Scheinwerfer Umrüsten
Hallo Leute,
ich bin seit kurzem im Besitz einer Aprilia Tuareg 600 Wind von 89.
Nachdem ich die Maschine soweit wieder fit gemacht habe, wollte ich als letzte TÜV Vorbereitung nur noch die Scheinwerfer einstellen.
Die Maschine hat zwei Scheinwerfer nebeneinander.
Dabei ist mir jedoch aufgefallen das, egal was ich versuchte, ein Scheinwerfer fünf Meter vor mir auf den Boden leuchtete und der zweite immer in den Himmel.
Nachdem ich mir die Sache genauer angesehen hatte stellte ich fest, dass einer der sieben Vorbesitzer ganz andere Scheinwerfer rein gehuddelt hat.
Meine recherche ergab das Original 4 1/2" Scheinwerfer mit Billuxfassung BA20d rein gehören.
Reingehuddelt sind bei mir aber Scheinwerfer mit einem Durchmesser von 90mm und einmal H4 und einmal H7 Fassung.
Diese waren auch nur mit ganz viel Kleber und ein paar Blechen eingeklebt worden, logisch das so eine richtige Ausrichtung nicht möglich war.
Jetzt stellt sich mir die Frage was ich am besten einbaue.
Die Auswahl an 4 1/2" Scheinwerfereinsätzen ist relativ mager.
Gefunden habe ich jetzt aber folgende:
Fernlicht
Abblend/Fern Bilux
Hier habe ich aber auch leider eine Bilux Fassung.
Habe bisher gelesen das die Lichtausbeute Bei Bilux nicht sehr toll sein soll.
H4 Fassungen gibt es für diese größe scheinbar garnicht.
Was ich eventuell versuchen könnte währe eventuell diesen mit 100mm anzupassen. Der hat eine HS1 Fassung welche aber auch nur zweimal 35W hat. Ist HS1 im vergleich zu Bilux soviel besser das sich der Aufwand lohnt?
Gibt es noch andere Möglichkeiten die ich noch nicht gefunden habe bzw. gibt es wirklich keine 4 1/2" Scheinwerfer mit H4?
Im Anhang findet ihr ein Bild wie es derzeit aussieht.
Hier könnt ihr sehen wie es Original aussehen soll.
Bin über alle Tipps und Hinweise Dankbar.
PS. Ich suche noch ein Lampenschutzgitter Für die Maschine, Hinweise bitte auch an mich.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Es werde Licht!
Heute habe ich die Zusatzfernscheinwerfer für Fernlicht angebaut. Die LED Strahler sind echt Wahnsinn.
Damit habe ich endlich eine vernünftige Ausleuchtung im dunklen.
Die Scheinwerfer sind jetzt so verschaltet, dass in den originalen nur noch Abblendlicht leuchtet und bei Fernlicht die beiden LED Scheinwerfer.
Leider sind die originalen Scheinwerfer doch nicht 4,5 Zoll groß. Die sind einen Tick größer, deshalb klappt meine Überlegung mit dem Nebelscheinwerfer leider doch nicht.
Also bleibt das Abblendlicht weiterhin schwach.
Die erste Fahrt im dunklen hat direkt gezeigt das sich die Arbeit gelohnt hat 🙂
Gruß
33 Antworten
Vorallem hat er viel zitiert und den wesentlichen Punkt vergessen. Man kann sich nicht aussuchen was einen besser passt (EG oder Stvzo), sondern es kommt drauf an ob sie ne EG Zulassung hat oder eine nach Stvzo.
Leider findet sich im Inet nichts darüber, wie man selbst feststellen kann um welche Zulassung es sich bei seinem Fahrzeug handelt. Die meisten verweisen auf eine Rückfrage beim TÜV.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 4. Oktober 2015 um 02:17:57 Uhr:
Leider findet sich im Inet nichts darüber, wie man selbst feststellen kann um welche Zulassung es sich bei seinem Fahrzeug handelt. Die meisten verweisen auf eine Rückfrage beim TÜV.
Steht in den Papieren. Siehe in meinem Blog:
Zitat:
Damit sind wir wieder bei der XJ 600 S/N, welche – zumindest im Falle meiner XJ 600 S von '95 leider keine EG-Zulassung hat. Dies kann in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer »K« (Nummer der EG Betriebserlaubnis oder ABE) und unter Ziffer »17« (Merkmal zur Betriebserlaubnis) überprüft werden. Ist ein »E« eingetragen, handelt es sich um eine EG Betriebserlaubnis. Bei meiner XJ 600 ist ein »K« eingetragen (siehe auch auf dem rechten Bild in der Zulassungsbescheinigung Teil II).
Quelle:
XJ 600 S/N: »Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis«Gilt natürlich auch für PKW.
Grüße, Martin
War es nicht so, dass EU recht nationales bricht?
Selbst wenn, hätte man so statt 35watt schonmal 55 und zusätzlich 60watt für Fernlicht. Den umbau würde ich machen. Und es wäre trotzdem nach StVZO.
Das hat nichts mit EU Recht und nationalen Recht zu tun, sondern nach welcher Verordnung sie zugelassen ist. Und an die muß man sich dann halten.
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Zitat:
@Papstpower schrieb am 6. Oktober 2015 um 10:35:28 Uhr:
War es nicht so, dass EU recht nationales bricht?
Leider nein. Es gibt auch keine Auswahlmöglichkeit zwischen StVZO und ECE nach eigenem Belieben weil mal das eine und mal das andere einem besser in den Kram passt.
Es ist wie DerZombie (nochmals) betont hat: Es hängt von der Zulassung vom KFZ ab. Wenn man ganz findige Beamte bei einer Kontrolle hat, gibt's Mecker. Bei der HU häufig nicht (vermutlich weil dort die Prüfer mit Sachverstand und nicht nach Paragraphen auf den letzten Millimeter exakt prüfen). Beispielsweise wenn die Blinker nicht dem gigantischen Abstand nach StVZO entsprechen, aber noch deutlich über dem Mindestmaß von ECE liegen.
Würde im Zweifelsfall bei einer Kontrolle aber auch nicht weiterhelfen wenn der Beamte vor Ort darauf beharrt, das ein nach StVZO zugelassenes Fahrzeug auch die entsprechenden Vorgaben zu erfüllen hat.
Außer natürlich das inzwischen der entsprechende alte Paragraph in der StVZO abgeschafft wurde und nur noch nach ECE vorgegeben ist.
Grüße, Martin
Es werde Licht!
Heute habe ich die Zusatzfernscheinwerfer für Fernlicht angebaut. Die LED Strahler sind echt Wahnsinn.
Damit habe ich endlich eine vernünftige Ausleuchtung im dunklen.
Die Scheinwerfer sind jetzt so verschaltet, dass in den originalen nur noch Abblendlicht leuchtet und bei Fernlicht die beiden LED Scheinwerfer.
Leider sind die originalen Scheinwerfer doch nicht 4,5 Zoll groß. Die sind einen Tick größer, deshalb klappt meine Überlegung mit dem Nebelscheinwerfer leider doch nicht.
Also bleibt das Abblendlicht weiterhin schwach.
Die erste Fahrt im dunklen hat direkt gezeigt das sich die Arbeit gelohnt hat 🙂
Gruß
Welche Zusatzscheinwerfer bzw. Scheinwerfer für Fernlicht sind das jetzt? Hersteller und Modell?
Grüße, Martin
http://www.rennsport-ehm.de/ECE-LED-Scheinwerfer.htm
Die 20W Scheinwerfer sind das.
Sieht gut aus. Die Lösung mit zwei Scheinwerfern für Abblendlicht plus zwei für Fernlicht ist clever. Muss man erst einmal drauf kommen.
Ich teile übrigens die Meinungen in Bezug auf die Anwendung der Zulassungsvorschriften nicht so ganz.
Ich hatte erwähnt, dass ich meine Africa-Twin auch mit zwei Zusatzleuchten ausstatten will, sobald ich passende Motorschutzbügel habe.
Das Halogen-Fernlicht zusammen mit dem Abblendlicht ist bei der AT okay, was mir wichtiger wäre, wäre eine gute Fahrbahnausleuchtung mit Abblendlicht. Also LED - Nebelscheinwerfer auf die Bügel und die eben bei Bedarf (der gesetzlich bestimmten Sichtbehinderung folgend) zuschalten.
Gibt es eine erhebliche Sichtbehinderung durch extreme Dunkelheit, setze ich die auch ein. 😛
Wie man richtig hell macht, zeigt mir meine K 1300 GT. Das ist wirklich Flutlicht. Ein Riesenscheinwerfer mit ausgeklügelter Reflektortechnik und Xenon-Brenner, Fernlicht wird zugeschaltet, die Xenonlampe leuchtet weiter. Megageil.
Edit:
Vielen Dank für den link, punto-flame. Interessante Seite. Hab da auch schon was gefunden, was passen würde.
Hi,
die zwei Abblendlichter sind bei meiner Variante leider der Part der auch nicht so ganz zulässig ist. Meine darf ja nur ein Abblendlicht haben. Durch die schwachen Biluxbirnen fällt deren Lichtkegel auch garnicht mehr auf sobald ich jetzt Fernlicht einschalte. Einer der Originalen sollte ja auch gegen einen Nebelscheinwerfer getauscht werden, aber auch dieser 4,5 Zoll Einsatz passt nicht.
Da die aktuellen Motorräder aber mit zwei Scheinwerfern fahren dürfen, finde ich die Gefährdung durch nur ein schwaches Licht deutlich größer. Wenn das bei einer HU oder Kontrolle mal anders gesehen werden sollte, habe ich noch eine Steckverbindung eingebaut mit der ich einen Scheinwerfer abklemmen kann.
Beim genauen ausmessen meiner originalen Scheinwerfer habe ich jetzt einen Durchmesser von 120mm ermittelt.
Für diese Größe habe ich hier noch Einsätze für Abblendlicht gefunden.
http://www.hood.de/i/...ht-hs1-35-35w-klarglas-e-gepr-51172364.htm?...
Diese haben zwar auch nur 35W Birnen, aber zumindest schonmal HS1. Im Vergleich zu meinen Biluxbirnen mit dem Bajonettverschluss sollten die doch ein wenig heller sein?!
Mal schauen ob ich auch diese noch austeste.
Der verlinkte Shop scheint noch Nebelscheinwerfer neu aufgenommen zu haben. Einen darf meine ja auch haben, der würde ja jetzt auch noch gut unter einen der Fernscheinwerfer passen...
Gruß
Ich sehe das wie gesagt anders. Du darfst 2 Abblendscheinwerfer fahren.
Wenn der TÜV meckert gibt's einen einfachen Trick.
Wann musst du zur HU ?
Bis zur HU habe ich noch ein wenig Zeit, im März müsste die sein.
Mh ok, dann erläutere mir doch bitte kurz wie du zu dem Schluss kommst, dann währe das natürlich die bessere Lösung 🙂
Gruß
Ich hatte in der 125er auch Bilux drin. Da haben 1:1 ohne Umbauten H4 reingepasst. Streubild war gut.
Aber wie auch immer. Wenn du jetzt die Serienleuchten drin hast, kannst du am Streuglas erkennen, wofür der Scheinwerfer zugelassen ist. Notfalls für den TÜV nur ein SW für Fern-, der andere für Abblendlicht. In der Zwischenzeit alles aufschalten was geht.
Ich glaube Bilux ist mehrdeutig.
Ich habe Birnen mit Ba20d Fassung drin, dass ist so eine Art Bajonettverschluss. Die Birnen die die gleiche Aufnahme wie H4 haben sind halt die Hs1. Ich vermute diese sind heller als die Ba20d, da die Hs1 Halogenbirnen sein müssten.
Ich überlege ob ich noch Nebelscheinwerfer unterhalb der Fernscheinwerfer anbringen kann, dann werde ich die Abblendlichter so lassen wie sie sind. Ich frage mich nur wieviel Scheinwerfer gleichzeitig leuchten dürfen. Beim Auto habe ich etwas von 4 im Kopf, habe aber dazu keine Quelle bisher gefunden.
Weiß da jemand was zu?
Gruß