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Ärger mit der VHV ( als Geschädigter )

Hallo, vielleicht hat ja der Ein oder Andere ein paar Tips für mich oder kann mich in meiner Haltung bestärken. Es geht um folgenden Unfall, der sich Anfang Februar zutrug:
30 Zone, Unfallgegner biegt rechts in Sackgasse ein, Ich biege von Links ein ( Vor dem Abbiegen muß der Fahrer ja schon gesehen haben, dass ich Ihm in die Straße folge, da ich diese ja mit Blinken angekündigt habe ) Sackgasse endet abrupt in einer Tiefgaragenabfahrt ( meine Garage wo ich hin wollte ), rechts ,paralell daneben mündet ein Fußgängerweg und kurz vor der Abfahrt zur Garage geht zur Rechten ein großer ( Innen- ) HofGaragenhof ab auf dem sich unzählige Garagen befinden. Wie gesagt, wir befinden uns in einer 30 Zone ich folge meinem Unfallgegner. Dieser blinkt rechts und fährt auf den Hof ab. Ich fahre ein kurzes Stück an ihm vorbei und komme vor der Auffahrt zum stehen, steige aus um mittels Schlüssel das elektrische Tor zu öffnen..gehe wieder die 2 Schritte zum Auto. Kaum sitze ich drin kracht es auch schon. Der Unfallgegner fuhr rückwärts mit einem leichten Bogen. Sein Rechts Hinten traf meine Hintere Beifahrertür. Polizei hab ich gerufen. Aussage von dem Verursacher: Ich hab Sie einfach nicht gesehen.. woraufhin er ob der besonderen Sorgfaltspflicht des Rückwärts Fahrenden aufgeklärt wurde.
Auf der Unfallmitteilung steht der Herr an erster Stelle und bekam ein Ordnungsgeld von 35 EUR aufgebrummt.
Ich muß dazu sagen, das dies mein erster Unfall nach 19 Jahren Führerschein war und ich etwas unsicher in der Handhabung war. Als ich nach fast 2 Wochen nichts von der gegnerischen Versicherung hörte ( mir war die V auch nicht bekannt ) fuhr ich in meine Werkstatt, hab ne Abtretungserklärung unterschrieben und ein Gutachten erstellen lassen. Alles lief sofort über die Anwälte des Gutachters. Es stellte sich dann auch raus, dass mein Unfallgegner ( bzw. der Fahrzeughalter ) den Unfall nicht gemeldet hatte! Wie dem auch sei. Als die Dinge mit der Versicherung ( VHV ) ihren Lauf nahmen kam plötzlich ein Schreiben, natürlich mit dem gewöhnlichen Genörgel, dass meine Werkstatt zu teuer sei und man in die Berechnung eine günstigere aufnehmen würde...usw.. klar das die das versuchen, aber da weiß ich, dass ich selbst die Werkstatt meines Vertrauens wählen kann. Was mich aber sehr verärgert ist, dass die VHV mir 20 % Teilschuld aufbrummen möchte! Die haben von mir noch nichtmal ein Unfallprotokoll angefordert. Somit kannten Sie gar nicht den Unfallhergang aus meiner Sicht. Auch als meine Anwälte gegen die 20 % vorgingen lehnte die VHV in einem zweiten Schreiben ab! Es geht mir noch nichtmal so sehr um meinen Schaden, den die VHV um 20% kürzen würden. Schlimmer ist, dass das gegnerische Auto erst 1 Jahr alt war und demnach Vollkasko versichert.. vermutlich hat die VHV keinen Bock den Schaden zu begleichen und versucht so Geld bei mir zu holen. Mich trifft doch nun aber überhaupt keine Schuld. Warum soll meine Versicherung den Schaden übernehmen und ich somit eine Hochstufung riskieren. Wie kann das sein?
Sorry für den langen Beitrag..aber mich macht das im moment echt fertig. Die ganze Sache läuft ja nun auch schon ne Weile.

Beste Antwort im Thema

"Als meine Anwälte....." du hast also Anwälte eingeschaltet. Warum klagst du dann die Forderung nicht vor Gericht ein? An der VVK liegt die "Ablehnung" nicht. Wenn du 20% Schuld haben sollst, müsste die VK doch immer noch die verbleibenden 80% zahlen.
Und ohne Klage wirst du nicht weiterkommen.
Gruß
Peter

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PS: Der Unfallgegner hat übrigens im Nachhinein noch behauptet ich sei gefahren und nicht gestanden. Hmmm, da mußte ich schmunzeln..also wenn er das gesehen hätte, HÄTTE er mich ja gesehen und wäre nicht in mein Auto reingefahren.. denn, wir befanden uns in einer 30 Zone, eine Sackgasse, die am Unfallort endete..also selbst wenn ich noch in Bewegung gewesen wäre, so wäre es höchstens in Bezug auf die Straßenverhältnisse Schrittempo gewesen... hätte er geschaut, hätte er mich auch fahrend nicht übersehen

"Als meine Anwälte....." du hast also Anwälte eingeschaltet. Warum klagst du dann die Forderung nicht vor Gericht ein? An der VVK liegt die "Ablehnung" nicht. Wenn du 20% Schuld haben sollst, müsste die VK doch immer noch die verbleibenden 80% zahlen.
Und ohne Klage wirst du nicht weiterkommen.
Gruß
Peter

Meinst du tatsächlich, hier kannst du eine bessere Rechtsberatung als durch deine Anwälte (oh - Plural - ich hätte mich zunächst mal mit einem begnügt) erhalten?

Zudem war der Versicherer deines Unfallgegners vermutlich beim Unfall nicht zugegen - wie soll er wissen, wer von euch beiden lügt?

Mit "meine" Anwälte meine ich den Anwalt des Gutachters. Ich habe den Plural wohl unbewust genutzt, da in der Kanzlei mehrere Anwälte zugange sind. Ich habe nur leider das Gefühl der Anwalt macht zu wenig Druck bei der gegnerischen Versicherung. Ich würde natürlich bis zur letzten Instanz gehen..sprich vor's Gericht. Leider deckt
meine Rechtschutz das nicht ab. Allerdings bin ich etwas 'trotzig' und sehe nicht ein wegen der Unachtsamkeit des Anderen drauf zu zahlen.

PS: Aus der Unfallstelle ergibt sich schon allein die Tatsache, dass ich mich nicht mehr bewegt habe. Wie gesagt, die Straße endete an der Stelle..wo sollte ich denn hin? Man bleibt ja wohl kaum mitten auf einer Garagenabfahrt stehen..läuft wieder hoch ( wo sich das Schloß für das Garagentor befindet ) um das Tor zu öffnen. Hmm..ich verstehe gerade diesen etwas angreifenden Ton hier nicht.

Was willst du jetzt von uns hören?

Was deckt eine Rechtsschutz nicht ab?

Welche Bereiche hast du versichert?

Was sagt denn deine Versicherung darüber das sie 20 % der Unfallkosten zahlen soll ?

Anwälte des Gutachters, Abtretungserklärung bei der Werkstatt - dann bist du nicht mehr Forderungsinhaber. Logisch, dass deine RS das dann nicht mehr abdeckt. Hast du eine Verkehrs-RS, dann zahlt die nur deine Sachen, nicht Klagen von Dritten, denen du die Forderung abgetreten hast.

Und kleiner Hinweis: Mit "man bleibt ja wohl kaum" kommst du vor Gericht nicht weit. Selbst wenn du gefahren wärst, was ändert das? Der andere ist rückwärts von einem Hof gefahren, du vorwärts auf der Straße. Da hat er die A..karte. Auf der Unfallmitteilung der Polizei sollte der Satz "hab ich übersehen" doch eigentlich auch stehen - oder halt den aufnehmenden Beamten fragen, ob er sich daran erinnern kann. Hast du Fotos vom Unfallort, mit den stehenden Fahrzeugen? Generation Smartphone hat doch immer eine Kamera dabei. Gibt es ein kleines Unfallprotokoll?

Und zu deinen Anwälten: Hast du die beauftragt und Kopien des Schriftverkehrs erhalten? Haben die tatsächlich auf eine Unfallschilderung verzichtet? Kann ich mir kaum vorstellen. Und wie sollen die denn Druck machen? Außergerichtlich? Kaum möglich. Und für eine Klage müssen die einen Auftrag haben - und jemanden, der die Zeche auch zahlt. Der Gutachter oder die Werkstatt werden das nicht machen, die halten sich einfach an dich, denn du bist deren Auftraggeber.

Tur mir leid das so sagen zu müssen, aber leider alles falsch gemacht. Rechtsberatung - und dazu gehört eine Unfallregulierung - holt man sich direkt beim Anwalt und nicht in der Werkstatt des Vertrauens. Da lässt man das Auto reparieren, sonst nichts.

Gruß
Peter

Ich denke hier ist einiges durcheinander! Die Abtretungserklärung unterschreibt man eigentlich nur wenn der Gutachter seine Arbeit (sprich Gutachten) direkt bei der Versicherung abrechnen soll um nicht selber dafür in Vorkasse gehen zu müssen! Wieso Anwalt vom Gutachter? Er der Gutachter den Anwalt vermittelt oder wie muß man das verstehen? Und nun das gute zum Schluß: Da der andere Schuld ist steht Dir ein Anwalt auf Kosten der VHV zu da Du Geschädigte bist! Hatte ähnliches Theater 2012 wo die Continentale nicht zahlen wollte und dann kam nach 2Wochen die Kohle durch Druck des Anwaltes! Nimm Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht und stell die Situation nochmal mit einem 2 Pkw nach und dann halt Fotos gemacht falls zum Unfallzeitpunkt nicht geschehen! P: VHV hatte ich bis letztes Jahr auch und als es ums bezahlen einer Seitenscheibe die mit Diebstahlwarnanlage war ging der Zirkus los! Trotz Opel-Rechnung wurde gesagt das Auto wäre nicht mit Diebstahlwarnanlage ausgestattet obwohl serienmäßig ab Werk! Wenn VS Kohle zukriegen haben schreien sie ganz laut aber wenn die Kasse öffnen müssen um Schäden zu bezahlen sind die Geschädigen die Gearschten! Bleib dran und mache Druck mit einem vernünftigen Anwalt!

Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Hinweise. Zu meiner Rechtschutzvers. Die deckt leider privates Verkehrsrecht nicht ab. Der Gutachter ist unabhängig arbeitet aber mit meiner Werkstatt zusammen. Sorry, wenn ich "mein Anwalt" sage meine ich natürlich den des Gutachters. Ich bekomme jeglichen Schriftverkehr zugesandt. Die Kanzlei ist wohl auf Verkehrsrecht spezialisiert. Unfallhergang im Detail wurde von beiden Seiten nicht abgefragt. Und ich muß zu meiner Schande gestehen, dass ich am Anfang in meiner Naivität auch gar nicht daran dachte meine Seite zu schildern. Für mich war auch auf Grund der Aussage der Polizei klar, dass ich zu 100% nicht schuldig bin. Der, der Rückwärts fährt ist Schuld. Als dann aber das mit den 20% kam habe ich meine Aussage aber natürlich gemacht.
Ja, Peter, ich weiß, dass man vor Gericht mit solchen Aussagen nicht weiter kommt. Aber wie du sagst.. der Rückwärtsfahrende hat die A..karte. Auf der UNfallmitteilung der Polizei wurde der Unfall leider nicht so detailliert aufgenommen. Sprich, die Aussage des Gegners er habe mich einfach nicht gesehen wurde nicht niedergeschrieben.
Vielleicht dumm von mir.. habe meine KFZ Versicherung noch nicht informiert..wie gesagt, ich dachte der Fall sei klar und ich habe nicht mit so einem Hin und Her gerechnet. Tja, wenn man von der Ehrlichkeit Anderer ausgeht. Habe halt gehofft, dass mein Unfallgegner Manns genug ist zuzugeben, dass er wohl in Vorfreude seine Freundin zu sehen mit den Gedanken woanders war... War ein sehr junger Typ.. hat den Führerschein wahrscheinlich 2 Jahre.. Neuwagen von nem Freund o.ä. geliehen..ist dann halt scheiße wenn man damit direkt nen Unfall baut.
Ach so, Fotos gibt es keine vom Unfall. Ich habe die Szene nachgestellt und Fotos gemacht. Aber wie gesagt, slebst wenn man die nachgestellten Bilder sieht so kann man nachvollziehen, dass auf Grund der Straßenverhältnisse und dass er in meine rechte Beifahrertür reinfuhr, ich mit meinem Fahrzeug gar nicht anders stehen konnte. Gut, die Frage ist ja nur, stand ich wirklich oder war ich noch in Bewegung? Aber selbst das dürfte wohl nicht relevant sein, oder liege ich da falsch? Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Wieso Rechtschutzversicherung? Beim unverschuldeten Unfall holt sich der eigene Anwalt die Kosten doch eh bei der gegnerischen Versicherung.

Ja, aber angenommen ich gehe tatsächlich vor Gericht und bekomme bzgl. der 20% kein Recht.. muß ich denn nicht die Gerichts- und Anwaltskosten ( Anwaltskosten natyrlich nur im Rahmen der Gerichtsverhandlung ) selbst tragen? Denn ich gehe ja nur vor Gericht weil ich nicht einsehe, dass ich zu 20% Mitschuld tragen soll. Sorry, für mich ist das absolutes Neuland.

Dann solltest Du auch anteilig die Gerichtskosten tragen. Aber warum klärst Du das nicht bei einer kostenlosen Baratung beim Anwalt deines Vertrauens ab?
Aber warum solltest Du eine Mitschuld bekommen? Die Polizei hat doch zum Glück den Schadenhergang aufgenommen und der Unfallverursacher wurde bereits verwarnt. Da ist doch wohl alles klar.
Was er seiner Versicherung oder wem auch immer erzählt, ist doch zweitrangig.

Ich frage mich nur, wenn das alles so klar ist warum geht die gegnerische Versicherung das Risiko einer Klage ein? Am Ende, sollte ich gewinnen, zahlen die ja noch mehr drauf. Oder versuchen die nur mürbe zu machen, mit der Hoffnung, dass ich aufgebe und mich mit den 20% abfinde.
Die Polizei hat auf der Unfallmitteilung lediglich eine Skizze aufgemalt zum Unfallhergang, Unfallverursacher steht an Platz 1 und er mußte Ordnungsgeld zahlen. Reicht das aus damit ich mit 100% raus gehe?

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