ahnugsloser Fahrzeughalter.....

Guten Tag,

Kann einem Fahrzeughalter, der seinen Roller über den Vormittag verliehen hat, eine Strafe angehängt werden, wenn der Fahrer den Roller umgebaut hat, als der Fahrzeughalter in der schule war??

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Huri-Kane


das ist in diesem fall nicht egal - und juristisch ist es ein riesen unterschied. denn der eigentümer kann, wie oben erwähnt, verkehrsrechtlich nicht belangt werden. klar kann über das kennzeichen der versicherungsnehmer ermittelt werden - der hat aber nichts zu befürchten, wenn er nicht der fahrer war - selbst wenn er der eigentümer sein sollte.
des weiteren bezweifle ich mal ganz stark, dass das KBA die versicherungsdaten hat - es kann sie höchstens von der jeweiligen versicherung auf nachfrage verlangen. denn in meinen versicherungsbedingungen steht nix zum thema datenschutz, wo zu finden wäre, dass die daten an eine behörde übertragen werden. deshalb sind knöllchen an fuffis recht selten, da sich der verwaltungsaufwand für die ermittlung des eigentümers nicht lohnt.

Der Speedguru weiß das am besten...Speedguru, deine Meinung ist gefragt !

Zitat:

Der Speedguru weiß das am besten...Speedguru, deine Meinung ist gefragt !

danke für das Lob, aber ehrlich gesagt bin ich mir da auch nicht ganz sicher ...

ich habe mit dem TE schon vor ein paar Tagen per ICQ Kontakt gehabt und ihm meine Meinung dazu gesagt, auch das ich es für das beste halte die Sache einem Anwalt zu übergeben ...

jo...ein Anwalt wäre hier wohl das Beste.... Is ja schon einiges zusammengekommen!!

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