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Airbike Ali5 V2 zugelassen?

Hoverboards sind ja nicht zugelassen, habe diesen Art Elektro Roller gefunden den ich vielleicht kaufen will :

http://de.airbike.com

Da steht in der FAQ "Sie brauchen kein Zertifikat und keinen Führerschein, um Ali5 v2 zu fahren. Sie dürfen überall fahren, wo Fahrrad oder Skateboard erlaubt sind."

Stimmt das ? Ist sowas wirklich zugelassen auf Gehwegen ? Und wenn man ehrlich ist sieht der auf den ersten Blick wie ein normaler Tretroller aus...

Beste Antwort im Thema

Da würde ich schriftlich bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen.

Allerdings bezweifele ich, dass das Fahren mit dem Teil viel Spaß macht. Federungskomfort wahrscheinlich sehr gering, Risiko dagegen sehr hoch.

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Da würde ich schriftlich bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen.

Allerdings bezweifele ich, dass das Fahren mit dem Teil viel Spaß macht. Federungskomfort wahrscheinlich sehr gering, Risiko dagegen sehr hoch.

Zitat:

Da steht in der FAQ

Ja genau, da steht Quatsch, wie man am "Q" ja schon erkennen kann.
Ab 20 Km/h braucht das Teil ein Versicherungskennzeichen und ab 25 Km/h, brauchst Du einen Helm.
Und über 25 Km/h muss man auf der Straße fahren. Das stelle ich mir bei dem mickrigen Teil nicht angenehm vor.

Zitat:

@SoFa7 schrieb am 13. Dezember 2016 um 23:25:03 Uhr:


Hoverboards sind ja nicht zugelassen, habe diesen Art Elektro Roller gefunden den ich vielleicht kaufen will :

http://de.airbike.com

Da steht in der FAQ "Sie brauchen kein Zertifikat und keinen Führerschein, um Ali5 v2 zu fahren. Sie dürfen überall fahren, wo Fahrrad oder Skateboard erlaubt sind."

Stimmt das ? Ist sowas wirklich zugelassen auf Gehwegen ? Und wenn man ehrlich ist sieht der auf den ersten Blick wie ein normaler Tretroller aus...

Das ist eine niederländische Firma. Vielleicht ist es da erlaubt. In Deutschland mit Sicherheit nicht.

Das Ding ist für den Straßenverkehr ganz bestimmt nicht zugelassen. Unabhängig davon, ob der Fahrer einen Helm trägt oder nicht.

Auf die Frage Versicherungskennzeichen wurde schon eingegangen. aber es spricht noch mehr dafür, dass es sich um ein reines "Spielgerät" handelt:

Es fehlt die dauerhafte Beleuchtungseinrichtung.
Es fehltdie 2. Bremseinrichtung.
Es fehlt die Anbringungsmöglichkeit eines Versicherungskennzeichens.

Und für eine Reichweite von 30 km mit einer Akkuladung sind 500 € zu viel.

Das ist was für den Wohnmobilfahrer, um auf dem Campingplatz zur Toilette zu fahren.

Zu den gestellten Fragen:

In D sind sogar bestimmte Elektrofahrräder auf Radwegen verboten und auf dem Bürgersteig sowieso.

Und dass Skaeboards als Spielgeräte im Straßenverkehr nicht erlaubt sind, dürfte klar sein. Weder auf dem Bürgersteig noch dem Radweg.

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Dem ist nichts hinzuzufügen.

Personen über 12 Jahren haben auf Tretrollern (ob nun motorisiert oder nicht) IMHO nichts zu suchen, es sieht einfach nur lächerlich aus.

Zitat:

In D sind sogar bestimmte Elektrofahrräder auf Radwegen verboten und auf dem Bürgersteig sowieso.

Jupp....sogenannte S-Pedelecs.
Die unterstützen das eigene Treten bis max. 45km/h, brauchen ein Versicherungszeichen, Helm, Rückspiegel etc.

Zitat:

@SoFa7 schrieb am 13. Dezember 2016 um 23:25:03 Uhr:


Hoverboards sind ja nicht zugelassen, habe diesen Art Elektro Roller gefunden den ich vielleicht kaufen will :

http://de.airbike.com

Da steht in der FAQ "Sie brauchen kein Zertifikat und keinen Führerschein, um Ali5 v2 zu fahren. Sie dürfen überall fahren, wo Fahrrad oder Skateboard erlaubt sind."

Stimmt das ? Ist sowas wirklich zugelassen auf Gehwegen ? Und wenn man ehrlich ist sieht der auf den ersten Blick wie ein normaler Tretroller aus...

Absolut korrekt.

In Aleppo wird Dich damit niemand aufhalten (außer evtl. die Räuber von Assad und Putin). Für Deutschland würde diese Aussage bis vmax 6 km/h gelten.

Es wäre spannend zu ermitteln, ob das Ding auch bei uns zugelassen wäre, wenn es lediglich die Rollzeit verlängern würde, wenn Du wie ein normaler Tretrollerfahrer trittst - also analog zum Pedelec-Fahrer....

Zitat:

@Herr Weber schrieb am 21. Dezember 2016 um 11:26:24 Uhr:



Zitat:

In D sind sogar bestimmte Elektrofahrräder auf Radwegen verboten und auf dem Bürgersteig sowieso.

Jupp....sogenannte S-Pedelecs.
Die unterstützen das eigene Treten bis max. 45km/h, brauchen ein Versicherungszeichen, Helm, Rückspiegel etc.

Keinen Helm (hupps - seit 2013 sieht es wohl anders aus) und keinen Rückspiegel :-)

(Wer aber S-Pedelec ohne Fahrradhelm fährt, ist ohnehin mindestens ein Kandidat für die Darwin-Awards).

Zitat:

@azrazr schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:01:39 Uhr:


In Aleppo wird Dich damit niemand aufhalten (außer evtl. die Räuber von Assad und Putin).

Jaha, es ist doch irgendwie schade, dass Ahrar al-Scham, Ansar al-Sharia, Fatah Halab, Jaish al-Fatah - oder wie auch immer sie hießen und heißen - nicht mehr da sind. Das waren nämlich viel, viel nettere Räuber.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 21. Dezember 2016 um 16:05:09 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 21. Dezember 2016 um 13:01:39 Uhr:


In Aleppo wird Dich damit niemand aufhalten (außer evtl. die Räuber von Assad und Putin).
Jaha, es ist doch irgendwie schade, dass die Räuber von Ahrar al-Scham, Ansar al-Sharia, Fatah Halab, Jaish al-Fatah - oder wie auch immer sie hießen und heißen - nicht mehr da sind.

Die hätten so'n Ding bei ihrer Flucht auch ganz gut gebrauchen können...

Mit 25 km/h wären sie bei einer Nonstop-Fahrt über 5 Tage bereits hier willkommen :-)

Aha....:

http://monowheel.info/gesetzgebung-schweiz/
(Ich beziehe mich auf "Mono-Wheel)

Wer hazz erfunden? Die Schweizer!

In Deutschland werden (potentielle) Nutzer solcher Gefährte immer noch gejagt und zur Strecke gebracht. Solche Gefährte sind im Geltungsbereich der StVO nämlich verboten.

Bei anderen Fahrzeugen ist man hierzulande toleranter, wie sich in letzter Zeit zeigt...

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