AHK ohne Lüftertausch - davon schon gehört?
Hallo,
gestern erzählte mir der Meister folgendes:
wegen der großen Nachfrage sei eine "kleine" AHK-Variante in Vorbereitung ohne Umbau des Lüfters, dann allerdings nur bis max. 400 kg Zuglast bzw. für die vielen Fahrradträger. Die Einschränkungen würden dem Wagen entsprechend natürlich in den Dokumenten abgespreichert.
Hat jemand von Euch schon ähnliches gehört?
Beste Grüße
H.
Beste Antwort im Thema
ein Lüftertausch ist (fast) immer erforderlich. Es sei denn, es wurde schon ab Werk der stärkere Lüfter verbaut (feststellbar an Hand der FIN)!!!
Wer nur einen kleinen Anhänger (oder Fahrradträger) ziehen möchte, kommt evtl. auch ohne Motorschaden davon. Doch die ABE des AHK schreibt ZWINGEND einen verstärkten / angepassten Lüfter vor.
Beispielszenario: einer verbaut die AHK ohne verstärkten Lüfter und fährt seine Fahrräder einige Jahre problemlos damit durch die Gegend. Nach einigen Jahren verkauft dieser sein Auto. Der neue Besitzer kommt auf die Idee an diese AHK einen dicken Wohnwagen zu hängen. Wenn der Motor abraucht, ist (auch nach vielen Jahren) AUF JEDEN FALL der schlampige Verbauer der AHK haftbar......
Solange es keine technische Unterscheidung zwischen "starken = Wohnwagentauglich " und "schwachen = Fahrradträgertauglich" AHKs gibt, ist auch der Lüfterwechsel lt. ABE der AHK vorgeschrieben!!!!!
41 Antworten
Zitat:
Beispielszenario: einer verbaut die AHK ohne verstärkten Lüfter und fährt seine Fahrräder einige Jahre problemlos damit durch die Gegend. Nach einigen Jahren verkauft dieser sein Auto. Der neue Besitzer kommt auf die Idee an diese AHK einen dicken Wohnwagen zu hängen. Wenn der Motor abraucht, ist (auch nach vielen Jahren) AUF JEDEN FALL der schlampige Verbauer der AHK haftbar......
Na dann schmeiß ich das Teil vorm verkaufen halt weg. Jedenfalls sehe ich keinen Sinn in einem stärkeren Lüfter wenn ich weniger Last ziehe, als wenn das Auto vollbesetzt mit 4 Fahrrädern aufm Dach ist. Und da brauche ich ja auch keinen stärkeren Lüfter.
Zitat:
Wenn der E- satz NICHT freigeschaltet werden muss, ist das System NICHT in das CAN- Netzwerk des Zugfahrzeugs mit eingebunden. Damit entallen so manche Funktionen wie intelligente Lampenüberwachung (incl. Anzeige im Kombi) / Ersatzlampenschaltung und Parktronic- Abschaltung bei Anhängerbetrieb. Wenn das Zugfahrzeug denkt, daß mit seiner Elektrik etwas nicht stimmt, dann tauchen immer wieder div. Fehlermeldungen im Kombi auf. Deswegen NUR Elektronik verbauen,, die mittels CAN in das Zugfahrzeug integriert werden kann (Ich kann und möchte hier KEINE Hersteller- Empfehlung abgeben)
Das heißt Du lehnst also auch z.B. die Nachrüstkupplungen von Westfalia ab? Dort ist das nämlich auch so. Die schreiben ausdrücklich, dass die AHKs zum Selbsteinbau gedacht sind und keinerlei Werkstattbesuch notwendig sei.
Auf die von Dir genannten Funktionen kann ich gut verzichten. Denn wie gesagt, ich fahr nur ab und an ein paar Dachlatten vom Praktiker nach Hause (5km). Ob da die PDC piepst ist mir eigentlich egal.
Ich mein, was anderes war es als wir noch mitm Bootsanhänger von 2.800kg (hinterm Nissan Patrol) nach Südfrarnkreich gefahren sind. Da will man schon wissen wenn nachts auf der Bahn ein Licht nicht mehr geht.
Aber für meine heutigen Einsatzzwecke....
Das Ding soll sich nur ohne Schwierigkeiten montieren lassen und natürlich ABE haben.
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Das heißt Du lehnst also auch z.B. die Nachrüstkupplungen von Westfalia ab? Dort ist das nämlich auch so. Die schreiben ausdrücklich, dass die AHKs zum Selbsteinbau gedacht sind und keinerlei Werkstattbesuch notwendig sei.
Auf die von Dir genannten Funktionen kann ich gut verzichten. Denn wie gesagt, ich fahr nur ab und an ein paar Dachlatten vom Praktiker nach Hause (5km). Ob da die PDC piepst ist mir eigentlich egal.
Ich mein, was anderes war es als wir noch mitm Bootsanhänger von 2.800kg (hinterm Nissan Patrol) nach Südfrarnkreich gefahren sind. Da will man schon wissen wenn nachts auf der Bahn ein Licht nicht mehr geht.
Aber für meine heutigen Einsatzzwecke....
Wenn mein Fahrzeug schon mit allen möglichen elektronischen Helferlein für viel Geld vollgestopft ist, dann will ich an der Stelle auch nicht 100 € sparen, sondern den kompletten Komfort und die Sicherheitsfeatures geniessen. Die Montage des Elektrosatzes mit CAN ist auch problemlos selber möglich, evtl. sogar einfacher als das zusätzliche Verlegen eines Kontrollsummers / -lämpchens. Der Werkstattbesuch zum Freischalten ist wirklich nur ein Kurzbesuch von wenigen Minuten und die Kaffeekasse freut sich über eine Spende.....
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Das Ding soll sich nur ohne Schwierigkeiten montieren lassen und natürlich ABE haben.
und die Einbauanleitung ist Bestandteil der ABE. Dort ist -analog zu den Mercedes- Einbauvorschriften-der verstärkte Lüfter (einzige Ausnahme: wenn der Lüfter ab Werk verbaut ist) ZWINGEND vorgeschrieben........... ohne wenn und aber und ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anhängelast!!
Es soll aber auch Leute geben, denen geht die ABE und die gesetzlichen Vorschriften am Ar... vorbei und basteln an ihren Autos herum bis es nicht mehr geht......
Also ich werde mir wohl die Kupplung von Westfalia holen.
Die senkrecht abnehmbare mit 7-pol-Esatz bekommt man so für 330€.
Da wird nichts gesagt von Freischalten. Aber wenn das so einfach ist, dann mach ich es natürlich.
Auf der anderen Seite sehe ich keinen großen Nachteil darin, dass ich beim Rückwärtsfahren PDC manuell abschalten müsste. Es gibt wirklich schlimmeres.
Ob in der Anleitung zwingend der Einbau des Lüfters vorgesehen ist, weiß ich noch nicht. Wenn es so ist wie Du sagst und man dann keine ABE hat und damit dann wohl auch keinen Versicherungsschutz, dann wäre das schon ziemich kacke.
Aber gib doch wenigstens zu, dass es technisch totaler Blödsinn ist. Der Einsatzzweck ist klar umrissen und die Belastungen für den Motor definitv kleiner als bei anderen Lastzuständen (Räder aufm Dach, voll beladen, Paßstrasse rauf bei 50° im Schatten) die der Lüfter ja noch abdeckt.
Das hat doch nichts mit am Auto herumbasteln zu tun. Technis ist absolut nichts dagegen einzuwenden.
Wer soll denn bitte da rein schauen welcher Lüfter drin ist, ABE hin oder her? Kein Mensch, aber man kann auch päpstlicher als der Papst sein. Den großen Lüfter braucht man in 99% aller Fälle nicht, selbst der kleinere kann einen kleinen Orkan entfachen wenn er Vollgas gibt. Bisher hatte noch keiner den ich kenne Probleme damit, weder mit der Motorthermik noch mit der Lüfterlebensdauer, manche reizen die Anhängelast dabei voll aus, z.B. Autotransporter.
Wenn, dann kommt es zu Leistungsreduzierungen wegen zu hoher Öltemperaturen (Ölschutz) oder Kraftstofftemperaturen (Tankschutz), beides gibts auch bei Autos mit werkseitiger AHK, weil da ein größerer Lüfter auch nicht hilft.
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Zitat:
und die Einbauanleitung ist Bestandteil der ABE. Dort ist -analog zu den Mercedes- Einbauvorschriften-der verstärkte Lüfter (einzige Ausnahme: wenn der Lüfter ab Werk verbaut ist) ZWINGEND vorgeschrieben........... ohne wenn und aber und ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Anhängelast!!
Es soll aber auch Leute geben, denen geht die ABE und die gesetzlichen Vorschriften am Ar... vorbei und basteln an ihren Autos herum bis es nicht mehr geht......
Hallo Zusammen,
zwingend vorgeschrieben ist er nicht bei allen Modellen.
Bei den großen Motoren ist meist ein anreichend dimensionierter Lüfter vorhanden.
Hängt aber auch vom Baujahr bezw. FZG-Nummer ab.
Als ich letztes Jahr meine AK nachgerüstet habe, hatte ich vorher im Service Center sicherheitshalber nachgefragt.
Korrespondenz sie unten.
meinem Anliegen: Ich möchte das Fahrzeug mit einer Anhängerkupplung der Marke Westfalia nachrüsten. In der Beschreibung steht, dass für den Anhängebetrieb ein Gebläsemotor mit 600 bezw. 850 Watt verbaut sein muss (A0015004493, A0015000493, A2115000693). In dem Fahrzeug ist ein Gebläsemotor mit der Nummer A2115001693 (600W ) verbaut. Ist dies nun ausreichend oder wird von Ihnen bei dem 320Cdi-Modell die 850W-Variante zwingend vorgeschrieben (auch in bezug auf Garantie bezw. Kulanz)? Ich freue mich auf Ihre baldige Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruss, Fahrgestell-Nr: WDB2112221B162xxx
Antwort:
....vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Juli 2010.
Schön, dass Sie sich mit Ihrem E 320 CDI T-Modell für ein junges Gebrauchtfahrzeug mit dem Stern entschieden haben.
Bezüglich Ihrer Anfrage zur Nachrüstung einer Anhängerkupplung haben wir von unserer technischen Abteilung Folgendes erfahren:
Ab Fahrgestell-Nummer WDB211####A953012 ist laut unserem Werkstattinformationssystem ein 600 Watt Lüfter für den Anhängerbetrieb ausreichend. Vor dieser Fahrgestell-Nummer waren 850 Watt Vorgabe des Herstellers.
..........
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und wnschen Ihnen allzeit gute und sichere Fahrt.
Gruss Ralf
Unter dem Suchwort
Anhängerkupplung "günstig" nachrüsten
gibt es eine Aufstellung über die Preise und Elosätze sowie Montagekosten aus der Zeit Sommer 2010.
Einfach mal wieder aktuell recherchieren und ggfs. die Infos für die nächsten Interessenten nachtragen.
Das könnte helfen.
Stärkere Elolüfter bekommt man gelegentlich auch im MGT Center zu relativ günstigen Kursen und Garantie. Eingebaut in ein paar Minuten.
Wer es billiger haben will - auch hinsichtlich der Elektronik ohne den bisherigen Komfort - das muss doch jeder selber entscheiden.
Um mal `ne Dachlatte beim Praktiker abzuholen, brauche ich auch keine AHK zu montieren.
Hinsichtlich der Umrüstung auf den fast immer zwingend erforderlichen verstärkten Elolüfter ist nun in diesem Forum so viel geschrieben worden, so dass es meines Erachtens kaum noch Sinn macht, die Fahrer aufzuklären.
Mir ist das Fahren mit einer gültigen ABE und vollem Versicherungsschutz ohne Rückgriff und vorgeschriebener Ausstattung und damit Garantie und Kulanzansprüche mehr wert, als die 250 € für den verstärkten Lüfter.
Wer ohne ABE fahren will, bitte schön. Punkt fertig Ende! Nicht nur jetzt, sondern auch in älteren Ausführungen zu diesem Thema hat "Hab Spaß" die Sach- und Rechtslage korrekt erläutert. Dem ist nun mal nichts mehr hinzuzufügen.
Zitat:
Wer ohne ABE fahren will, bitte schön. Punkt fertig Ende! Nicht nur jetzt, sondern auch in älteren Ausführungen zu diesem Thema hat "Hab Spaß" die Sach- und Rechtslage korrekt erläutert. Dem ist nun mal nichts mehr hinzuzufügen.
Man könnte hinzufügen, das es nicht belegt ist und vermutlich auch nicht stimmt.
In der Betriebsanleitung der Westfalia Kupplung ist nur von Beeinträchtigungen bzgl. der Garantie und Kulanz die Rede, nicht vom erlöschen der Betriebserlaubnis.
Insofern ist davon auszugehen, das die Betriebserlaubnis nicht erlischt und man keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zu befürchten hat.
So sehe ich das auch. Zumal die meisten MB-Niederlassungen, mit denen ich telefoniert habe (ca. Anfang des Jahres) auf die Frage nach einer AHK mit der Gegenfrage antworteten was ich denn ziehen wolle. Je nachdem müsse man einen stärkeren Lüfter einbauen oder eben nicht und danach würde sich der Aufpreis richten.
Hierbei handelte es sich immer um Fahrzeuge aus dem Junge-Sterne-Programm.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Autos ohne ABE verkaufen.
Ich habe jedenfalls meine Westfalia bestellt. 330€ inkl. Versand. Jetzt steht sie in der Garage und wartet auf Einbau.
Bin mal gespannt.
äähmm, sorry aber was meinst du mit Lüfter????Wofür hast du den.
Ich habe die AHK mechanisch abklappbar bestellt[. Was ändert sich nun.
Gruß aus Berlin
quote]
Original geschrieben von xtc3
Hallo,
gestern erzählte mir der Meister folgendes:
wegen der großen Nachfrage sei eine "kleine" AHK-Variante in Vorbereitung ohne Umbau des Lüfters, dann allerdings nur bis max. 400 kg Zuglast bzw. für die vielen Fahrradträger. Die Einschränkungen würden dem Wagen entsprechend natürlich in den Dokumenten abgespreichert.
Hat jemand von Euch schon ähnliches gehört?
Beste Grüße
H.
So gestern wurde meine Westfalia-Kupplung eingebaut.
Es verlief alles ohne Probleme, mir fehlt nur noch die neue Kofferraumverkleidung rechts (ca.70€).
Auf meine Nachfrage versicherte mir der Kfz-Meister nochmals, dass es keinen Einfluss auf die ABE hat, wenn man keinen stärkeren Lüfter verbaut.
@Hab_Spaß: Du sagst immer wieder, dass die ABE erlischt. Es mag ja sein, dass Du Recht hast. Aber ich bekomme immer wieder gegenteilige Aussagen (auch von MB-Niederlassungen). Kannst Du Deine Aussage irgendwie belegen?
Es scheint wohl nicht so einfach zu sein, dass sobald irgendwas was in der Anleitung gefordert ist, nicht gemacht wird, gleich die ABE fürs ganze Auto erlischt.
Ich mein, demnach würde die ABE auch erlöschen, wenn ich nicht die neue Kofferraumverkleidung dranmache. Das steht nämlich auch in der Anleitung.
Dort wird auch darauf hingewiesen, dass die Garantie erlöschen kann, wenn man die Komponenten nicht verbaut.
Erst im nächsten Kapitel geht es um Erlöschen der ABE bei Veränderungen an der AHV.
Ich mein, wenn Du Recht haben solltest, dann ist es ja okay, aber ers wäre schön, wenn Du Deine Sicht der Dinge belegen könntest oder mir sagen könntest, wo man das nachlesen kann. Einfach nur 100 mal wiederholen nützt nichts (siehst Du ja😉).
Ich bin im Übrigen auch Ing (zwar kein Kfz, aber..) und mir ist wirlich nicht klar, wieso 4 Fahrräder aufm Dach und volle Zuladung den Motor kalt lassen, während ein Rad am Heck oder ein Anhänger mit Gesamtgewicht von 250kg bei unbeladenem Auto ihn überhitzen sollten. Kannst Du mir das näher erklären? Ist nicht ironisch gemeint, das interessiert mich wirklich.
Kosten:
Kupplung ca. 330€ (ebay)
Streben ca. 40€ (Mercedes)
Verkleidung ca. 70€ (Mercedes)
Montage ca. 200€ (freie Kfz-Werkstatt meines Vertrauens)
macht zusammen 640€
Frage:
Weiß eigentlich jemand genau wofür die Verstrebungen im Kofferraum da sind? Sollen die die zusätzliche vertikale Belastung durch die Kupplung abtragen oder geht es um die Horizontalkomponente?
Wieso konstruiert man überhaupt ein Auto, bei dem man solche Streben nachrüsten muss? Vor allem da E-Klassen ja doch sehr häufig mit AHK rumfahren. Ist ja kein 911er oder so.
ich versuche es einmal ganz einfach darzustellen: eine AHK ist zunächst ein eintragungspflichtiges Teil. Ohne Eintragung eines solchen Teils erlischt die ABE des Gesamtfahrzeugs. Da beisst die Maus keinen Faden ab.
Diese Eintragung kann durch die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ersetzt werden. In den letzten Jahren wurde - Europa sei Dank - die ABE (gültig für Deutschland) durch die EBE (gültig für EU) ersetzt. Da hat der Hersteller des Zubehörteils beim TÜV schon die Abnahme durchgeführt - quasi stellvertretend für die ganzen Kunden, die sonst einzeln zum TÜV müssten (s.o.). Voraussetzung ist, daß der Kunde sich penibel und vollständig an die beigefügte Anbauanleitung hält. Deswegen ist (offiziell) zusätzlich zur ABE / EBE die Anbauanleitung als Dokument auch ständig mitzuführen. Und wenn in der Anbauanleitung (analog zu den original Mercedes- Einbauvorschriften) der verstärkte Lüfter vorgeschrieben ist, dann MUSS der eben mit verbaut werden... auch wenn nur ein Fahrradtrger montiert werden soll!!!
Übrigens: ich habe etliche Jahre bei diversen Automobilherstellern in der Homologation gearbeitet und habe mich oft genug mit dieser Problematik auseinander setzen müssen. Ich weiß auch, daß viele Händler - ungeachtet der oben dargelegten Rechtslage - behaupten, daß es auch anders geht.
Ich denke der stärker Lüfter ist bitter nötig.
Man sollte nicht unbedingt von der Temperatur ausgehen die einem im KI dargestellt wird.
Ich beobachte schon länger, da ich auch gerne ne AHK hätte mir aber der Lüfter neu zu teuer ist, die Temperatur mittels Menu der Klimaautomatik.
Da steigt die Teperatur bei diesem Wetter mit laufender Klima bei mir bis ca 108 Grad ohne Belastung. Wenn dieser maximale Wert erreicht ist geht es auch wieder auf ca 90 runter wenn der Lüfter läuft.
Das Interessante daran ist allerdings wenn die Temperatur wenn die so hoch ist ist im Ki alles noch schön bei 90 Grad da die Anzeige sehr träge ist.
Also kann schon ein Bergpass bei dem die Temperatur etrem schnell steigt zb die Kopfdichtung platzen lassen. Da interessiert es auch nicht wenn danach ja wieder 300 Km Bergab gefahren wird.
Lange Rede - bei mir kommt keine AHK ohne den dicken Lüfter rein.
Die Sache ich zieh ja nur nen Fahrradträger ist doch alles Augenwischerei. Wenn der Haken einmal dran ist, zieht man früher oder später auch größere Hänger. Ob es einem Wert ist einen Motor für 5 - 8 K zu gefährden muss jeder selber wissen.
Interessant ist nur ,alle wollen das beste Öl fahren, kippen 10 zusätze in den Sprit und verblasen Geld was absolut unnötig ist sehen aber nicht ein 400 € auf einen Schlage nur für einen Lüfter zu zahlen.
Danke für Deine Ausführungen.
Wo kann man denn das nachlesen, dass die ABE erlischt, wenn man sich an irgendeinen Punkt der BDA nicht hält?
Was ist mit der Kofferraumverkleidung? Angenommen ich passe die alte an? In der Anleitung ist die neue vorgeschrieben. Erlischt dann auch die ABE?
In der Anleitung sind auch explizit die MB-Teilenummern aufgeführt. Wenn ich also einen Lüfter von einem anderen Hersteller nehme erlischt ebenfalls die ABE. Oder?
Wie siehst Du das? Und wo kann ich als Autofahrer (die Westfalia-Kupplung wird ausdrücklich für Selbstmontage empfohlen) lesen, dass ich mich an alles was in der BDA steht penibelst halten muss?
Gibt es da einen Paragraphen in der StVO oder StVZO? Oder wo findet man das?
In der BDA steht noch mehr so Zeug. z.B., dass der Plastikdeckel fürs Schloss immer drauf sein MUSS und, dass der Deckel bei nicht montierter Kupplung ebenfalls drauf sein MUSS und auch, dass die Kupplung abgenommen werden MUSS, wenn sie nicht benötigt wird.
Erlischt meine ABE auch, wenn ich den Plastikstöpsel nicht aufm Schloss habe?
Übrigens, habe gerade mal geschaut. Auf meine Lüfter stehen die Nummern:
A211 500 16 93 und A211 505 50 55. Ist das nicht sowieso der 650W-Lüfter? Wieso sthene das ZWEI Nummern drauf?
@Unna
Du schreibst am Thema vorbei. Wenn ich weiß, dass ich den Lüfter nicht getauscht habe, dann nehme ich auch keinen Wohnwagen an den Haken. Das ist doch wohl klar. Ich fahr ja auch nicht "früher oder später" schneller als 210 obwohl die WR nur 210 können.
Was das mit den Bezinzusätzen und so weiter soll weiß ich auch nicht. Ich gebe kein Geld für unnötige teure Additive oder sonstwas aus. Was hat das mit der AHK zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Übrigens, habe gerade mal geschaut. Auf meine Lüfter stehen die Nummern:
A211 500 16 93 und A211 505 50 55. Ist das nicht sowieso der 650W-Lüfter? Wieso sthene das ZWEI Nummern drauf?
A 211 500 16 93 ist ein 600 Watt Gebläse.
A 211 505 50 55 gibt es nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Luke1973
Danke für Deine Ausführungen.Wo kann man denn das nachlesen, dass die ABE erlischt, wenn man sich an irgendeinen Punkt der BDA nicht hält?
Die ANBAUanleitung ist Teil der Typgenehmigung, nicht die BEDIENUNGSanletung. Alle Vorschriften in der Anbauanleitung sind zwingend einzuhalten, sonst erlischt die Typgenehmigung
Zitat:
Was ist mit der Kofferraumverkleidung? Angenommen ich passe die alte an? In der Anleitung ist die neue vorgeschrieben. Erlischt dann auch die ABE?
eine angepasste Kofferraumverkleidung entspricht in Form und Funktion (hoffentlich) der neuen
Zitat:
In der Anleitung sind auch explizit die MB-Teilenummern aufgeführt. Wenn ich also einen Lüfter von einem anderen Hersteller nehme erlischt ebenfalls die ABE. Oder?
Es gibt keinen Lüfter eines anderen Herstellers, der gleiche Werte (Passform, Leistung etc. hat
Zitat:
Wie siehst Du das? Und wo kann ich als Autofahrer (die Westfalia-Kupplung wird ausdrücklich für Selbstmontage empfohlen) lesen, dass ich mich an alles was in der BDA steht penibelst halten muss?
Gibt es da einen Paragraphen in der StVO oder StVZO? Oder wo findet man das?
Eigentlich sollte eine Werkstatt den Einbau vornehmen und durch Unterschrift bestätigen, daß die AHK vorschriftsmässig eingebaut wurde. Damit ist diese haftbar für Mängel. Wenn ein Privatmann den Einbau vornimmt, ist dieser haftbar
Zitat:
In der BDA steht noch mehr so Zeug. z.B., dass der Plastikdeckel fürs Schloss immer drauf sein MUSS und, dass der Deckel bei nicht montierter Kupplung ebenfalls drauf sein MUSS und auch, dass die Kupplung abgenommen werden MUSS, wenn sie nicht benötigt wird.
Erlischt meine ABE auch, wenn ich den Plastikstöpsel nicht aufm Schloss habe?
Was in der Bedienungsanleitung steht, sind Hinweise für den Benutzer, wie das Teil ordnungsgemäß zu bedienen ist. Zur Pflicht, die AHK bei Nichtbenutzung abzunehmen gibt es verschiedene Meinungen. Es überwiegen aber die Urteile, daß es zur Schadenminderungspflicht eines Fahrers gehört, diese abzunehmen. Es ist für die Versicherungen meist billiger die Weichteile zu ersetzen, die bei einem Heckaufprall verformt werden sollen, als wenn unnötige Kräfte auf die Längsträger wirken und diese (irreperabel) verformen
Zitat:
Übrigens, habe gerade mal geschaut. Auf meine Lüfter stehen die Nummern:
A211 500 16 93 und A211 505 50 55. Ist das nicht sowieso der 650W-Lüfter? Wieso sthene das ZWEI Nummern drauf?
wenn mehrere Nummern vorhanden sind, ist dieses Teil für beide Zwecke einsetzbar. Welche Nummer der 650 W Lüfter hat, weiß ich jetzt nicht auswendig, da ich die passenden Unterlagen nicht zur Hand habe. Aber Google (oder der Freundliche) wissen das bestimmt...