eher versuchen selbst durchzuboxen. Der Schaden ist keinen Anwalt wert.

In den Vertragsunterlagen zur Teilkasko steht:

Naturgewalten
A.2.2.3 Versichert sind:
• Die unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Naturgewalten.
Naturgewalten sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung,
Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Begriffe:
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 7.

Laut Recherche gab es in diesem Bezirk tatsächlich Windböen von bis zu 53km/h (Windstärke 7).. Ob das schon an Beweisen reicht?

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