Abrissseil

Hallo,

habe mal eine Frage an Euch:

An meinem Auto habe ich eine abnehmbare Anhängerkupplung, möchte ich gerne wissen,

ob eine seperate Betestigungsöse erforderlich ist?

In manchen europäischen Ländern soll es sogar ein Busgeld dafür geben, wenn ich das

Seil am Kugelhals befestige.

Mit der Bitte um Antworten

grüßt der

Loewen-koenig

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ob Vorschrift oder nicht: Ich habe mir ein 2. Abrissseil gekauft, welches ich um ein festes Rahmenteil des Autos führe. In dieses hänge ich dann das Sicherungsseil des Hängers ein. Dann ist es egal, ob sich die AHK löst oder nicht.

Es soll aber schon Bussgelder gegeben haben, wenn das Sicherungsseil nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden war.

Gruß Axel

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Alle Hinweise, die ich bisher auch von Seiten, die ich für wissend halte, gelesen habe, sagen das hinsichtlich der Niederländer anders (auch die Niederländer selbst). Wer ist unbedingt wissen möchte, frage beim ADAC oder ANWB nach - dort kennt man die Geschichte (und deutlich sagen, dass es sich um ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug auf Kurzbesuch bei den Niederländern handelt).

Und damit das mit dem Bußgeld in Deutschland nicht missverstanden wird. Das Legen des Abreißseils um den Kugelkopf genügt den Vorschriften. Mehr ist besser - keine Frage.

Hallo. Möchte mich für zahlreichen Antworten bedanken.
Werde mir die AHK nochmal anschauen und nach einer
Lösung suchen.
Viele Grüsse vom Loewen- Koenig.

Ich habe mir gerade eine anderes Auto gekauft und eine neue ( abnehmbare ) MVG Anhängerkupplung montieren lassen. Auch da ist keine Öse für das Abreißseil vorhanden. Ich habe mir auch ein zusätzliches Abreißseil gekauft und zu dem Kugelkopf in die Tasche gelegt, weil ich zum Wohnwagen noch einen gebremsten Anhänger habe.
Ich möchte das so lösen:
Ich lege das Abreißseil des Anhänger ganz normal um den Kugelkopf und ziehe das Seil um den Kugelhals stramm an. Das zweite Abreißseil klinke ich ( am Kugelkopf ) in das erste Abreißseil ein und führe das andere Ende zur Abschleppöse ( die Länge stelle ich so ein, dass es nicht auf der Straße schleift ). Sollte sich der Anhänger lösen, zieht das erste Seil die Handbremse fest. Sollte sich die abnehmbare AHK lösen oder das erste Seil rutscht über den Kugelkopf, zieht das zweite Seil ( zusammen mit dem ersten Seil ) die Handbremse an und kein Seil kann in einer engen Kurve die Handbremse ziehen. Eine Befestigungsmöglichkeit in der Mitte habe ich sonst keine und denke, so wird es ausreichen.
Bei einer abnehmbaren AHK lege ich das Seil, als einzige Sicherung , auf jeden Fall nicht um den Kugelkopf.
mfg. Klaus

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von klaus1952


Ich lege das Abreißseil des Anhänger ganz normal um den Kugelkopf und ziehe das Seil um den Kugelhals stramm an. Das zweite Abreißseil klinke ich ( am Kugelkopf ) in das erste Abreißseil ein und führe das andere Ende zur Abschleppöse ( die Länge stelle ich so ein, dass es nicht auf der Straße schleift ). Sollte sich der Anhänger lösen, zieht das erste Seil die Handbremse fest.

Das klappt.

Zitat:

Original geschrieben von klaus1952


Sollte sich die abnehmbare AHK lösen oder das erste Seil rutscht über den Kugelkopf, zieht das zweite Seil ( zusammen mit dem ersten Seil ) die Handbremse an

Das klappt nicht, schon gar nicht rutshct das Seil über den Kugelkopf (der ist meist noch fest in der AHK vom Anhänger).

Löst sich der abnehmbare Kugelkopf vom Fahrzeug dann wird das zusätzliche Abreissseil was zur Abschleppöse geht stramm gezogen und reißt ab. Bevor es überhaupt das Abreissseil vom Anhänger stramm ziehen könnte.

Also wirkungslos.

Was spricht dagegen sich dauerhaft eine Vorrichtung am Fahrzeug anzubringen wo das Seil bequem eingehängt werden kann?
Z.B. ein Stahlseil (Abreisseil aus dem Laden).
Das wird unter dem Fahrzeug an passender Stelle befestigt (es gibt dort zu Hauf Schrauben oder Bohrlöcher die dafür gefahrlos genutzt werden können) und in einen gut erreichbaren Raum neben die AHK geführt.
Das Abreissseil vom Anhänger wird dann dort eingehängt und funktioniert sicher.

Zitat:

Löst sich der abnehmbare Kugelkopf vom Fahrzeug dann wird das zusätzliche Abreissseil was zur Abschleppöse geht stramm gezogen und reißt ab. Bevor es überhaupt das Abreissseil vom Anhänger stramm ziehen könnte.
Also wirkungslos.

Ich habe mir das gerade einmal bildlich vorgestellt und Du hast recht.

mfg. Klaus

Zitat:

Original geschrieben von tomruevel


Moin,

Zitat:

Original geschrieben von tomruevel



Zitat:

Original geschrieben von klaus1952


Ich lege das Abreißseil des Anhänger ganz normal um den Kugelkopf und ziehe das Seil um den Kugelhals stramm an. Das zweite Abreißseil klinke ich ( am Kugelkopf ) in das erste Abreißseil ein und führe das andere Ende zur Abschleppöse ( die Länge stelle ich so ein, dass es nicht auf der Straße schleift ). Sollte sich der Anhänger lösen, zieht das erste Seil die Handbremse fest.
Das klappt.

Zitat:

Original geschrieben von tomruevel



Zitat:

Original geschrieben von klaus1952


Sollte sich die abnehmbare AHK lösen oder das erste Seil rutscht über den Kugelkopf, zieht das zweite Seil ( zusammen mit dem ersten Seil ) die Handbremse an
Das klappt nicht, schon gar nicht rutshct das Seil über den Kugelkopf (der ist meist noch fest in der AHK vom Anhänger).
Löst sich der abnehmbare Kugelkopf vom Fahrzeug dann wird das zusätzliche Abreissseil was zur Abschleppöse geht stramm gezogen und reißt ab. Bevor es überhaupt das Abreissseil vom Anhänger stramm ziehen könnte.
Also wirkungslos.

Was spricht dagegen sich dauerhaft eine Vorrichtung am Fahrzeug anzubringen wo das Seil bequem eingehängt werden kann?
Z.B. ein Stahlseil (Abreisseil aus dem Laden).
Das wird unter dem Fahrzeug an passender Stelle befestigt (es gibt dort zu Hauf Schrauben oder Bohrlöcher die dafür gefahrlos genutzt werden können) und in einen gut erreichbaren Raum neben die AHK geführt.
Das Abreissseil vom Anhänger wird dann dort eingehängt und funktioniert sicher.

Noch ein Hinweis: Bei meiner Westfalia-Anhängerkupplung habe ich eine Befestigungsschraube der Aufnahmehülse für den abnehmbaren Kugelkopf durch einen Augbolzen (Bootsbedarf) aus A2 Stahl ersetzt und fertig war die Befestigung für das Abreissseil. Festigkeit des Bolzens (A2) ist höher als die Festigkeit der Originalschaube (10,8) und bei entsprechendem Anzugsmoment ist der Austausch auch korrekt. Über den möglichen Verlust der ABE habe ich mir damals keine Gedanken gemacht. Heute würde ich ggf. mit der Dekra reden.

Gruß

Ibs

Zitat:

Original geschrieben von tomruevel



Was spricht dagegen sich dauerhaft eine Vorrichtung am Fahrzeug anzubringen wo das Seil bequem eingehängt werden kann?
Ansich nichts. Ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Z.B. ein Stahlseil (Abreisseil aus dem Laden).
Wenn dann Original und nicht aus irgend einem Laden.
Das wird unter dem Fahrzeug an passender Stelle befestigt (es gibt dort zu Hauf Schrauben oder Bohrlöcher die dafür gefahrlos genutzt werden können) und in einen gut erreichbaren Raum neben die AHK geführt.
Leider kann damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen.
Ich wollte auch nicht den schweren Anhänger an irgend einer Stelle am Unterbau befestigen.
Das Abreissseil vom Anhänger wird dann dort eingehängt und funktioniert sicher.
Warum nicht gleich eine stabile Öse an der AHK befestigen, so wie in NL?

Zitat:

Löst sich der abnehmbare Kugelkopf vom Fahrzeug dann wird das zusätzliche Abreissseil was zur Abschleppöse geht stramm gezogen und reißt ab. Bevor es überhaupt das Abreissseil vom Anhänger stramm ziehen könnte.
Also wirkungslos.

Ich glaube ich habe dir in meinem vorherigen Beitrag etwas zu schnell recht gegeben.

Wieso reißt das zweite Seil ab, wenn der Kugelkopf sich löst? Das zweite Seil ist mit dem ersten Seil verbunden und reißt erst dann ab, wenn es durch das erste Seil stramm gezogen wird und dann wird die Handbremse angezogen, bevor es reißt. Anders kann sich das zweite Seil doch nicht strammziehen.

mfg. Klaus

Nachdem ich jetzt die Zeit hatte, mir meine Befestigung des Abreißseil nochmal zu überdenken, habe ich meinen Denkfehler doch gefunden. Der Kugelkopf ( sollte er sich lösen ) bleibt ja nicht zwischen den beiden Seilen hängen, sondern er bleibt im Kupplungsmaul des Anhänger eingerastet. In diesem Moment reißt das zweite Seil ab, wenn es Zug bekommt. Das hat mich jetzt doch beschäftigt und ich habe eben mal unter das Auto gesehen. Ich hätte die Möglichkeit, ein Drahtseil um die Halterung der Anhängerkupplung zu legen und so zu befestigen, das ich nach unten eine Schlaufe habe, wo ich das Abreißseil einhängen kann. Jetzt ist meine AHK aber viel höher befestigt, als das untere Ende der Stoßstange ( wenn der Kupplungskopf ab montíert ist, sieht man die Halterung nicht ) und sollte sich der Anhänger einmal lösen, reißt das Seil die Stoßstange kapput. Ziehe ich das Abreißseil aber ( in der entsprechenden Länge, damit es in einer Kurve nicht zu stramm wird ) direkt, vom Handbremshebel zur Abschleppöse, passiert das nicht und das würde auch problemlos gehen. Der Nachteil dabei, wird jetzt durch das Abreißseil die Handbremse gezogen, wird der Anhänger erstmal schräg gezogen, weil die Abschleppöse ca 30-40 Zentimeter aus der Mitte liegt.
Ich werde da noch die optimale Lösung suchen müssen.
mfg. Klaus

Zitat:

Original geschrieben von ibs


Noch ein Hinweis: Bei meiner Westfalia-Anhängerkupplung habe ich eine Befestigungsschraube der Aufnahmehülse für den abnehmbaren Kugelkopf durch einen Augbolzen (Bootsbedarf) aus A2 Stahl ersetzt und fertig war die Befestigung für das Abreissseil. Festigkeit des Bolzens (A2) ist höher als die Festigkeit der Originalschaube (10,8) und bei entsprechendem Anzugsmoment ist der Austausch auch korrekt. Über den möglichen Verlust der ABE habe ich mir damals keine Gedanken gemacht. Heute würde ich ggf. mit der Dekra reden.

Sorry ibs,

wenn ich da interveniere, aber mir schlägt mein Maschinenbauerherz ein bisschen höher, wenn ich lese, dass die Festigkeit eines A2-Bolzens höher sein soll als die einer 10.9 Schraube.

Hier ein Vergleich der wichtigsten Parameter:
Die Zugfestigkeit: einer A2-70 Schraube beträgt 700 N/mm²
Die Zugfestigkeit: einer A2-80 Schraube beträgt 800 N/mm²
Die Zugfestigkeit: einer 10.9 Schraube beträgt 1000 N/mm²

Das Anziehdrehmoment einer A2-70 Schraube beträgt (unabhängig von der Kopfreibungszahl und Gewindereibungszahl) ca. 50% einer 10.9 Schraube.

Wenn Du schon eine Schraubverbindung eines zugelassenen Bauteils an Deiner Anhängekupplung änderst, dann bitte nur mit einer Schraube gleicher Qualität.

Freundliche Grüße,
/Lausi.99

Ahk

Das wird unter dem Fahrzeug an passender Stelle befestigt (es gibt dort zu Hauf Schrauben oder Bohrlöcher die dafür gefahrlos genutzt werden können.
Das ist ein großer Irrtum, die gibt es an der voll verkleideten, glatten Bodenfläche moderner PKW häufig nicht. Aber der Querträger der AHK ist meistens erreichbar.

und in einen gut erreichbaren Raum neben die AHK geführt.
Das Abreissseil vom Anhänger wird dann dort eingehängt und funktioniert sicher.

Die Heckschürzen sind häufig so tief geführt, dass diese in diesem Falle durch das straff gezogene "Hilfsseil" bei Aktivierung zerstört würde. Das kann man ja bei einem tatsächlichen Lösen des Abhängers ggf. in Kauf nehmen. Das muss ein Bastler dann aber auch riskieren, wenn er beim Abhängen mal vergisst, dass Abreißseil auszuhängen

Zitat:

Original geschrieben von situ


...
Meine starre AHK hat auch keine Öse. Ich habe eine Drahtseilschlaufe um den Querträger gelegt und diese mit einem Kabelbinder am Träger der AHK-Kugel befestigt. Die Schlaufe dient als "Öse" und ich fahre beruhigter.
...

Hallo Situ,

das kann man so machen und ist sicherlich auch wirksam, aber ob diese Lösung einer Prüfung standhält, stelle ich mal in Frage.
Bei einer festen AHK sähe ich auch keine Veranlassung das so zu machen.
Das Abrißseil ist IMO ohnehin nur eine (gesetzlich vorgeschriebene) primitive Notlösung, die schwere Unfälle, bei Trennung des Wohnwagens vom Zugfahrzeug, nicht sicher verhindern kann.

Liebe Grüße
Herbert

@Lodo44:

Zitat:

Das wird unter dem Fahrzeug an passender Stelle befestigt (es gibt dort zu Hauf Schrauben oder Bohrlöcher die dafür gefahrlos genutzt werden können) und in einen gut erreichbaren Raum neben die AHK geführt.

Leider kann damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen.
Ich wollte auch nicht den schweren Anhänger an irgend einer Stelle am Unterbau befestigen.

Zumindest, wenn man vorhandene Bohrlöcher benutzt, wird die Betriebserlaubnis wohl kaum erlöschen und durch den relativ geringen Zug, der ja durch das Öffnen der Sollbruchstelle (oftmals der Schlüsselring)des Abreißseiles stark begrenzt ist, wird auch kaum ein Bauteil aus Metall überlastet.

Mit der Befestigung des Anhängers hat das ganze ja überhaupt nichts zu tun.

Mein T5 hat an der unterseitigen, metallenen Ersatzradbefestigung, genau in der Nähe der abnehmbaren AHK, so ein Loch und wenn ich da den Karabinerhaken des Abreißseiles befestige, wird weder meine Betriebserlaubnis erlöschen noch ein Bauteil im Notfall überlastet.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von situ


...
Meine starre AHK hat auch keine Öse. Ich habe eine Drahtseilschlaufe um den Querträger gelegt ...
, aber ob diese Lösung einer Prüfung standhält, stelle ich mal in Frage.

Es bedarf und gibt keinerlei Prüfung, der diese Lösung standhalten müsste. Denn eine weitere Befestigung ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Das Abreißseil liegt, wie vorgesehen, um den Kugelkopf und wird

zusätzlich

durch diese Schlaufe geführt.

Zur Ösenpflicht NL: tomruevel hat wohl Recht, was die formaljuristische Seite angeht. Tatsächlich wird das bei Ausländern aber wohl nicht mehr geahndet (man würde die überwiegende Zahl deutscher Gespanne, welche einer Vielzahl niederländischer Campingplätze überhaupt erst die Existenz ermöglichen, vergraulen). An der Rechtssicherheit wird gearbeitet.

Gruß situ

Zitat:

Original geschrieben von Lausi.99



Zitat:

Original geschrieben von ibs


Noch ein Hinweis: Bei meiner Westfalia-Anhängerkupplung habe ich eine Befestigungsschraube der Aufnahmehülse für den abnehmbaren Kugelkopf durch einen Augbolzen (Bootsbedarf) aus A2 Stahl ersetzt und fertig war die Befestigung für das Abreissseil. Festigkeit des Bolzens (A2) ist höher als die Festigkeit der Originalschaube (10,8) und bei entsprechendem Anzugsmoment ist der Austausch auch korrekt. Über den möglichen Verlust der ABE habe ich mir damals keine Gedanken gemacht. Heute würde ich ggf. mit der Dekra reden.
Sorry ibs,
wenn ich da interveniere, aber mir schlägt mein Maschinenbauerherz ein bisschen höher, wenn ich lese, dass die Festigkeit eines A2-Bolzens höher sein soll als die einer 10.9 Schraube.

Hier ein Vergleich der wichtigsten Parameter:
Die Zugfestigkeit: einer A2-70 Schraube beträgt 700 N/mm²
Die Zugfestigkeit: einer A2-80 Schraube beträgt 800 N/mm²
Die Zugfestigkeit: einer 10.9 Schraube beträgt 1000 N/mm²

Das Anziehdrehmoment einer A2-70 Schraube beträgt (unabhängig von der Kopfreibungszahl und Gewindereibungszahl) ca. 50% einer 10.9 Schraube.

Wenn Du schon eine Schraubverbindung eines zugelassenen Bauteils an Deiner Anhängekupplung änderst, dann bitte nur mit einer Schraube gleicher Qualität.

Freundliche Grüße,
/Lausi.99

Danke für den Hinweis Lausi.99,

ich hätte doch lieber vorher in eine Tabelle schauen sollen. Ich weiss nicht, ob in diesem Falle eine Schraube der Zugfestigkeitsklasse 10,9 (vorgespannte Schraubverbindung) erforderlich ist. Die Änderung liegt nunmehr mehr als 30 Jahre zurück.

Ibs

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