Warnwestenpflicht ab 2014
Habe grad im Net folgendes gelesen:
Ab Juli gilt auch in Deutschland die Warnwestenpflicht. Jeder Kraftfahrer ist verpflichtet, eine Warnweste nach der EU-Norm EN 471 mit sich zu führen.
Brauchen auch Motorradfahrer diese Westen? Muß für jeden Mitfahrer son Teil an Bord sein und welche Farbe ist überhaupt erlaubt? Diese Westen in mit dieser EN-Norm gibt es ja in Orange, Gelb und Grün. Leider geht aus dem Artikel auch nicht mehr daraus hervor so das Fragen bleiben.
Wer mag kann hier nachlesen:
http://de.autoblog.com/.../?icid=maing-grid7|germany-alice|dl3|sec3_lnk4%26pLid%3D229018
Beste Antwort im Thema
Das hat nichts mit spüren zu tun, die Dinger schaun scheiße aus und verhindern je nach Material die Luftzirkulation. Zu mal sind die e nicht lange so schön strahlend.
Man muß nicht jeden Mist reglementieren, auch wenn da in .de da scheinbar große Lust vorhanden ist. Ich entscheide ich rumlaufe und fahre. Und wenn ich meine das alles schwarz sein muß, dann ist das auch so, sowas nennt sich Selbstbestimmung, auch wenn das unserer Stasiregierung da oben nicht passt.
Wenns der Dosenfahrer ned geschissen bekommt nen Scheinwerfer zu erkennen, ändert die Müllmann Uniform auch nichts dran.
Wer gern so rumfährt solls machen aber nicht dem Rest das aufdrücken.
136 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kawaturi
Brauch ich nicht, mein Moped wird Neongelb Gelackt !!
Solltest dich vorher informieren, ob das durch den TÜV geht. Meines Wissens dürfen nur Einsatzfahrzeuge komplett in Leuchtfarbe gehalten werden.
Zitat:
Solltest dich vorher informieren, ob das durch den TÜV geht. Meines Wissens dürfen nur Einsatzfahrzeuge komplett in Leuchtfarbe gehalten werden.
Seit wann wird eine Lackierung vom TÜV abgenommen? Mittlerweile wird die Farbe ja nicht mal mehr im Fahrzeugbrief bzw. -"schein" (ZB) eingetragen.
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Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Solltest dich vorher informieren, ob das durch den TÜV geht. Meines Wissens dürfen nur Einsatzfahrzeuge komplett in Leuchtfarbe gehalten werden.Zitat:
Original geschrieben von Kawaturi
Brauch ich nicht, mein Moped wird Neongelb Gelackt !!
RAL 3024 - Feuerwehrrot - ist keine geschützte Farbe. Sie darf verwendet werden. Sie ist auch keine licht technische Einrichtung im Sinne der StVZO.
Zitat:
Original geschrieben von Blonsede
Was für ein Akt...wegen so einer 2Euro Weste. Kaufen und unter die Sitzbank ..fertig.
Stichwort: Winterloch
Zitat:
Original geschrieben von Blonsede
Was für ein Akt...wegen so einer 2Euro Weste. Kaufen und unter die Sitzbank ..fertig.
Bei den meisten ist unter der Sitzbank nicht mal genug Stauraum für den Fahrzeugschein 😉
Habe noch nirgendwo Gelesen dass Neongelb verboten sein soll, gibt ja auch Helme in der Farbe. Lach.
Alternativ zur Warnweste erlaubt die neue DIN 4711.123456789 auch eine Sonderlackierung im Zusammenspiel mit der entsprechenden Schutzkleidung
Zitat:
Original geschrieben von It.
7 Seiten für Weste kaufen - Schnauze halten..
Hatt Dich irgendwer gezwungen hier zu lesen 😰 Also bitte schön-gleiche Empfehlung zurück! 😛
Zitat:
Original geschrieben von SP41B
Alternativ zur Warnweste erlaubt die neue DIN 4711.123456789 auch eine Sonderlackierung im Zusammenspiel mit der entsprechenden Schutzkleidung
Schon wieder heimlich Calle geknipst? 😁😁😁😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Rennvan
Schon wieder heimlich Calle geknipst? 😁😁😁😁😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von SP41B
Alternativ zur Warnweste erlaubt die neue DIN 4711.123456789 auch eine Sonderlackierung im Zusammenspiel mit der entsprechenden Schutzkleidung
Du fällst mir neuerdings immer wieder negativ auf. Schaut so aus, als würdest du mich ärgern wollen...
Überlege dir gut, ob du das Echo spüren willst... 😁😁😁