Änderung CO2 Ausstoß wegen falscher §21 Abnahme, Aufwand, Kosten
Hi,
ich habe ein kürzliches gekauftes Auto zugelassen und dabei festgestellt, dass im Schein ein zu hoher Co2 Wert eingetragen ist-erst als Post vom Finanzamt kam.
Es handelt sich um ein US-Import bei dem der Vorbesitzer eine §21 Vollabnahme gemacht hat und entweder dem Tüv falsche Daten gegeben hat, oder sich dieser falsche Daten besorgt hat.
So oder so sind die falschen Werte im Schein. Die Differenz sind knapp 40 Gramm, also ca. 80€ im Jahr die nun "zu viel" berechnet werden.
Welche Möglichkeiten zur Korrektur gibt es, was wird das Kosten? Würde gerne abwägen ob sich der Aufwand überhaupt lohnt...
Danke im Voraus.
19 Antworten
Vielen Dank!
Dann ist es eben so.
Trotzdem schade, dass man das Gewicht von einem anderen Modell falsch übernommen hat und dadurch ein falsch errechneter Wert entsteht.
Zitat:
@ron8011 schrieb am 10. Januar 2025 um 18:51:49 Uhr:
Trotzdem schade, dass man das Gewicht von einem anderen Modell falsch übernommen hat und dadurch ein falsch errechneter Wert entsteht.
Das würde ich nicht sagen.
Zu 99% entspricht der Wert aus Feld G bei Deinem Fz. dem tatsächlichen Leergewicht.
In der Regel kommen diese Werte aus dem Datenblatt, welches dem SV vorlag.
PS/Funfact:
Der errechnete CO2-Wert ist übrigens erstaunlich real am tatsächlichen Verbrauch. Rechne mal nach 🙂
@ron8011 - sehs doch positiv - dafür haste bestimmt beim Kauf gespart ggü. einem EU-Modell... 😉 🙄
edit: Kauft Porsche 997 - heult dann wg. 80 €/a rum 🙄
Glückwunsch zum kleingeistigen Beitrag.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 10. Januar 2025 um 21:49:17 Uhr:
@ron8011 - sehs doch positiv - dafür haste bestimmt beim Kauf gespart ggü. einem EU-Modell... 😉 🙄edit: Kauft Porsche 997 - heult dann wg. 80 €/a rum 🙄
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Danke - ich weiß - getroffene Hunde bellen.
Kenne das auch ausm Alltag - da werden sich (vermeintlich günstige) Importfahrzeuge gekauft, und dann gibts z.B. ebenfalls große Augen, wenn ein Anbauteil mit ABE/Teilegutachten nicht einfach per Änderungsabnahme eingetragen werden kann/darf, sondern ALLES zu einer (entspr. teureren) Einzelabnahme wird... weil das Fahrzeug eben nicht im Verwendungsbereich auftaucht, da keine EG-Typgenehmigung...