Airbag nach frontschaden nicht fachmännisch repariert

Ich habe leider vor 6 Monaten ein Auto gekauft , das einen Frontschaden hatte ,steht auch im Kaufvertrag so drin. Jetzt wurde mir gesagt ,das der Airbag auf der Fahrerseite aufgegangen sein muss, weil die Klappe nicht mehr richitg sitzt. Hätte der Händler mir das Auto mit einem nicht fachmännisch reparierten Schaden (airbag) überhaupt verkaufen dürfen, also ich hab gemeint ,wenn ein Airbag aufgeht ,muss man den austauschen ,aber anscheinend wurde er nur reingstopft und Klappe zu. Jetzt weiß ich nicht weiter, kann ich zum Händler wieder gehen und der muss das gescheit richten?

Beste Antwort im Thema

Erst einmal zur Überschrift:

Ein Airbag kann und darf nicht repariert werden. Der muss ausgetauscht werden.
Und zwar nur von dafür geschulten Personen und nur in einer Fachwerkstatt!

Zu der Sache mit dem Deckel:

Vor einiger Zeit kam bei "GRIP" (RTL 2) ein Beitrag, in dem die übelsten Tricks der Gebrauchtwagenverkäufer aufgedeckt wurden.

Im Falle dieses gezeigten Golf wurden in Polen für 50 Euronen 2 Blinddeckel für Fahrer- und Beifahrerseite gekauft, die allerdings den Schriftzug "AIRBAG" trugen. Mit einem leichten Schlag anstelle des ausgebauten ausgelösten Airbag eingesetzt. Fast fertig. Nichts zu sehen.

Letzter Schritt war das Ziehen der Airbag-Wanleuchte. Wer nicht darauf achtet, dass das System normalerweise einen Selbsttest macht, bei dem die Warnleuchte kurz aufleuchtet, bemerkt nichts.

http://www.youtube.com/watch?v=fv2zGjs_RVU

http://www.youtube.com/watch?v=rrbEOf51ty8

19 weitere Antworten
19 Antworten

Zu meiner Schande muss ick gestehen, dass ick zwar die entsprechenden Berechtigungen dafuer habe, aber davon noch nichts gehoert habe
Wahrscheinlich hab ick einfach nur nicht aufgepasst, aber dass im Falle eines Unfalls das komplette System erneuert werden muss (inkl. der kompletten Verkabelung), das ist mir echt neu...
Selbst der Hersteller hatte mal im Falle von versehentlichem (Teil-)Ausloesen ohne triftigen Grund, nicht alles erneuern lassen und die sind echt pingelig, wenns um soetwas geht...

Den entsprechenden Text solltest du mal raussuchen... und dann Gnade den Kunden Gott! 😁

Vielleicht war das auch Herstellervorschrift und ich verwechsel das gerade nur, wobei ich der Meinung war das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.

Auf alle fälle muss bei den Kisten von dem Hersteller wo ich war (Italiener) das komplette System ersetzt werden. 😁 

Ist der Fahrerairbag aufgegangen muss ich den Beifahrerairbag selbst sprengen, und hat er noch welche im Dach, die auch noch,...

Warum bekommen dann Beifahrersitze eine Sitzbelegungserkennung damit aus Gründen der Reparaturkosten der Beifahrerairbag nicht unnötig auslöst? 😉

Gruß Meik

edit: Bin eindeutig zu langsam 😮

Hallo Meik

Ja, macht IMHO Sinn.

@MayBundy fährst du diese Marke aktuell noch?

Sonnigen Gruß Howard

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Howard Dillier


@MayBundy fährst du diese Marke aktuell noch?

Ja.

Derzeitig fahre ick Landrover und Peugeot, wobei der Landy gaenzlich pyrotechniklos ist... 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen