Steinschlag was nun?

Hallo,
ich habe einen kleinen Steinschlag an der Frontscheibe, daneben gleich einen leichten langgezogenen Kratzer durch Steinchen im Scheibenwischer.
Die Stelle ist etwas ungünstig etwa im Sichtfeld des Fahrers. In der Werkstatt hat man mir gesagt das an der Stelle nichts repariert werden darf!
Müsste eine neue eingebaut werden!

Und es würde mich auch noch einiges kosten da ich Teilkasko mit 150€ Selbstbeiteiligung habe.

Er hat zwar gemeint das er weiter fahren würde erstmal ohne was zu machen, da die Schäden nicht tief sondern nur oberflächlich sind. TÜV ist im Dezember bei mir dran, er hat gemeint ich kanns versuchen darauf ankommen zu lassen.

Was meint ihr dazu, was wäre am besten?
Danke!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Er hat zwar gemeint das er weiter fahren würde erstmal ohne was zu machen, da die Schäden nicht tief sondern nur oberflächlich sind.

Wenn der Schaden nur oberflächlich ist, dann ist es auch kein Teilkaskoschaden, da dort Glasbruch versichert ist.

Auch können solche kleinen Macken an der Oberfläche, also Oberflächenkrater nicht instandgesetzt werden, da das Harz an der reinen Glasoberfläche keinen Halt findet.

Anderst sieht es bei einem "echten" Steinschlag aus, denn dort ist immer die äussere Scheibe durchgänig gebrochen (also Glasbruch) und das Harz kann ordnungsgemäß eingepresst werden.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Pssst, ein Tip von mir.
Bei manchen Glasern braucht man die TK nicht bezahlen, man bekommt eine neue Scheibe umsonst, sogar mit Einbau.

Pssst, ein Tip von mir:

Du sollst hier niemanden zum Versicherungsbetrug anstiften !!!!
Ausserdem heisst es SB und nicht TK denn den Teilkasko-Prämie bezahlst Du an die Versicherung.

Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


schau noch mal nach ob der Steinschlag wirklich im Sichtfeld liegt,das Sichtfeld beginnt nähmlich erst ab der linken Außenkante des Innenspiegels .Ich hatte auch grenzwertigen Steinschlag da hat meine Werkstatt den gerade zufällig anwesenden Tüv-Prüfer hinzugezogen der hat mir das so erklärt( nochmal Glück gehabt es denn es war eine zentimeter Endscheidung).
Desweiteren dürfen laut seiner Aussage Steinschläge nur repariert werden wenn sie mindestens 10 cm vom Scheibenrand entfernt sind.

Steinschlagreparatur

Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Äusserungen wie Randzone oder 2-Euro-Münze sind selbsterfundener Humbug und entsprechen KEINER gesetzlichen Vorgabe.

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Pssst, ein Tip von mir.
Bei manchen Glasern braucht man die TK nicht bezahlen, man bekommt eine neue Scheibe umsonst, sogar mit Einbau.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Er hat zwar gemeint das er weiter fahren würde erstmal ohne was zu machen, da die Schäden nicht tief sondern nur oberflächlich sind.

Wenn der Schaden nur oberflächlich ist, dann ist es auch kein Teilkaskoschaden, da dort Glasbruch versichert ist.

Auch können solche kleinen Macken an der Oberfläche, also Oberflächenkrater nicht instandgesetzt werden, da das Harz an der reinen Glasoberfläche keinen Halt findet.

Anderst sieht es bei einem "echten" Steinschlag aus, denn dort ist immer die äussere Scheibe durchgänig gebrochen (also Glasbruch) und das Harz kann ordnungsgemäß eingepresst werden.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Pssst, ein Tip von mir.
Bei manchen Glasern braucht man die TK nicht bezahlen, man bekommt eine neue Scheibe umsonst, sogar mit Einbau.

Pssst, ein Tip von mir:

Du sollst hier niemanden zum Versicherungsbetrug anstiften !!!!
Ausserdem heisst es SB und nicht TK denn den Teilkasko-Prämie bezahlst Du an die Versicherung.

Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


schau noch mal nach ob der Steinschlag wirklich im Sichtfeld liegt,das Sichtfeld beginnt nähmlich erst ab der linken Außenkante des Innenspiegels .Ich hatte auch grenzwertigen Steinschlag da hat meine Werkstatt den gerade zufällig anwesenden Tüv-Prüfer hinzugezogen der hat mir das so erklärt( nochmal Glück gehabt es denn es war eine zentimeter Endscheidung).
Desweiteren dürfen laut seiner Aussage Steinschläge nur repariert werden wenn sie mindestens 10 cm vom Scheibenrand entfernt sind.

Steinschlagreparatur

Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Äusserungen wie Randzone oder 2-Euro-Münze sind selbsterfundener Humbug und entsprechen KEINER gesetzlichen Vorgabe.

Und wenn es kein TK Schaden ist, was denn dann? Soll ich die komplette Reperatur zahlen 500€ oder wie?

Hab mal Bilder angehangen:

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Und wenn es kein TK Schaden ist, was denn dann? Soll ich die komplette Reperatur zahlen 500€ oder wie?

Normalerweise kann man sowas über die TK mit SB abwickeln.

Manche Glaser verlangen die SB, manche nicht. 😁

Mein Glaser will sie nicht.

Habe vor einigen Wochen erst wieder eine neue Frontscheibe bekommen. 😁

Jetzt wird @Autoglasmeister gleich wieder Betrug schreien. 😁

Ähnliche Themen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Jetzt wird @Autoglasmeister gleich wieder Betrug schreien. 😁

Hab ich doch schon oben getan!!!

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Manche Glaser verlangen die SB, manche nicht. 😁
Mein Glaser will sie nicht.

Nur unseriöse Werkstätten verlangen keine SB wenn diese vertraglich geregelt ist.

Und nur Straftäter, also VERSICHERUNGSBETRÜGER, bezahlen keine SB, wenn diese vertraglich geregelt ist.

Manche hier im Forum sind sehr stolz darauf Straftäter zu sein und prahlen sogar damit.

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Hab mal Bilder angehangen:

Es lässt sich auf den Bildern allerdings nicht erkennen, ob das Glas gebrochen ist, oder aber nur die Oberfläche beschädogt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Und wenn es kein TK Schaden ist, was denn dann?

Natürlicher Verschleiss !!!

Und für Verschleiss ist Deine TK nicht zuständig.

Wenn Du eine VK hast, dann bezahlt sie auch nicht eine Komplettlackierung, weil an der Motorhaube Steinschläge vorhanden sind.

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Soll ich die komplette Reperatur zahlen 500€ oder wie?

Wenn kein Glasbruch vorliegt, dann MUSS die Antwort JA lauten.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Normalerweise kann man sowas über die TK mit SB abwickeln.

Nur wenn man falsche Angaben gegenüber der Versicherung macht.

Wo wir halt wieder beim Thema Versicherungsbetrug angelangt wären.

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Und wenn es kein TK Schaden ist, was denn dann? Soll ich die komplette Reperatur zahlen 500€ oder wie?

Hab mal Bilder angehangen:

Das ist leider Sichtbereich darf also nicht repariert werden,aber wie gesagt

Ich würde so bis zum Tüv weiterfahren, es kann ja durchaus sein,daß du bis dahin

mit der neuen Scheibe wieder einen "Treffer" kassierst und dann zahlst du

doppelt.Ich würde den Steinschlag da er ja sehr klein ist aber auf jedenfall

vor der Prüfung dem Tüvmenschen zeigen,vieleicht ist er ja kulant und drückt

ein Auge zu und wenn das vorher abgeklärt ist must du ja auch keine Nachprüfung

machen.Nur auf gut Glück damit zum Tüv fahren würde Ich nicht machen

auch wenn es sein kann das der Steinschlag übersehen wird.

Na super weil das Steinchen nicht mehr Schaden angerichtet hat bezahle ich ganze 500€... da kann ich ja mal nen größeren Stein davor hauen, oder gleich mit nem Baseballschläger dann bezahl ich nur 150€ was ist das denn für ne Logik...

ja ist nur oberflächlich, hat auch der in der Werkstatt gesagt

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Na super weil das Steinchen nicht mehr Schaden angerichtet hat bezahle ich ganze 500€... da kann ich ja mal nen größeren Stein davor hauen, oder gleich mit nem Baseballschläger dann bezahl ich nur 150€ was ist das denn für ne Logik...

Lass das doch am besten den Glaser regeln. 😁

Dann bezahlst du auch nur die SB.

Moin!

Da du im Dezember zur HU musste, warte einen Nassen Tag ab.
Oder noch besser ist richtig Salzsiff auf der Scheibe.

Dann sieht der TÜVer das höchstwahrscheinlich nichts!

Ein Bekannter hatte das mit einer Scheibe schon. Musste immer im Juni
zum TÜV. Vorher immer schön durch die Mückenplage durch
und mit reichlich Mückenleichen auf der Scheibe zum TÜV.
Ging 5 mal Gut bis der Wagen verschrottet wurde.

Versuch es erstmal, Tauschen kannste die immer noch.

MfG
Surfkiller20

Was Steinschläge angeht: da bin ich leidgeprüft...🙁

Aber Dank TK ohne SB hat mich eigentlich nur der Werkstattbesuch genervt.

Meine vorletzte Frontscheibe hatte innerhalb eines Jahres 3 Steinschläge... 😰
Also: raus damit.
Erste Fahrt mit neuer Scheibe (BAB): PENG!!😠
Oben, direkt neben dem Innenspiegel: schwerer Treffer mit 10 cm Riss bis zum Rand....
Die haben gedacht ich spinn, als ich direkt nach dem Wochenend schon wieder da war zum Scheibenwechsel....

Insofern bin ich froh, dass ich eine TK ohne SB hab...😉

2 mal so kurz hintereinender den SB-Betrag zu löhnen, wär dann schon doof gewesen.🙄

Gruss, Frank

Edit: Die neue ist fast ein Jahr drin OHNE STEINSCHLAG !!!

Ich hatte so einen Mini-Steinschlag im SL, bei dem die Frontscheibe zur Tragstruktur des Autos gehört. Bei "repariert, tauscht aus" reparieren lassen, trotzdem wuchs innerhalb von 3 Wochen ein 5cm langer Riss, der dann aber nicht weiter gewachsen ist. So bin ich fast 2 Jahre gefahren (bis zum TÜV). Es geht also.

Ich würde bis zum TÜV-Termin warten. Wer weiß, wieviele Steine / Kratzer Du bis dahin noch kassierst. Vielleicht hast Du sogar einen Unfall oder einen Motorschaden...? Man kann nie wissen.

hallo leute,

 

hab jetzt mal bilder vom steinschlagschaden gemacht.

 

hab auch schon den AGT Universal-Lackreparaturstift für alle Lack-Farben http://www.pearl.de/a-NC5320-5426.shtml?query=agt benutzt, also das steinschlagloch ist immer noch da....

P1010298
P1010297

Zitat:

Original geschrieben von we00


hallo leute,

 

hab jetzt mal bilder vom steinschlagschaden gemacht.

 

hab auch schon den AGT Universal-Lackreparaturstift für alle Lack-Farben http://www.pearl.de/a-NC5320-5426.shtml?query=agt benutzt, also das steinschlagloch ist immer noch da....

nichts für ungut...aber es geht hier um Steinschläge in der Frontscheibe

wenn du hier schon (Schleich)werbung betreibst,dann aber bitte für ein

Glasreparaturset😛

PS:mit Steinschlägen im Lack hätte der Tüv sicher kein Problem😉

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