Airbag austauschen ?
Hallo. Heute habe ich mal eine Frage an die Mercedes-Fan-Gemeinde und hoffe darauf, dass man mir helfen kann. Ein Bekannter hat einen 500 E. Es ist sein Traumwagen und er nutzt ihn auch nur bei schönem Wetter und daher sehr selten. Nun sagte man ihm im Rahmen der Inspektion, dass Fahrer- und Beifahrerairbag ausgetauscht werden müßten, weil die 5 Jahre Garantie abgelaufen seien. Dies soll 1600 Euro kosten. Der Wagen ist Bj 91. Die neuen Airbags seien dann unbegrenzt " haltbar ". Habt Ihr sowas schonmal erlebt, gehört, etc ? Gibt es keine andere Möglicheit ? Ist das Risiko hoch, wenn man den Austausch nicht vornehmen läßt ? Mercedes will dies nur unterlassen und den wagen herausgeben, wenn man per Unterschrift einen Haftungsausschluß bestätigt.
Guß ans BS, TypB
23 Antworten
Wenn bei mir die AB´s getauscht werden sollen, dann bin ich dabei anwesend. Anschließend gibt es Spaß (Ab´s sprengen, macht auch beim Schrotti Laune wenn man dabei so allerhand Zeugs mit zum Fliegen bringt).
Zitat:
Original geschrieben von motzendorfer
Moin,die EINZIGE Institution, die ein Auto "nicht mehr auf die Straße lassen" kann /darf - ist der TÜV (Dekra, etc.), falls solche gravierenden Mängel bestehen, daß das Fahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist. Das hat aber mit einem älteren Airbag absolut nichts zu tun 😉
Werkstätten bestimmt NICHT...!!! Wenn mir da einer die Herausgabe meines Autos verweigern würde, legte ich das Geld für die Rechnung auf den Tisch, angle mir den Schlüssel hinter dem Schreibtisch hervor - und WEHE dem, der mich da aufhalten möchte.... Hatte aber zum Glück noch keinen solchen Fall 😎
LG, Mani
Hi Mani,
das stimmt nicht ganz.
Es gibt da noch so ne Institution die dein Auto aus dem Verkehr ziehen kann. Die habe blaue Blinklichter auf dem Dach.
Aber mal ehrlich: klar, darf keine Werkstatt ein Auto einbehalten. Aber wenn eklatante Mängel wie abgefahrene Reifen oder schrottreife Bremsen nicht repariert werden sollen, kann doch keine seriöse Werkstatt so etwas guten Gewissens herausgeben. Dann sollte man sein Auto doch lieber stehen lassen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Wenn bei mir die AB´s getauscht werden sollen, dann bin ich dabei anwesend. Anschließend gibt es Spaß (Ab´s sprengen, macht auch beim Schrotti Laune wenn man dabei so allerhand Zeugs mit zum Fliegen bringt).
Das ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt 😕
Zitat:
Original geschrieben von asmodi_1
...
Das ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt 😕
160 auf der Landstraße auch nicht.
...macht aber Spaß.
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Das war noch nie erlaubt, Airbags einfach so zu sprengen.
Du darfst deinen Airbag auch nicht ausbauen, oder irgendwas an der Airbaganlage machen. Du darfst son Ding nicht mal in den Händen halten.
Airbags fallen unter das Sprengstoffgesetzt, Klasse PT1.
Um den in ausgebautem Zustand zu sprengen, braucht man den Sprengschein nach §20 SprengG.
Werkstätten verfügen im Regelfall nur über den Schein nach §7, womit man die nur in eingebautem Zustand, aber nicht in ausgebautem Zustand vernichten darf und Reparaturen daran vornehmen darf, die Dinger transportieren und verkaufen darf. (Zum Zwecke der Fahrzeugverschrottung, etc.)
Du darfst auch im Prinzip keinen Sitz mit Airbag aus/einbauen, lagern, transportieren oder verkaufen, keine Sitzbelegungsmatte, keinen Anschnallgurt (Gurtstraffer) und keine Türe mit Sidebag drinnen. Nichtmal, wenn die Tür nur nen Crashsensor für das System hat.
Ich würde auf keinen Fall so einen Wisch unterschreiben.
Stell dir vor, dir fährt einer in die Karre und dein Airbag auf der Beifahrerseite geht nicht auf, dann haftest du nachher selbst für den Schaden am Dritten.
Dazu zwingen, etwas zu unterschreiben kann dich niemand, nicht einmal, dass zu lesen.
Möchte ich auch gar nicht gelesen haben.
Mfg, Mark
Mit Schein nach §7
Ich hatte diesen Fall mal bei einem anderen Fabrikat. Man wollte mir das Auto nicht herausgeben, weil ein Stoßdämpfer zu schlecht sei, das Auto sei verkehrsuntauglich. Ich hab den Kundenberater einmal gefragt, ob er mir mein Eigentum nicht doch herausgeben will, zumal das Auto 4 Monate vorher beim TÜV war und nichts von Stoßdämpfern im Bericht stand. Er meinte, er könnte das nicht verantworten.
Ich hab dann in seiner Gegenwart das Handy gezogen und die Polizei angerufen, sie gebeten, vorbeizukommen und vor Ort eine Anzeige aufzunehmen. Die kamen dann auch und haben sich das angehört und dann eine Anzeige gegen das Autohaus wegen Unterschlagung aufgenommen.
Ich bekam sofort mein Auto wieder, die eigentliche Rechung habe ich ja bezahlt. Die Anzeige habe ich nach Erhalt der Schlüssel und Papiere wieder zurück genommen.
Zudem habe ich den Sachverhalt an den französischen Autohersteller schriftlich geschildert unter Nennung aller Namen. Man hat sich entschuldigt und mir eine große Inspektion angeboten. Abgesehen davon, dass ich dieses Auto bald darauf verkaufte, war ich nie wieder in einer Markenwerkstatt dieses Herstellers.
Cool und souverän bleiben, sich auf keinen Fall provozieren lassen.
Viele Grüße,
Micha
Mutig, mutig, das mit der Polizei.
Wenn die Jungs schlecht drauf sind und der Werkstattleiter gut reden kann, legen sie Dir die Karre still und lassen sie vom TÜV begutachten. Wenn dann an dem Stoßdämpfer doch was dran ist (TÜV hin oder her, kann ja nachträglich passieren) zahlst Du die ganze Angelegenheit und kriegst noch von Leuten wie mir eins auf den Deckel wegen falscher Verdächtigung.
Ich wäre im Zivilrecht geblieben.
....is ja aber gut ausgegangen, Gratulation.
....und zur Sprengung des AB gab es mal einen Sponti-Spruch aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts: "Legal, illegal, scheißegal" hat man dann meist so gelesen: "Legal, illegal? Scheißegal!"
Aber wegen eines defekten Stoßdämpfers ist das Auto nicht so verkehrsunsicher, dass man es stillegen muss, so weit lehnt sich kein Tüvler aus dem Fenster.
Auch ein verkehrsunsicheres Auto darf eine Werkstatt nicht unbedingt festsetzen.
Zitat:
Original geschrieben von das_chaos
Mutig, mutig, das mit der Polizei.
Wenn die Jungs schlecht drauf sind und der Werkstattleiter gut reden kann, legen sie Dir die Karre still und lassen sie vom TÜV begutachten. Wenn dann an dem Stoßdämpfer doch was dran ist (TÜV hin oder her, kann ja nachträglich passieren) zahlst Du die ganze Angelegenheit und kriegst noch von Leuten wie mir eins auf den Deckel wegen falscher Verdächtigung.
Ich wäre im Zivilrecht geblieben.....is ja aber gut ausgegangen, Gratulation.
Ich gehör halt zu der Fraktion, die in so einem Fall nach dem Gerechtigkeitsempfinden handelt... und zunächst weniger die möglichen Eventualitäten beachtet. Damit tu ich mir nicht immer einen Gefallen, aber rückblickend betrachtet bin ich damit immer gut gefahren. Und reden kann ich... wenn ich was kann, dann ists Leuten die Ohren blutig quatschen 😁🙂😁😁😁😁