Ärger mit Privatkauf

Hallo Zusammen
Habe mir gerade einen DB gekauft. Folgendes ist passiert...Standard Vertrag von mobile de.
Am Donnerstag angeschaut und auch nach allem gefragt was wichtig war. TÜV hat der Wagen neu..somit waren schon einige Dinge geklärt.Ich frage nach der Klimaanlage..wurde angeblich nie benutzt..ok..sagte dann Hauptsache eins Schiebedach oder Klima funktionieren.danach fragte ich nach den Vorbesitzern, was mit der 3 im Vertrag steht.Sind nun nach Einsicht in den Brief aber 5.Auch stimmt der Km stand um 1000 km nicht überein.was der TÜV Bescheid belegt.
verkauft mit 8 fach Bereifung nur haben die Sommerferien keine Bolzen.Diese wollte er mir zusenden was natürlich nicht passierte.wie ich nun erfahre haben die Felgen keine Betriebsgenehmigung.
Als er das Auto brachte klemmte das Schiebedach und lässt Sich Nicht öffnen.Da der Wagen nicht abgemeldet wurde ,sagte ich zu diesen nicht bis zur Klärung zurühren. Tja nun habe ich meinen jedoch verkauft und sitze ohne da.Er untersagte mir Telefonisch noch einmal das Fahren.meine Frage kann ich unter diesen Umständen vom Kauf zurücktreten?Denn anmelden macht so keinen SINN.Denke nun damit ist noch einiges mehr im Argen.Warum sonst keine Antworten auf meine Mails etc.
ich bin auf ein Wagen beruflich angewiesen.
Habe ihm nun genug Chancen für eine Klärung geboten.der glaubt eher ich klicke ein.
1. FRAGE bringt es mir etwas einen Anwalt einzuschalten.
2.kann ich ihn wegen Gefährdung anzeigen.Denn nur der ZUFALL hat mich bewährt mit nicht zugelassenen Felgen zufahren
Vg . kaycharie

Beste Antwort im Thema

Mein Gefühl sagt, das Mädel ärgert sich über sich selber und gibt jetzt halt das trotzige Kind.

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Zitat:

@Kaycharie schrieb am 11. April 2015 um 15:40:25 Uhr:


1. FRAGE bringt es mir etwas einen Anwalt einzuschalten.

Nein, beim Alter des Fahrzeugs, über welches wir hier diskutieren, bringt das definitiv nichts mehr, auch angesichts der diffusen Beweislage.

Wenn du das Geld für den Anwalt direkt in die Mängelbeseitigung investierst, kommst zu schneller und streßfreier zur vollen Funktionstüchtigkeit des erworbenen Fahrzeuges.

Fragt sich nur, ob eine Mängelbeseitigung wirtschaftlich sinnvoll ist. Laut Fahrzeugpapieren 5 Vorbesitzer, d.h. der TE ist vermutlich der 7. Besitzer dieser Karre (da sie ja noch auf den Verkäufer läuft). Da würde ich keinesfalls blind zu einer Mängelbeseitigung raten wollen ... zumal er ja davon ausgeht, das mit recht frischem TÜV alles ok ist. Sind aber selbst einfach prüfbare Sachen nicht. Riecht stark nach Bastelkarre, wenn z.Bsp. die Felgen nicht entsprechend eingetragen sind/gefahren werden können.

Der Hinweis auf die paar Radbolzen bringt dir garnichts. Die werden sicher nicht unmöglich zu beschaffen sein, den Richter möchte ich sehen, der wegen 2 Wochen verspäteter Nachlieferung das irgendwas für den Käufer tut. Zumal er das Auto am Donnerstag gekauft hat und heute ist erst Samstag.

Übrigens bringt dir eine Anzeige wegen der Räder überhaupt nichts. Damit machst du dir nur selber Probleme, weil rückwirkend wird da nichts bestraft werden. Wenn du noch so vorgehst, wie man hier so liest bzw. zu erwarten ist, erst recht nicht. Die Radbolzen fehlen, also kannst du technisch nicht damit fahren, weil die Räder einfach abfallen... die können niemand gefährden.

kopiere doch einmal den Kaufvertrag ohne Namen hier rein

Was hast du denn bezahlt??

Du hast den Wagen doch besichtigt, du solltest also wissen ob Klima, Schiebedach und alles andere funktioniert oder nicht.

Hast du den Km Stand nicht auf dem Tacho abgelesen???

Habt ihr nicht zusammen den Kaufvertrag abgeschlossen, ich meine du hast doch unterschrieben und auch alle Daten kontrolliert.

Fahrzeugbrief hast du bestimmt auch kurz angeschaut, da sollte ein Feld sein mit Anzahl der Vorbesitzer.

Täuschung und Betrug würde ich erstmal nicht in den Mund nehmen, vor allem bei 1000km Differenz nicht.

Interessieren würde mich der Kaufpreis.

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Naja, selbst mit Besichtigung des Fahrzeugs und wenig Fachkenntnis des Käufers, ist das noch lange kein Freibrief dafür vom Verkäufer über den Tisch gezogen zu werden.
Eingetragene Vorbesitzer 3 in Wirklichkeit waren es 5, Bereifung welche gar nicht ans Fahrzeug passt... (ist das auch im Kaufvertrag schriftlich erwähnt ?)
Ich würde dem Verkäufer auch Feuer unterm Ar*** machen daß er das Ding zurücknimmt... wer weiß was da sonst noch alles an Defekten auftaucht.

Ein 1998er E-irgendwas (Motor ist relativ egal), kostet bei mobile mit 180 bis 250 TKM zwischen 2.500 u. 4.000€.

Die Chance, hierbei auf einen gepflegten Gebrauchten aus Rentnerhand (dafür sind sie ja dann doch wiederum gut, auch wenn viele ihrer potentiellen Kunden über Senioren im Straßenverkehr schimpfen) zu treffen, ist nicht besonders groß.

Was haben wir nun hier?
Einen Fall von ziemlicher Blauäugigkeit beim Gebrauchtwagenkauf, gepaart mit einem nicht sonderlich seriösen Verkäufer.

Klar, ein Anwalt könnte hier helfen und wenn eine RS-Versicherung besteht, wird diese denn Fall wohl auch übernehmen.

Mich würde mal interessieren, wie ich mir Geissleins "Feuer unter dem A..." vorstellen kann.
Wenn schon so ein Rat, dann bitte auch eine passende Vorgehensweise dazu...

Mit einem Anwalt würde ich noch nicht drohen, da der verkäufer sicherlich weiß, das der nicht viel ausrichten kann. Ein Versuch ist es, den Verkäufer anzusprechen, das der Wagen erst umgemeldet wird, wenn er die passende Bereifung liefert. (In diesem Zeitraum zahlt er noch steuern/Versicherung) Sollte er mit einem Anwalt drohen kann man ihn auf die fehlerhaften Angaben im Kaufvertrag hinweisen und ein Abgebot machen, das er den wagen zurücknehmen kann. Einen Verlust hätte der Verkäufer nicht, da der wagen immer noch auf seinen Namen angemeldet ist. Entweder der Verkäufer reagiert drauf, oder man ist wieder an dem Punkt, wo man vorher war.
Beim Schiebedach und der Klimaanlage sehe ich schlechte Karten, da man dies bei der Besichtigung hätte merken müssen.

Zeitgleich würde ich in eine Werkstatt fahren und einen Kostenvoranschlag ür neue Reifen und zur Reperatur der Klima und Schiebedach machen lassen. Wenn der Preis stimmt würde ich es auf eigene Kosten reparieren lassen.

Wenn nach einer Woche keine Lösung vom Verkäufer kommt wird der wagen dann dennoch umgemeldet und je nach Lust und Laune ein Anwalt kontaktiert. Dabei dann aber nicht auf einen Gewinn hoffen, sondern einfach mal um zu gucken, ob was raus springt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. April 2015 um 20:13:01 Uhr:



Ich würde dem Verkäufer auch Feuer unterm Ar*** machen daß er das Ding zurücknimmt... wer weiß was da sonst noch alles an Defekten auftaucht.

Bei einem 17 Jahre alten Auto so ziemlich alles. Wer so ein Fahrzeug kauft sollte von vornherein wissen das er zusaetzlich zum Kaufpreis Geld in die Hand nehmen muss. Das einzige was ich hier eventuell dem Verkaeufer anrechnen wuerde, waeren die Reifen die nicht erlaubt sind. Die wuerde ich ihm wieder vor die Tuer stellen.

Das Fahrzeug nicht ab oder umzumelden kann auch kraeftig nach hinten losgehen.

Zitat:

@mattalf schrieb am 12. April 2015 um 09:37:43 Uhr:


Das Fahrzeug nicht ab oder umzumelden kann auch kraeftig nach hinten losgehen.

Es ist nicht verboten es anzudrohen, um den Verkäufer zum schnellen Handeln zu bewegen. Weiteres steht in meinem vorherigen Beitrag. 😉

Tja alles gut und schön...ich habe ihm viele Möglichkeiten geboten..nur der stellt sich taub. .Es kommen immer mehr Dinge zum Vorschein...Denke er meint Frauen sind dumm und blöd..haben von nix eine Ahnung..Leider hat er sich da geschnitten...Heute teilte ich ihm mit, das er wegen Arglistiger Täuschung falscher Vertragangaben etc.das Auto zurück nehmen muss..und das mit einem rechtskräftigen Urteil welches genau passt..
Sorry das ab anmelden steht genau so im Vertrag...nun ist mein alter Wagen weg und ich könnte...werde es aber nicht weil ich keinen Gewinn oder Verlust haben möchte...solange ich nicht fahre kann mir keiner etwas...
Meldet der sich heute nicht,geht's morgen zum Anwalt...
Mir persönlich wäre es in seiner Haut zu heiß..darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
Vg.Kaycharie

Zitat:

@MvM schrieb am 12. April 2015 um 03:46:13 Uhr:


Mit einem Anwalt würde ich noch nicht drohen, da der verkäufer sicherlich weiß, das der nicht viel ausrichten kann. Ein Versuch ist es, den Verkäufer anzusprechen, das der Wagen erst umgemeldet wird, wenn er die passende Bereifung liefert. (In diesem Zeitraum zahlt er noch steuern/Versicherung) Sollte er mit einem Anwalt drohen kann man ihn auf die fehlerhaften Angaben im Kaufvertrag hinweisen und ein Abgebot machen, das er den wagen zurücknehmen kann. Einen Verlust hätte der Verkäufer nicht, da der wagen immer noch auf seinen Namen angemeldet ist. Entweder der Verkäufer reagiert drauf, oder man ist wieder an dem Punkt, wo man vorher war.
Beim Schiebedach und der Klimaanlage sehe ich schlechte Karten, da man dies bei der Besichtigung hätte merken müssen.

Zeitgleich würde ich in eine Werkstatt fahren und einen Kostenvoranschlag ür neue Reifen und zur Reperatur der Klima und Schiebedach machen lassen. Wenn der Preis stimmt würde ich es auf eigene Kosten reparieren lassen.

Wenn nach einer Woche keine Lösung vom Verkäufer kommt wird der wagen dann dennoch umgemeldet und je nach Lust und Laune ein Anwalt kontaktiert. Dabei dann aber nicht auf einen Gewinn hoffen, sondern einfach mal um zu gucken, ob was raus springt.

Danke für die Antwort

Alles gemacht 1000€ wären fällig..und dieses seit nun einer Woche dem Halter mitgeteilt...sowie um einen Einigungsvorschlag gebetet..Aber es kommt nichts..keine Reaktion. .

Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 10:17:42 Uhr:


Sorry das ab anmelden steht genau so im Vertrag...

Im Vertrag steht auch, das er weniger Vorbesitzer hatte... 😉 dies ist bei einem Wagen des Alters zwar nicht schlimmes, aber es ist ein Fehler.

Außerdem schrieb ich, das man es nur androhen soll um zu gucken, ob/wie er reagiert.

Das beim Wagen immer mehr Probleme erkannt werden ist nichts verwunderliches, da es ein relativ altes Fahrzeug ist. Aktuell sehe ich nur Chancen in der nicht zugelassenen Bereifung. Falls die Info aber falsch ist, die du bekommen hast, sehe ich kaum chancen.

Zitat:

@MvM schrieb am 12. April 2015 um 10:34:26 Uhr:



Zitat:

@Kaycharie schrieb am 12. April 2015 um 10:17:42 Uhr:


Sorry das ab anmelden steht genau so im Vertrag...
Im Vertrag steht auch, das er weniger Vorbesitzer hatte... 😉 dies ist bei einem Wagen des Alters zwar nicht schlimmes, aber es ist ein Fehler.

Außerdem schrieb ich, das man es nur androhen soll um zu gucken, ob/wie er reagiert.

Das beim Wagen immer mehr Probleme erkannt werden ist nichts verwunderliches, da es ein relativ altes Fahrzeug ist. Aktuell sehe ich nur Chancen in der nicht zugelassenen Bereifung. Falls die Info aber falsch ist, die du bekommen hast, sehe ich kaum chancen.

Mir völlig Bewußt

Das ich bis jetzt nur androhe ist klar.

Die Info der Felgen ist 3 fach bestätigt.Die erheblich mehr Vorbesitzer auch.Der falsche KM Stand auch. ..Für Klima und Schiebedach gibt's Zeugen das ich danach fragte. .da wurde nur bei Klima gesagt das die nicht benutzt wurde..das Schiebedach sei Ok..Habe im Beisein vom Zeugen auch gesagt...geht beides nicht ist das Fahrzeug für mich nichts..Der Wagen war sehr dreckig und es schüttete wie aus Eimern...Soll keine Entschuldigung sein.Aber Unfallschäden müssen auch ohne Nachfrage genannt werden, genau wie Mängel die bekannt sind...wer nicht antwortet hat etwas zuverstecken...nur meine Meinung..

Leg doch mal alle Fakten auf den Tisch. Was für neue Sachen sind dazu gekommen?
Von Unfallschäden hast du bisher kein Wort gesprochen.

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. April 2015 um 18:51:29 Uhr:


Fragt sich nur, ob eine Mängelbeseitigung wirtschaftlich sinnvoll ist. Laut Fahrzeugpapieren 5 Vorbesitzer, d.h. der TE ist vermutlich der 7. Besitzer dieser Karre (da sie ja noch auf den Verkäufer läuft). Da würde ich keinesfalls blind zu einer Mängelbeseitigung raten wollen ... zumal er ja davon ausgeht, das mit recht frischem TÜV alles ok ist. Sind aber selbst einfach prüfbare Sachen nicht. Riecht stark nach Bastelkarre, wenn z.Bsp. die Felgen nicht entsprechend eingetragen sind/gefahren werden können.

Der Hinweis auf die paar Radbolzen bringt dir garnichts. Die werden sicher nicht unmöglich zu beschaffen sein, den Richter möchte ich sehen, der wegen 2 Wochen verspäteter Nachlieferung das irgendwas für den Käufer tut. Zumal er das Auto am Donnerstag gekauft hat und heute ist erst Samstag.

Übrigens bringt dir eine Anzeige wegen der Räder überhaupt nichts. Damit machst du dir nur selber Probleme, weil rückwirkend wird da nichts bestraft werden. Wenn du noch so vorgehst, wie man hier so liest bzw. zu erwarten ist, erst recht nicht. Die Radbolzen fehlen, also kannst du technisch nicht damit fahren, weil die Räder einfach abfallen... die können niemand gefährden.

Da die Felge nicht gelistet ist kommt das Problem.Sicher ohne Bolzen geht nichts...nur kaufen geht auch nicht..da ich damit ohne Eintrag nicht fahren dürfte..und mal ehrlich wem würde es auffallen? Warscheinlich erst wenn etwas passiert, aber muss es erst soweit kommen?Der Punkt ist,ich habe Reifen mit Felgen bezahlt. Für alles gibt es eine Lösung nur man muss es wollen.

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