ADAC Mitgliedschaft bei eingetretenem Schaden abschließen?
Hallo,
mein Wagen ist defekt und kann von der Werkstatt, in der er steht, nicht repariert werden. Folglich muss er in eine andere Werkstatt in der Nähe geschleppt werden.
Kosten: rd 200€.
Mir kam die Idee, dass doch auch der ADAC sowas anbietet, wenn man Mitglied ist.
Weiß jemand, ob man beitreten kann und ein paar Tage später den Service nutzen oder ob es Sperrzeiten gibt, damit sowas - Mitgliedschaft nur für einen Zweck um Geld zu sparen, dann kündigen- unterbunden wird?
26 Antworten
Hast du keinen Freund mit Anhängerkupplung? Dann mietest du dir einfach einen Autoanhänger und ihr macht den Job selbst.
Der Wagen steht bereits bei einer Werkstatt... weder ADAC noch Schutzbrief werden hier helfen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 30. November 2023 um 21:39:14 Uhr:
Der Wagen steht bereits bei einer Werkstatt... weder ADAC noch Schutzbrief werden hier helfen.
Also:
Die Versicherung sagte, die würden nur 1x das Abschleppen zahlen, nämlich vom Pannenort bis zur Werkstatt in einem gewissen Radius. Wenn der Wagen von der Werkstatt zu einer anderen geschleppt werden muss, egal aus welchem Grund, würden sie diese Verbringung im Rahmen des Schutzbriefes nicht zahlen.
Ich hörte von jemandem, dass der ADAC das für Mitglieder machen würde, wenn sich herausstellt, dass die Werkstatt, wo der Wagen steht, diesen nicht reparieren kann. Aber ob das stimmt, wollte ich gerne herausfinden, dachte aber, vielleicht besser hier zu fragen als auf diese Weise in der ADAC Geschäftsstelle.
Hast du dem Schutzbrief gesagt das die Werkstatt das Fahrzeug nicht reparieren kann?
Wer hat das erste Abschleppen bezahlt?
Ich musste auch schon ein FZG von einer Werkstatt zur anderen schleppen weil die erste nicht im Stande war das Auto zu reparieren.
Auch hatte ich schon den Fall das die erste Werkstatt bei Ankunft sagte: die nächsten 2-3 Wochen haben wir keine Zeit. Der Schutzbrief hat den Weitertransport übernommen.
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Zitat:
@Tomy 69 schrieb am 30. November 2023 um 22:08:04 Uhr:
Hast du dem Schutzbrief gesagt das die Werkstatt das Fahrzeug nicht reparieren kann?
Wer hat das erste Abschleppen bezahlt?Ich musste auch schon ein FZG von einer Werkstatt zur anderen schleppen weil die erste nicht im Stande war das Auto zu reparieren.
Auch hatte ich schon den Fall das die erste Werkstatt bei Ankunft sagte: die nächsten 2-3 Wochen haben wir keine Zeit. Der Schutzbrief hat den Weitertransport übernommen.
Probieren könnte man es.
Hab den Wagen mit letzter Kraft noch in die Werkstatt gefahren.
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 30. November 2023 um 16:13:42 Uhr:
...
Darf der ADAC überhaupt Rechnungen stellen? Früher durfte er es nicht, da er als Gemeinnütziger Verein eingetragen war und wenn man als gemeinnützig anerkannt ist, darf man keine Gewinne machen.
Natürlich darf auch ein e.V. eine Rechnung stellen, muss er in vielen Fällen auch. Er darf auch in gewis´sen Grenzen Gewinne, darüber hinaus müssen sie versteuert werden.
Sonst dürfte kein Fußballverein eine Vereinsheim mit Ausschank betreiben oder eine Bratwurst verkaufen
https://www.finanzamt.nrw.de/.../vereine-und-die-umsatzsteuer
Im Fall des ADAC gibt es verschiedene Geschäftsfelder, u.a. z.B. die Sicherheitstrainings (gibt es auch nicht umsonst), Reisen, Mietwagen,....
Wenn die Werkstatt (in der das Auto repariert werden soll) etwas taugt,hat sie mit Sicherheit einen eigenen Abschlepper/Transporter die das Fahrzeug abholen können.Eventuell für ein 10er od.20er in die Kaffeekasse - wenn überhaupt...!
Hast Du überhaupt da schon mal angefragt - schließlich verdienen die ja dann auch Geld an Dir durch die Reparatur.🙄
Ich nehme an,wenn die jetzige Werkstatt das "Problem" nicht beheben kann,wird das ganze keine Pipifax 50€ Reparatur sein.😮
P. S.
Wenn das die Werkstatt nicht macht ist sie (in meinen Augen zumindest) eine Sch..ss - Werkstatt und ich würde mir eine andere suchen.Oder können nur die die Reparatur durchführen...😕
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 30. November 2023 um 16:17:26 Uhr:
Lass dich von einem Kumpel abschleppen.
Früher haben wir das auch so gemacht; ja ich hatte sogar schon mal eine Werkstatt beauftragt, die den Wagen mit der Abschleppstange mitnahm, nachdem er nicht vor Ort repariert werden konnte.
Im Zeitalter von Internet und Suchmaschine ist das aber nicht mehr zu empfehlen.
Man nennt es nicht mehr abschleppen, sondern 'schleppen'. Und dafür braucht man nicht nur eine Schleppgenehmigung, sondern der Fahrer vorn auch eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Der zweite Wagen gilt quasi als Anhänger.
Noch schlimmer (teurer) wird es, ein abgemeldetes Kraftfahrzeug zu schleppen, weil man dann auch noch gegen Zulassungsvorschriften und auch keine Haftpflichtversicherung hat.
Man muss nur mal die Suchmaschine durchlaufen lassen, da gibt es Treffer genug.
Daher - lieber nicht so machen.