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Ärger mit der Ergo!

Themenstarteram 10. April 2013 um 17:55

Guten Abend!

Ich erhielt heute einen Bösen Brief von der Ergo Versicherung, in diesem wird von mir ein Betrag von 142,80€ gefordert.

Zur Vorgeschichte: Neues Auto gekauft und mit Ergo Versicherungsnummer angemeldet ( Zu diesem Zeitpunkt war der Kostenpunkt der Versicherung noch nicht geklärt, da unser " Berater " nur die Nummer ohne Vertrag etc. per Telefon durchgab und von rund 300€ sprach. 2 Tage Später kam dann die Post mit den Gebühren die ich jedes halbe Jahr zahlen sollte ( 540€ ). Wir natürlich online eine Günstigere Versicherung rausgesucht und die Ergo gekündigt, bzw. zurückgetreten vom Vertrag. Das Auto wurde noch am selben Tag dann auf die neue Versicherung umgemeldet/angemeldet, Kündigung an die Ergo natürlich sofort per Einschreiben und Telefonisch durchgeführt. Nun denn, wir bekamen eine Bestätigung der Ergo und von der neuen Versicherung alle weiteren Daten.

Nun, 3 Monate später erhalte ich einen Brief in dem ich aufgefordert werde 142,80€ an die Ergo Versicherung zu zahlen dafür, dass der Wagen noch nicht mal 3 Tage auf deren Versicherung lief, daran ist doch was faul? kennt sich zufällig jemand von euch damit aus?

Wir/Ich die ganze Familie sind schon unser leben lang bei der Ergo versichert, egal ob Auto, Haus oder sonst was, dann so etwas? das ist schon dreist.

Telefonisch auf unsere rückfrage hin hieß es: " ja das ist eben so " und dann wurde aufgelegt.

 

nun denn, bitte um Hilfe, falls jemand rat hat.

 

grüße!

Beste Antwort im Thema
am 11. April 2013 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von onemanshow1337

doch, natürlich haben wir gefragt, jedoch wusste er es angeblich grade nicht

Da bist du eben bei den Direktversicherern besser aufgehoben. Wie heißt es: "Nur was ich schwarz auf weiß ausgedruckt auf Papier habe ..... "und "wenn man sich auf andere ungeprüft verlässt, muss man sich eben damit abfinden, was die für einen tun".

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am 11. April 2013 um 18:59

Abrechnung nach Kurztarif gibt es Kraft Gesetz nicht mehr. Da ist aus anderen Gründen der Wurm drin.

Sollte sich mit Gespräch mit dem Vermittler und nachreichen der (vermutlich) fehlenden Antragsdaten regeln lassen.

Zitat aus den Bedingungen der ERGO:

 

C1.3

...............Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15% des Jahresbeitrages für jeden angefangenen Monat ab dem beantragten Beginn des Versicherungsschtzes bis zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40% des Jahresbeitrages.

 

Soll heißen, für jeden Monat werden 15% vom Jahresbeitrag berechnet, die 3 Tage würde also bedeuten = 15% vom Jahresbeitrag.

 

am 12. April 2013 um 5:38

Im Versicherungsvertragsgesetz steht:

§ 50 Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, im Fall des Nichtzustandekommens des Hauptvertrags eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, steht dem Versicherer ein Anspruch auf einen der Laufzeit der vorläufigen Deckung entsprechenden Teil der Prämie zu, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre.

am 12. April 2013 um 5:46

Er soll ja keine Prämie für die vorübergehende Deckung zahlen, sondern eine Geschäftsgebühr.

Trotzdem würde ich versuchen, dass auf den Berater abzuwälzen. Auch die Einschätzung durch einen Anwalt (falls Rechtsschutz) könnte sinnvoll sein.

am 12. April 2013 um 7:07

Eine Geschäftsgebühr sieht das Gesetz für diesen Fall nicht vor. Eine Geschäftsgebühr kann der Versicherer gemäß § 39 und § 37 nur verlangen, wenn der Erstbeitrag nicht gezahlt wurde.

Keine Rechtsberatung, hab ich nur im VVG gelesen. Vielleicht irre ich mich auch.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Trotzdem würde ich versuchen, dass auf den Berater abzuwälzen. Auch die Einschätzung durch einen Anwalt (falls Rechtsschutz) könnte sinnvoll sein.

Da verlangt eine Versicherung vom VN nun also genau das, was ihr laut ihren Bedingungen zusteht, weils einem aber nicht passt soll man nun die Anwälte aufeinander loslassen.

Klar warum auch nicht, kostet ja schliesslich nix und ist bequemer als sich die Verträge die man unterschreibt einfach mal durchzulesen.

Wir leben echt in 'ner verrückten Welt.

am 12. April 2013 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Da verlangt eine Versicherung vom VN nun also genau das, was ihr laut ihren Bedingungen zusteht, weils einem aber nicht passt soll man nun die Anwälte aufeinander loslassen.

Klar warum auch nicht, kostet ja schliesslich nix und ist bequemer als sich die Verträge die man unterschreibt einfach mal durchzulesen.

Erst lesen, dann meckern.

1. Ging es mir nicht darum, gegen die Versicherung vorzugehen, sondern gegen die Falschberatung durch den eigenen Berater. Der hat es schliesslich verbockt und nicht der TE.

2. Hat der TE nichts unterschrieben und konnte somit auch nichts durchlesen.

am 12. April 2013 um 14:43

Welche Falschberatung denn?

Was liegt dem TE vor?

am 12. April 2013 um 14:56

Na er sollte zumindest ein Beratungsprotokoll besitzen.

Und ein Beitrag der am Ende fast 100% teurer ist, als die telefonische Zusage durch den Berater ist für mich eine klare Falschberatung.

am 12. April 2013 um 15:16

Er hat mir seinem Berater telefoniert.

Dieser hat ihm am Telefon die Prämie genannt.

Wo soll da jetzt ein Beratungsprotokoll herkommen?

am 12. April 2013 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Wo soll da jetzt ein Beratungsprotokoll herkommen?

§61 VVG

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

§61 VVG

Haaaaaallooooo... :eek:

EVB am Telefon bekommen.

Nix Vertrag - Nix Protokoll.... ;)

am 12. April 2013 um 18:49

Also manche Leute machen sich ihre Probleme echt selber.

Wenn mir der Berater am Telefon eine Prämie von 300,- € nennt und mir dann aber was zum unterschreiben mit 540,- € zuschickt, dann ruf ich den doch an.

Hier selber, obwohl die EVB von der Ergo verwendet wurde, irgendas zu unternehmen brauchts doch gar nicht.

Zitat:

Wir/Ich die ganze Familie sind schon unser leben lang bei der Ergo versichert, egal ob Auto, Haus oder sonst was, dann so etwas? das ist schon dreist.

Ihr habt doch eh alles bei dem.

Ich hätte den einfach angerufen und ein klärendes Gespräch geführt.

300,- € Prämie am Telefon versprechen, 540,- € schicken ist nicht.

Wenn er möchte, dass Ihr weiterhin alles bei ihm habt, soll er sein Nachlasskonto bemühen und die versprochene Prämie realisieren, oder sich was anderes einfallen lassen.

Wäre alles kein Problem. Man muss halt nur mit den Leuten reden.

Was das selber rumwurschtln bringt, sieht man ja...

am 12. April 2013 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von s45chBO

EVB am Telefon bekommen.

Nix Vertrag - Nix Protokoll.... ;)

Komisch. Wenn es doch keinen Vertrag gab, wofür dann die Rechnung? Und sprich bitte in ganzen Sätzen mit mir, wenn du hier mitreden willst.

Ich bleib dabei. Der Berater hat´s verbockt und gehört zur Rechenschaft gezogen. So nicht, sag ich :mad:

am 12. April 2013 um 20:12

Was kannst du beweisen?

Der TE ist mit der Ergo einen Vertrag eingegangen, indem er die EVB verwendet hat.

Das ist nachweislich passiert.

Was sonst noch, was du beweisen kannst?

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