Ärger mit Käufer
Guten Abend, ich habe vor genau ca einem Jahr einen Lupo gekauft als unfallfrei und habe diesen aufgrund der mir zu geringen Leistung wieder verkauft. Und da ich in dieser Zeit auch keinen Unfall hatte habe ich auch gesagt das mir kein Unfall bekannt ist und meiner seits keiner vorliegt. Nun meint der Käufer 14 Tage später der Wagen hätte einen schlimmen Heckschaden und sei somit ein Unfallwagen und möchte von 500€ Kaufpreis 200€ wieder haben. Meine frage ist nun was ich machen soll, da ich ihm ja gesagt habe das mir vom Vorbesitzer aus nichts gesagt wurde und auch ich keinen Unfall hatte. Außerdem haben wir auch keinen Kaufvertrag erstellt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BMWfreak95 schrieb am 27. November 2014 um 21:27:26 Uhr:
Also ich habe mir erstnal einen termin beim RA für Dienstag geholt. Und der unfallschaden den er mir da so schildert war mir nie bekannt und es gab auch keine großen farbunterschiede oder ähnliches. Mein Problem ist ich bin student und solche streitereien sind dann finanziel gesehen schon bedrückend. Aber ich glaube er möchte einfach nur nachverhandeln und geld rausschlagen. Hätte ich sowas geahnt hätte ich ihm den wagen nicht verkauft.
Sorry, jetzt nichts gegen Dich, aber für so einen Scheiß jetzt einen Rechtsanwalt zu bemühen finde ich übertrieben. Der Streitwert ist weitaus niedriger als der RA jetzt verdienen wird.
Ich hätte dem Verkäufer gesagt das er mit dem Auto vorfahren soll und mir den angeblichen Unfallschaden zeigen soll. Dann hätte man weiter sehen können. Vermutlich wäre er da schon eingebrochen.
Soll der Käufer zu RA rennen, was will er denn, er hat nichtmal einen Kaufvertrag.
Ich hätte mich stur gestellt.
28 Antworten
Ist doch jetzt hier überhaupt nicht relevant. Das Verschweigen von Unfallschäden hat mit der Sachmangelhaftung nichts zu tun.
(Sollte jetzt nicht andeuten, dass der TE jemand ist, der Unfallschäden verschweigt, es ging nur um die Abgrenzung zur Sachmangelhaftung).
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 27. November 2014 um 15:54:43 Uhr:
Ist doch jetzt hier überhaupt nicht relevant.
das wird dann relevant, wenn in den nächsten 6monaten etwas an dem auto kaputt geht... 😰
...aber das ist dann ein nebenkriegsschauplatz. 😁
Ach man kann auch immer alles zu Tode diskutieren.
Am Ende vom Tag gilt immer der alte Kaufmannsspruch: "der Gewinn liegt im Einkauf"
Versteckter Heckschaden bei dem alten 500€ Auto, da ist ihm aber auch garnix besseres eingefallen...lass dem Typen mal machen, da ist idR recht schnell wieder Ruhe, wenn er merkt, dass nix zu holen ist.
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Also ich habe mir erstnal einen termin beim RA für Dienstag geholt. Und der unfallschaden den er mir da so schildert war mir nie bekannt und es gab auch keine großen farbunterschiede oder ähnliches. Mein Problem ist ich bin student und solche streitereien sind dann finanziel gesehen schon bedrückend. Aber ich glaube er möchte einfach nur nachverhandeln und geld rausschlagen. Hätte ich sowas geahnt hätte ich ihm den wagen nicht verkauft.
Zitat:
@BMWfreak95 schrieb am 27. November 2014 um 21:27:26 Uhr:
Mein Problem ist ich bin student...
was ist daran ein problem? 😕
jeder scheiß wird mit dem eiphone ergoogelt, gepostet und geliked...aber ein auto wird dann einfach mal unter missachtung der einfachsten grundsätze verhökert. 🙄
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 27. November 2014 um 16:10:10 Uhr:
das wird dann relevant, wenn in den nächsten 6monaten etwas an dem auto kaputt geht... 😰Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 27. November 2014 um 15:54:43 Uhr:
Ist doch jetzt hier überhaupt nicht relevant....aber das ist dann ein nebenkriegsschauplatz. 😁
Falsch. Bei Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr. Also der Käufer muss vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel beim Kauf schon da war.
Zitat:
@BMWfreak95
Also ich habe mir erstnal einen termin beim RA für Dienstag geholt,....
Versichert? Folgekosten!
Erstberatung beim RA kann schon nicht Billig sein, auch wenn Versichert, wird doch mit Sicherheit eine SB Fällig!!?
Zitat:
@BMWfreak95 schrieb am 27. November 2014 um 21:27:26 Uhr:
Also ich habe mir erstnal einen termin beim RA für Dienstag geholt. Und der unfallschaden den er mir da so schildert war mir nie bekannt und es gab auch keine großen farbunterschiede oder ähnliches. Mein Problem ist ich bin student und solche streitereien sind dann finanziel gesehen schon bedrückend. Aber ich glaube er möchte einfach nur nachverhandeln und geld rausschlagen. Hätte ich sowas geahnt hätte ich ihm den wagen nicht verkauft.
Sorry, jetzt nichts gegen Dich, aber für so einen Scheiß jetzt einen Rechtsanwalt zu bemühen finde ich übertrieben. Der Streitwert ist weitaus niedriger als der RA jetzt verdienen wird.
Ich hätte dem Verkäufer gesagt das er mit dem Auto vorfahren soll und mir den angeblichen Unfallschaden zeigen soll. Dann hätte man weiter sehen können. Vermutlich wäre er da schon eingebrochen.
Soll der Käufer zu RA rennen, was will er denn, er hat nichtmal einen Kaufvertrag.
Ich hätte mich stur gestellt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. November 2014 um 06:34:54 Uhr:
Soll der Käufer zu RA rennen, was will er denn, er hat nichtmal einen Kaufvertrag.
Ich hätte mich stur gestellt.
Selbstverständich gibt es einen Kaufvertrag: ohne Vertrag keine Willenserklärung und keine Eigentumsübertragung.
Nur leider ist der Vertrag nicht schriftlich.
Rechtsschutzversicherung wegen so einer Lapalie zu bemühen, kann schnell nach hinten losgehen. MAn fliegt bei den Versicherungen schneller heraus als einem lieb sein kann und wenn dann mal ein richtig teurer Fall kommt, steht man ohne da.
Ich würde das aussitzen. Soll der Käufer doch rumflennen, solange da nichts substanzielles kommt: cool bleiben.
Einen Termin beim Anwalt nimmt man sich erst wenn du vom Käufer über einen Anwalt angeschrieben wurdest, oder gehst du zum Zahnarzt wenn der Käufer Zahnschmerzen hat?Zitat:
@BMWfreak95 schrieb am 27. November 2014 um 21:27:26 Uhr:
Also ich habe mir erstnal einen termin beim RA für Dienstag geholt. Und der unfallschaden den er mir da so schildert war mir nie bekannt und es gab auch keine großen farbunterschiede oder ähnliches. Mein Problem ist ich bin student und solche streitereien sind dann finanziel gesehen schon bedrückend. Aber ich glaube er möchte einfach nur nachverhandeln und geld rausschlagen. Hätte ich sowas geahnt hätte ich ihm den wagen nicht verkauft.
Hier schmeißt du doch vielleicht schon sinnlos Geld aus dem Fenster.
Jetzt muss ich mich hier auch mal einschalten, nachdem soviel Blödsinn geschrieben wurde.
Bei einem Handelsgeschäft ist ein schriftlicher Kaufvertrag grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Der Kaufvertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar durch die bloße Bezahlung des Kaufgegenstandes zu Stande gekommen. Ob es sich dabei um ein paar Schnürsenkel im Schuhgeschäft oder um ein Auto handelt, ist dabei völlig unerheblich.
Es gibt also keinerlei Verpflichtung einen schriftlichen Kaufvertrag zu machen. Er dient u.a. dazu bestimmte Eigenschaften des Autos (z. B. KM-Stand, Unfallfreiheit usw.) schriftlich festzuhalten. Ein schriftlicher Kaufvertrag wird deshalb oftmals empfohlen. Aber das kann auch ganz schnell nach hinten losgehen. Und zwar dann, wenn leichtfertig oder aus Unkenntnis schriftliche Angaben gemacht werden, die sich später als unzutreffend herausstellen.
Glücklicherweise hast Du hier aber keinen schriftlichen Kaufvertrag gemacht. So ist des dem Käufer nahezu unmöglich nachzuweisen, das Du eine Unfallfreiheit des Fahrzeuges garantiert hast (was Du ja nach eigenen Angaben nicht getan hast). Abgesehen davon kann ein Privatverkäufer in der Regel nur Auskunft über den Zeitraum geben, in dem sich das Fahrzeug in seinem Besitz befand. Es sei denn, er hat das Auto bereits als Unfallwagen gekauft, was aber hier offensichtlich nicht der Fall ist.
Ich selbst verkaufe jedes Jahr mehrere Firmeneigene Fahrzeuge. Um derartigen Ärger mit Privatkäufern zu vermeiden, übrigens ausschließlich an gewerbliche Käufer.
Du kannst den Termin beim Rechtsanwalt wieder absagen. Wenn der Käufer was will, kann er Dich ja verklagen. Bis dahin würde ich ganz entspannt abwarten.
VG
Markus