ahnugsloser Fahrzeughalter.....
Guten Tag,
Kann einem Fahrzeughalter, der seinen Roller über den Vormittag verliehen hat, eine Strafe angehängt werden, wenn der Fahrer den Roller umgebaut hat, als der Fahrzeughalter in der schule war??
17 Antworten
Guten Abend ebenfalls 🙂
einen halter im sinne des StVG gibt es nur für roller >50cm³. des weiteren ist umbauen grundsätzlich nicht unter strafe gestellt 😉.
für den fall "illegaler" (im sinne der StVZO) umbauten an zulassungspflichtigen fahrzeugen, die dann im geltungsbereich der StVO betrieben werden, sind dann sowohl fahrer als auch halter "dran".
Zitat:
Original geschrieben von Huri-Kane
sind dann sowohl fahrer als auch halter "dran".
und zwar mit ziemlich genau jeder mit: 3punkten, 50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr), a-verstoß für den fahrer und nem b-verstoß für den halter
Umbau
Zitat:
Original geschrieben von Leder weiß
Aba ich kann doch nichts für den umbau.... ich konnte ihn auch nicht verhinder?
Im Theoretischem Fragenbogen der Klasse M steht es drin: Der Fahrer und Halter des Fahrzeugs sind für den Verkehrssicheren zustand Verantwortlich, das betrifft auch die Technische Veränderung des Fahrzeugs. Und weiter: Der Halter ist verpflichtet, das Fahrzeug gegen Diebstahl und Unbefugter zu sichern, in dem der Lenker verriegelt und der Zündschlüssel abgezogen wird.
MfG
Güni.
Re: Umbau
Zitat:
Original geschrieben von Yamgüni
[...] Der Fahrer und Halter des Fahrzeugs sind für den Verkehrssicheren zustand Verantwortlich [...]
sowas steht in fragebögen für FS-klasse
M?!? und wer ist da dann der halter?
aber grundsätzlich gilt diese regel - und auch die, dass der halter auch für die auswahl der fahrer zuständig ist. auch wenn du nix für den umbau kannst: du hättest der "bösen" person das fahrzeug ja nicht geben müssen.
so wie das alles klingt gehts aber hier nichmal um nen hypothetischen fall. worum gehts denn genauer, wenn man fragen darf?
Zitat:
Original geschrieben von Leder weiß
Aba ich kann doch nichts für den umbau...
es gillt nunmal der grundsatz: "unwissenheit shcützt vor strafe nciht"
Zitat:
Original geschrieben von Leder weiß
ich konnte ihn auch nicht verhinder?
wieso nicht?
schließlich hast DU das fahrzeug mitsamt schlüssel rausgegeben....
nich wirklich, weil ein mofa immer noch keinen halter hat. nur einen eigentümer, der aber verkehrsrechtlich nicht zu belangen ist.
hast du dir überhaupt mal die anderen posts weiter oben durchgelesen?
Zitat:
Original geschrieben von Huri-Kane
nich wirklich, weil ein mofa immer noch keinen halter hat. nur einen eigentümer, der aber verkehrsrechtlich nicht zu belangen ist.
hast du dir überhaupt mal die anderen posts weiter oben durchgelesen?
Eigentümer oder Halter, das ist egal, wenn ums aufklären eines Verkehrsdeliktes geht, hat sogar das KBA die Daten von dem Versicherungskennzeichen, also kann der Halter bzw. Eigentümer ermittelt werden.
MfG
Güni.
Also es geht darum, das ich meinen Bruder den meinen Roller gegeben habe. Mein Roller ist aber viiiiiiel zu schnell und mein Bruder wurde damit angehalten..... Dann hat er gesagt, das er den vor der Fahrt umbgebaut hat, er hatte ja einen ganzen Vormittag zeit, weil ich in der Schule war.....
Naja sehen wir mal was draus wird..
Zitat:
Original geschrieben von Yamgüni
Eigentümer oder Halter, das ist egal, wenn ums aufklären eines Verkehrsdeliktes geht, hat sogar das KBA die Daten von dem Versicherungskennzeichen, also kann der Halter bzw. Eigentümer ermittelt werden.
MfG
Güni.
das ist in diesem fall nicht egal - und juristisch ist es ein riesen unterschied. denn der eigentümer kann, wie oben erwähnt, verkehrsrechtlich nicht belangt werden. klar kann über das kennzeichen der versicherungsnehmer ermittelt werden - der hat aber nichts zu befürchten, wenn er nicht der fahrer war - selbst wenn er der eigentümer sein sollte.
des weiteren bezweifle ich mal ganz stark, dass das KBA die versicherungsdaten hat - es kann sie höchstens von der jeweiligen versicherung auf nachfrage verlangen. denn in meinen versicherungsbedingungen steht nix zum thema datenschutz, wo zu finden wäre, dass die daten an eine behörde übertragen werden. deshalb sind knöllchen an fuffis recht selten, da sich der verwaltungsaufwand für die ermittlung des eigentümers nicht lohnt.
Zitat:
Original geschrieben von Leder weiß
Also droht mir nichts?
eher nicht....aber sag niemals nie!
Das 2. mal wo "wir" erwischt worden sind, bin ich hinten drauf gefahren, und da habe ich auch eine Anzeige bekommen wegen erlöschen der Betriebserlaubnis.... aba Strafe habe ich noch keine bekommen.... Ach ja ist das normal das wenn man beim ersten mal erwischt gleich ein Gerichtsverfahren bekommt?? Da dies in meinem Fall der Fall ist...